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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1899
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- Deutsch
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219, 20. September 1899. Nichtamtlicher Teil. 6727 Louis Bachmann, i/Fa. Otto Bachmann in Saulgau, Felix Fleischhauer in Stuttgart, Paul Quandt, i'Fa. Ferd. Staib's Bucht), in Schm.-Hall, Jul. Hoffmann jun. in Stuttgart. Ihr Ausschuß eröffnete im vergangenen Geschäftsjahre seine Thätigkeit damit, daß er die in der letztjährigen General versammlung beschlossenen Eingaben wegen Verkaufs von Schulbüchern von seiten der Lehrer und Schuldiener zur Ab sendung brachte. Es wurden mit Eingaben bedacht: das evangelische Konsistorium, der katholische Kirchenrat, der Gcmeinderat der Stadt Stuttgart, das königliche Katharinenstift, das königliche Olgastift, die beiden Mädchenmittelschulen, die Bürgerschule, die höhere Handelsschule und das evangelische Töchterinstitut. Leider hatten dieselben nur wenig Erfolg, denn die ein gelaufenen Antworten, die ich Ihnen vorlesen werde, be deuten eigentlich keinerlei Zugeständnis der betreffenden Be hörden und Anstalten. Der katholische Kirchenrat schrieb uns: -Auf das geschätzte Schreiben vom vorigen Monat, wonach Lehrer und Schuldiener mit Umgehung des Buchhandels Bücher mit Gewinn und teilweise unter dem festgesetzten Ladenpreis an Kinder verkaufen sollen, habe ich im Aufträge der katholischen Obcrschulbehörde dem Ausschuß des württembergischen Vuchhändlcr- ocreins folgendes ergebenst zu erwidern. Die katholische Obcr- schulbchördc ist der Ansicht, daß die Schulbücher für die Regel von den Kindern, bezw. deren Eltern oder Angehörigen in den Buch handlungen gekauft werden sollten, daß sich aber die Ueber- mittelung von Büchern durch die Lehrer nicht in allen Fällen ver meiden läßt. Einen gewerbsmäßigen Verkauf von Schulbüchern seitens der Lehrer hält aber die Obcrschulbehörde nicht für wün schenswert. Sie wird daher, falls ihr solche Fälle bekannt werden, die betreffenden Lehrer zur Verantwortung ziehen. Ein Verkauf von Schulbüchern durch Schuldiener dürfte an katholischen Volks schulen wohl nirgends Vorkommen.- Die Müdchenmittelschule I sandte folgenden Brief: -Dem vcrehrlichen Ausschuß des württembergischen Buch händlervereins beehre ich mich auf die gefl. Zuschrift vom September d. I. ergebenst zu erwidern: Wenn die Herren die Mädchen- Mittelschule zu denjenigen hiesigen Schulanstalten rechnen sollten, ur denen --von Lehrern und Schuldienern Bücher an die Schü lerinnen verkauft, von den Genannten also ein — ihnen einen Gewinn abwerfender — Handel mit Büchern getrieben wird, zu dem sic in keiner Weise berechtigt sind--, so kann ich, solange Sie nicht bestimmte Thatsachen namhaft machen, auf die sich eine solche Annahme und Anklage gründet, nur erklären, daß Sie sich im Irr tum befinden, und daß ich nicht in der Lage bin, den mir unter stellten Lehrern etwas zu untersagen, an was sie selbst gar nicht gedacht haben. Der weiteren, von dem vcrehrlichen Ausschuß aus gesprochenen Bitte, daß es den Schülerinnen überlassen werden möge, ihren Bedarf an Büchern von den ihnen bekannten (oder nahe liegenden) Buchhandlungen zu beziehen, ist seither schon in der Regel entsprochen worden. Daß es aber den Lehrern geradezu ver boten werden soll, den Schülerinnen bei der Anschaffung eines Buches oder sonstigen Lehrmittels eine bestimmte Buchhandlung zu empfehlen, wenn sie aus irgend einem Grunde dazu veranlaßt sein sollten, erscheint mir als ein zu weit gehendes Ansinnen des vcrehrlichen Ausschusses, und zu einer solchen Beschränkung der jedem Lehrer zustehenden Freiheit fühle ich mich nicht befugt.- Die Mädchen-Mittelschule II äußerte sich wie folgt: -Unterzeichneter hat von der gefl. Zuschrift des verehrl. Aus schusses des Buchhändlervereins seinem Lehrerkollegium Kenntnis gegeben. Es konnte konstatiert werden, daß ein Handel mit Schul büchern, wobei es sich um einen Gewinn gehandelt hätte, von seiten der Lehrer oder des Schuldieners nicht vorkommt. Wohl aber wurde in einigen wenigen Klassen ein Schulbuch für alle die jenigen Kinder aus Gründen der Geschäftsvereinfachung besorgt, die es nicht selbst kaufen konnten oder wollten, und dann das Buch zum Selbstkostenpreis abgegeben. Es handelt sich hierbei um solche Bücher, die gewöhnlich in den Läden der Buchbinder gekauft werden.- Das Evangelische Töchterinsttttit sandte uns folgendes Brieflein: -Ihre werte Zuschrift habe erhalten. Im Cvang. Töchter institut ist jede Schülerin vollkommen frei, ihre Schulbücher zu kaufen, wo sie will. Uebrigens werde ich dem Lehrerkollegium von Ihrem werten Schreiben gern Mitteilung machen.- Rektor Bücheler war persönlich bei Ihrem Vorstand und fragte, ob spezielle Fälle vorgekommen seien. Er würde die Sache im Konvent zur Sprache bringen. Der Gemeinderat von Stuttgart schrieb uns: -Mit Schreiben vom September 1898 erheben Sie beim Ge meinderat Klage, --daß an verschiedenen städtischen Anstalten mit Umgehung des Buchhandels Bücher von Lehrern und Schuldienern an die Kinder verkauft werden--. Das letzte Mal wurde im Jahre 1890 bei der Etatsberatung vom Bürgerausschuß eine ähnliche Klage erhoben, aber nach kurzer Zeit wieder öffentlich als unbe gründet zurückgezogen. Da seitdem nichts mehr darüber zur Kenntnis der Verwaltung gelangt ist, ersuche ich als Referent, zu nächst die oben erwähnte Klage etwas näher zu substantiieren und insbesondere anzugeben, an welchen städtischen Anstalten der an gebliche Handel getrieben werden soll, damit weitere Erhebungen darüber gemacht werden können.- Ihr Ausschuß sah sich veranlaßt, diese Zuschrift durch folgenden Brief zu beantworten: -Auf Ihr w. Schreiben vom 20. ds. Mts. beehren wir uns zu erwidern, daß vom Württembergischen Buchhändlervcrcin im Jahre 1890 eine Klage in besagter Angelegenheit nicht erhoben worden ist. — In unserer Eingabe vom 17. ds. Mts. haben wir auch keine Klage führen, sondern den wohllöblichen Gemeinderat nur auf einen Mißstand aufmerksam machen wollen, der thatsächlich an einer größeren Anzahl städtischer Anstalten existiert und den Sortimentsbuchhandel schwer schädigt. Von den Antragstellern ist angegeben worden, daß viele Lehrer von einzelnen Büchern wenigstens den Bedarf für ganze Klassen von einer Buchhandlung beziehen und an die Kinder abgeben. Wir wären daher sehr dank bar, wenn der wohllöbliche Gemeinderat veranlassen würde, daß an sämtlichen städtischen Anstalten den Lehrern der Verkauf von Büchern überhaupt untersagt und den Kindern freigestellt wird, bei ihnen bekannten Buchhandlungen zu kaufen. Da wir, wie ge sagt, keine Klage erheben, sondern nur obige Bitte aussprechen wollten, so haben wir es auch unterlassen, die bctr. Anstalten zu nennen, und glauben, daß auch ohne Namhaftmachung derselben von seiten des wohllöblichen Gemeinderats dem Uebelstande ab geholfen werden kann.» Auf dieses Schreiben erhielten wir vom Stadtschultheißen- antt folgende Zuschrift: -Mittels Eingaben aus dem Monat September ds. Js. sind Sie bei der hiesigen Gemeindeverwaltung vorstellig geworden, daß an verschiedenen städtischen Anstalten mit Umgehung des Buch handels Bücher von Lehrern und Schuldienern an die Schüler verkauft werden und dadurch den Buchhändlern ihr Verdienst be deutend geschmälert werde. Sie haben hierbei die Bitte gestellt, es möchte seitens der Gemeindeverwaltung den Lehrern und Schul dienern an städtischen Anstalten verboten werden, Handel mit Büchern zu treiben. Die hieraus angestellten Erhebungen haben nun aber keine Anhaltspunkte für einen unzulässigen Handel der Lehrer oder der Schuldicner mit Lehrmitteln ergeben. Es konnte vielmehr nur erhoben werden, daß in seltenen Fällen einzelne und selbstverständlich unentgeltliche Vermittelungen von amt lich nicht Angeführten Lehrbüchern durch Lehrer an der Volksschule und Mädchenmittelschule vorgekommen sind, wozu sich die letzteren aus praktischen Erwägungen, die der Gcmeinderat nicht zu beanstanden weiß, veranlaßt sahen. Uebrigens haben sich die betreffenden Lehrer auch zu dieser Besorgung der Hilfe eines Sortimenters bedient. Es lag daher kein Grund für den Gcmeinderat vor, eine Ver fügung im Sinne Ihrer Eingabe zu treffen. - Das evangelische Konsistorium äußerte sich folgender maßen: -Das Unterzeichnete Sekretariat ist beauftragt worden, den geehrten Ausschuß des Württembergischen Buchhnndlervereins auf seine Eingabe an das Evangelische Konsistorium vom 19. ds. Mts. zu einer näheren Aeußerung darüber zu veranlassen, ob diese Ein gabe sich auf Bücher überhaupt, oder bloß auf Schulbücher be zieht und auch solche Fälle im Auge hat, in denen Volksschullehrer von der Verlagsbuchhandlung Schulbücher in größeren Partieen zu billigeren Preisen beziehen/ die sie dann an die Schulkinder abgeben. Auch wäre es dem Konsistorium erwünscht, wenn der Ausschuß bestimmte einzelne Fälle anzugeben vermöchte, in denen Volks schullehrer oder an Volksschulen angestellte Schuldiener Bücher mit Gewinn oder unter dem Ladenpreis verkauft haben.- Unsere Antwort auf diese Zuschrift war folgende: -Auf das uns von Ihrem Sekretariat zugegangene werte 895"
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