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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.10.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-10-11
- Erscheinungsdatum
- 11.10.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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237, 11. Oktober 1899. Nichtamtlicher Teil. 7413 annimmt.« Aber daß einander wildfremde Menschen da durch einen Vertrag abschließen, daß der eine dem andern etwas zuschickt, ohne daß dieser eine Willenserklärung ab- giebt, das giebt es nicht und wird es wahrscheinlich auch niemals geben! Deshalb ist die Entscheidung des Bielefelder Amts gerichts, daß »bei Zusendung von Rezensionsexemplaren seitens der Verleger an die Redaktionen ein bindendes Vertrags verhältnis in keiner Weise vorliegt«, völlig korrekt und wird durch nichts, am wenigsten aber auf Grund des bürgerlichen Gesetzbuches, angefochten werden können. Das Recht des Rezensionsexemplars bleibt von dem bürgerlichen Gesetzbuch unberührt. Der Verleger macht durch die Uebersendung der Redaktion ein Angebot, das abgelehnt und angenommen werden kann. Im ersteren Falle, der vorliegt, wenn die betreffende Zeitung eine Besprechung nicht bringt, behält der Verleger sein Eigentumsrecht an dem Rezensionsexemplar. Die Redaktion ist noch nicht einmal zur Rückgabe bei Ein forderung verpflichtet, geschweige denn zur Rücksendung, auch nicht gegen Einsendung der Portokosten, sowie auch nicht zur Aufbewahrung während einer unverhältnismäßig langen Zeit, etwa Jahre lang! Mit der Zurverfügungstellung, die lediglich ein Dulden darstellt (die Redaktion stellt es dem Einfordernden frei, sein Eigentum unter den Rezensionsexemplaren heraus zusuchen), der auch die Vermeidung einer absichtlichen Ver nichtung oder Beschädigung zur Seite steht, erschöpft sich aber die Verpflichtung der Redaktion. Nicht verantwortlich ist sie z. B. bei Diebstahl des Rezensionsexemplars. Der Vertrag kommt dagegen zu stände durch die Veröffent lichung einer Besprechung; diese gilt dann als konkludente Annahmeerklärung, genau wie die Sendung unseres Kohlen lieferanten. Das alles ist so selbstverständlich und auch für das Rechtsgefühl des Laien so einleuchtend, daß es schwer werden wird, die betreffenden Paragraphen im Gesetzbuch nachzuweisen, worin das alles genau aufgeführt wird. Es handelt sich dabei eben um implicite angenommene, all gemeine Rechtsgrundsätze. G. Hölscher. Kleine Mitteilungen. Post. — Die deutsche Post nach Chile wird künftig alljährlich in der Zeit von Mitte Oktober bis Ende März über Buenos Aires auf dem Landwege über die Anden befördert. Ausgenommen hiervon sind die Briefe nach Punta Arenas an der Magellanstratze, sowie Sendungen, für die der Absender einen anderen Leitwcg ausdrücklich vorschreibt. Während der übrigen Zeit des Jahres, in der die Benutzung des Weges über die Anden wegen der schlechten Witterungsverhältnisse nicht ratsam ist, erfolgt die Be förderung durch die Magellanstratze oder über Panama und nur auf Verlangen des Absenders über die Anden. Neue Zeitungs-Preisliste der Post. — Der Reichs anzeiger bringt folgende Bekanntmachung. Ende Oktober wird mit der Drucklegung der vom Post- Zeitungsamt herausgegebenen amtlichen Zeitungs-Preisliste für das nächste Jahr begonnen. Es ist daher erforderlich, neue Zeitungen und Aenderungen in den Bezugsbedingungen schon bestehender Blätter bis spätestens zum 30. Oktober bei der Post anzumelden, damit sie noch im Texte der Preisliste Berücksichtigung finden können. Berlin IV., den 4. Oktober 1899. Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt. Sonntagsruhe. — Das königliche Polizeipräsidium zu Berlin giebt folgendes bekannt: -Die Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handels gewerbe finden, namentlich so weit es sich um die in der Oeffent- lichkeit weniger hervortretendc Beschäftigung in Kontoren und Vureaux handelt, noch immer nicht genügende Beachtung. Im Hinblick hierauf machen wir die Handelsgewerbetreibenden zur Vermeidung unliebsamen Einschreitens der Polizeibehörde darauf aufmerksam, datz nach der Verordnung über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe vom 20. Juni 1892, von den dort zugelassenen Aus nahmen abgesehen, Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter am ersten Weih- nachts-, Oster- und Pfingstfeiertage überhaupt nicht, an den übrigen Sonn- und Festtagen aber nur in der Zeit von 7 bis 10 Uhr vormittags und von 12 bis 2 Uhr nachmittags beschäftigt werden dürfen. Diese Bestimmung bezieht sich auf alle Zweige des Handels gewerbes. Keinen Beschränkungen in der angegebenen Richtung unterliegen lediglich die im H 105 i der Reichsgewerbeordnung auf geführten Gewerke, nämlich das Gast- und Schankwirtschaftsgewerk, Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, sowie das Verkehrsgcwerbe.- Universitäts statt st ik. — Der Reichsanzeiger giebt in einer seiner letzten Nummern eine tabellarische Uebersicht über den Wechsel in der Neigung zu den Fakultätsstudien. Als Vergleichs- Halbjahre sind die Wintersemester 1886 87 und 1895/96 angenommen. Es sind nur die Studenten preußischer Staatsangehörigkeit in Betracht gezogen und nach ihrer Heimatsprovinz gesondert in die Uebersicht eingestellt. Wir beschränken uns hier auf Mitteilung des Gesamtergebnisses für Preußen. Danach entfielen von je 100 Studierenden preußischer Staatsangehörigkeit, die in den Winter semestern 1886/87 und 1895/96 auf den 22 Universitäten des Deutschen Reichs immatrikuliert waren: auf die im evang. kathol. Juris- Medi- W.-S. Theol. Theol. prudenz zin 1886/87 17,24 4,20 16,43 31,87 1895/96 10,76 5,67 26,26 28,85 Philo- Mathe- loqie matik »c. rc. 14,89 15,37 12,82 15,64- Volksbibliotheken. — Bezüglich der Errichtung von Volks bibliotheken ist durch Vermittelung des Regierungspräsidenten zu Potsdam den Magistraten und Amtsvorständen des Bezirks eine Rundverfügung des Kultusministers vom 18. Juli d. I. zur Kenntnis gebracht worden. Die unterstellten Behörden sollen, wie es in dem Schreiben heißt, der Vermehrung und der Verbesserung der Volksbibliotheken ihre besondere Aufmerksamkeit zumenden. Namentlich soll auf die Großindustrie, die leistungsfähigen Innungen und die gewerblichen Vereine eingewirkt werden, um der gewerblichen Bevölkerung die Vorteile einer anregenden und belehrenden Lektüre zu bieten. Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen aus allen Teilen Deutschlands wird in der Ver fügung des Ministers festgestellt, daß die Bestrebungen, die allgemeine Bildung durch Volksbibliotheken zu fördern, nicht nur auf einer gesunden Grundlage ruhen, sofern auch in den unteren Schichten der Gesellschaft das Bedürfnis nach geistiger Nahrung unverkennbar vorhanden ist, sondern daß den durch diese Be strebungen hervorgerufenen Veranstaltungen auch eine stetige Weiterentwickelung dadurch verbürgt wird, daß das Verständnis für ihre Bedeutung über die unmittelbar beteiligten Kreise hinaus geweckt wird. — Die Magistrate rc. haben in dieser Angelegenheit bis zum 1. Februar 1900 zu berichten, gleichzeitig auch anzugeben, in welcher Höhe eventuell Staatsmittel erbeten werden. Ein Ver zeichnis der etwa vorhandenen Volksbibliotheken unter Angabe der Zahl der Bücher, der 1899 verliehenen Bücher und der Leser ist beizusügen. Blätter für Volksbibliotheken und Lesehallen. — Vom Jahre 1900 ab werden als Beiblatt zum Centralblatt für Bibliotheks wesen im Verlage von Otto Harrassowitz in Leipzig die -Blätter für Volksbibliotheken und Lesehallen- erscheinen, deren Redaktion dem Oberbibliothekar vr. A. Gräsel (Steglitz, Düppelstraße 22) über tragen worden ist. Während das Centralblatt — so entnehmen wir dem Prospekt — auch fernerhin vornehmlich die Aufgaben und Ziele der wissenschaftlichen Bibliotheken im Auge behalten wird, soll das neue Unternehmen als Organ der den Zwecken der allgemeinen Bildung dienenden Volksbibliotheken, Bücher- und Lesehallen wirken. Die Förderung und weitere Verbreitung der im letzten Jahrzehnt in Deutschland entstandenen Bewegung zu gunsten derartiger freier öffentlicher Bibliotheken wird sich die neue Zeitschrift besonders angelegen sein lassen. Sie wird in Ab handlungen die Ausgaben, die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand des Volksbibliothekswesens, besonders in den deutschen Staaten und Provinzen, auch nach seiner historischen und stati stischen Seite hin, zur Darstellung zu bringen suchen. Der Bibliothekstechnik und ihren Fortschritten wird eingehende Berück sichtigung zu teil werden. Mitteilungen und Winke aus der bibliothekarischen Praxis sollen Anregung und Belehrung bieten. lieber die in einzelnen Städten bestehenden Anstalten wird auf Grund zuverlässiger Unterlagen ebenso Bericht erstattet werden wie über geplante oder im Entstehen begriffene Bibliotheken volks tümlichen Charakters. Aeußerungen der wissenschaftlichen Journa listik und der Presse über das Volksbibliothekswesen überhaupt und die einzelnen bedeutenderen Sammlungen insbesondere sollen EeSisnndlechzIasler Jabraans, 986
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