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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.05.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-05-13
- Erscheinungsdatum
- 13.05.1896
- Sprache
- Deutsch
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Sortimenter zu vermitteln, und fordert besonders zuverlässige ge schäftliche Pünktlichkeit. Was nun den Vertrieb der Erzeugnisse des Buchhandels be trifft, so ist derselbe so eigenartig und zweckmäßig organisiert, daß auch der entfernteste geschäftliche Verkehr in schnellster und billigster Weise cingeleitet und ausgesührt iverden kann. Die Formen des selben hier näher zu beleuchten, würde zu weit führen, doch wollen wir bemerken, daß cs durchaus nicht schwierig ist, 'sich über diese Betriebs-Organisation in kurzer Zeit vollständig zu unterrichten. Der buchhändlerische Verlag dagegen erfordert nicht nur eine übersichtliche Kenntnis aller derjenigen literarischen Erscheinungen, die im Wcllbuchhandel — also nicht nur im deutschen Buchhandel — einen hervorragenden Erfolg erzielten, sondern außerdem auch einen gewissen kritischen Scharsblick bezüglich der Wandlungen und der Anforderungen, die sich in der Zeitbewegung offenbaren. Wenn auch das letztere eine Anforderung ist, die mehr oder minder sämt liche Industriezweige zu berücksichtigen haben, so ist sie doch, wie die Erfahrung lehrt, in keinem Falle solchen Schwierigkeiten und Täuschungen ausgesetzt wie in der Verlagsbuchhandlung. Wie manches große Herstellungskosten erfordernde und seinem In halte nach vortreffliche Werk hat nur einen mäßigen oder rasch vorübergehenden Erfolg, der kaum die Kosten deckt, während ein minder vorzügliches Werk, das von der herrschenden Zeitströmung getragen wird, ein brillantes Geschäft ergiebt. Ein durch seine In telligenz hervorragender Universitätsbuchhändler entgegnete vor nicht langer Zeit, als einige Studenten scherzweise zu ihm sagten, er gehöre zu den glücklichen Menschen, die durch die Wissenschaft zum reichen Mann geworden seien: -Sie irren sich, meine Herren, nicht die großen, wissenschaftlichen Werke, sondern die populären Bücher und Broschüren und sogar mittelmäßige Arbeiten, die ich nebenbei verlegte, haben mich zum reichen Mann gemacht, weil sie ein hundcrlmal größeres Lese-Publikum als die ernste Wissenschaft haben » AuS ähnlichen Gründen hat der Verleger des in Architekten- und Kunstgelehrten-Kreisen berühmten Werkes -Der Stil», von Gottfried Semper (Verlag von Friedrich Bruckmann in München) dessen erste Auflage vor mehr als 20 Jahren erschienen ist, bisher Bedenken getragen, derselben eine zweite Auflage folgen zu lassen, I weil er die Zahl derjenigen, die dies lehrreiche Buch erwerben würde», für zu klein hält, um ihretwegen eine 2. Auflage erscheinen zu lassen. Ich gestatte mir, diese speziellen Vorkommnisse cinzusügen, weil sic den Beleg dafür liesern, daß der Verlagsbuchhändler in erster Linie den Umsang des Leserkreises zu berücksichtigen hat, sür de» das Vcrlagswerk bestimmt ist; seiner, weil ich der Meinung bin, daß wir Frauen genügenden praktischen Geschäftssinn besitzen, ui» die Tragweite dieses Prinzips vollständig zu würdigen, im Falle wir de» Buchverlag als Berufslhätigkeit wählten. Eine Be stätigung dieser Meinung ist, daß cs bereits in Leipzig, Dresden, in Wien und Berlin Verlagsbuchhandlungen giebt, die von Frauen geleitet werden und die an Umsicht und Vorsicht nichts zu wünschen übrig lassen und mit vielem Takt das als Verlagsartikel wählen, was zeitgemäß ist und dem ein größeres Lesepubltkum in Aus sicht steht. Was nun die Anstellung von Damen als Gehilfinnen im Buch handel betrifft, welche ja der zunächstliegende Zweck der angeregten Frage ist, so wäre diese keineswegs eine neue Errungenschaft unserer strebsamen Zeit. Hatte doch schon vor Jahren der viel seitig gebildete und selbst schriftstellerisch thätige Gründer der hiesigen Spamerschen Buchhandlung, Herr Otto Spamer, in seinem Verlags geschäft ein Damen-Bureau eingerichtet, das aus mehreren Ge hilfinnen bestand und das die Korrespondenz, die Buchführung, die Korrekturen der Drucksachen und die stenographische Wiedergabe von geschäftlichen Verhandlungen besorgte. Hinsichtlich der Vor bildung dieser Damen ist zu bemerken, daß sie die erste Klasse einer höheren Töchterschule absolviert und dann einen einjährigen Kursus in Handelswissenschaft, einfacher und doppelter Buchführung und in kaufmännischer Korrespondenz zurückgelegt hatten. Außerdem waren dieselben in der französischen und englischen Sprache geübt. Der monatliche Gehalt dieser Damen betrug pro Person 100— 150 Mark; Herr Spamer war mit den Leistungen derselben sehr zufrieden. Erst als nach dem Tode des Gründers die Firma in anderen Besitz überging und sich inzwischen zwei der geschicktesten Damen verheiratet hatten, wurde dies Damenbureau aufgelöst, jedoch sind noch in verschicdcnenen Verlagsanstalten Leipzigs Frauen beschäftigt. Einsichtsvolle Frauen, welche nicht unbemittelt sind, könnten als Vorstände von Verlagsbuchhandlungen die Frauen sache sehr fördern. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Vor prälctiscds Luoir- und lKnsilr-Lortiwsutsr. Lin klrinäbnoü ine LuebbanellunAS dsbiiton, nawsntllcli tür alls llsns, rvslclrs erst äio Lsürs vsrlasssn, in irnresn Vbrisssn nnolr prrrirtisedsn und langjäki'iAön LitubrunASn, init vielen Illustrationen und instrue- tiveo Loeinularisn ausgsstattot, den neuesten Lortsebrittsn ent sprechend rus-rwwsnxestsllt von Laus Llurnsnttral, Verlags und Lortiuients Luebbündlsr, Vsrtus-sr von huelrhändlsrisolren Laelrselrrittön. Arvsits, gründlich urugearheitsts, mit vielen Lorrnularisn und Illustrationen starlr verwehrte ^.ullags. (Voll ständig in ca. 12—13 histerungen euiu kreise von 72 h. - 60 netto har.) 6. und 7. lnstsrung. 8". 8. 161 — 224 mit 2 '1'alsln. Lslbstvsrlag von Hans Lluwentlial in Iglau und hsipeig. S p r e ch s a a l. Bücherzettel. (Vergl. Börsenblatt Nr. 105.) Die unter dieser llebcrschrift im Sprechsaal des Börsenblattes Nr. 105 vom 7. Mai d. I. veröffentlichte Mitteilung bedarf hin sichtlich der Auffassung über die zulässige Form von Bücherzettel- Beslellungcn einer Ergänzung beziehentlich Berichtigung. Da gegen die bestehenden Postvorschristen außerordentlich viel gefehlt wird, so dürste die nachstehende wörtliche Wiedergabe der letzteren von Nutzen sein: Bei Bücherzetteln (offenen gedruckten Karten rc. — bis zur Größe einer Postaniveisungskartc zulässig — zum Angebot und zur Bestellung sauch Abbestellung) von Büchern, Zeitschriften, Bildern, Musikalicn, im Wege des Buchhandels vertriebenen Bro schüren, Tabellen u s. w.) ist cs zulässig, die Werke, welche ver langt oder angcboten werden, aus der Rückseite handschriftlich zu bezeichnen und den Vordruck ganz oder teilweise zu durchstreichen oder zu unterstreichen. Im inneren deutschen Verkehr ist ferner zugelassen: auf der Rückseite hnndschristliche Vermerke, welche den bestellten oder an- gebotcnen Gegenstand betreffen, z. B. -franko unter Kreuzband-, -muß bis zum 8 in meinen Händen sein», Preisangaben u. s. w., Beifügung des Wortes -abbcstellcn» oder -anbietcn«, sowie Be nützung der Bücherzcltel zur Vermittelung des Bezugs von Unleinchlögcgensländcn, wie Globen, Tcllurien, Wand- und Nelieskartcn u. s. w. Unzulässig: Die Firma des Kommissionärs (am Kopf der Bestellung) anders als durch Druck hcrzustcllen; Verwendung der Bücherzcltel zur Bestellung von Formularen und anderen Waren als den oben bczcichnctcn Gegenständen des Buchhandels; kleinere Formulare als von 12,4 cm Länge und 8,5 cw Höhe. Die Vorderseite ist nur zur Angabe des Empfängers bestimmt; der Vordruck -Bücherzettel» darf nicht geändert werden, gleichviel ob cs sich um eine Bestellung, Abbestellung oder Anbietung handelt Im ausländischen Verkehr ist die Vorderseite der Adresse des Empfängers Vorbehalten; der Absender ist befugt, seinen Namen, Stand und seine Adresse mittelst eines Stempels oder jedes anderen Aufdruckverfahrens darauf anzugeben. Außerdem können die Bücherzettel die gedruckte Angabe »Bücherzettel» oder -Bücherbestellzettel» tragen. Hieraus geht hervor, daß nicht, wie Herr H. irrtümlich be merkt, -der geringste Vermerk neben dem nackten Büchertitel» als unzulässig mit Strasporto belegt werden kann, sondern es sind nur solche handschriftliche Vermerke strafportopflichtig, welche den be stellten oder angebotenen Gegenstand nicht betreffen. Die Versendung von Bestellzetteln in offenem Couvert als »Bücherzettcl» ist unter allen Umständen den bestehenden Vorschriften zuwiderlaufend. Wenn derartige Bestellungen von der Post nicht immer mit Strafporto belastet werden, so ist das wohl nur dem Zufall zu verdanken, daß beim Sortieren der Briefe und vielleicht auch infolge Fehlens der Aufschrift -Bücherzettel» die fraglichen Sendungen von den Postbeamten für gewöhnliche -Druck sachen- angesehen werden. Namentlich zur Zeit der Verschreibungen für das Weihnachts lager werden Bestellzettel in Umschlägen viel verschickt, und der Verleger hat oft täglich so und so vielemal 17 ^ Strasporto zu zahlen. Daher wolle man sich zur Regel machen, als -Bücher zettel» nur Karten ohne unzulässige handschriftliche Vermerke zu verwenden und bei Hinzusügnng weiterer Notizen mit 5 -Z zu fran kieren, alle anderen Bestellzettel aber in geschlossenem Briefe ab- zuschicken. S. Lehmann. Rechtsfrage. Ein Gehilfe, der sich mit den ihm von mir brieflich mit geteilten Anstcllungsbedingungcn durch Drahtnachricht einverstanden erklärt und seinen Antritt für einen bestimmten Tag in Aussicht
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