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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.10.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-10-09
- Erscheinungsdatum
- 09.10.1899
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- Deutsch
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7342 Nichtamtlicher Teil. ^ 235, 9. Oktober 1899. Hauptversammlung vom gcschäftsfiihrenden Ausschüsse zu gesagt worden war, die Mitglieder einzuberufen, sobald der erste Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur und der Tonkunst, zur öffentlichen Be urteilung gestellt sein werde. Dieser Entwurf ist am 13. Juli 1899 veröffentlicht worden. Zu einer Erweiterung der Tagesordnung gebe die Stellungnahme einer Anzahl von Mitgliedern Veranlassung, die an der letzten Haupt versammlung nicht teilgenommen hatten, und aus dem ver öffentlichten Protokoll der Hauptversammlung, das sich im wesent lichen auf die Niederschrift der formellen Beschlüsse beschränkte, entnehmen zu können geglaubt hatten, die von ihnen zuvor in öffentlicher Erklärung geltend gemachten Gesichtspunkte seien in der Versammlung nicht beachtet oder doch nicht widerlegt worden. Der Vorsteher teilte das Schreiben der Betreffenden vom 10. zum 15. Juli wörtlich mit und wies auf die ausdrücklichen Darlegungen hin, die schon vor dieser Erklärung abgegeben und namentlich in einer Antwort vom 9. Juli, die während des Umlaufs des erwähnten Schreibens übersandt worden war, ausführlich wiederholt worden seien. Der geschäftsführende Ausschuß habe sich aber nicht darauf beschränken wollen, über Recht oder Unrecht vollzogener Thatsachen zu rechten, er habe es vielmehr als sein Recht und seine Pflicht angesehen, solche organisatorische Verände rungen vorzuschlagen, die den geschäftsführenden Ausschuß künftig vor derartigen Vorwürfen sicherten. Die Vorschläge seien in Z 3 der Tagesordnung niedergelegt, zugleich seien darin die Wünsche berücksichtigt worden, die schon von einer früheren Versammlung wegen Erweiterung der Rechte der außerordentlichen Mitglieder ausgesprochen worden seien; ebenso habe man dabei eine bessere Organisation der Orts und Kreisvereine angestrebt. Neben diesen beiden Harrptpunkten der Tagesordnung sei nach wesentlicher Ordnung des Verhältnisses zu den Militärkapellen die Regelung der entsprechenden Verhältnisse zur Abschaffung des gesetzlich unzulässigen Notenabschreibens bei den Civilmusikvereinigungen entsprechend den früher aus gesprochenen Wünschen auf die Tagesordnung gesetzt worden. Vor Eintritt in die Tagesordnung verlas Herr Carl Rühle einen rechtzeitig und formrichtig von fünf Mitgliedern eingereichten Antrag folgenden Wortlauts: Für die am 16. September 1899 stattfindende außer ordentliche Hauptversammlung beantragen die Unterzeichneten, »daß der Antrag 3» »Erweiterung der Rechte der außerordentlichen Mitglieder« vor allen anderen An trägen zur Beratung und Beschlußfassung gelangt« und trug zugleich die beigegebene Begründung vor: Es erscheint den Antragstellern von höchster Bedeutung, daß auch den zahlreichen Mitgliedern, die dem Börsenverein nicht angehören, durch Annahme dieses Antrages die Möglichkeit geboten wird, ihre Stimme in dieser, die vitalsten Interessen des deutschen Musi kalienhandels berührenden außerordentlichen Haupt versammlung abzugeben. Der Vorsteher äußerte Bedenken gegen die Zerreißung von Punkt 3 der Tagesordnung und weiter dagegen, daß durch Annahme von Punkt 3». eine Veränderung des Ab stimmungswesens bewirkt werde; auf Grund neuer Satzungen könnten wohl Wahlen vorgenommen werden, aber nicht anderweite Beschlüsse, denn wenn ein solcher von anwesenden oder abwesenden Mitgliedern angefochten werde, so würden diese Beschlüsse ungiltig sein, da bei ihnen die durch Gesetz gebotene behördliche Genehmigung noch nicht ausgesprochen sei. Auch Herr Carl Andrö aus Frankfurt a. M., Vorsitzender des mittelrheinischen Kreisvereins der Musikalienhändler, bat Herrn Carl Rühle um Rücknahme seines Antrages, da die Beratungen über das Urheberrecht keinen Aufschub litten. Der Antragsteller zog darauf seinen Antrag zurück. Man trat nunmehr in die Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur und der Tonkunst, in der Weise, daß alle diejenigen Para graphen, zu denen der geschäftsführende Ausschuß Abänderungs vorschläge gemacht oder einzelne Vereinsmitglieder ihre Wünsche ausgesprochen hatten, verlesen und daran die Abänderungs vorschläge und deren Begründung geknüpft wurden. Der artige Abänderungsvorschläge wurden zu ZZ 10, 13, 14, 15, 19, 20, 21, 24, 25, 26, hinter Z 36, ferner zu ZZ 45, 56, 62 und 64—69 gemacht, ebenso ein genereller Abänderungs vorschlag für die Anwendung des Wortes »der Urheber und dessen Rechtsnachfolger«. Es wurde beschlossen, die Ab änderungsvorschläge nebst den gleichzeitig durchberatenen Be gründungen dem Reichsjustizamte einzureichen. Die Ab änderungsvorschläge nebst Begründung sollen demnächst in der Zeitschrift des Vereins veröffentlicht werden. Hervorzu heben ist, daß Z 21 des Entwurfs, betreffend die mechanische Wiedergabe von Musikstücken, einstimmig im Anschluß an die von Henry Litolff in Braunschweig laut Eingaben vom 26. Juni und 16. September 1899 geltend gemachte Be gründung abzuändern vorgeschlagen, und daß Z 32, der die Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Tonkunst aus fünfzig Jahre ausspricht, angenommen wurde, entgegen der von der Firma Henry Litolff, namentlich unter dem Sorti mentsbuchhandel, bewirkten Agitation. Die Annahme des Paragraphen erfolgte mit großer Mehrheit. Die Einfügung hinter 8 36 begehrt, den Z 17 des Urheberrechtsgesetzes vom 11. Juni 1870 wiederherzustellen, der das Heimfallsrecht des Fiskus ausschließt. Zu 8 62 wurde beschlossen, die rück wirkende Kraft des Aufführungsrechts bei Werken der Ton kunst, deren Schutzfrist abgelaufen sei, zu streichen, da es nicht angängig sei, daß eine Seite des Urheberrechts rück wirkende Kraft gewinne, die andere nicht, tz 65 bis 67 zu streichen wurde einstimmig beschlossen. 8 68 und 69 wurden gleichfalls gestrichen, gegen eine Stimme. Am Schluffe der eingehenden Verhandlungen, an denen sich vom geschäfts führenden Ausschüsse die Herren vr. O. v. Hase, Richard Linnemann, Fritz Schuberth und Karl Peiser, sowie von anderweitigen Mitgliedern die Herren Carl Rühle, Carl Andrö, Heinrich Petersen, Robert Bellmann, Franz Plötner, Louis Oertel, Felix Siegel, Max Brockhaus, Robert Voigtländer, Eugen Spitzweg, Otto Teich und Theodor Litolff beteiligten und für die noch die schriftlichen Vorschläge der Herren Joseph Benjamin, Hamburg, Georg Bratfisch, Frankfurt a. O., Max Brockhaus, Ernst Eulenburg und Felix Klemm, Leipzig, Hermann Mensing, Erfurt, Bruno Scheithauer, Berlin, C. F. Schmidt, Heilbronn, Felix Siegel und Otto Teich, Leipzig, benutzt werden konnten, wurde das Gesamtergebnis der Abänderungsvorschläge und ihre Begründung einstimmig angenommen. Bei den Verhandlungen erteilte Herr Rechts anwalt Frenkel bereitwilligst Auskunft. Der Vorsteher sprach am Schluffe dieses Abschnittes der Hauptversamm lung Herrn Robert Voigtländer den Dank für seine freund liche Mitwirkung an der Klärung wichtiger Urheberrechts fragen aus. Zum 2. Punkte der Tagesordnung berichtete zunächst der Vorsteher über den angemessenen Gang der Dinge, den die friedliche Auseinandersetzung mit den deutschen Militär kapellen genommen habe; er betonte, daß in gleich friedlicher und gütlicher Weise das Verhältnis zu den Civil-Musik vereinigungen geordnet werden müsse und daß es sich auch auf diesem Gebiete empfehle, einen Rechtsstreit überall da zu vermeiden und Entgegenkommen zu beweisen, wo man irgend den Willen, sich auf dem Boden des Gesetzes zu verständigen, finde. Herr Oertel aus Hannover schlug vor, zunächst die
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