Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-09-21
- Erscheinungsdatum
- 21.09.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18990921
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189909213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18990921
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-09
- Tag1899-09-21
- Monat1899-09
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6764 Nichtamtlicher Teil. 220, 21. September 18S9. Die Ausstellung des Süddeutschen Photo graphenvereins ;u Stuttgart. Am Diestag, den 12. d. Mts., fand die feierliche Eröffnung dieser Ausstellung in der Gewerbehalle zu Stuttgart statt. Sie ist von mehr als 200 Ausstellern, die indes keineswegs ausschließlich aus Süddeutschland stammen, reich beschickt. Leipzig, Dresden Berlin und andere norddeutsche Städte, ferner Wien, die Schweiz Elsaß-Lothringen sind vertreten, ja sogar aus Schweden, Ruß land, England und Nordamerika kamen hervorragende Erzeugnisse der photographischen Kunst. Der Verein will seine Ausstellung nicht als ausschließliche Vereinsausstellung betrachtet wissen, wobei er allerdings nur seinen Mitgliedern die Berechtigung zugesteht, ihre Erzeugnisse einzusenden und auszustellen, ohne daß der Vorstand eine Vorprüfung ausübe, wenn er auch vielleicht, sollte ihm thatsächlich Ungenügendes zugegangen sein, die Ein sender darauf aufmerksam gemacht und sie event. zur Zurück ziehung veranlaßt haben mag. Eine glückliche Folge dieser allgemeinen Einsendungsberechtigung ist es nun, daß die Aus stellung ein ebenso vielseitiges wie lehrreiches Bild bietet vom gegenwärtigen Stande der photographischen Kunst und der arU rhr beruhenden reproduzierenden graphischen Schwesterkünste, wie Photogravüre, Lichtdruck, Photolithographie, Autotypie u. s. w auf einem weiten Ländergebiete. Das Interesse wird aber noch wesentlich erhöht durch eine Reihe von Sonderausstellungen, welche die photographische Industrie repräsentieren, d. h. die dem Photographen und seinen Arbeiten dienenden Industriezweige, als da sind die Fabrikation von Trockenplabten, von photographischen Papieren, optischen Gegenständen, Cameras, Kartons und Rahmen, Chemikalien, Atelier-Ausstattungen, — ja sogar Lichtdruck- und Stein druckschnellpressen, Holzschnitt- und Klischeemaschinen u. s. w. fehlen nicht; der Schaulust aber thut ein Kinematograph, ein Röntgew Kabinett und dergleichen Genüge. Ein Atelier mit Acetylengasl beleuchtung, ein anderes mit Blitzlichtbeleuchtungen nach verschie denen Systemen gewähren Einblicke in das Schaffen des Photo graphen auch da, wo cs°der Sonne nicht möglich ist, ihm ihr allbele bendes Licht zu spenden zur Ausübung seiner Kunst und auch die Elektrizität nicht in ihren Dienst gestellt werden kann, — kurz, die Gewerbehalle zu Stuttgart, die vor gerade zehn Jahren die württembergische graphische Jubiläums-Ausstellung in ihren Räumen barg, bietet jetzt ein schönes, durch Embleme, Fahnen, Teppiche u. s. w. festlich geschmücktes Gesamtbild der photo graphischen Kunst im weitesten Umfange. Die Einbauten, die diesem Bilde zu Trägern dienen, sind geschickt disponiert, und dadurch, daß man das störende Seitenlicht der Galeriefenster durch Leinwand verhänge ausschloß, hat man die für derartige Schaustellungen nicht gerade günstigen Lichtverhältnisse der Gewerbehalle wesentlich verbessert. Die Eröffnung der Ausstellung geschah in feierlicher Weise. An derselben beteiligten sich der Hof und die Regierung, letztere ver treten durch den Minister des Innern von Pischek; auch die städtischen Autoritäten, sowie das Landesgewerbemuseum und In dustrie und Buchhandel hatten Vertreter gesandt, — die Industrie Herrn Geh. Hosrat vr. v. Jobst, der Buchhandel Herrn Egon Werlitz, der zugleich Vorsitzender des Kreises Schwaben des Deutschen Buchdruckervereins ist. Fanfaren einer Musikkapelle kün digten den Eintritt des Ministers und der andern Autoritäten an, worauf nach deren Begrüßung durch den Vorstand der zweite Vor sitzende des Pereins, Herr Oscar Consse aus München, die Redner bühne betrat, um in klarer und geistvoller, trefflich vorgetragener Rede die Entwickelung der photographischen Kunst und ihre hohe Bedeutung für das weite Gebiet der Wissenschaft, die sie namentlich durch Röntgens geniale Erfindung auch für die Medizin erlangt habe, sowie für Industrie und Gewerbe und das ganze gesellschaft liche Leben, das öffentliche wie das private, darzulegen. Redner betonte, daß die Ausstellung keine eitle Schaustellung sein solle, und indem er auf die gewaltigen Fortschritte, die seit Erfindung der Photographie auf dem Gebiete der Illustration, des Kupfer drucks, der Photogravüre, des Lichtdrucks und anderer Reproduk tionsverfahren gemacht worden seien, hinwies, legte er das Schwer gewicht der Bedeutung dieser Ausstellung darauf, daß sie ein immer eingehenderes Verständnis und höheres Interesse für die Kunst auch in den weitesten Kreisen erwecken solle. Mit einem an den Minister und die städtischen Behörden gerichteten Danke für deren Entgegenkommen und einem Hoch auf den König von Württemberg schloß Herr Consse seine mit großem Beifall auf genommene Rede. Der Bitte, die Ausstellung für eröffnet zu erklären, komme er gern nach, sagte Minister v. Pischek, der jetzt die Rednertribüne betreten hatte. Er bringe dem anerkennenswerten Bestreben des Vereins volle Sympathie entgegen, zumal die Photographie auch einen weitgehenden Einfluß auf das ganze gesellschaftliche Leben ausübe. -Früher war es,- sagte er unter anderem, -ein Privile gium der Reichen, die Bilder ihrer Vorfahren und Familienglieder zu besitzen; heute hängen selbst im Zimmer des Armen die Bilder der Großeltern, von Pater und Mutter, von Geschwistern und Kindern, den Familiensinn weckend und stärkend, neue Pande der Familienangehörigkeit knüpfend.- Der Minister verwies ferner auf die Vervollkommnung der Lehrbücher durch Abbildungen, wie sie nur mit Hilfe der Photographie möglich geworden seien; — aus die Förderung der Naturwissenschaften und die Erweiterung unserer Kenntnisse des Weltensystems, da die photographische Platte uns auch da noch Sternenheere zeige, wo sie für das menschliche Auge nicht mehr erkennbar seien; — auf die Verallgemeinerung einer höheren Kunstbildung, sei es durch direkte photographische Reproduktion der Schöpfungen der Künstler, sei es durch Ermög lichung ihrer graphischen Vervielfältigung; — auf ihre Bedeutung für den künftigen Historiker, für den sie geschichtlich wichtige Tagesereignisse im Bilde sesthalte, — endlich auch auf ihren Wert für die Polizei und die Gerichte, denen sie die Mittel liefere zur leichteren Entdeckung von Verbrechen und Verbrechern. Mit einem Wunsche für das Gelingen der Ausstellung und deren beste Er folge, sowie mit der an die Anwesenden gerichteten Mahnung, daß sie alle ihre Freunde von dem hohen Werte der Ausstellung in Kenntnis setzen und sie zu ihrem Besuche veranlassen möchten, erklärte der Minister die Ausstellung für eröffnet. In einem zweiten Artikel gedenke ich auf diesen Wert und besonders auf das, was sie für das Buchgewerbe Neues und Nützliches enthält, näher einzugehen. Theod. Goebel. Kleine Mitteilungen. Marcel Prsvost und bas königliche Landgericht Berlin I. — -Das Kleine Journal- in Berlin berichtet an der Spitze seiner Nummer vom 18. September folgendes: Die Ver öffentlichung unseres neuenRomans -Camilla-vonMarcelPrövost, mit der wir heute beginnen, hat eine eigentümliche Vorgeschichte. Marcel Prsvost ist ein sehr geistvoller Mann. Seine -I-sttrss ckss ksmmsö- haben in der ganzen Welt Sensation erregt, und wenn ie in keiner deutschen Zeitung abgedruckt worden sind, so liegt es eben daran, daß man an der Spree französischem Esprit leicht den Vorwurf der Unsittlichkeit macht. Bei der Durchsicht unseres Romans stiegen uns ähnliche Bedenken auf und wir baten den Herrn Verleger, uns für den Preis des Prsvostschen Romans eine andere belletristische Arbeit zu liefern. Der Herr Verleger ging aber darauf nicht ein, und so kam es zum Prozeß. Das Urteil des Prozesses verschafft uns wenigstens die angenehme Gewißheit, daß es niemand wagen wird, uns der Veröffentlichung unzüchtiger Schriften zu beschuldigen. Das Landgericht Berlin I, und zwar die 8. Kammer für Handelssachen, hat uns durch rechtskräftiges Urteil vom 9. März 1899 verurteilt. Wir veröffentlichen daher den Roman mit Genehmigung des königlichen Landgerichts I zu Berlin und decken uns gegen etwaige Angriffe, indem wir folgenden Passus aus den Entscheidungsgründen Mitteilen: -Es war zu prüfen, ob der in Rede stehende Roman als eine unzüchtige Schrift zu erachten ist. Diese Frage ist unbedenklich zu verneinen, und zwar aus folgenden Gründen: Der Roman schildert im wesentlichen den tiefen Kummer eines Vaters, der seiner Tochter nicht verzeihen kann, daß sie sich als Mädchen einem fremden Manne preisgegeben hat, während der betrogene Ehemann nach langen inneren Kämpfen die Ehe mit ihr wieder fortsetzt und ihr somit Verzeihung ge währt. Es kann in dieser verschiedenen Auffassung des weib lichen Fehltrittes nichts gesunden werden, was als unsittlich erachtet werden müßte. Insbesondere ist nicht die Schlußfolge rung gerechtfertigt, daß das Verhalten der Gefallenen irgendwie beschönigt oder entschuldigt werden soll.- Das -Kleine Journal- erwartet, daß sich seine Leser dem Ur teile des königlichen Landgerichtes Berlin I anschließen werden. Abgenutzte Münzen. — Nach einer Mitteilung des Reichsschatzamts ist gelegentlich der Einziehung der silbernen Zwanzigpfennigstücke die Wahrnehmung gemacht worden, daß einzelne Kassen Stücke, die mit geringen Beschädigungen behaftet waren oder Einbiegungen zeigten, nach Zerschneiden dem Einzahler zurückgegeben oder überhaupt zurückgewiesen haben. Ein solches Verfahren entspricht nicht den hierfür in Betracht kommenden Bestimmungen. In diesen Bestimmungen wird, abgesehen von den Falschstücken, unterschieden zwischen ab genutzten Münzen, die zum vollen Werte anzunehmen sind, und gewaltsam beschädigten Münzen, die durch Zerschlagen oder Einschneiden für den Umlauf unbrauchbar zu machen, alsdann aber dem Einzahler zurückzugeben sind. Die bloße Zurückweisung beschädigter Münzen ist unstatthaft. Solche Münzen sind entweder anzunehmen oder, wenn eine gewaltsame Beschädigung stattgefunden hat, nach vorgängiger Unbrauchbar machung zurückzugeben. Ob eine gewaltsame Beschädigung vor-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder