6894 Künftig erscheinende Bücher. ^ 223, 25. September 1899. s42684s ^.w 27. Lsptombsr srsollsiut: L. L. ^erreir (Nswbrs äs l'Iustitut) 1^68 Libertin; en france rrn XVIl° siöols ?r. 3.50 In äer vsusu ^.usAabs äsr ASsawwtsu IVsrLs von: I Mckelet La Monde et ia Montagne (Illustrirt) ?r. 3.50 psrusr in uussrsr bslruvutou siu-prauo- Libliotbol: : eirnSe Vignon ktrangbre Nomau Naris u. Nsiprig. Nr. 1.— Oalmrmv-Lov^. 6. ü. keek'selitz Vorl^sdlledkLliZIuüA Oskar KM io Medtzii. /^>s42871s Folgende Neuigkeiten und neuen Auflagen gelangen in den nächsten Wochen zur Ausgabe: Zivilprozeßordnung nebst dem Gerichtsverfassungsgesetze in der Fassung vom 20. Mai 1898. ÄanckaASAubs mit Erläuterungen hauptsächlich auf Grund der Rechtsprechung von Kugo Ireuderrlhal, Landgerichtsrat in Metz. Ca. 40 Bogen. 8«. In Leinwandbaud ca. 5 .F. Uonkursordming in der Fassung vom 20. Mai 1898. Nebst dem Gesetz, betr. die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens, und einem Anhang, enthaltend die konkursrechtlichen Bestimmungen aus anderen Reichsgesetzen. mit Erläuterungen hauptsächlich auf Grund der Rechtsprechung von vr. I. Kartiurger, Justizrat und Rechtsanwalt in München. Ca. 14 Bogen. 8«. In Leinwandband ca. 2 Die Handausgaben der neuen Civilprozeßordnung von Freudenthal und der neuen Konkursordnung von Harburger befolgen in ihren Erläuterungen die selben leitenden Grundsätze, denen auch die in unserem Verlag erschienene Handausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Fischer-Henle (3. Ausl. 1899) zunächst ihren Erfolg verdankt. Cs soll in diesen Handausgaben dem Praktiker in knappster Form ein möglichst reichhaltiger Auslegungsstoff geboten werden. Bei der Handausgabe der Konkursordnung und Civilprozeßordnung hat selbstverständlich die Rechtsprechung eine weitgehende Berücksicktigung gefunden. Auch in ihrer äußeren Ausstattung schließen sich die beiden neuen Handausgaben der CPO. und der K-O. eng an Fischer-Henle BGB. und Gareis HGB. an. So hoffen wir, daß diese neuen Ausgaben der Civilprozeß ordnung und der Konkursordnung, die in einem Zeitpunkt ans Licht treten , wo jeder deutsche Jurist das Bedürfnis an sich herankommen sieht, seine bisherigen Ausgaben der beiden Gesetze durch neue zu ersetzen, dieselbe freundliche Aufnahme finden werden, die ihren beiden Vorgängerinnen — Fischer-Henle's Ausgabe des VGB's und Gareis Ausgabe des neuen HGB's — zu teil geworden ist. Wir bitten Sie um regste Verwendung! Wollen Sie Fceudenthal und Harburger zu vörderst den Abnehmern von Fischer-Henle vorlcgen. --- Wir liefern in Rechnung mit 25°/o und 13/12; gegen bar mit 33^/,"/, und 9/8, 57/50, 115/100. - Ferner werden im Laufe des Spätherbstes von folgenden Neichsgesetzen, die in folge der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine veränderte Fassung erhalten, bezw. Neutextierung erfahren haben, neue HeXtausgaöen erscheinen: 1) Gerichtskostengesetz nebst Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher, Zeugen und Sachverständige in der vom 1.Januar 1900 an geltenden Fassung, von Anton von Neisenegger, Ministerialrat, und Hermann Schmitt, Regierungsassessor im k. b. Staatsministerium der Finanzen. 2. Anfl. Kart. ca. 1 ^ 50 H. 2) Gesetz, betr. die Gesellschaften mit öefchränkter Kaftung, in der vom 1. Januar 1900 an geltenden Fassung, von Justizrat S. Merz- bacher, Rechtsanwalt in Nürnberg. Ca. 10 Bog. Kl. 80. Kart. ca. 2