Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-09-23
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18990923
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189909231
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18990923
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-09
- Tag1899-09-23
- Monat1899-09
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
222, 23. September 1899. Nichtamtlicher Teil. 6831 Postanstalt in Hamburg, und der beim ersten Angeklagten an- gestellte Buchhalter Alexander Wehnert in Berlin. Im Sommer 1898 lieh Siering gegen 10000 Cirkulare drucken und mit Um schlägen versehen, die mit den Adressen von Hamburger Geschäfts leuten beschrieben waren. Die Briefe wurden unverschlossen in zwei Kisten verpackt und dem Vertreter Sierings in Hamburg zu gesandt mit dem Aufträge, die Briefe einer dortigen Privatpost zur Bestellung zu übergeben. Der Vertreter schickte die Kisten zum An geklagten Günther und vereinbarte mit ihm den Preis für die Be stellung. Später stellte sich heraus, daß ein Teil der Cirkulare bereits in verschlossenen Umschlägen in Hamburg eingetroffen war. Die Postbehörde erhielt hiervon Kenntnis und stellte Strafantrag. Nach dem Postgesetz ist es bekanntlich strafbar, wenn verschlossene Briefe in Sammelsendungen gegen Bezahlung nach einem anderen Orte befördert werden. Der Angeklagte Siering erklärte, daß er seinen Angestellten streng verboten habe, verschlossene Briefe in der bezeichneten Weise zu versenden. Sei es im vorliegenden Falle dennoch geschehen, so sei er daran schuldlos. Während er aus Reisen gewesen sei, habe einer seiner Leute die Kisten wieder geöffnet, um die Briefumschläge zu schließen. Der Angeklagte Wehnert gab zu, dies Versehen begangen zn haben, er habe dem Vertreter in Hamburg die Arbeit ersparen wollen, aber nicht ge ahnt, daß er dadurch etwas Strafbares begehe. Der Angeklagte Günther gab an, daß die Kisten in verschlossenem Zustande von ihm angenommen worden seien, ohne daß er vorher den Inhalt geprüft habe. Er habe nicht gewußt, daß die Kisten aus Berlin kommen. Cr könne seine Verwunderung darüber, daß er überhaupt zur Ver antwortung gezogen worden sei, nicht unterdrücken. Der Staatsanwalt hielt die Angeklagten Siering und Günther mindestens der Fahrlässigkeit für überführt. Nach dem Anträge der Postbehörde seien dieselben mit dem Vierfachen des hinter- zogcnen Portobetrages und außerdem mit dem einfachen Porto zu belegen. Da sich in den Kisten 9550 Briefe befanden, so stelle sich die Gesamtstrafe auf 4775 Gegen Wehnert beantrage er Freisprechung. Die Verteidiger, Rechtsanwälte Grünschildt und Justizrat Bruck 1, plädierten für Freisprechung; unter allen Um ständen könne es sich höchstens um Portohinterziehung bei Druck sachen handeln. Dieser letzteren Austastung schloß sich der Gerichts hof an. Im vorliegenden Falle handle es sich nur um Dreipfennig- Drucksachen, und es müsse die Strafe daher nach diesem Tarife bemessen werden. Nur der Angeklagte Siering wurde als Ver antwortlicher angesehen und zu einer Geldstrafe von 1146 und außerdem zur Erstarrung des hintcrzogenen Portos in Höhe von 886 ^ 50 ^ verurteilt. Günther und Wehnert wurden dagegen freigesprochen. (Berl. L.-A.) Bestechung von Angestellten. — Die Verleitung von An gestellten zur Ueberweisung der Aufträge ihrer Firma gegen Pro visionszahlung geschah bis jetzt meist durch persönliche Bemühung. Einer Berliner Plakatdruckerei blieb es Vorbehalten, dafür die Oeffentlichkeit in Anspruch zu nehmen, wie aus folgender, kürzlich in der -Staatsbürger-Zertung» erschienenen Anzeige hervorgeht: Buchhaltern und Angestellten von Fabriken und Kontoren gewährt litho graphische Kunstanstalt, Plakat- und Etikettenfabrik und Buch druckerei fortlaufende Provision für diskrete Zuwendung von Aufträgen. Der Geschäftsverkehr wird selbst übernommen und strengste Diskretion gewährt. Adressen unter — — an Haasenstein L Vogler, A.-G., Berlin IV. 8. Der Einsender dieser Anzeige scheint nicht bedacht zu haben, daß er dadurch jedermann ermöglichte, seine Firma zu ermitteln und sein zu verurteilendes Vorgehen an den Pranger zu stellen. Dies geschah auch wenige Tage darauf in der -Berliner Zeitung», die als Organ des Freisinns der antisemitischen »Staats bürger-Zeitung» jedenfalls gern etwas am Zeug flickte. In Nr. 385 der «Berliner Zeitung- vom 18. August d. I. wurde nämlich fol gendes Schreiben einer Berliner Plakat- und Etikettenfabrik unter voller Namensnennung abgedruckt: Berlin, den 11. 8. 99. 6. X. 999. Postamt Potsdamer Bahnhof. Infolge einer Annonce in der Staatsbürger-Zeitung empfing ich Ihr Wertes o. 9. d., das ich Ihrem Wunsch gemäß im Original wieder zurückbehändige. Zur Angelegenheit selbst bemerke ich, daß Sie bei der etwa sich entwickelnden Verbindung auf meine vollste Diskretion, die ja auch besonders in meinem Interesse liegt, rechnen können, außerdem ist die Diskretion noch besonders dadurch gewährleistet, daß die Provisionen durch Privatbüchcr geführt werden und eventuell sich bei Ihrer Firma notwendig machende geschäftliche Besuche nur durch einen meiner Inhaber, zwei Brüder, erledigt werden. Die Provision selbst kann Ihrem Belieben gemäß gezahlt werden, entweder vierteljährlich, oder nach Abschluß eines jeden Einzelgcschäfts; Sie leisten hierüber nicht Quittung, die Beträge werden durch Postanweisung in Ihre Wohnung gesandt. Ich verpflichte mich, Ihnen für jeden Auftrag Ihrer Firma eine Provision von 10p6t. (Zehn Prozent) zu zahlen, gleichviel, ob der Auftrag schriftlich erteilt werde, oder durch meinen Be such komplett gemacht ist. Die Provision ist fortlaufend für die folgenden Aufträge sowohl als auch für die Nachbestellungen, solange Sie in der Firma thätig sind. Die Preise find für die Firma Konkurrenz preise und kauft die Firma genau so billig, als wenn die Be stellungen ohne unser Verhältnis erfolgten, da die Provision auch den sonstigen Reisekosten entspricht. Sie erteilen mir die Aufträge entweder von der Firma aus schriftlich, oder Sie verständigen mich vorher von einem vor liegenden Bedarf und der Höhe der Auflage unter möglichster Angabe des bisher gezahlten Preises und werde ich dann genau, wie ich sonst meine Kundschaft besuche, geschäftlich bei Ihrer Firma vorsprechen, um Offerten in Drucksachen zu machen, bei welcher Gelegenheit Sie es in der Hand haben, mir den Auf trag zuzuwenden. Es hat die Zuweisung der Aufträge für Sie gar keine Umstände im Gefolge. Ich hoffe gern, daß Sie aus obigem entnehmen, in welch angenehmer Weise sich unser Verkehr gestalten könnte und sehe ich Ihren w. weiteren Nachrichten entgegen. Hochachtungsvoll Zur Bewegung gegen den Kundenrabatt in Frank reich. — Mit kühnem Entschlüsse wollen die Pariser Sortimenter einem Zustande ein Ende machen, der den Parisern so ans Herz gewachsen ist, daß sie dessen Aenderung geradezu als einen Frevel zu betrachten geneigt sind. Der Bürger der Hauptstadt, der irgend wie Interesse für die Litteratur bekundet oder sich wenigstens den Anschein giebt, es zu thun, ist gewohnt, die gelben Bände, in denen die neuesten Geisteserzeugnisse erscheinen und die deutlich 3 Francs 50 Centimes als Preis aufgedruckt tragen, mit 2 Francs 75 Centimes zu bezahlen. Das ist eine Gewohnheit, die bereits seit mehr als 40 Jahren herrscht. Niemand hätte es sich wohl träumen lasten, daß man sich je erkühnen könnte, an diesen zur Norm gewordenen Ausnahmepreis eine verbrecherische Hand zu legen. Und doch hat man's gewagt! Die Sortimenter haben erklärt, daß sie bei diesem Preisstande dem Ruin verfallen würden, und viele haben sich zu dem gemeinsamen Entschlüsse aufgerafft, vom 1. Oktober an die gelben Bände mit den neuen Romanen, Theaterstücken und Poesien nur noch für 3 Francs zu verkaufen. Die Sorti menter halten zuerst versucht, die Verlagsbuchhändler zur Herab setzung ihrer Nettopreise zu bewegen, um sich nicht dem Zorne des Publikums aussetzen zu müssen, der über die Aenderung an einer geheiligten Gewohnheit unvermeidlich ist. Aber die Verleger wollten von neuen Rabatten nichts wissen, und so wollen die Buchhändler, in der Einsicht, daß sie nicht umsonst arbeiten können — denn wo soll bei hohen: Rabatt und hohen Spesen ein Verdienst bleiben? — sich selbst helfen. Die Tageszeitungen berichten natürlich gleich von einer »Er höhung- oder »Verteuerung der Bücherpreise in Paris». Wir haben nur zwei Wünsche: daß der Preis von 3 Francs nur bei sofortiger Barzahlung zugestanden werde, und daß man allmählich zu dem aufgedruckten Preis von 3 Francs 50 Centimes als dem wirklichen Ladenpreis kommen möge. Bibliothek der Kostüm künde. — Die kostümwissen schaftlichen Sammlungen des Freiherrn von Lippe r Heide, die in Fachkreisen schon lange rühmlichst bekannt sind, waren durch hochherzige testamentarische Verfügung bestimmt, nach dem Ableben ihres Besitzers, wie wir bereits früher berichteten, an den preußischen Staat überzugehen. Um indes das kostbare Material möglichst bald der weitesten Benutzung zugänglich zu machen, hat Freiherr von Lipperheide den dankenswerten Entschluß gefaßt, sich von der reichhaltigen Sammlung schon jetzt zu trennen und sie dem Königlichen Kunstgewerbe-Museum in Berlin zu überweisen. Zunächst ist die Kostümbibliothek mit ihren großen Beständen an Büchern, Zeitschriften, Almanachen und Einzelblättern übernommen worden. Leider sind die Räume des Kunstgewerbe- Museums so beschränkt, daß es nicht möglich war, die Bibliothek dort an ihrem Bestimmungsorre auch nur einigermaßen ihrem Werte entsprechend unterzubringen. Die Bibliothek ist deshalb in dem Hause Flottwellstraße 4, 3 Treppen, gesondert ausgestellt worden und wird vom 1. Oktober d. I. ab an allen Wochentagen vor mittags 10 bis 1 Uhr, sowie am Dienstag und Freitag nach mittags 6 bis 8 Uhr für alle Interessenten zugänglich sein. Die durch diese großartige Stiftung dauernd für Berlin gesicherte Bibliothek ist nicht nur in Deutschland, sondern überhaupt die weitaus vollständigste Spczialsammlung für das Gebiet der Kostümkunde; sie enthält in etwa 10000 Bänden, 30000 Einzel- 909*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder