Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.08.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-08-21
- Erscheinungsdatum
- 21.08.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18990821
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189908212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18990821
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-08
- Tag1899-08-21
- Monat1899-08
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5954 Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. ^ 193, 21. August 1899. verwandle durch Hinzutritt des Momentes der Schädigung der Kasse das in K 81 1s-;. oit. unter Geldstrafe gestellte Delikt der einfachen Nichtanmcldung in ein Betrugsvergehen, das mit Ge fängnis bestraft werden niüssc. Daran ändere nichts der Umstand, daß die Forderung der geschädigten Krankenkasse auf Zahlung der hinterzogenen Beiträge nachträglich noch geltend gemacht werden könne, denn es sei durch die Falschanmeldung der zur Erfüllung der Kassapflichten verfügbare Bestand Hintangehallen und das Verhältnis der Aktiva und Passiva der Kasse hierdurch nachteilig beeinflußt worden. Englische Urheberrechts-Gesetzgebung. — Vor kurzem ist der Entwurf eines neuen englischen Gesetzes über das geistige Eigentum in der Fassung vorgelegt worden, die ein Ausschuß des Oberhauses ihm gegeben hat, und in der der Entwurf ver mutlich das Parlament in der nächsten Session wieder beschäftigen wird. Neu ist daran ein Verbot des Nachdrucks von Zeitungs nachrichten, sowohl in der ursprünglichen Form, als dem Inhalt nach, für die Dauer von achtzehn Stunden. Das Verbot bezieht sich aber nur auf Nachrichten aus dem Auslande, nicht auf solche aus dem Bereich der großbritannischen Inseln. Urheberrecht an Reden in England (vgl. Nr. 174, 191 d. Bl.). — Im Anschluß an unsere früheren Mitteilungen sei hier berichtet, daß der wegen Nachdrucks von Reden Lord Rose- berys auf das Klagebegehen der -Times- hin verurteilte Londoner Verleger John Laue gegen das etwas ungewöhnliche Erkenntnis die Berufung angemeldet hat. Die Times bemerkt zu diesem Urteil folgendes: -Das eben gefällte Urteil gestattet eine wichtige Erweiterung in der Anwendung eines Prinzips, für das die -Times- immer ge kämpft hat, obwohl sie von anderen Zeitungen nicht in der Weise unterstützt wurde, wie es die Wichtigkeit des verfochtenen Prinzips hätte erwarten lassen. Nach diesem Prinzip soll eine Zeitung, die Mühe, geistige Arbeit und Geld verwendet hat, um etwas bringen zu können, was das Publikum zu lese» wünscht, dasselbe Eigentums recht auf ihre Produktion haben, wie diejenigen, die durch einen ähnlichen Aufwand von Gehirnthätigkeit und Kapital Erzeugnisse Hervorbringen, die einen größeren Marktwert besitzen. Das scheint ganz selbstverständlich zu sein und brauchte für einen ehrenhaften Menschen eigentlich nicht erst durch ernsthafte Diskussionen bewiesen zu werden. Und doch ist dieser Grundsatz der allgemeinen Billigkeit teils infolge unklarer Ausdruckswcise des Gesetzes, teils infolge der Existenz der sogenannten parasitischen Presse, die hauptsächlich von der Ausbeutung einiger Originalquellen lebt, durch lange Zeit nicht beachtet und sogar auf mehr oder minder sophistische Weise in seiner Berechtigung verneint worden. Nun hat er durch den Richter North neue Bekräftigung erfahren und ist sogar auf eine Gattung von Berichten ausgedehnt worden, die bei oberflächlicher Betrachtung am wenigsten Berücksichtigung zu verdienen scheinen. Auf den ersten Blick scheint es berechtigt, daß das Nachdrucksrecht bei einer Rede nur für den Redner und nicht für den Berichterstatter der Rede in Betracht kommen kann. Wenn der Redner die ganze Sache in seine eigene Hand nimmt, so kann ihm dieses Recht nicht abgesprochen werden. Aber bekanntlich würden viele Reden überhaupt nicht entstehen, wenn der Redner nicht auf eine Reproduktion ohne weiteres Dazuthun von seiner Seite rechnen würde. Wer urbi st orbi spricht, der hat kein Recht auf den gesetzlichen Schutz seiner Reden.- Berliner Gesellschaft für Erdkunde. VII. inter nationaler Geographen-Kongreß. — Die Berliner Gesell schaft für Erdkunde hat nunmehr ihre Bibliothek und Geschäfts räume von der seit zehn Jahren innegchabten Mietswohnung im städtischen Gebäude, Zimmerstraße 90, nach dem von der Gesell schaft erworbenen Grundstück, dem früheren Palais der Fürstin von Fürstenberg, in der Wilhelmstraße 23 verlegt. Gleichzeitig ist das Bureau des VII. internationalen Geographen-Kongresses, der in der Zeit vom 28. September bis 4. Oktober in Berlin tagen wird, nach dem neuen Geschäftshause übergesiedelt. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Xsns Xinbänäs clsr Dsipuigsr Luobbinäsrsi-^otisnAösollsobatt, vormals dnstav Xritrsobs, X. 8. Xotbuobbinäsr iv DsipAs. Nustsrblatt dir. 75 u. 76. Vsrrsiobnis äsr Dartig - Xrtilcsl uucl Ursis-Xrmässi^unASn von Dist L Xranolrs in DsixriA. Aannsbript tür Dnobbänälsr. Ulsrbst 1899. 8°. 12 8. Ds Droit ä'Xntsnr. Organs msvsusl cku Dursan international äs 1'IInion paar la protection äs8 osuvrss littsrairss st artistiguss. XII. annes. blo. 8. 15 aont 1899. Dagss 89—100. 8ommairs: Dartis ottioislls: TeArÄatiou riüerieure.' Italis. Lironlairs oonosrnant Iss wssurss propres ä smpsobsr Iss gxsoutions st reprsssntations illioitss (Da 23 jnin 1899). — Dartis non ottioislls: TÄucie Aeu/raie».- Ds pro)st äs loi allsrnanä oonosrnant 1s äroit ä'antsur sur Iss osuvrss litts- rairss st mnsioalss. Xnnsxs: Isxts äu xrojst st notss. Da statistigns intsrnationals äss, osuvrss , intsUootusUss: XIIs- maZns, Xutriobs, Lslgsigus, Xg^ts, Xtats-IInis, Uranos. — -turispruckeuce.' 8uisss: Representation ä'uns osavrs ärama- tigns allswanäs. Xotion sn violation än äroit ä'antsur. Rsjst. Dstaut äs gualits äs 1a plai^nants. Xz-ant oanss. Osuvrs publies st non publiss. — .' Xnnuario äslia stawxa italiana. Dublioations perioäignss. Sammkung Höschen. f37266f Wir übertrugen die Barauslicferung der „Sammlung Göschen" für Ungarn der Firma Sigmund Deutsch L Co. in Budapest. Leipzig, 18. August 1899. G. I. Göschen'sche Verlagshandlung. Verkaufsanträge. s37307s Habe eine größere Bibliothek meistenteils belletristischen Inhaltes, gebunden, tadellos erhalten, zu ver kaufen. Inhaltsverzeichnis der Bibliothek steht zu Diensten. Interessenten wollen sich mit mir ins Benehmen setzen. Würzburg. Andreas Göbel, Buchh. s34697j In Lranäsnburz; ist äsr VsrlaA sinsr sivAstübrtsn Aeitung', vorbuuäsn mit Druolrsrsi u. LuobbanälunA, ?u vor lauten. Das Llatt ist bonservativ u. stöbt im 17. labrA. Ureis 17500 -77 bei 8500 ./7 Xn^ablunA. XnZöbotö srbstsn untsr 466 an Drssäsn. äulius Llosrrr. Anzeigeblatt. c^bis Leihbibliothek. 9800 deutsche Hlomane etc. GeV. 500 deutsche Jugendschriftcu. GeV. 525 englische Htomane. GeV. 295 französische Uomane. GeV. 50 spanische Wonrane. GeV. 60 italienische Womane. GeV. 2000 Klanier-Wotcn. Gesi. 600 Gpern Zerte. GeV. bis auf die Neuzeit fortgeführt, an den Meistbietenden gegen bare Zahlung zu verkaufen. E. Lemmsi, Hamburg 5. f35243j Din boob rsnonunisrtsr, ssbr nw- kanArsiobsr unä Aut sing-skübrter Verlag, vor^uASveise nsuspraobliobsr IVsrls, soll vsrlautt vsräsn, äa siob äsr Lssit^sr Lur Hubs sst^sn vill. Dsr naobvsisliobo UsinASvinn bstragt jäbrliob oa. 17 000 Dsr Xautprsis tür' alls Rsobte unä äis bs- äsutsnäsn Vorrats unä Dlattsn bsträgt 180000 bsi sntgSASnlcomwsnäsn 2abIunAs- bsäinFunAsn. Uerlin IV. 35. Lirviu Stuuäs. i f36323j Ein im Aufblühen begriffenes S o r- timent mit umfangreicher Leihbibliothek, in bester Lage einer Großstadt, ist Familien verhältnisse halber billig zu verkaufen. Umsatz ca. 9000^, Werte ca. 10000 -F, Kaufpreis 7000 Da der Umsatz stetig steigt, so ist jüngeren Kollegen, die sich selbständig machen wollen, eine selten günstige Gelegenheit geboten, sich mit wenig Mitteln eine angenehme und sichere Existenz zu schaffen. Gef. Angebote unter 36323 an d. Ge schäftsstelle d. B.-V. erbeten. f27570j Eine flottgchcnde Sort.-Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung in Süd deutschland, vorherrschend kath. Richtung, wegen Erbteilung zu verkaufen. Reflek tanten, die über größere Mittel verfügen und solche glaubhaft Nachweisen können, belieben gef. Anfragen unter X. ?. chh 27570 an die Geschäftsstelle des B.-V. zu richten. Kanfgesuche. s2141j Dins Aut aoorsäitisrts, soliäs unä rsntabls uwkanArsiobsrs 8ortimsntsbuob- bancllunA möZIiobst in sinsr niobt rn kleinen 8taät Nittol- oäsr 8üä-Dsutsob1anäs cvirä su kauten Agsuobt. Diskretion LUASsiobsrt. Lsrlin. Llrvin Ltaucls.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder