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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-04
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Erscheint (in Verbindung mit den »Nach richten auS dem Buchhandel«) täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar - 10 für Nichtmitglieder 30 Börsenblatt für den «»zeigen: silr Mitglieder 10 Psg., für Nichtmitglieder 20 Psg., silr Nichtbuch- händier 30 Psg. die drcigespaltcne Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 86. Leipzig, Mittwoch den 15. April. 1896. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Im Aufträge des Vorstandes des Börsenvereins wird hiermit nachstehend die im Anschluß an die Bekanntmachung vom 12. November 1895 (Börsenblatt Nr. 269) eingegangene »Offene Antwort« des Hamburg-Altonaer Bnchhändlcr- vereins, sowie der vom Ausschuß für das Börsenblatt hierzu erstattete Bericht den Mitgliedern des Börsenvereins zur Kenntnisnahme mitgeteilt. Leipzig, den 10. April 1896. Geschäftsstelle -es Görsenvereins der Deutschen Guchhändler ;u Deipug. G. Thomälen, Geschäftsführer. Offene Antwort an den Vorstand des Börsenvereins und an den Ausschuß für das Börsenblatt. (In der Hauptversammlung des Hamburg-Altonaer Buchhändler- Vereins am 15. Januar 1896 vorgetragen und einstimmig genehmigt.) Der Vorstand des Hamburg-Altonaer Buchhändler- Vereins hat in Gemeinschaft mit vier anderen Vereinsvor ständen am 4. Juli v I. an den Vorstand des Börsen vereins eine Eingabe, enthaltend Abänderungs- und Ver- bessernngsvorschläge für die redaktionelle Führung des Börsen blattes, erlassen. Nr 269 des vorjährigen Börsenblattes (vom 19. November) veröffentlicht nun diese Eingabe unter Voranstellung einer bez. Bekanntmachung des Börsenvereins- Vorstandes, sowie eine »Erwiderung des Ausschusses für das Börsenblatt«. Wenn der Vorstand des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins als Urheber und Verfasser der Eingabe die Angelegenheit erst heute nochmals vor die Oeffentlichkeit des deutschen Buchhandels bringt, so möge bemerkt sein, daß einerseits eine sofortige Entgegnung mit Bezug auf die un ruhige Zeit, kurz vor dem Weihnachtsfest, für unzweckmäßig erachtet, während andererseits die Verpflichtung empfunden wuide, gegenüber der »Erwiderung des Ausschusses für das Börsenblatt« nochmals das Wort zu nehmen. Es handelt sich zur Hauptsache darum, den Nachweis zu führen, daß der Ausschuß den Unterzeichnern der Eingabe mit Unrecht den Vorwurf gemacht hat, »völlig erfundene Behauptungen« auf gestellt zu haben. Der in Frage kommende Passus der Eingabe lautet: »Im Uebrigen ist es für diejenigen, die direkt mit der Redaktion des Börsenblattes verkehrt haben, eine Thatsache, daß bei fast allen Einsendungen nicht die Person des Redakteurs, sondern der Ausschuß für das Börsenblatt maßgebend ist.« — Der »Ausschuß« stellt in seiner »Erwiderung« diese Behauptung in Abrede, giebt ferner eine Darlegung seines Verhältnisses zur Redaktion und bemerkt dazu, daß der Drciuttüjechpajier Jahrgang. »Redakteur in seiner Korrespondenz völlig selbständig und gänzlich unabhängig vom Ausschuß sei und überdies, wie jeder andere Redakteur, die Pflicht habe, — auch dem Ausschuß gegenüber — das Redaktionsgeheimnis streng zu bewahren.« Auf der Delegiertenversammkung zu Leipzig am 4. No vember 1894, wo die Börsenblatt-Angelegenheit eingehend erörtert wurde, sind von dem ersten Vorsitzenden des Hamburg- Altonaer Buchhändler-Vereins eine Reihe von Einzelfällen, wo bei Entscheidung über Ablehnung von Einsendungen nicht die Redakiion, sondern der Ausschuß für das Börsenblatt maßgebend war, vorgetragen worden, und wenn in der »Ein gabe« davon Abstand genommen wurde, diese Einzelfälle wiederum anfzuführen, so konnte dafür gewiß die Erwägung berechtigt erscheinen, daß man bcim Bürsenvereinsvorstande, sowie beim Ausschuß für das Börsenblatt die genaue Kenntnis der bez Fälle, resp. Thatsachen, voraussetzcn durfte I Da aber der vom Ausschuß gegen die Unterzeichner der Eingabe er hobene schwere Vorwurf nicht durch Worte oder Gegen behauptungen entkräftet werden kann, so möge jetzt die An führung eines bemerkenswerten Falles den Beweis liefern, daß nicht die Redaktion, sondern der Ausschuß die endgültige Korrespondenz und Entscheidung geführt und getroffen hat! — (Das hier folgende ist einem gedruckten Rundschreiben entnommen, welches dessen Verfasser im Oktober 1894 ver sandt hat.) Der Fall ist folgender: Ein hochangesehener Ver treter des holländischen Buchhandels, Herr Paulus Müller (Firma Johannes Müller) in Amsterdam, sandte dem Redakteur des Börsenblattes am 31. August 1894 einen Artikel unter dem Motto »Seht, wir Wilden sind doch bessere Menschen.« Der Artikel behandelt in durchaus sachlicher Weise die litte- rarischen Angelegenheiten zwischen Holland und Deutschland und bezieht sich dabei auf einen Bericht des Herrn Otto Mühlbrecht im Börsenblatt. Der Vorstand des holländischen Buchhändlervereins »Vereeniging« hatte auf seiner General versammlung im Jahre 1894 den Antrag gestellt, die Ne gierung anfzufordern, sich der Berner Konvention anzuschlicßen. Herr Müller hatte diesem Antrag zugestimmt und bedauerte seine Verwerfung durch die Generalversammlung In seiner 30S
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