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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960415
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189604159
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-04
- Tag1896-04-15
- Monat1896-04
- Jahr1896
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1896
- Autor
- No.
- [5] - 2261
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86, 15. April 1896. Amtlicher Teil. 2261 vember 1895 genügend erörtert. Wir konnten aber aus der »Eingabe« nicht ersehen, daß ihre Verfasser etwas anderes »gemeint« hatten, als was geschrieben stand. In Bezug auf die Stellung des Redakteurs zu solchen Fragen kommen die Verfasser der offenen Antwort wieder auf die Seite 6661 des Börsenblattes von 1895 erwähnte Denkschrift des Herrn Evers zurück. Wir haben bereits in unserer »Erwiderung« auf eben dieser Seite den Nachweis erbracht, daß Herr Evers aus freiem Antriebe in einer ordnungsmäßig einberufenen Sitzung den außerordentlichen Ausschuß ersuchte, von der Erweiterung seiner Befug nisse Abstand zu nehmen, da ihm sonst die Führung der Redaktionsgeschäfte ungemein erschwert werden würde.« Da die geehrten Herren Kollegen in Hamburg auch dieser Aufklärung Zweifel entgegenzusetzen scheinen, geben wir hier folgenden Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des außerordentlichen Ausschusses für das Börsen blatt am Freitag, den 2. Februar 1894, vormittags 9 Uhr. »Redakteur Evers: In der vorigen Sitzung des außer ordentlichen Ausschusses habe er die Grundsätze entwickelt, nach denen das Börsenblatt im Sinne einer freieren Be wegung des Redakteurs künftig zu behandeln sei. Als er vor zehn Jahren dieses Amt übernommen habe, sei ihm von dem damaligen ersten Vorsteher A. Kröner der Grundsatz eingeprägt worden, das Börsenblatt als eine Art Regierungsblatt, als einen »Staats- und Reichsanzeiger« aufzufassen. So habe er das Börsenblatt bisher auch zu redigieren versucht, voll kommen objektiv, ohne Kritik oder eigene Betrachtung und mit dem Streben, möglichst viel des Beachtenswerten für die Fach welt zusammenzutragen. — Mit seinen jüngsten Neuerungs anträgen sei er mehrfachen Anregungen gefolgt, die vor einigen Jahren an ihn herangetreten seien. Aber er habe sich in zwischen überzeugt, daß eine sehr beachtenswerte und maßgebende Stimmung im Börsenverein gegen seine Anträge sich geltend gemacht habe. Auch habe er mehr fach bemerkt, daß seinen Anträgen eine viel zu iveite Auffassung gegeben worden sei. Er sei deshalb zu dem Entschlüsse gekommen, seine Anträge zurückzu ziehen, sie wenigstens auf das, ihm zur einigermaßen freien Bewegung unbedingt nötige Maß einzuschränken, bezw. sie dahin zurückzuführen, worauf sie sich ursprünglich beschränkt hätten. »In einer ihm zu Gesicht gekommenen Begutachtung eines Vereins (Kreis Norden) sei der sogenannte »kleine Brehm« eines Berliner Verlegers erwähnt. Diese Art der Verlags betreibung sei es hauptsächlich gewesen, gegen die sich mit eigener Kritik wenden zu dürfen, er um Erlaubnis habe bitten wollen. — In einem anderen Gutachten sei der Begriff des Miteigentümers am Börsenblatt aufgestellt und jedes Börsen vereins - Mitglied als Miteigentümer des Börsenblattes be zeichnet worden, der als solcher von der Redaktion zu respek tieren und auch gegen Angriffe von Nichtmitgliedern unbe dingt zu schützen sei. Dies sei der bisherige Standpunkt der Redaktion, und diesen ändern zu wollen habe der Fall Allers- Conitzer den nächsten Anlaß gegeben. — Ein anderer Verein sage, Redakteur Evers sei für seine Erklärung, daß die alte Einrichtung der Einholung einer sofort anzuschließenden Ent gegnung gegen Angriffe sich in der Praxis als unzweckmäßig erwiesen habe, den Beweis schuldig geblieben. Evers erklärt, er habe hiermit Fälle im Auge gehabt, wo es offenkundig sei, daß der Angreifer Recht habe. Dem im Unrecht befindlichen Angegriffenen werde eingeräumt, eine Erwiderung unmittelbar anzuschließen und den Angriff damit abzuschwüchen oder- scheinbar gegenstandslos machen zu dürfen Dagegen sehe der Angreifer die Entgegnung vor ihrer Veröffentlichung nicht, könne also nichts gegen unrichtige Behauptungen sagen, wenigstens nicht sofort, das sei unbillig. Andere Fälle könnten den Angreifer sogar erheblich schädigen, wo es sich z. B. um die Bezeichnung einer neuen Erscheinung als Nach druck handle. Hier könne jeder Tag der Verzögerung Schaden für ihn bringen, und auch die Allgemeinheit könne darunter leiden. »Nun gingen einige Stimmen aber auch weiter und ver langten Unmögliches: so werde z B. verlangt, der Redakteur solle sich auch mit eigener Meinung an der Bewegung gegen oder für die Kolportage beteiligen. Hier werde ihm sogar eine Pflicht zugemutet; diese Anerkennung einer an geblichen Pflicht habe ihm bei seinen Anträgen fern gelegen. Er könne damit leicht entweder rechts oder links anstoßen, ein Mittelweg sei nicht immer leicht zu finden und könne auch kaum zum Ziele führen. Auch werde von dem selben Vereine verlangt, der Redakteur solle bei Streitfällen »wenn die Parteien sich ausgesprochen hätten« mit eigener Meinungsäußerung heroortreten. Die Parteien würden sich »aber, ohne redaktionelle Ablehnung weiterer Aufnahmen, überhaupt niemals aussprechen, und dann sei es gewöhnlich hohe Zeit, daß mit dem Gegenstand überhaupt abge brochen werde.« Zu den Bemerkungen über die Aufnahme von »Beiträgen zur Tagesgeschichte des Buchhandels« wollen wir nur er wähnen, daß der Aufnahme solcher Artikel, sofern sie den »Bestimmungen« entsprechen, zu keiner Zeit etwas entgegen gestanden hat und cntgegenstehen wird. Den Schlußwendungen der offenen Antwort gegenüber betonen wir, daß der Ausschuß seine Entscheidungen seiner Ueberzeugung gemäß unter gewissenhafter Beachtung der »Bestimmungen« trifft. Diese Ueberzeugungen mögen nicht immer jedermanns Zustimmung finden, niemand ist aber berechtigt, abweichender Ansichten wegen, dem Ausschuß aus seiner Amtsführung den Vorwurf der Pflichtverletzung zu machen, am allerwenigsten auf Grund von »Voraussetzungen«, »Annahmen« und »Konsequenzen«, die man zieht.« Leipzig, den 14. Februar 1896. Mit größter Hochachtung Der Ausschuß für das Börsenblatt. Adolf Titze, Bernh. Liebisch, Vorsitzender. Schriftführer. Berliner, Leipziger und Stuttgarter Verleger-Vereine. s6236j Bekanntmachung. O.-M.-Remittenden und Disponenden nehmen wir nur nach 8 30 der buchhändlerischen Verkehrsordnung an. Alle später eingehenden Sendungen werden wir mit Bezug auf obigen Paragraphen zurückweisen. Berlin, Leipzig nnd Stuttgart, April 1896. Die Vorstände. Druaudtzchzlglier Jahrgang. 310
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