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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-09-30
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1899
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- Deutsch
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228, 30. September 1899. Nichtamtlicher Teil. 7077 Und da er dieses Mittel nicht verrät, so bin ich auf Ver mutungen angewiesen. Ich vermute daher, daß er eine Soli darität der Sortimenter voraussetzt, die in der einmaligen Erhöhung des Verkaufspreises der Bücher zum Ausdruck kommt. In Paris ist diese Solidarität zwar nicht vorhanden, denn der Verfasser sagt ausdrücklich, daß »viele« sich zu dem gemeinsamen Eintschlusse aufgerafft haben, einen höheren Preis als bisher für bestimmte Bücher zu fordern. Aber was in Paris nicht möglich ist, kann ja in Deutschland sehr wohl möglich sein. Hier werden höchst wahrscheinlich sämt liche Sortimenter geschlossen die erwähnte Neuerung mit machen, oder sollte doch vielleicht einer oder der andere Be denken tragen, dann wird voraussichtlich der Verleger durch geeignete Repressivmaßregeln die betreffenden Herren zur Raison bringen. So oder ähnlich denkt sich jedenfalls der -Verfasser die Verwirklichung seines Wunsches. Ich möchte nun nicht untersuchen, ob diese Vermutungen den thatsächlichen Verhältnissen in einem solchen Versuchs falle entsprechen würden; ich habe vielmehr den Wunsch, Ihre Aufmerksamkeit auf einen ganz anderen, bereits er wähnten Punkt nochmals zu richten. Es ist das die grund legende Frage, ob es unter den heutigen Verhältnissen Sache des Sortimenters ist, ohne zwingenden Grund das kaufende Publikum gegen sich einzunehmen. Ich sage ausdrücklich »ohne zwingenden Grund«; denn niemand wird den Be weis liefern können, daß die Jahre hindurch freiwillig geübte Reduzierung des Preises nun auf einmal alle Sortimenter dem Ruin überliefert. Das Publikum wird darin also eine willkürliche, nur auf seine Schädigung bedachte Maß regel sehen und sich je nach dem Temperament des Einzelnen mit aller Energie dagegen wehren. Denn so berechtigt auch der Egoismus des Sortimenters ist, der ihn veranlaßt, die möglichst billig eingekaufte Ware so teuer wie möglich zu verkaufen, ebenso berechtigt ist auch der Egoismus des Kon sumenten, der sich darin äußert, möglichst billig zu kaufen. Ist nun dem Konsumenten einmal das Recht zugestanden worden, von dem Verkaufspreise eines Buches einen bestimmten Abzug in Form eines Rabatts zu machen, so wird man nie und nimmer ohne die empfindlichste Schädigung des Sortimenters davon abgehen können. Denn das Publikum hat, wie ich wohl nicht erst auszuführen brauche, nicht nur den Willen, sondern auch die Mittel in der Hand, seine Interessen auf Kosten des Sortimenters zu pflegen. Was nutzt es, wenn wir uns einreden wollen, daß es eine leichte Sache sei, das Publikum zur Verzichtleistung auf seinen Vorteil zu zwingen. Wissen wir doch nur zu gut, daß das kaufende Publikum mit nur wenigen Ausnahmen an dem einmal Errungenen zähe festhält und es als einen unverzeihlichen Eingriff in seine Rechte ansieht, wenn wir gewisse ihm gewährte Vergünstigungen auch nur in etwas beschränken wollen. Ich könnte Ihnen eine ganze Reihe von Fällen erzählen, aus denen Sie ersehen würden, daß selbst bis in die höchsten Adelskreise hinein das ausdrückliche Verlangen nach besonderer Vergünstigung bei Barzahlung gestellt wurde. Auch ist es mir in diesen Kreisen sowohl wie in den begüterten Bürgerkreisen mehrfach zum Vorwurf gemacht worden, daß ich erst auf besonderes Verlangen hin Rabatt gewährt habe. Meine Entschuldigung, daß ich zu einem solchen Anerbieten nicht berechtigt war, hat man höchst ungläubig ausgenommen oder sein Erstaunen darüber aus gesprochen, daß eine derartige Abmachung überhaupt getroffen werden konnte. Ich wiederhole: Es nutzt nichts, daß wir uns über die Stellung des Publikums zu uns eine gänzlich falsche Vor stellung machen. Wir müssen im Gegenteil davon durch drungen sein, daß das Publikum mit demselben Egoismus, der uns leitet, auf seinen Vorteil bedacht ist. Ist dies aber der Fall, dann müssen wir ein für allemal aufhören, uns der Hoffnung hinzugeben, als könnten wir ganz nach Belieben dem Publikum gewährte Vergünstigungen wieder aufheben, ohne uns selbst aufs empfindlichste zu schädigen. Die Zeiten, in denen das Publikum vom Kaufmann abhängig war und sich nach dessen Launen richten mußte, sind unwiederbringlich dahin. An deren Stelle aber ist der Kampf um die Kund schaft eben dieses Publikums getreten, von dessen Geneigtheit und Kaufkraft unser ganzes Wohl und Wehe abhängt. Eben deshalb ist es aber auch mit dem mühelosen Reich werden für uns vorbei und ebenso mit der Aussicht, bei kleinem Umsatz einen großen Gewinn zu erzielen. Heute heißt es: Großer Umsatz, kleiner Gewinn. Und auch wir Sortimenter werden, ob wir nun wollen oder nicht, uns mit einem immer kleineren Gewinne begnügen und zufrieden sein müssen, wenn mit der Zeit nicht noch viel größere Opfer von uns gefordert werden, als die Verhältnisse in der Jetzt zeit uns auferlegt haben. Ob sich dann der durch das Rabattwesen bereits irrelevant gewordene Begriff des ein heitlichen Ladenpreises überhaupt noch halten lassen wird, möchte ich zum mindesten stark bezweifeln; denn gerade diese für uns Sortimenter gewiß ungemein wertvolle Bestimmung erfährt schon jetzt gerade unter den denkenden Kreisen des kaufenden Publikums die schärfsten Angriffe. Einen Rück schlag dieser Thatsache aber, den ich ebensogut eine An passung an gegebene Verhältnisse nennen könnte, sehen wir in dem in der Gegenwart immer weiter um sich greifenden Bestreben, den einheitlichen Ladenpreis abzuschaffen. Aufgabe der Verleger wird es dann sein, dem Sortimenter in seinem Kampfe um diese Institution den Rücken zu decken, oder nach Art der Pariser Verleger in der anfangs erwähnten Angelegenheit jegliches Eingreifen abzulehnen. R. Dülfer, Buchhändler. Es ist sehr dankenswert von Herrn Waitz, daß er hin sichtlich des Rabattunwesens im Sortimentsbuchhandel den Stein ins Rollen gebracht hat, und hoffentlich führt die da durch hervorgerufene Bewegung dazu, auch im Buchhandel gesundere Verhältnisse zu schaffen. Stimme ich daher im wesentlichen den Ausführungen des Herrn Waitz in Nr. 223 des Börsenblattes bei, so kann ich doch seiner Ansicht hin sichtlich der 5 Prozent Sconto bei Barzahlung nicht bei pflichten. Herr Waitz meint, daß der Käufer ein gewisses Recht habe, bei Barzahlung einen Sconto zu verlangen. Woher soll der Käufer dieses Recht denn herleiten? Es ist doch nie und nirgend gesagt, daß der Kaufmann — und der Buchhändler ist doch auch Kaufmann — verpflichtet sei, seine Ware auf Kredit zu verkaufen; es gilt doch gemeiniglich beim Kauf die Barzahlung, die angesetzten Verkaufspreise sollen in einem soliden Geschäfte auch hierfür gelten. Kredit gewährt man doch nur solchen ständigen Kunden, die als kreditwürdig bekannt sind, bezw. deren soziale Stellung sie zum Kreditnehmen berechtigt. Man wird solchen Persönlich keiten sehr gerne einen kürzeren Kredit einräumen, denn der dadurch entstehende kleine Zinsverlust wird doch reichlich damit ausgewogen, daß solche Kunden für ein jedes Geschäft, besonders aber für den Buchhandel einen größeren Wert haben als Gelegenheitskäufer. Bei länger zu beanspruchendem Kredit ist es ja jedem Kaufmann unbenommen, entsprechende Zinsen zu rechnen. Es ist auch durchaus nicht in vielen andern Geschäften — wie Herr Waitz meint — üblich, bei Barzahlung Sconto zu gewähren. Ich habe wenigstens in solchen Geschäften, die hinsichtlich des Verdienstes günstiger als der Buchhandel gestellt sind — also nicht in Konsumgeschäften — auf Anfrage keinen Sconto erhalten. Dagegen ist es mir passiert, daß mir ein Aabraaris. 942
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