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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-09-15
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1899
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- Deutsch
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215, 15. September 1899. Nichtamtlicher Teil. 6603 eine sehr willkommene Zusammenstellung giebt. Es ist un erläßlich, sich mit den aufgeführten bibliographischen rc. Ab kürzungen vertraut zu machen, wenn man sich eingehender für ältere Druckwerke interessiert und besonders, wenn man die Kataloge erfolgreich studieren will, denn der Raum- und Zeitersparnis halber sind die Abkürzungen allgemein und von jeher gebräuchlich gewesen, ja die in alten Büchern und Manuskripten vielfach angewendeten Abkürzungen sind so häufig und derart schwierig, daß oft schon damals, namentlich bei gewissen Rechtsbüchern, besondere Kommentare zur Ent zifferung notwendig waren, was der Verfasser an einer Reihe von Kapiteln und Auszügen aus alten Schrift- und Druck werken veranschaulicht. Mit den unterschiedlichen Merkmalen der alten Ausgaben und Drucke beschäftigt sich das 5. Kapitel unter eingehender Beleuchtung und Vergleichung der Schriftcharaktere und An führung der vergleichenden Angaben über die Varianten einzelner Werke und Ausgaben. Der Verfasser giebt gewisse Regeln zur Erkennung der Inkunabeln rc., doch ist es ein leuchtend, daß dazu eingehende und genaue Kenntnis des mittelalterlichen Schriftwesens nötig und das Studium von Spezialwerken erforderlich ist. Den Schluß des 2. Bandes bildet das sechste Kapitel über die Datierung und Signierung der mittelalterlichen Drucke, das außer dem reichen erläuternden Bilderschmuck und vielen Beispielen aus den vom Verfasser angeführten Werken eine sehr willkommene Liste von Daten und namentlich solchen bringt, deren Bestimmung mit Schwierigkeiten verknüpft ist. Der 3. Band enthält nur ein Kapitel, das siebente des Gesamtwertes, übertrifft jedoch an Umfang die beiden vorher gehenden Bände. Der Inhalt gliedert sich in folgende Haupt abschnitte: lieber die Wahl der Bücher, über das Lesen und die Bücher überhaupt, über Bücherkenntuis im allgemeinen, über seltene, kostbare, kuriose Werke rc. und deren unterschied liche Merkmale, über Preise, ihre Veränderlichkeit und Ein flüsse auf dieselben und über die Jagd nach Büchern. Dieses Kapitel ist reich an sorgfältig ausgewählten Citaten aus anderen Autoren und enthält viele eingestreute Anekdoten und historische Belege und Nachrichten über die Gepflogen heiten und Anschauungen berühmter Bibliophilen rc. Für jeden Neuling in der Bibliophilie wird es eine Fundgrube des Wissens, dem Eingeweihten jedoch nicht wissenschaftlich genug sein. Sehr interessant sind die Mitteilungen über die für gewisse Werke früher geforderten und gezahlten Preise im Vergleich mit denjenigen der Jetztzeit. In einer Reihe von Unterabteilungen giebt der Verfasser eine Charakteristik der von Sammlern und Bücherliebhabern bevorzugten Spezialitäten unter besonderer Berücksichtigung Frankreichs mit zahlreichen erläuternden Illustrationen. Er bespricht: 1. Die ersten seit der Erfindung und Einführung der Buch druckerkunst in den Städten und Orten Frankreichs gedruckten Bücher mit einer Zusammenstellung der ersten französischen Drucker nach dem Alphabet der Ortschaften. 2. Erste französische Uebersetzungen. Die ersten französischen Bücher über Fechtkunst, Reiten rc., Almanache. 3. Bücher, in denen nachweislich zum erstenmal griechische und hebräische Schriftleitern zur Verwendung kamen. 5. > Elzeviere, Aldinen, Estienne. 6. j 7. In französischen Schreiblettern gedruckte Bücher. ^ ^ Autographische, lithographische und kalligraphische Bücher. 10. Auf Seide gewebte Bücher mit gestickten Bildern. 11. Mit dem Federmesser ausgeschnittene Bücher rc. 12. Farbig gedruckte Bücher. 13. Bücher mit liniiertem Rand. 14. Litterarische Bizarrerieen und Verrücktheiten. 15. Anonyme, apokryphe rc. Werke. 16. Druckfehler und Druckfehler-Verzeichnisse. 17. Werke mit eigenartig gedruckten Widmungen. 18. Kuriose und eigenartige Werke entweder mit ungewöhnlichem Titel oder mit Eigentümlichkeiten in Betreff des Druckes oder Inhaltes. 19. Sogenannte -Uvrss ä olsk»: Bücher, deren verschleiernde Dar stellungsweise wirkliche Thatsachen und Personen erkennen läßt. 20. Bücher aus fingierten oder Privatdruckereien, Nachdrucke. 21. Verbotene Bücher, deren Vernichtung entweder befohlen oder eine freiwillige war. 22. Bücher mit Ersatzbogen, die die verbotene Stelle nicht und solche, die sie enthalten, oder Bücher, in denen beide enthalten sind rc. 23. Erste Ausgaben rc. 24. > Nur in geringer Anzahl gedruckte und nicht für den Handel 25. l bestimmte Bücher. 2^' l Unica und Seltenheiten überhaupt. 28. Unbeschnittene und guterhaltene Exemplare. Ich glaube, diese Inhaltsangabe wird genügen, um die Vielseitigkeit auch dieses Bandes zu zeigen. Einzelne Abschnitte, wie jene über die Elzeviere, Aldinen, Estienne rc. sind allerdings etwas stiefmütterlich behandelt. Bei der sonstigen Ausführlichkeit, mit der der Verfasser die einzelnen Kapitel der Bücherwissenschaft erörtert, hätte man wohl erwarten können, daß er gerade diesen für die Büchersammler sehr wichtigen Abschnitten etwas mehr Auf merksamkeit zuwenden würde. Andere lassen wiederum eine gewisse Selbständigkeit vermissen. Trotz alledem ist dem verdienstvollen Werke allgemeine Verbreitung, namentlich auch unter deutschen Bücherkäufern, zu wünschen, um den neuerdings in Deutschland mehr und mehr erwachenden Sinn für Bibliophilie zu kräftigen und zu einem allgemeinen werden zu lassen. Berlin. Adolf Geipel. Entwurf eines Gesetzes betreffend das Urheber recht an Werken der Litteratur und der Ton kunst. Kritisch beleuchtet von Ariedrich Streißker. Leipzig, O. Grack lauer. 32 S. kl. Oktav. 1 ^ ord. Der Entwurf zu einem neuen Urheberrechtsgesetze ist im Juli d. I. zu dem ausgesprochenen Zweck veröffentlicht worden, daß die Kritik sich mit ihm beschäftige und er hat die letztere auch recht nötig, denn er ist trotz der langen Beratungen mit Hinzu ziehung von Sachverständigen kein Meisterwerk geworden. Es macht mir den Eindruck, als ob die letzte Redaktion daran einen Teil der Schuld trage, die manches eingehender Erörterte zusammen gezogen und dadurch Unklarheit verursacht zu haben scheint. Vollends die beigegebenen Erläuterungen sind teilweise gerade unbegreiflich. Der Verfasser der vorliegenden Kritik hat das wohl erkannt. Seinen Standpunkt charakterisiert er dahin, daß ihm die -Betonung der autorrechtlichen Interessen doch zu scharf ausgeprägt scheine im Verhältnis zur geringen Würdigung, die den Bedürfnissen des Verlags gezollt werde-, insofern nämlich, als dem Verleger keinerlei Schutz vor den Schikanen routinierter Autoren gewährt ist. Die Ausstellungen, die der Verfasser macht, sind durchgehends auch vom Standpunkt des Verlegers zu billigen und decken sich im wesentlichen mit denjenigen, die in Nr. 172 u. folg, dieses Blattes gemacht worden sind. Vollständig unberücksichtigt bleibt nur die wichtige Neuregelung des Ucbersetzungsrechtes, dagegen wünscht Streißler eine gesetzliche Einschränkung der Vertragsfreiheit zwischen Urheber und Verleger, bekennt aber selbst, daß eine derartige Be stimmung in das demnächst zu regelnde Verlagsrecht gehört. Auch er beklagt mit Recht, daß das Urheber- und Verlagsrecht, die oft gar nicht zu trennen sind, nicht gleichzeitig bearbeitet worden sind. Es wäre sehr erwünscht, daß die Kritik sich noch recht eingehend mit dem sehr verbesserungsbedürftigen Entwurf befaßte, denn es ist ziemlich sicher, daß er so zum Gesetz erhoben wird, wie ihn die Regierung dem Reichstag vorlegen wird. G. Hölscher. Kleine Mitteilungen. Postanweisungen mit angehängter Postkarte zur Empfangsbestätigung. — In Bezug auf die Behandlung der Postanweisungen mit angehängter Postkarte zur Empfangsbestä tigung (Amtsblatt-Verfügung Nr. 64 vom 18. Juli) wird noch folgendes bestimmt: 1. Im Verkehr mit Bayern und Württem- 879*
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