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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-08-30
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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fehlte, deni die allerweiteste Oeffentlichkeit gegeben werden mußte, damit jedermann wußte, welcher Gefahren er sich zu versehen hatte, wenn er an Aufläufen teilnahm. Nur so konnte der Erlaß die abschreckende Wirkung üben, die man von ihm erwarten durfte. Von der großen Mehrzahl sonstiger Indiskretionen auf diesem Gebiete ist zu sagen, daß sie mindestens nicht geschadet haben. Bei allen geheimen Erlassen gegen die Sozialdemokratie z. B. hat man sich nur darüber gewundert, daß sie geheim gehalten wurden, daß sie nicht durch den »Reichsanzeiger« oder einen offiziösen Kanal in die Oeffentlichkeit gebracht wurden. Das Prinzip des geheimen Erlasses bedarf heutzutage in Deutschland über haupt eher einer Einschränkung als des Gegenteils; es wird noch viel zu viel »geheim« regiert. Auch bei der Vor bereitung gesetzgeberischer Maßnahmen ist es nicht immer heilsam, der öffentlichen Meinung die Einwirkung möglichst zu beschneiden und sie erst im letzten Augenblick mit mehr oder weniger vollendeten Entwürfen zu überraschen. Hier kann Indiskretion für Zeitungen häufig zur Pflicht werden. Die Presse findet sich gewissen Zuträgern gegenüber in einer ähnlichen Lage wie die Regierung gegenüber den Spionen. Man gebraucht sie und verrät sie nicht, behält sich aber das Urteil über ihre moralischen Qualitäten vor. Sicherlich muß auch die Regierung gegen Beamte, die die Verschwiegenheit brechen, streng vergehen; unmöglich aber kann man die Pflicht der Verschwiegenheit bis auf Zeitungen ausdehnen, die in solchen Fällen kein Amt, sondern höchstens eine Meinung haben. Auch Spionagegesetze treffen nur die Spione, nicht aber diejenigen, die sich ihrer bedienen. »So scheint uns in gleicher Weise für eine prinzipielle Strafbarerklärung des Nachdrucks geheimer Erlasse die Voraus setzung der Notwendigkeit und Nützlichkeit zu fehlen. Wir sehen von dem mehr, formellen Einwand ab, daß man durch diese Bestimmung ein politisch-polizeiliches Moment in das Urheberrechtsgesetz hineintragen würde, das darin so wenig zu suchen hätte wie ein Patentgesetz. Durchschlagend aber spricht gegen eine solche Maßregel, daß man den damit verfolgten Zweck gar nicht erreichen würde. Man hat darüber aus den Verhandlungen des Reichstages am 18. Januar anläßlich des Antrags Klinkvwström- Dietrich Belehrung schöpfen können. Dieser Antrag wollte bekanntlich den Nachdruck amtlicher, nicht zur Publikation bestimmter Aktenstücke durch eine Erweiterung des Straf gesetzbuchs unmöglich machen. Die große Mehrheit des Hauses lehnte den Antrag ab, und zwar namentlich aus der praktischen Erwägung, daß man nach dem Rezept der Herren Klinckowström und Dietrich nur eine, keineswegs aber alle Oeffnungen verstopfen würde. Ist die Veröffent lichung geheimer Akten in der inländischen Presse nicht mehr möglich, so wendet man sich an das Ausland. Das ist ein Weg, der bekanntlich schon jetzt unter Umständen nicht nur von Sozialdemokraten eingeschlagen wird. Auch die Tribüne des Reichstages oder der Landtage kann an Stelle der Zeitung benutzt werden, und da wahrheitsgemäße Parla- mentsberichte das Recht der Jdemnität genießen, so würde auf diesem Umwege der geheimste Erlaß in die Blätter kommen können. »Falls nun, wie man nach dem Wortlaut der Motive annehmen muß, der Gesetzgeber nicht die Absicht gehabt hat, durch die besprochene Bestimmung des Urheberrechtsentwurfs die Veröffentlichung geheimer Aktenstücke zu treffen, sondern lediglich den Verleger kostspieliger Materialsammlungen oder Tabellenwerke gegen Nachdruck zu schützen, so muß für 8 16, 2 eine Form gefunden werden, die jeden Zweifel aus schließt. Eine Materie, wie es das Urheberrecht ist, muß unter allen Umständen von Kautschukparagraphen frei- gehalten werden.« Antwort auf die Erklärung des Vorstandes des Buchhändler verbandes Hannover-Braunschweig im amtlichen Teil des heutigen Börsenblattes. Wir sehen keine Veranlassung, nach der im Börsenblatt Nr. 192 (Seite 5924) gegebenen, genau begründeten Aufklärung — auf die wir uns beziehen —- nochmals auf die Grundlagen dieser Angelegenheit einzugehen, um so weniger, als wir ausdrücklich hervorgehoben haben, daß dieFestsetzung des Ladenpreises der Bände in Kürze bevorsteht. Bis dahin ziehen wir dieselben — schon um weiteren be dauerlichen Hemmungen der engagierten Firmen ein Ziel zu setzen — aus dem allgemeinen Verkehr zurück und beschränken die Lieferung auf diese, d. h. diejenigen Handlungen, welche ihre Anteilnahme unzweideutig und großenteils in einem Maße bekundet haben, das uns die Durchführung des Vorgehens doppelt zur Pflicht macht. Das Ergebnis der eingeleiteten Versuche dieser Firmen ist selbstverständlich auch für die den Ladenpreis betreffende Bekanntgabe, die noch im Herbst er folgen wird, ausschließlich maßgebend. Angesichts der That- sache, daß die Veranstaltung in erster Linie zum Vorteil der Herren Einsender, nicht zu unserem eigenen, geschaffen ist, möchten wir dann nur wünschen, daß es jenen geehrten Kollegen nicht nur mit der Kritik, sondern auch mit der That Ernst ist, und nichts wird uns mehr freuen, als wenn auch ihre Resultate mit dem der Entwickelung der Sache bezeigten Interesse im Einklang stehen. Stuttgart, den 26. August 1899. Süddeutsches Verlags-Jnstit Kleine Mitteilungen. Gestohlene Bücher. — Die Kriminal-Abteilung des Po' ,,ei- amts zu Leipzig veröffentlicht im Anzeigenteile der hciM.u^t Nummer des Börsenblattes (S. 6173) ein Verzeichnis von im verflossenen Sommersemester, teils auch schon früher aus einer öffentlichen Bibliothek entwendeten Bücher, auf das wir die Auf merksamkeit unserer Leser lenken. Ein ungetreuer Gehilfe. — Wir empfingen folgende Mitteilung zur Veröffentlichung: «Vor einiger Zeit brachten Sie im Börsenblatt die Nachricht über meinen mit 4500 durchgebrannten Buchhandlungsgehilfen Max Greiner aus Ludwigsburg. Heute kann ich Ihnen nun Mit teilen, daß mein Bankhaus in Halle a/S. nach einigen Verhandlungen mir obigen Betrag unverkürzt in coulantester Weise wieder zurück gezahlt hat. Greiner hatte es nämlich fertig gebracht, während meiner nur dreitägigen Geschäftsreise sich obige Summe auf Grund des Geschäftsbricfkopfes und meiner gefälschten Unterschrift an seine Privatadresse zu erschwindeln. Steckbrief wurde gleich nach der Flucht Greiners erlassen (siehe Deutsches Fahndungsblatt vom I.Juli 1899 mit Photographie), doch gelang es uns bis jetzt leider nicht, den Gauner zu fassen. Er stammt aus angesehener, wohl habender Familie, hatte als Einjahrig-Freiwilliger bei der Kavallerie gedient und verfügte über gute Zeugnisse. -Leipzig, 28. August 1899. vr. Müller-Mann i. Fa. G. Müller-Mann'sche Verlagsbuchhandlung.- Von der Goethefeier der Buchhändler in Frank furt a/M. (Vgl. Nr. 196 d. Bl.) — In einem an die National zeitung gesandten Bericht über die Festlichkeiten in Frankfurt a,'M. zu Ehren des Andenkens des größten Sohnes der alten Reichsstadt, Goethe, bemerkt der Berichterstatter Herr G. W—n: «Die ersten auf dem Platze waren die Buchhändler, für die Frankfurt neben Leipzig seit Jahrzehnten ein großes Centrum war. Namentlich wissenschaft liches und Kunstantiquariat sind hier stets eifrig gepflegt wor den; insbesondere haben naturgemäß die Kleinodien und Selten heiten der Goethe - Litteratur hier stets einen stark gepflegten Markt gehabt. «Goethe in seinen Beziehungen zum Frankfurter Buchhandel» hieß der Vortrag, den ein Jüngerer unter den hie sigen Bibliopolen hielt, und der die bekannten Einzelheiten in ge schickter und eindrucksreicher Weise zusammenfaßte. Bekanntlich be gann Goethe seine offizielle litterarische Thätigkeit als Mitarbeiter der von ihm und seinen Freunden Merck und Herder gegründeten 820*
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