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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.10.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-10-09
- Erscheinungsdatum
- 09.10.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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235, 9. Oktober 189S. Nichtamtlicher Teil. 7343 Pflegerschaften weiter auszubauen, damit auf deren Grund lage die Verhältnisse überall sachgemäß geordnet werden könnten. Herr Richard Linnemann erachtete es als ein Gebot der Gerechtigkeit, daß nicht die Militärkapellen einseitig durch Vertrag gebunden worden seien, sondern daß die gleichen Verhältnisse auch gegenüber den Civilmusikern durchzuführen seien; auch er befürwortete die Weiterbildung des Pfleger systems. Herr Carl AndrS wies darauf hin, daß ohne Klageerhebung in vielen Fällen gesetzliche Verhältnisse nicht durchzuführen sein würden; Herr Karl Peiser schlug jedoch vor, zunächst mit dem Allgemeinen Deutschen Musiker- verbande in gütliche Verhandlungen zu treten, dieser habe einen juristisch gebildeten Redakteur für sein Verbandsorgan, der die rechtliche Lage und die Bedeutung des gütlichen Entgegenkommens des Vereins der deutschen Musikalien händler den Mitgliedern zum Bewußtsein bringen könne; erst wenn eine gütliche Einigung nicht erzielt werden könne, seien die verletzten Verleger zur Stellung des Strafantrags zu veranlassen. Am meisten Verständnis für die Bedeutung der rechtlichen Verhältnisse sei bei den organisierten Stadtkapellen zu erwarten. Auf Ersuchen des Vorstehers las nunmehr Herr Karl Peiser den vom geschäftsführenden Ausschüsse vor gelegten Vertragsentwurf vor, der in seinen einzelnen Punkten durchberaten und einstimmig zum Beschlüsse erhoben wurde. Hier schlossen die Verhandlungen des ersten Tages. Die Sonntagssitzung wurde mit dem dritten Gegenstände der Tages ordnung begonnen. Den Vereinsmitgliedern war in der Woche zuvor der vom geschäftsführenden Ausschüsse auf gestellte Entwurf revidierter Satzungen des Vereins vorgelegt worden. Sodann lag der zuvor erwähnte Antrag der Herren Carl Rühle und Genossen vor, sowie eine Anzahl Einzel vorschläge des während der Vorbereitung des Revision ab wesenden Herrn Richard Linnemann. Der Vorsteher brachte diejenigen Aenderungen zur Verlesung, die der geschäfts führende Ausschuß zu den einzelnen Punkten vorgeschlagen hatte. Neu gestaltete Paragraphen wurden von Herrn Karl Peiser auf Ersuchen des Vorstehers zur Verlesung gebracht. Nach Durchberatung aller Einzelpuakte wurden die so ver änderten Satzungen einstimmig angenommen. An den Be ratungen beteiligten sich vornehmlich die Herren Carl Andre, Ludwig Gurckhaus, vr. von Hase, Richard Linnemann, Louis Oertel, Karl Peiser, Carl Rühle, Fritz Schuberth und Eugen Spitzweg. Die wichtigsten Neuerungen der revidierten Satzungen sind: Die Pflicht der ordentlichen Mitglieder, die Wahl zu Ehrenämtern, dafern nicht berechtigte Gründe zur Ab lehnung vorliegen, anzunehmen. Wegfall der Pflicht, einen Vorbehalt für das Auf führungsrecht von musikalischen Werken auf allen geschützten Werken anzubringen. Erhöhung des jährlichen Vereinsbeitrages von 5 auf 8 ^ und das Recht auf kostenfreien Bezug eines Exemplars der Zeitschrift des Vereins für jedes Mitglied. Verleihung der Stimmberechtigung an die außer ordentlichen Mitglieder, jedoch ohne die Wählbarkeit zu Ehrenämtern und ohne die Berechtigung, an der Wahl zum Vereinsausschusse des Börsenvereins der deutschen Buchhändler, sowie an der Beschlußfassung über Verände rung der Satzungen und Auflösung des Vereins teilnehmen zu dürfen. Unter die Organe des Vereins ist neu eingefügt worden: »der Vorstand und die Geschäftsstelle«. Erhöhung der Zahl von Mitgliedern, die zur Stellung eines Antrags in der Hauptversammlung berechtigt sind, und Erhöhung der Beschlußfähigkeitsziffer für die Haupt versammlung. Neuordnung der Verhältnisse der außerordentlichen Hauptversammlungen und Möglichkeit der Verkürzung der Frist ihrer Berufung. Der neu begründete Vorstand besteht aus zehn Mit gliedern, von denen fünf am Sitze des Vereins, in Leipzig, wohnende den geschäftsführenden Ausschuß bilden. In allen wichtigen Angelegenheiten des Vereins, zu deren Erledigung nicht eine Versammlung der sämtlichen berechtigten Mitglieder berufen werden kann, entscheidet der Vorstand. Der geschäftsführende Ausschuß, der die laufenden Geschäfte des Vereins zu erledigen und die Beschlüsse der Hauptversammlung und des Vorstandes auszuführen hat, verteilt die Aemter des Schriftführers, Schatzmeisters, Archivars und Preßleiters unter sich, während der Vor steher als solcher von der Hauptversammlung gewählt wird. Der neu gebildete Vereinsausschuß wird durch die anerkannten Vereine des deutschen Musikalienhandels, die Orts- und Kreisvereine und den neu begründeten deutschen Musikalienverleger-Verein gebildet. Jeder vom Verein der deutschen Musikalienhändler anerkannte Verein hat ein Mitglied zu wählen. Dieser Ausschuß übernimmt die Thätigkeit des bisherigen Ausschusses für Verkaufsnormen und berichtet über Beanstandung von Aufnahmen. Ein neu eingesetzter Preßausschuß besteht aus dem Preßleiter des Vereins und zwei weiteren, von der Haupt versammlung gewählten Mitgliedern. Die Geschäftsstelle wird, dem vermehrten Umfange der Thätigkeit des Vereins entsprechend, zu einer dauernden Einrichtung des Vereins und erhält in nächster Zeit ihren Sitz im Deutschen Buchgewerbehaus zu Leipzig. Ein nicht rechtzeitig eingereichter Antrag des Herrn Carl Andre ans Frankfurt a M. auf Einführung der Stellvertretung bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung fand keine Unterstützung. Nachdem der Antragsteller von selbst die ein schränkenden Bestimmungen für die Leipziger Mitglieder hatte fallen lassen, verlas er die beabsichtigte Anregung, zog sie jedoch selbst zurück, nachdem der Vorsteher darauf hin gewiesen hatte, daß die Verhältnisse im Verein der deutschen Musikalienhändler wesentlich anders liegen als im Börsen verein der deutschen Buchhändler, daß für die Musikalien händler vielmehr eine persönliche Fühlung auf eine lange Reihe von Jahren dringend wünschenswert sei, ehe man auf Grund einer langen Schulung in Vereinsangelegenheiten sich dieses Wagnis, das auch in mancher Hinsicht verödend wirken könne, leisten dürfe. Nach der einstimmigen Annahme des Satzungsentwurfs im ganzen wurde der geschäftsführende Ausschuß ermächtigt, redaktionelle Aenderungen und solche Aenderungen, die das Gericht für die Eintragung für erforderlich hält, ohne noch malige Befragung einer Hauptversammlung vorzunehmen. Der Vorsteher, Herr vr. O. v. Hase, erklärte nach An nahme der Satzungen zugleich namens der anderen Mitglieder des seitherigen geschäftsführenden Ausschusses, daß sie nun mehr ihre Aemter niederlegten, und bat, die Wahl des Vor standes und der Ausschüsse vorzunehmen; Herr Carl Rühle regte dem entgegen an, die neuen Satzungen erst mit der neuen Hauptversammlung in Kraft treten zu lassen und die seitherigen Vereinsvertreter zu bitten, bis dahin die Aemter zu behalten; auch die Herren Richard Linnemann und Carl Andrö sprachen sich in diesem Sinne aus. Nachdem noch der Vorsteher darauf hingewiesen hatte, daß einerseits die Aufgaben dieser Zeit es wünschenswert erscheinen ließen, den neu beschlossenen Vorstand bald in Thätigkeit treten zu lassen, daß anderseits aber der Aufschub der Wahlen des halb erwünscht sei, weil der Vorsitzende des vom Verein an erkannten Vereins der Berliner Musikalienhändler die Ver tagung der neuen Satzungen gewünscht hatte, und weil die 977*
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