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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1899
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- Deutsch
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- Saxonica
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210, 9. September 1899. Nichtamtlicher Teil. 6441 Centimeter breite, zur Größe der Schrift in ganz falschem Ver hältnis stehende äußere, leere (,weiße' kann man nicht sagen) Rand, und im Gegensatz hierzu der doppelt so breite Bundstcg, auf dessen unterem Rand ein paar Farbcnkleckse die Kolumnenziffern bedeuten sollen-, so klagt Goebel in Bezug auf das herausgegriffene Werk der Moderne weiter, -bilden ein Machwerk, wie es geschmackswidriger nicht gedacht werden kann. Gleichwohl wagte vor kurzem ein sich als Kritiker gelierender Maler, der seinen Beruf verfehlt hat, diese scheußliche Scharteke als ,das schönste Buch der Gegenwart' in einem die moderne Richtung vertretenden Blatte zu bezeichnen.- -Je nun, über den Geschmack von Leuten, wie dieser Apostel des Modernen, ist nicht zu streiten; sie glauben meist, sich nur da durch zur Geltung bringen zu können und von sich reden zu machen, daß sie recht Widersinniges mit kecker Stirne vertreten und der Vernunft Hohn sprechen; sollen wir alten Buchdrucker uns aber denn von ihnen weismachen lassen, daß wir gar nichts gelernt haben und in Geschmackssachen stets in der Irre gewandelt sind? Mir will es manchmal Vorkommen, als ob das Treiben dieser Gesellen nur eitel Spiegelfechterei wäre, als ob man nur des Publikums spotten und sehen wolle, wie lange es sich solchen Blöd sinn gefallen lasse. In dieser Idee kann man nur bestärkt werden, wenn man manche Schöpfungen der modernsten Malerei — Kunstwerke kann man sic nicht nennen — betrachtet. So sah ich in der gegenwärtigen Kunstausstellung zu Dresden eine Farbenkleckserei, die eine Landschaft darstellen sollte, bei der die Stämme der Bäume aus einigen geradezu dunkel braunen Strichen bestanden, das Laubwerk aber durch hell braune konzentrische Kreise gebildet war, die ganz so aussahen, als habe ein fünfjähriges Kind ein Schwämmchen in Farbe getunkt und sei damit auf der Leinwand umhergefahren; ich konnte mich nur über die Liberalität des Ausstellungskomitees wundern, mit der eine solche Schmiererei — diesen Eindruck machte das sogenannte .Gemälde' auf mein nicht sezessionistisch verbildetes Auge — in die Räume des schönen Dresdener Ausstellungspalastes zugelassen worden war.- -Es ist wahrlich Zeit, daß man in Vuchdruckerkreisen, soweit es sich um typographische Erzeugnisse handelt, dem Treiben dieser Sorte von Fortschrittsleutcn ein energisches ,Bis hierher und nicht weiter!' entgegensetze, damit ihre Geschmacksfälschungen nicht noch mehr Unheil anrichten, als schon geschehen ist. Man wolle diese Mahnung aber nicht so deuten, als sei ich jedem neuzeitlichen Fortschritte Feind — ich habe im Gegenteil, wo es nur möglich gewesen ist, stets allem Fortschritt, der sich als Verbesserung und Vervollkommnung des Vorhandenen erwies, das Wort geredet und ihn zu fördern gesucht. Fortschritte aber, wie sie die Moderne uns rn der Buchausstattung gebracht hat, sind meist keine Fort schritte, denn sie würden uns nur weit hinter die Erzeugnisse der ersten Druckmeister zurückführen, und wir könnten wohl schließlich dahin gelangen, die ,ausgegrabenen Bücher', wie sie vor einer Reihe von Jahren in Düsseldorf als bibliographische Scherze ver öffentlicht wurden, als erhabene Geschmacksmuster zu preisen und zu bewundern.- Die Abschätzung von Sortimentsgeschäften. Praktische Winke von D. Schönwandt. 2. verbesserte Auflage. Gr. 8°. (36 S.) Berlin IV. 9, 1899, D. Schönwandt. ^ 1.50 ord. Ein lehrreiches Büchlein für jeden Buchhändler, das alle bei der Abschätzung in Frage kommenden Punkte in klarer und prak tischer Weise erörtert. — Nachfrage und Angebot haben bei der Preis festsetzung ganzer Geschäfte das Hauptgewicht. In Deutschland ist fast jedem die Möglichkeit geboten, ein neues Sortiment zu eröffnen. Dadurch wird der Wert der schon bestehenden Handlungen herab- edrückt. Der faktische Wert eines Geschäftes ergiebt sich zumeist aus essen Rentabilität, aus der Berechnung des zunächst festzustellenden Reingewinns. Diese Feststellung geschieht durch Abzug der Spesen vom Bruttogewinn. Vor allem maßgebend ist natürlich der jährliche Ein- und Verkauf, worüber man Klarheit gewinnt durch Auf stellung genauer Inventuren, der Kassaeinnahmen und -ausgaben, der Forderungen und Schulden. Die Aktiva bestehen vorwiegend aus der Geschäftseinrichtung, dem festen Lager und den Außen ständen. Käufer und Verkäufer nehmen am besten gemein schaftlich eine Einzelaufnahme, besonders des Sortiments lagers, vor, von dem das Kommissionslager auszusck>eiden ist. Für das Antiquariatslager würde eine fächerweise Abschätzung genügen. Die Leihbibliotheken sind je nach dem etwaigen Vorrat alter, meist nutzlos gewordener, und der neuen, gelesenen Bücher abzuschätzen. Der Wert des Bandes dürfte durchschnittlich höchstens 50—60 betragen. — Bei den Außenständen sind mutmaßliche Verluste selbstverständlich abzurechnen. — Interessant sind die Bemerkungen SkLiundiechzlgster Aahmav» über den Firmenwert, der am besten auf das Dreifache des durch schnittlichen Reingewinns der letzten Jahre geschätzt wird. Die Ausscheidung einzelner Teile des Verkaufsobjekts macht besondere Schwierigkeiten, auf die im Buch näher hingewiesen wird. — Er läuterungen über den Kaufvertrag und den Teilhabervertrag be schließen die im ganzen unzweifelhaft kundige, in unwichtigeren Punkten vielleicht nur noch vereinfachtere Aufstellungen zulassende Behandlung des Gegenstandes. Kleine Mitteilungen. Nachdrucksprozeß. — Anfang dieses Jahres wurde im Deutschen Theater in München das Ballett -Die roten Schuhe wiederholt zur Aufführung gebracht. Das Recht hierzu hatte Herr Direktor Oertel von der Theateragentur F. O. Eirich in Wien er worben. Mit der Musik und den Angaben zu dem scenischen Arrangement erhielt Herr Oertel von der Firma auch ein die Handlung des Balletts erklärendes Textbuch in deutscher Sprache. Um den Besuchern seines Theaters die Möglichkeit zu geben, dem ziemlich langen Stücke mit besserem Verständnis zu folgen, ließ Herr Oertel den Text in einer Auslage von 2000 Exem plaren vervielfältigen und an der Theaterkasse zu 10 L das Stück ver kaufen. Als etwa 200 Exemplare abgesetzt waren, lief Mitte März an Herrn Oertel von der Firma Zipfer L König in Leipzig, deren Hauptniederlassung sich in Pest befindet, ein Schreiben ein, worin ihm eröffnet wurde, sie habe von dem Wiener Schrift steller Herrn Regel, dem Autor des Textes, das Recht zur Ver vielfältigung des Textes käuflich erworben und sei demnach berechtigt, gegen Oertel wegen unbefugten Nachdrucks vorzu- aehen. Um Weiterungen zu vermeiden, sei sie bereit, ihm die Vervielfältigung in deutscher Sprache gegen entsprechende Ent schädigung zu gestatten. Da Direktor Oertel sich darauf nicht einließ, stellte die Firma Strafantrag auf Grund des Z 61 des Gesetzes vom 11. Juni 1870, betreffend das Urheberrecht. In der Verhandlung vor dem Landgericht I in München gab Herr Oertel an, er habe geglaubt, mit dem Aufführungs recht auch das Recht zum Nachdrucke des Textes erworben zu haben. Cr habe nur bona üäs gehandelt; davon, daß die Firma Zipser L König das Vervielfältigungsrecht besitze, habe er gar nichts gewußt. Die Verteidigung stützte sich darauf, daß das Werk eines Ausländers nach dem oben erwähnten Paragraphen nur dann geschützt sei, wenn es in einem inländischen Verlag in den buch händlerischen Verkehr gebracht worden sei. Die Firma Zipser LKönig habe ihre Hauptniederlassung in Pest und eine Zweigniederlassung in Leipzig. Sache der Staatsanwaltschaft wäre es, nachzuweisen, daß das Werk von Leipzig aus (von dem deutschen Verlage) und nicht von Pest aus in den buchhändlerischen Verkehr Deutschlands gebracht worden sei. Jedenfalls aber habe sich der Angeklagte in einem rechtlichen Jrrtume befunden und optima üäs gehandelt. Das Urteil lautete auf Freisprechung unter Ueberweisung der Kosten auf die Staatskasse, zugleich aber auch auf Einziehung der noch vorhandenen Nachdrucks-Exemplare. Die Gründe eigneten sich die rechtlichen Ausführungen der Verteidigung über den tz 61 nicht an, billigten aber dafür dem Angeklagten den Schutz des Z 18 des citierten Gesetzes zu, indem sie aussprachen, daß Oertel in irrtüm licher Auslegung der von ihm erworbenen Rechte, daher nach Lage der Sache und nach Ueberzeugung des Gerichts zweifellos bona üäs gehandelt habe. Da aber doch eine objektive Zuwiderhandlung gegen das Gesetz vorlag, mußte auf Einziehung der noch vorhandenen Text-Exemplare erkannt werden. (M. N. N.) Die Pariser Presse und der Dreyfusprozeß. — Aus Paris (3. September) berichtet man der Voss. Ztg.: Die Spannung, mit der hier das Ergebnis des Prozesses in Rennes abgewartet wird, ist ungemein groß. Paris ist zur Zeit sehr leer, die Ein heimischen sind aus ihren Sommerfrischen noch nicht zurück, und an Fremden ist kein Ueberfluß. Und doch ruft der Dreyfuskrieg fortwährend eine ungewöhnliche Bewegung in allen Straßen hervor. Morgens werden eine Unmasse Blätter abgesetzt, und es geht kein Mensch zur Tagesarbeit, ohne die Zeitung zu lesen. Bald nach Mittag erscheinen schon die ersten Abendblätter mit dem freilich sehr unvollständigen Bericht über die Sitzung des Kriegsgerichts zu Rennes. Meist schießt dabei der Petit bleu den Vogel ab, er bringt auch Abbildungen aus dem Gerichtssaal. Dann folgen und überhasten einander die weiteren Blätter: Presse, Droit de l'homme u. a., mit ihren Ausgaben. Den größten Erfolg hat die von dem Nationalisten Millevoye geleitete Patrie, die von 3 Uhr ab sicher 100—150000 Stück absetzt. Die Anreißer laufen wie Be sessene bis in die entlegensten Viertel, fortwährend Blätter aus schreiend. Dann kommen Jour, Journal des Dsbats und Temps, die uni 5 Uhr mit dem vollständigen Gerichtsbericht erscheinen. Das Petit Journal giebt eine eigene Abendausgabe aus. Der Figaro druckt 150000 Stück seines 36 Riesenspalten füllenden 858
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