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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-09-30
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1899
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- Deutsch
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228, 30. September 1899. Nichtamtlicher Teil. 7079 sollten, wenn dieser oder jener sich zu einer Besprechung oder nur zu einer kurzen Notiz herbeiläßt. Nein; eine solche Auf sagung wäre wider Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Berkchrssitte. In unserem geschäftlich gesinnten Verkehrs leben entspricht jeder Leistung die Gegenleistung. Lukrative Geschäfte, d. h. Gefälligkeiten, giebt es wohl unter Freunden, aber nicht zwischen den sonst in keinen Beziehungen zu einander stehenden Redaktionen und Verlegern. Man muß also meiner Meinung nach zu dem Schluß gelangen, daß ein Vertragsverhältnis bei der Uebersendnng von Rezensions exemplaren in der That vorliegt, und weiter muß man meines Erachtens (im Gegensatz zu der Prämisse der in Rede stehenden gerichtlichen Entscheidung) als Titel zum Eigen tumsübergang des Buches an den Besprecher den oben analysierten Vertrag ansehen, nach dem die veröffentlichte Besprechung als Leistung den Erwerb des Buches als Gegend leistung verursacht. Erfolgt also die Besprechung nicht, so ist ein Titel für den Eigentumserwerb nicht entstanden, denrü die erforderliche Leistung des einen Teils war gar nicht ge-, schehen, das Buch bliebe dann Eigentum des Verlegers und müßte füglich zurückgesendet werden. So die Entscheidung der Frage im Prinzip und nach Biirgerlichem Gesetzbuch. Den vorliegenden Fall genau juristisch durchzusprechen, würde zu weit führen. Wir müßten dann zunächst entscheiden, ob Stuttgarter und Bielefelder Recht -in Anwendung zu kommen habe, also württembergisches und preußisches, und was das einzelne über Annahme einer Vertragsofferte bestimmt. Dies genau zu erörtern, würde viel Raum in Anspruch nehmen. Soviel ich aber weiß, und meiner Meinung nach — die Sache ist in einigen kleinen Punkten sogar bestritten — würden wir im Prinzip auch nach dem jetzt geltenden Recht zu der gleichen Ent scheidung wie nach Bürgerlichem Gesetzbuch gelangen. Dann allerdings würde weiter zu entscheiden sein, ob die Redaktion sich durch eine Notiz wie die im »Daheim« (s. Nr. 122 des Börsenblattes) von der prinzipiellen Ver tragsverpflichtung befreien, das Eingehen eines Vertrages überhaupt ausschließen könne. Das ist meines Erachtens der Fall. Ist dem aber so, so werden künftig die Verleger sich hüten, diesen Redaktionen ihre Bücher zu senden, oder sic werden besondere Verträge mit ihnen abschließen müssen. Das -also erachte ich als erwiesen, daß nur der ein Rezensionsexemplar zu Eigentum erwirbt, der es einer Be sprechung unterzogen hat, mag diese nun gut oder schlecht ausfallen; die Besprechung allein ist die Gegenleistung der Vertragserfüllung. Mag nun im konkreten Fall die Entscheidung des Gerichtes sich vermutlich nicht ändern, so war der Zweck dieser Zeilen doch der, die Frage im Prinzip klarzulcgen und insbesondere für das Bürgerliche Gesetzbuch anzngeben, was Rechtens sei. Wenn also das Amtsgericht meinte, es läge in der Regel bei der Rezensionsexemplar-Sendung ein Vertrag nicht vor, so irrt es meines Erachtens hier in einer grundlegenden Frage. Jena. Vr. jur. Alexander Elster i/H. Gustav Fischer. Kleine Mitteilungen. Hausierhandel, Detailhandel, Warenhäuser im Verein für Sozialpolitik. — Der Verein für Sozialpolitik verhandelte in seiner Generalversammlung in Breslau am 26. d. M. vormittags über die Lage des Hausierhandels. Der Berichterstatter, Professor Stieda-Lcipzig, resümierte seine Aus führungen wie folgt: »Das Hausiergewerbe zu verdammen, wäre ein ebenso großer Fehler, als wenn man es durchweg als gut be zeichnen wollte. Er sei der Meinung, daß die Reichsgesetzgebung das Hausicrgewerbe nicht weiter beschränken solle. Daß der Klein handel durch den Hausierhandel in eine mißliche Lage gekommen sei, sei keineswegs nachgcwiefen. Wenn es gelingen sollte, die durch die Erhebung zu Tage geförderten Mißstände im Hausiergewerbe zu beseitigen, dann wäre der Zweck der Erhebung erreicht.. (Leb hafter Beifall.) Schriftsteller Dr. Ascher-Wien schilderte die schärferen Beschränkungen der österreichischen Gesetzgebung, die darauf abzielten, den Hausierhandel zu unterdrücken, aber keines wegs zu billigen seien. Abgeordneter Gothein wandte sich gegen jede weitere Beschränkung des Hausiergewerbes, insbe sondere auch gegen das Verbot des Hausierhandels mit Vieh. Der Hausierhandel mit Pferden, Ferkeln und Gänsen sei für viele Gegenden eine wirtschaftliche Notwendigkeit, und auch der Hausier handel mit Bijouterieen habe diesem Artikel vielfach neue Absatz quellen verschafft. In der Nachmittagssitzung am 26. -d. M. verhandelte der Verein Uber die Entwickelung des Detailhandels und die Gründung von Warenhäusern. Professor Sombart - Breslau -führte als Berichterstatter aus, es sei eine kindliche Auffassung, für die Um gestaltung der Geschäftsverhältnisse die Gcwerbefreiheit verant wortlich zu machen. Das sei eine Verwechselung von Ursache und Wirkung. Weil mehr Werte produziert als gebraucht würden, müßten neue Absatzquellen geschaffen werden. Deshalb mußte das Wort -Großer Umsatz, kleiner Nutzen- oberster Geschäftsgrundsatz werden. Auf Kulanz und Reklame sei der Moderne Handel auf gebaut. Mit dem Aufkommen eines Arbeiterstandes sei der Boden für Massenartikelgeschäfte gegeben. An Stelle des alten Branchen geschäfts trete das Bedarfsartikelgeschäft. Di« kapitalistische Wirtschaftsordnung habe die Großwarenhäuser und die Groß magazine ins Leben gerufen. Die Grotzwäretthäuser ent sprächen den Bedürfnissen der breiten Masse, -der Proletarier srauen, für die es eine große Erleichterung sei, innerhalb einer Viertelstunde in einem Laden ihre gesamten Bedürfnisse für die folgende Woche cinkaufen zu können. Die Großmagazine entsprächen dem Bedürfnisse der Weltdame; hier finde diese das Neueste des Weltmarktes in einer Weise, die der Franzose -chik» nennt. Es gehe das Bestreben, den Zwischenhandel überhaupt auszUschälten. Teils gehe dies Bestreben von den Grossisten selbst aus, indem sie direkt an die Konsumenten verkauften, teils auch von den Pro duzenten, indem Schuh-, Hutfabriken u. s. w. eigene Verkaufs niederlagen errichteten. Dabei könne von einer Vernichtung des Kleinhandels keine Rede sein, wenn auch eine Reihe von Personen durch die Entwickelung geschädigt seien. Wer einen Spaziergang durch die Stadt Breslau unternehme, könne sich überzeugen, daß neben den Großwarenhändlern und Großmagazinen an allen Ecken und Enden kleine moderne Geschäfte beständen. Diese hätten sich in den letzten Jahren sehr vermehrt. Und was von Breslau gelte, treffe auch ans alle anderen Großstädte zu. Aber allerdings stelle man auch an den Kleinbetrieb jetzt, den fortgeschrittenen Verhältnissen ent sprechend, größere Anforderungen. Man müsse sich den veränderten Verhältnissen anpassen, und man dürfe Nicht -deshalb am Alten kleben, weil es alt sei. -Wir wollen selbstverständlich den Schutz der wirtschaftlich Schwachen, deshalb verlangen wir einen Arbeiter schutz. Aber anderseits muß das Interesse der Gemeinschaft höher stehen als das Interesse des Einzelnen. Die Erhaltung und Förderung der Gemeinschaft muß den höchsten ökonomischen Grundsatz bilden. Das letzte Ziel der wirtschaftlichen Neuge staltung ist die Zusammenfassung aller Kräfte zur Erzeugung von Gütern. Der Handel ist eben nicht Selbstzweck, sondern et hat die Aufgabe, die Güter den Konsumenten in entsprechender Form zuzuführen. Es ist charakteristisch, daß die Gegner des Zwischen handels nur an sich, niemals an die Konsumenten denken. Der Konsument »verduftet» überhaupt vollständig bei dieser Erörterung. Es ist ein großer Vorteil für die Konsumenten, wenn sie ihren gesamten Bedarf in einem Laden entnehmen können. Für die Entwickelung des Detailhandels ist kein anderes Kraut gewachsen als die vollständige Freiheit. Die oberste Devise des Detail- Handels muß sein: Durch Freiheit zu Reichtum und Macht.- (Stürmischer, lange anhaltender Beifall.) (k. -Lth Register zum Börsenblatt. — Das vierteljährliche Inhalts verzeichnis zum Börsenblatt, das sonst immer der letzten Nummer des Quartals beiliegt, wird diesmal einer späteren Nummer des Börsenblattes beigegeben werden. Stiftung zum Ankauf von Büchern. — Zum Zwecke der Vermehrung der ärztlichen wissenschaftlichen Bibliotheken der Berliner städtischen Krankenhäuser, der Berliner städtischen Irren anstalten und der Berliner städtischen Anstalten für Epileptische durch Ankauf von wissenschaftlicher Litteratur hat der verstorbene städtische Oberarzt Or. Paul Vogelfang der Stadtgemeinde Berlin aus seinem Nachlasse eine Summe von 58000 ^ zur Begründung einer -Oberarzt Vogelsang-Stiftung» vermacht. Die gesamten jährlichen Zinsen dieser Stiftung sollen jährlich zu gleichen Teilen an die Direktionen obengenannter Anstalten, soweit sie zur Zeit des Ablebens des Testators bestehen, für den angegebenen Zweck Verwendung finden. Für den Fall der Ab- 942*
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