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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.08.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-08-25
- Erscheinungsdatum
- 25.08.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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6062 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 197, 25. August 1899. Kleine Mitteilungen. Neue Hochschule für Musik. — Die Hochschule für Musik in Mannheim, deren Gründung kürzlich hier ermähnt worden ist, wird am 15. September d. I. eröffnet werden. Die Schule teilt sich in 1. die Jnstrumenialschule, 2. die Gesang- und Opcrn- schule, 3. die Schule der theoretischen Fächer. Im Zusammenhang damit stehen die Vorbereitungsklassen (Vorschule) für Klavier-, Violin- und Violoncellspiel, die für diese Anfangsstufe vor gesehenen Vorträge über das Wichtigste aus dem Gebiete der all gemeinen Musiklchre und die Kurse zur speziellen Ausbildung von Klavierlehrern und Klavierlehrerinnen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Osr Oliebe-Uarlct. Organ kür Oliobs-IIandsl und lilastratiovs- swssv. Xsas lkolgs dsr LuobASvsrblioüsn Uittsilungsn. Lrsg. vov Lellüksr L 8ebövtsldsr, Vsrlagsbuobbg.välung, Olioüs- Vorlag und 6lielis-L.gsntur in IwipwA. 4". 8. 43—46. XI. .laürg. Nr. 10 (22. August 1899). Der Typograph. Combinirte Setz- und Zeilengieß-Maschine. Gebaut vom Typograph, G. m. b. H. in Berlin 84V. 61. Broschüre. 8°. 32 S. Ausgegeben im August 1899. Centralverband deutscher Kaufleute. — Die XII. Generalversammlung des Centralverbandes deutscher Kaufleute, die am 22. d. M. in den Germaniasälen zu Berlin getagt hat, nahm folgende Beschlüsse an: I. Die kgl. Staatsregierung zu ersuchen, den Landesver tretungen baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Waren häuser, Bazare, Offiziers-, Beamten rc.-Vereine mit einer in Berücksichtigung der Branchen, sowie des Umsatzes progressiven Einkommensteuer, sowie Konsumvereine, Filialgeschäfte, Rabatt sparvereine rc. mit einer glatten progressiven Umsatzsteuer belegt. II. Die Versammlung erblickt in dem immer weiter um sich greifenden Konsumvereinswesen eine große, die allgemeine wirt schaftliche Lage des Handels- und Gewerbestandes schwer schädigende Gefahr und beschließt, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, daß das Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften derart abgeändert werde, daß 1. Konsumvereine in eigenem Betrieb hergestellte Erzeugnisse oder Produkte einer Produktivgenossenschaft an Nicht mitglieder des Konsumvereins nicht verkaufen dürfen, 2. daß die Konsumvereine, resp. solche Vereine, deren wesent lich geschäftlicher Zweck ist, ihren Mitgliedern im Bezug von Waren Äorteile zu verschaffen, zur Zahlung einer wirksamen Umsatzsteuer herangezogen werden, 3. daß die Heranziehung derjenigen Konsumvereine, die sich bisher der Einkommensteuer entzogen haben, zu dieser Steuer für die Zeit nach Einführung der Bestimmungen des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Vereine in die Wege ge leitet werde. Gutenbergfeier in Mainz 1900. — Während der Tafel im großherzoglichen Schlosse zu Mainz am 21. d. M. hatte der Oberbürgermeister von Mainz, Herr vr. Gaßner, Gelegenheit, Seiner Majestät dem Kaiser die Bitte um seine Gegenwart bei der Mainzer Fünfhundertjahrfeier Johann Gutenbergs in, nächsten Jahre vorzutragen. Der Kaiser versprach, wenn es ihm irgendwie möglich sei, zu der Feier zu erscheinen. In Oesterreich verboten. — Das k. k. Landes- als Preß- gericht in Laibach hat mit dem Erkenntnisse vom 13. August 1899, Pr. 37, die Weiterverbreitung der im Verlage I. F. Lehmann, München 1899, erschienenen Broschüren: l. -Berichte über den Fortgang der -Los von Rom-Bewegung-, Heft 2, die österreichische -Los von Rom-Bewegung- von Pfarrer P. Bräunlich, Ino. Nbsol., Wetzdorf bei Dornburg a. S., ferner II. -Gottesgerichte über Rom-, Flugschriften aus der Zeit für die Zeit, Heft 1, Leo Taxil. Ein Miniaturbild aus dem großen Verzweiflungskampfe der römischen Priesterherrschaft um ihren Bestand. Unterschrift des Teufels Bitru, den Ostmarkdeutschen zur Lehre gezeichnet von Ino. Mrsol. P. Bräunlich, Pfarrer in Wetzdorf, nach 300, 302, 303 St. G. und Z 24 Pr.-G. verboten. Goethedenkmal in Straßburg. — Die Sammlungen für das Goethedenkmal in Straßburg i. E. haben bisher rund 93000 ergeben, während der Kostenaufwand auf 120000 veranschlagt ist. Der Denkmals-Ausschuß ersucht daher alle Verehrer des Dichters, die Vereine und Ausschüsse, die aus Anlaß des 150. Geburtstages Goethes eine Gedenkfeier veranstalten, auch des Straßburger Denk mals, das dem jungen Goethe gilt, zu gedenken und durch Ge währung und Sammlung von Spenden dazu beizutragen, daß mit der Ausführung des Denkmals bald begonnen werden kann. Persoualnachrichteu. Hoftitel. — Dem Musikalienhändler Herrn Julius Feuchtinger in Metz ist von Sr. Majestät dem König von Preußen das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten verliehen worden. Das Befinden Paul Heyses. — PaulHeyse dankt seinen Freunden für die ihm während seiner Krankheit bewiesene Teilnahme und bezeichnet sich als -in langsamer Erholung be griffen». G e st o r b e n: am 22. August nach kurzem Leiden schnell und unerwartet der Kunsthändler Herr Johannes Arnold, Teilhaber und be währter langjähriger Leiter derKunsthandlung C.G.Boerner, der er seit 29 Jahren — seit 1880 als Leiter, seit 1895 als Teilhaber — angehört hat. Er war ein liebenswürdiger, gefälliger Mann, ein lauterer, ehrenwerter Charakter und hat mit unermüdlicher Hingabe sein reiches Wissen und seine Arbeitskraft in den Dienst seines Berufes und seines Hauses gestellt. — Ehre seinem Andenken I Sprechsaal. Sortiment, Verlag und direkter Vertrieb. (Vgl. Börsenblatt Nr. 179, 184, 188, 189, 194, 195.) Von der äußerst günstig besprochenen Jubiläumsschrift zum 400jährigen Erscheinen des Tabaks in Europa von H. Pilz, -Der Tabak und das Rauchen, Ernstes und Heiteres aus der Cultur» geschichte-, wurden nach der bedeutenden Tabakindustriestadt Bremen mit Hunderten von reichen Fabrikanten, Importeuren und Händlern, wohlgezählte 7 Exemplare in Kommission verlangt, von Hamburg wohlgezählte 2 Exemplare. Dabei melden sich beim Unterzeichneten häufig Reisende in Rohtabak rc., die -das reizende Buch mit auf die Tour nehmen wollen- und großen Absatz zu erzielen hoffen! Können sich unter den geschilderten Umständen die Herren Sortimenter in Bremen und Hamburg wundern, wenn — leider — direkter Vertrieb seitens des Verlegers eintreten muß? — Oder glaubt man, daß der Verleger, dem dies just passierte, aus die Kapitalanlage in Bücherballen steigt und betrübt mit den Beinen baumelt, wie jener Greis in der großen Seestadt, der sich nicht zu helfen weiß? — Ein Selbstverleger (Schriftsteller), dem ich kürzlich Kommissions- oerlags-Uebernahme anbot, schreibt wörtlich: -Ich habe ohne Buchhandlungen einen höheren Absatz er zielt, als irgend ein anderes gleichartiges Werk ihn in so kurzer Zeit erreichen konnte, und liefere daher an Buchhandlungen nur auf Wunsch und gegen bar mit 25 Prozent. - Das läßt tief blicken. — Leipzig. Gustav Weigel. Postkarten find nicht immer Werke der Industrie! In einem mit Nackdrucksverbot belegten Artikel führt die -Papierzcitung- Nr. 66 vom 17. August aus, daß das Reichsgericht auf Grund eines besonderen Falles entschieden habe: -Es muß im einzelnen Falle festgestellt werden, ob das Bild auf der Postkarte nur als Schmuck dienen, oder ob es eine Nach bildung des Kunstwerkes sein sollte.- Mit dieser Entscheidung ist eine Bresche in die bisherige Recht sprechung gelegt, und es ist die Möglichkeit geschaffen, daß auch Reproduktionen in Postkartenform der in dem Gesetze über das -Urheberrecht an Werken der bildenden Künste- (9. Januar 1876) ausgesprochene Schutz zu teil werden kann. Der angedeutete Fall wurde vom Reichsgericht an die Vor instanz zur Prüfung im Sinne obiger Entscheidung zurückverwiesen. Es ist nun abzuwarten, ob das Gericht bei der -illustrierten Postkarte- in der Postkarte oder in der Illustration das Cha rakteristikum erblickt. Meiner Ansicht nach ist die Illustration die Hauptsache! Was meinen die Herren Kollegen? Karlsruhe, den 23. August 1899. Johann Velten.
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