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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-08-29
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. Zum Artikel »Illusion und Wirklichkeit im Buchhandel« in Nr. 185 des Börsenblattes. (Vgl. auch Börsenblatt Nr. 144, 150, 152, 159, 161, 165, 167, 169, 170, 173, 175, 178, 181, 182, 186, 192.) Wenn ich mir im Börsenblatte Nr. 182 die Worte gestattete: »Möchten daher dem Berliner Verlagsbuchhandel die Augen geöffnet werden«, so that ich dies mit vollem Be wußtsein und halte es nicht, wie Herr Carl Müller-Grote meint, für überflüssig. Die Zustände des heutigen Berliner Sortiments sind satzungswidrige, und es gehören daher die Inhaber derselben unter das Gesetz der Schleuderer. Herr Carl Müller-Grote würde es vielleicht sehr eigentümlich finden, wenn an ihn auf einmal die Aufforderung gerichtet würde, von nun an an sämtliche Berliner Sortimenter entweder nichts mehr aus seinem Verlage oder nur mit verkürztem Rabatt zu liefern. Trotzdem tragen wir preußische Buch händler die Devise 8uum ouigus! Der Verlagsbuchhandel mag nicht etwa glauben, daß es dem Provinzialbuchhandel leicht geworden sei, in seinen Kreisen Ordnung zu schaffen und das Skonto von 5»/y allgemein durchzuführen. Es hat da viele Kämpfe, große Verluste und Geldopfer gekostet, ehe man mit gutem Ge wissen sagen konnte: die neuen Satzungsbestimmungen sind durchgeführt. Erklärte doch in einer Vereinsvcrsamm- lung, in der wir unserem Herzen über die letzijährigen Schwierigkeiten und Verluste Luft machten, ein nicht zu großer Sortimenter, er habe durch das Festhalten des 5°/g-Skontos schon die zweite jahrelange Verbindung, die jährlich über tausend Mark gebrauche, aufgeben müssen, und die dritte würde bald folgen. In aller Bescheidenheit möchte ich Herrn Carl Müller- Grote darauf aufmerksam machen, daß er als damaliges Börsenvereins-Vorstandsmitglied das Flugblatt mit unter zeichnet hat, wonach es dem deutschen Sortimentsbuch handel zur Pflicht gemacht wurde, die Ladenpreise auf recht zu erhalten, und nur bei Barzahlung oder kurzem Kredit 5°/g Skonto zu geben gestattet wurde. Wir im Provinzial-Sortiment hatten damals dieses Flugblatt im guten Glauben, daß uns die Unterzeichner kräftig schützen würden, weit und breit versandt, und deshalb möchte ich an Herrn Carl Müller-Grote und seine gleichgesinnten Freunde im »Verlage die höfliche Bitte richten, auch ihrerseits alles zu thun, daß das damalige Flugblatt kein leerer Wahn gewesen ist und das Provinzial-Sortiment in Treue und Glauben vor seiner Kundschaft bestehen kann. Prenzlan. Theophil Biller. Erwiderung. Wie Herr Biller in seinem früheren Aufsatze den »Berliner Verlagsbuchhandel« generalisierte, so thut er es jetzt auch mit dem »Berliner Sortiment«, von dem er sagt, daß es satzungswidrig handle und unter das Gesetz der Schleuderei gehöre. Wenn der Verfasser dies so genau weiß, weshalb wendet er sich dann nicht unter Einreichung seines Materials an den Vorstand des Börsenvereins, damit dieser auf Grund des Z 4 der Satzungen »sämtliche Berliner »Sortimenter« (siehe oben) auf die schwarze Liste der Aus lieferungssperre setze? Wenn die Sache so weit gediehen ist, so werde ich nicht unterlassen, Herrn Theophil Biller die Frage zu beantworten, ob ich dieses Vorgehen »eigentümlich finden« würde, respektive wie ich, ebenfalls »preußischer Buch händler«, die Devise 8nnw euigne verstehe. Was das im dritten Absatz erwähnte »Flugblatt« betrifft, so ist anzunehmen, daß mit demselben der vom damaligen Vorstande im September 1888 den sich entwickelnden Kreis vereinen offerierte Aufruf »feste Bücherpreise« gemeint ist (Börsenblatt 1888 Nr. 209). Es trifft sich gut, daß der Verfasser damit, ohne es zu wollen, an die schweren Mühen erinnert, die der damalige Vorstand auf sich genommen, wie er sich an Reichs- und andere Behörden, an Ministerien rc. gewandt hat, um sie zum Aufgeben des Rabatts zu be stimmen, wie er vor allem aber hier und in Leipzig bemüht war, eine Einigung und Verpflichtung der Sortimenter im Sinne der neuen Statuten herbeizuführen, bis dann der völlig unerwartete Beschluß der Berliner Vereinigung vom 3. Mai 1889 (dargelegt in dem Bericht über die Entwickelung der Rabattfrage: Börsenblatt 1889 No. 129 am Schluß der Seite 2937) ihn nötigte, diesen Weg zu verlassen und mit den bekannten Anträgen vor die Kantate-Versammlung 1889 zu treten, durch deren Ablehnung sein Rücktritt herbei geführt wurde. Der nachfolgende Vorstand hat die Ausnahme stellung von Berlin und Leipzig, die damit thatsächlich sanktioniert war, bestehen lassen, und ich enthalte mich jeder Aeußerung, ob dies zweckmäßig war; aber ich sollte meinen, daß Herr Biller keinerlei Veranlassung hätte, mir aus dem Inhalte jenes »Flugblattes« nunmehr Vorhaltungen zu machen. Dagegen stehe ich nicht an zu erklären, wie es nach langjähriger Mitarbeit in dieser Entwickelungszeit wohl nicht anders von mir zu erwarten, daß ich dem Vorgehen des Vorstandes vom Kreise Norden durchaus sympathisch gegen überstehe. Ob ihm aber gelingen wird, was vor über zehn Jahren nicht zu erreichen war, das möchte auch ich einst weilen noch bezweifeln. Berlin, 24. August 1899. Carl Müller-Grote. Kleine Mitteilungen. Deutsche Zeitungs-Ausfuhr und -Einfuhr. — lieber den Zeitungsverkehr Deutschlands mit dem Auslande brachte nach den Ausweisen der Rcichspost der -Hamburgischc Correspondcnt» die folgenden interessanten Angaben: -Im Jahre 1897 wurden durch die Reichspost 62540 Jahres abonnements (rund 19 Millionen Nummern) reichsdeutscher Zeitungen an Abonnenten im Auslande versendet, dagegen nur 23063 Jahresabonnements ausländischer Zeitungen (4.6 Millionen Nummern) für deutsche Abnehmer bezogen. Deutschland führte demnach durch die Rcichspost etwa dreimal so viel Zeitungen und etwa viermal so viel Zeitungsnummern aus, als es vom Aus lände cinführtc. Die Nachfrage nach reichsdeutschen Zeitungen im Auslande war erheblich größer als die Nachfrage nach aus ländischen Zeitungen in Deutschland. Das erklärt sich zunächst aus der verhältnismäßig großen Anzahl deutscher Reichsangehöriger im Auslande, ferner durch das Vorhandensein weiter deutscher Sprachgebiete außerhalb des Deutschen Reichs, die zwar politisch selbständig, litterarisch und kulturell aber doch mehr oder weniger von Deutschland abhängig sind. Dasselbe gilt in etwas ge ringerem Grade auch von solchen Ländern, deren Bewohner dem deutschen Volk stammverwandt sind. Als Abnehmer deutscher Zeitungen sind in jüngster Zeit endlich die deutschen Schutzgebiete zu nennen. «Weitaus am entwickeltsten ist der Zeitungsverkehr zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn. Er beträgt etwa ein Drittel des gesamten deutschen Zeitungsverkehrs mit dem Aus lande. Durch das Rcichspostamt wurden nach Oesterreich- Ungarn 22 090 Jahresabonnements deutscher Zeitungen mit 5 Mil lionen Nummern versendet und gleichzeitig 5649 österreichisch ungarische Zeitungen mit 1.4 Millionen' Nummern an deutsche Abonnenten übermittelt. In Oesterreich-Ungarn ist die Zahl der Reichsdeutschen wie das deutsche Sprachgebiet verhältnismäßig am größten. Die litterarische und kulturelle Abhängigkeit Oester reichs von Deutschland tritt in dieser Zeitungsbilanz ani stärksten hervor. — Genau in derselben Lage befindet sich die Schweiz. Nach der Schweiz gingen durch die Rcichspost 8311 Jahresabonnements deutscher Zeitungen mit 3,2 Millionen Nummern. Deutschland bezog nur 2420 Jahresabonnements schweizerischer Zeitungen mit
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