78 4. April 1896. Amtlicher Teil. 2048 Nichtmitglieder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung nur durch solche Leipziger Kommissionäre bewirken, welche Mitglieder des Börsenvereins sind, und nur mit Genehmigung des Bvrstuudes. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, welchen die Benutzung aller Vereiusanstaltcn und Einrichtungcu versagt ist, darf im Buchhändlerhause nicht abgerechnet werden. Bei Viehzählungen sind nur im Deutschen Reiche und im Königreich Sachsen umlanffähige Scheine und Münzen zulässig. Als Meßzahlungen gelten alle bis zum Sonnabend nach Kantate, d. h. bis einschließlich den 9. Mai 1896 geleisteten Zahlungen. Als letzter Termin sür rechtzeitiges Eintreffen der Nemittcndeu beim Verleger oder dessen Kommissionär ist derselbe Tag festgesetzt. Leipzig, den 31. März 1896. Der Vorstand des Vorsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Arnold Bergstraeßer. vr. Max Niemeyer. Wilhelm Volkmanu. Johannes Stettner. Emanuel Reinicke. Carl Engelhorn. Bekanntmachung. An die Vorstände der Areis- und Ortsvereine. In Gemäßheit der Satzungen des Börsenvereins 8 33 Absatz 1 und der Geschäftsordnung für den Wahl- Ausschuß 8 12 erlaubt sich der ergebenst Unterzeichnete Wahl-Ausschuß den verchrlichen Vorständen hierdurch die Mit teilung zu machen, daß mit Buchhändlermesse 1896 als Vertreter der Kreis- und Ortsoereinc im Vereins-Ausschuß aus letzterem auszuscheiden hat: Herr Leonhard Gecks - Wiesbaden. Zum Ersatz desselben ist eine Neuwahl auf die Dauer von drei Jahren erforderlich. Herr Leonhard Gecks ist satzungsgemäß wieder wählbar. Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der ZZ 12 bis 14 der Geschäftsordnung für den Wahl-Ausschuß in der am Freitag, den t. Mai 1896, nachmittags 4 Uhr im kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses zu Leipzig (Eingang drittes Portal, nächst dem Gerichtsweg) statt- findenden Wahlmänner-Versammlung. Der Unterzeichnete Wahl-Ausschuß fordert die verehelichen Vorstände dementsprechend auf, hierzu den Wahlmann ihres Vereins abordnen und die Vollmacht sür denselben bis spätestens den 24. April 1896 an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig, Hospitalstraße 11 (Deutsches Buchhändlerhaus), einsenden zu wollen. — Vereine, welche keinen Wahlmann entsenden, oder ihn nicht vorschriftsmäßig beglaubigen, gehen für dieses Mal des Wahlrechts verlustig. Gleichzeitig ersucht der Wahl-Ausschuß ergebenst, ein Verzeichnis der Mitglieder ihrer Vereine nach dem neuesten Stande bis zum 23. April d. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins einsenden zu wollen. Köln und Leipzig, 31. März 1896. Hochachtungsvoll Der Wahl-Äusschus; des Börsenncreins der Deutschen Buchhändler. Wilhelm Lader, Vorsitzender. Allgemeiner Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen-Verband. Bekanntmachung. Die 25. ordentliche Hauptversammlung wird am 11. und 12. Juli d. I. stattfinden. Anträge, soweit sie Satzungsänderungen betreffen, müssen 280» 8 Wochen, andere Anträge 6 Wochen vorher bei dem Vorstand eingereicht sein. Vergl. H 11 d. A. S. Leipzig, den 1. April 1896. Paul Hempel. Der Vorstand. Louis Seiring. Otto Carlsohn.