190. 17. August 1899. Fertige Bücher. 5861 ülMlM-Sibliolliil! s36026s (VkrlüF nuä kssg-mtvorrüttz) F6F6U gltziell bürg LkAüllltlltF 2U stnul'vu M8udlt. — lass. LuFöljots, kür äis skr6llF8ks VsraolnvisFkiiIisit 3UFS8joÜ6rt virä, iinktzr 36020 ätiroü äitz lr88vüükt88t6ll6 ÜS8 L.-V. erd. Goethe-Heiev! s36710s Das Kultusministerium hat für alle Schulen zum 28. August eine Goethe feier augeordnet, und habe ich für die s36824s Suche eine Sortimentsbuchhand- luug, ev. auch mit Nebenbranchen, mittleren Umfangs zu übernehmen. Wäre auch geneigt, als Teilhaber in ein Geschäft ein zutreten, um es event. später für eigene Rechnung weiterzuführen. Reflektiert wird nur auf ein nachweislich reelles und gut rentierendes Unternehmen. Angebote unter L. 8. 99 durch Carl Fr. Fleischer in Leipzig erbeten. Offizielle Goethcpostkarte und das große Ge-enkblatt Schülerpreise (20 H u. 3 eingerichtet. s36826s HttiMarlk von Sachse«, Auf die Schnlbestellungen, die die Unterschrift des Direktors rc. tragen müssen, haben die Buchhandlungen ebenfalls Ermäßigungen, und kosten nur diese Exemplare Karte 12 -Z, Mild 2 in Karton und koloriert, neu revidiert mit sämtliche» Eisenbahnen von H. Klahr. Preis 1 ord. barm. 50"/^ Rabatt u. 11/10 bitten gef. zu verlangen Dresden. Fr. Tittel Nachfolger Kunath L Thost. Wollen die Herren Buchhändler gef. sofort bei allen höheren Lehranstalten für Bestellungen bemüht sein. Musterkarteu und Prospekte erhielten alle Direktoren direkt vom Verlag. Hochachtungsvoll Frankfurt a/M. L. Kkemenl, Kunstverlag. Werlag der Wirchhandtung des Waisenhauses in Kalle a. S. ^ , Halle a. L., August 1899. Heute brachten wir zur Ausgabe: Dar bürgerliche Recht des Deutschen Hteichs unö Ureußens von vr. Heinrich Derirbnrg, Geheimem Justizrath, Professor an der Universität Berlin, Mitglied des Herrenhauses. Zweiter Band. Die Schuldverhältniffe nach dem Mochte des Deutschen Meichs nnd Mreutzens. Erste Abteilung: Allgemeine Lehren. Erste und zweite Auflage. 1899. Lex.-8". XI u. 385 Seite» geheftet 6 in Original-Halbfranzbaud 7 75 ^ u. 9/8 gegen bar. ,Jm Vorwort zum dritten Band dieses Werks — sagt der Herr Verfasser in der Vorrede zu der hier angekündigten ersten Hälfte des zweiten Bandes — habe ich die Erwartung ausgesprochen, daß das Obligationenrecht und Sachenrecht des V.G.-B., also die der laufenden Rechtsprechung besonders unentbehrlichen Teile des bürgerlichen Rechts, in meiner Bearbeitung noch vor dem Jahre 1900 erscheinen würden. Zu diesem Zweck habe ich eifrig gearbeitet, die allgemeinen Lehren des Obligntionenrechts vollendet und auch die Darstellung der einzelnen Obligationen in Angriff genommen und erheblich gefördert. „Da aber der dritte Band des Werks über das Sachenrecht rasch vergriffen war und ein unveränderter Neudruck sich wegen der Ausführungsgesetze verbietet, ist es notwendig geworden, daß ich mich dessen Bearbeitung noch einmal zuwende und mich damit begnüge, zunächst die Darstellung der allgemeinen Lehren des Forderungsrechts zu veröffentlichen. Der spezielle Teil wird mit Beginn des nächste» Jahres folgen." Die verehrt. Sortimentshandlungen, die nach unserem Cirkular Bestellungen noch nicht gemacht haben sollten, bitten wir nochmals um Bedarfsangabe. Hochachtungsvoll Auchyandlung des Waisenhauses. KEunbüchMikr Jahraaua. 781