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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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»scheint (in Verbindung mit den »Nach richten aus dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- »nd Feiertage. — JahreSprciS: sltr Mitglieder ei» Exemplar IS X. für Nichtmitglieder 20 ./t Börsenblatt Anzeigen: für Mitglieder ia Psg., für Nichtmitglieder 20 Psg., für Nichtbuch- händlcr ga Psg. die dreigespaltens Pctit- zeile oder deren Raum. für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börscnvcreins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 5. Leipzig, Mittwoch den 8. Januar. 1896. Amtlicher Teil. Allgemeiner Deutscher Suchhnndlmigs-Gehilfen-verband Z> anksagu,t g. Im Dezember 1895 hatte sich unsere Witwen- Waiseu-Kasse folgender Zuwendungen zu erfreuen: und Von Herrn C. Leopold, Fa. I. Schnellsche Buch handlung und Buchdruckerei in Waren dorf: Jahresbeitrag 10.— Durch Herrn L. Effing in Münster i/W. (Aus der Kupfer-Kasse des »13/12» Verein jüng. Buchhändler in Münster i/W. Von Herrn K. K. in Leipzig Ucberwcisung von der Buchhändler-Fecht-Anstalt Durch Herrn Oswald Heller in Königsberg i./Pr. Erlös der Versteigerung und Verlosung beim Weihnachtsfeste der -Ostmark- in Königs berg am 28./12. 95 Von Herrn E. P. in L. (-als eingegangene alte Schuld von M. in B.») 11.30 20.— 420.— 14.35 18.— Für unsere Krankenkasse liefen ein: Durch Herrn W. Rieseberg in Karlsruhe i/B.: Bei der Weihnachtsfeier des Buchhandlungs- Gehilfenvereins Karlsruhe durch Herrn A. von Müller gesammelt 12.10 Wir sprechen hierfür allen gütigen Gebern unseren herz lichsten Dank aus. Leipzig, den 4. Januar 1896. Der Vorhand. Allgemeiner Deutscher Duchhandlungs-Gehilfen-Verband. Im Dezember 1895 wurde gezahlt: 1222 Krankengelder, —- 3120 Pensionsgelder an Witwen und Waisen. Begräbnisgelder gelangten nicht zur Auszahlung. Leipzig, den 3. Januar 1896. Der Vorstand. Nichtamtlicher Teil. Ueber den Pnstvertrieb von Zeitschriften. !I. (Bergl. Nr. 1 d. Bl.) Dein Herrn Einsender über den Postvertrieb von Zeitschriften in Nr. 1 des Börsenblattes möchte ich erwidern, —- wenn ich auch im wesentlichen mit dem Gedanken desselben, daß der Vertrieb von Zeitschriften wieder wie früher nur dem Sortimentsbuchhandel übergeben werde, übereinstimme, — daß er sich in einzelnen Punkten über den Postvertrieb im Irrtum befindet. Ich selbst habe zwei wissenschaftliche Zeitschriften, die ich der Konkurrenz wegen auch dem Postvertrieb übergeben habe. Die Preise für die Post habe ich nicht selbst festgestellt, sondern nur von der Post feststellen lassen. Es kostet die eine 26 mal erscheinende Zeitschrift 2 ^ ordinär, und ich erhalte von der Post hierfür 1 60 H, mithin hat hieran die Post 20 0/, Rabatt, während der Buchhandel 25 o/o erhält. Die andere Zeit schrift kostet 6^E bei 12 maligem Erscheinen, und es zahlt die Post mir hierfür 5 34 H, während der Sortimenter nur 4 50 H zahlt und ich ihm noch 11/10 Exemplare gebe. Bei diesen Preisen dürfte es der Post wohl schwer fallen, billiger zu liefern als der Sortimenter. Ferner berechnet die Post auch nicht pro Beilage 1 Pfennig für jedes Exemplar, sondern ich zahle bei der einen Zeitschrift für 112 Exemplare nur 30 Pfennige, also Pfg. pro Exemplar. Gewissermaßen ist dieser Zuschlag ungerechtfertigt, und wäre auch ich gern bereit, mich einer Petition an die zuständige Stelle zur Beseitigung dieses Punktes sowohl, als auch wegen der postnums- ranäo-Bezahlung, da die Post sich die Exemplare doch sofort bei der Bestellung bezahlen läßt, anzuschließen. Indessen ist bei dem Postvertrieb mit in Anrechnung zu bringen und nicht zu unterschätzen, daß man nur mit einem Ab- DreiundsechzWer Jahrgang. nehmer zu arbeiten hat. Da speziell bei wissenschaftlichen Zeit schriften auf jeden Abonnenten im Buchhandel auch ein anderer Sortimenter kommt, so hätte ich bei den 112 Postabonnenten und 26 maligem Erscheinen statt 26 Fakturen und Beischlüsse deren 2912 Fakturen drucken und schreiben und auch ebensoviel Bei schlüsse packen zu lassen; das Verpackungsmaterial hierzu noch gar nicht gerechnet. L. l(. III. Der unter obiger Bezeichnung in Nr. 1 des Börsenblattes vom 2. Januar d. I. von einem »Verleger, der an die kaiserliche Post nur mit beschränktem Rabatt, liefert« eingesandte Artikel stellt den Vertrieb*) der wissenschaftlichen Zeitschriften durch die Post als so ungünstig dar und den durch die Sorti menter als so praktisch und empfehlenswert, daß man sich wundern muß, daß große Zeitschriftenverleger nicht schon früher denselben Gedanken gehabt haben wie Einsender jenes Vorschlages. Leider enthält der Artikel vielfache Unrichtigkeiten, deren Klarstellung mir im Interesse, namentlich der Herren Kollegen vom Sortiment durchaus wünschenswert erscheint. Was zunächst den der Post zu gewährenden Rabatt (als Entschädigung für die Beförderung an die Abonnenten) vom Ladenpreise anbelangt, so beträgt dieser bei Zeitschriften, die 1 mal wöchentlich oder seltener erscheinen, 2 0",g ohne Frei exemplare; die einen Teil des Blattes bildenden zugehörigen Beilagen werden unberechnet befördert, die außergewöhnlichen Zeitungsbeilagen (Geschäftsempfehkungen, Prospekte re.) kosten außerdem nicht 1, sondern nur Pfg. pro Stück. Da der *) Von einem Vertriebe durch die Post kann man eigentlich kaum sprechen, sondern lediglich von einem Bezüge durch die Post. 18
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