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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.08.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-08-19
- Erscheinungsdatum
- 19.08.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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^ 192, 19. August 1899. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 5921 8 7ä. Es wird vorgeschlagen, die Herausgabe von Sammlungen parlamentarischer Reden als Nachdruck zu erklären. 8 8. Es wird vorgeschlagen, die Schutzfrist auf fünfzig Jahre nach dem Tode des Urhebers auszudehnen. Bezüglich der bestehenden Urheberrechte ist es wünschenswert, daß der Zuwachs der Rechte den Autoren zu gute komme, auch wenn diese ihre Autorrechte unter der Geltung des alten Gesetzes veräußert haben. Für Briefe, die urheberrechtlichen Schutz genießen, soll die Schutzfrist die gleiche sein wie für alle übrigen litterarischen Werke, gleichviel, ob sie veröffentlicht sind oder nicht. 8 10. Es wird vorgeschlagen, die Frist des Z 10 auf drei Monate herabzusetzen. 8 18. Es ist die -Fahrlässigkeit- als Voraussetzung der Strafe des Nachdrucks und der Schadenersatzpflicht unbedingt aufrecht zu erhalten. Dagegen ist der -entschuldbare rechtliche Irrtum- (Absatz 2) als Strafausschließungsgrund zu beseitigen. Die Schadenersatzpflicht soll in allen Fällen, auch in denen des straflosen Nachdrucks, ohne jede Beschränkung gesetzlich fest gelegt werden. 8 61. Ausländer sind ebenso wie Inländer bedingungslos in ihren Autorrechten zu schützen. Telegramm und Urheberrecht. — Ueber einen eigen artigen Nachdrucksprozeß berichtet die Breslauer Morgenzeitung: Wegen unbefugten Nachdrucks eines Telegramms, das der Inhaber der Privatpost »Courier- in Breslau, Kaufmann Eugen Boronow, in Form einer Petition an die Mitglieder der Neichstngskommission zur Beratung des Postgesetzes gesandt hatte, war der Bureaubearnte der Privatpost -Hansa-, Paul Konjetzky, angeklagt. Der Angeschuldigte hatte das Telegramm mit einem von ihm hcrrührenden Zusatz in Cirkularen abdrucken lassen und diese u. a. an die Kunden des -Courier- versandt. Der Inhaber des -Couri?r- erblickte in dem Nachdruck ein Vergehen gegen das Gesetz vom 11. Juni 1870, betreffend das Urheberrecht an Schrift werken re., und in dem Inhalt des vom Angeklagten dazu ge machtem Zusatzes eine Beleidigung und stellte Strafantrag gegen Konjetzky. In der Verhandlung am 10. d. M. machte der Ange klagte geltend, daß er in dem Nachdrucke des Telegramms nichts Strafbares gesehen habe, da Telegrammen ein literarischer Wert nicht beigemesscn werden könne. Der Staatsanwalt war zwar der Ansicht, daß das fragliche Telegramm unter die Schriftwerke gehöre, die das Gesetz vom 11. Juni 1870 schütze, beantragte jedoch die Freisprechung aus dem Grunde, weil dem Angeklagten das Bewußtsein der Strafbarkeit seiner Handlung gefehlt habe. Eine Beleidigung vermochte der Vertreter der Anklage in dem inkriminierten Zusatz nicht zu er blicken; er beantragte auch in diesem Punkte Freisprechung. Das Gericht nahm an, daß das Telegramm nicht als Schriftwerk im Sinne des erwähnten Gesetzes anzusehen sei. Aber selbst wenn dies der Fall wäre, sei das Gericht davon überzeugt, daß der An geklagte sich in dem entschuldbaren Irrtum befunden hätte, daß ein solches Schriftstück nicht vorliege. Er wäre deshalb nach Z 18 des Gesetzes strafrechtlich nicht verantwortlich zu machen. Das Gericht nahm weiter an, daß in dem inkriminierten Zusatz zu dem Telegramm eine Beleidigung nicht zu finden sei. Der Angeklagte wurde deshalb von der Anklage des unbefugten Nachdrucks sowie der Beleidigung sreigesprochen. Beschlagnahmen in Oesterreich. — Seit dem 20. Juli d. I., dem Tage des Erscheinens der Notverordnung für Konsumsteuern, bis zum 16. August sind in Oesterreich 129 Beschlagnahmen von Druckschriften (meist Zeitungen) erfolgt. Deutsche Rechtsstudien in Lausanne. — An der Uni versität Lausanne wird den deutschen Studienordnungen gemäß schon seit dem vorigen Jahre in jedem Semester -Geschichte und System des römischen Rechts- in wöchentlich zehn Stunden ge lesen. Von Oktober d. I. an wird auch den Bedürfnissen der deutschen Rechtshörer des zweiten Semesters Rechnung getragen werden durch eine vierstündige deutsche Vorlesung über den all gemeinen Teil des bürgerlichen Gesetzbuches, ergänzt durch zwei stündige Hebungen über römisches und deutsches bürgerliches Recht, gleichfalls in deutscher Sprache. Mannheimer Aktiendruckerei A.-G. in Mannheim. — Laut Bilanz vom 30. April 1899 erzielte die Gesellschaft im ab- gelausenen Geschäftsjahr einen Rohertrag von 17 396 33 -ß (im Vorjahr 16 288 78 -H). Hierzu kommt die Einnahme TeitzSundkKPMf Habraani. für Hausmieten 5830 ^ und der Uebertrag aus dem Vorjahr 31 863 -L 19 -j, zusammen 85 089 .// 52 H. Nach Abzug der Unkosten, Gehälter, besonderer Abschreibungen u. s. w. bleibt ein Reingewinn von 40 567 ^ 88 H, wovon 2315 ^ 12 zurück gestellt und 38 252 ^ 76 H auf neue Rechnung vorgetragen wurden. Das Aktien-Kapital beträgt 20 000 (Papier-Ztg.) Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Inristisollss Initsraturblatt. Xo. 107. (0,1. XI, Ho. 7.) 15. Vugnst 1899. 4". 8. 149—172. Lsrlin, 6ar1 Ils^manns Vortag. Xntiguarisebss Lüollsrlagsr von X. Rannoolror in Llagonkart. Laialog Ho. 121. 1899. 8». 22 8. «0. 1—656. Lullstin Ubotoglob. V. .labrgang. Xo. 8. 1. Vugust 1899. 1". 8. 61—68. 2ürioü-llonäon, Ubotoglod Oo. Ausstellungspreise. — Auf der Allgemeinen Sport- Ausstellung in München erhielten die Leipziger Buchbinderei- Aktiengesellschaft vormals Gustav Fritzsche die goldene Medaille, die Verlagsbuchhandlung C. F. Lücke und die Großbuchbinderei und Albumfabrik Rost, Senf L Cie. in Leipzig die silberne Medaille, P. H. Beyer L Sohn, Kunsthandlung und Centralstelle für alpine Kunst und Litteratur in Leipzig, die bronzene Medaille. Ausstellungspreis. — Die Verlagsfirma Philipp L Kramer in Wien ist auf der Sport-Ausstellung in München für ihre Postkarten durch Zuerkennung der großen goldenen Medaille ausgezeichnet worden. Personalnachrichten. Gestorben: in Königstein a/Taunus, wo er Heilung von langem Leiden gesucht hatte, der Hofkunsthändler Herr Albert Meder aus Berlin, Mitinhaber der dortigen Hofkunsthandlung Amsler L Ruthardt. Aus dem Hause L. Meder in Heidelberg stammend, übernahm er gemeinsam mit seinem Bruder Louis Meder am 2. Januar 1877 die angesehene Berliner Handlung, die unter der umsichtigen und unternehmenden Leitung der Brüder schnell einen neuen Auf schwung nahm und ihren Platz unter den ersten Kunsthandlungen Deutschlands in ehrenvollster Weise behauptet hat. Ehre seinem Andenken! ff Robert Wilhelm Bunsen. — Der berühmte Chemiker Professor Robert Wilhelm Bunsen, geboren 1811 in Göttingen, ist achtundachtzig Jahre alt, am 16. d. M. in Heidelberg, wo er seit 1852 gelebt und gewirkt hat, gestorben. Seit 1889 lebte er im wohlverdienten Ruhestande. Zahl und Wert der Entdeckungen, mit denen er durch seine Forschungen die Naturwissenschaften und insbesondere die Chemie bereichert hat, sind bedeutend; seine glänzendste Errungenschaft ist die Entdeckung der Spektralanalyse, zu der er 1860 in Gemeinschaft mit Gustav Robert Kirchhofs ge langte. Von seinen Veröffentlichungen seien hier genannt: Lnumsratio 0.0 ässoriptio b/gromstrum (Göttingen 1830) — Das Eisenoxyd hydrat, ein Gegengift des weißen Arseniks und der arsenigen Säure (mit Berthold. Göttingen 1831, 1837) — Schreiben an Bcrzelius über die Reise nach Island (Marburg 1816) — Ueber eine volumetrische Methode von sehr allgemeiner Anwendbarkeit (Heidelberg 1854) — Gasometrische Methoden (Braunschweig 1857, 1877) — Chemische Analyse durch Spektralbeobachtungen (mit Kirchhofs. Wien 1861) — Anleitung zur Analyse der Aschen und Mineralwässer (Heidelberg 1874, 1887) — Flammenreaktionen (Heidelberg 1880, 1886). (Sprechsaal.) Entgegnung aus die Erklärung des Herrn Georg Brandes in Nr. 189 d. Bl. Ich erhalte soeben nach Neustrelitz das -Börsenblatt- Nr. 189 und finde darin die Erklärung des Herrn Georg Brandes. Ich habe diesem Herrn früher und zuletzt in der »Allgemeinen Zei tung- geantwortet; er verbreitet trotz dessen immer von neuem seine alte Erzählung, so daß ich jetzt gern auf weitere Aufklä rungen, wie sich die Dinge in der That verhalten, ver zichte. Die Kritik, die meine Ausgaben kennt, urteilt merk würdigerweise ganz anders als Herr G. Brandes, der, wie er selbst öffentlich zugestanden, meine Ausgaben nie in Händen ge habt hat. Leipzig (z. Z. Neustrelitz), den 18. August 1899. H. Barsdorf, Verlagsbuchhändler. 788
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