Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.10.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-10-13
- Erscheinungsdatum
- 13.10.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18991013
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189910132
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18991013
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-10
- Tag1899-10-13
- Monat1899-10
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
7482 Nichtamtlicher Teil. 239, 13. Oktober 1899. die Buchbinderei darf den Wert solcher Vorräte nicht in ihre Inventur aufnehmen; dagegen müssen aus ihren Büchern die Eigentumsverhältnisse klar zu ersehen sein, ebenso die je weilige Größe des Vorrats, sowie Zugang und Abgang davon. Der gewissenhafte Geschäfsmann wird über fremdes Eigentum, das seiner Verwahrung anvertraut ist, mit pein lichster Sorgfalt Buch führen und Kontrolle üben, schon um sich jederzeit verantworten zu können, wenn dies vielleicht plötzlich verlangt wird, wie z. B. bei Brandschaden re., bei Einforderung seines Zeugnisses in Streitfällen, bei seiner Rechnungsstellung u. s. w. Wenn nun auch bei glattem Verlauf der Geschäfte nicht allzu häufig auf die Bücher der Buchbinderei zurückgegriffen wird, so ist jeder Verleger um so unangenehmer überrascht, falls er sie gebraucht, in vielen Fällen keine genügenden, beweis kräftigen Angaben erlangen zu können; denn der Verleger hat stillschweigend vorausgesetzt, daß die Buchbinderei ihm jederzeit auf Grund ihrer Bücher entsprechende Auskunft würde geben können. Es fehlt nun wohl selten am guten Willen der Buch bindereien, auch nach dieser Richtung hin den Wünschen und Bedürfnissen ihrer Kundschaft gerecht zu werden. Teilweise allerdings haben sie kein Verständnis für dieses Bedürfnis, teilweise mögen sie auch die damit verbundene Arbeit scheuen. Bekannte Thatsache ist es, daß dieser Teil der Buchführung in vielen Buchbindereien nicht den Anforderungen entspricht, die man heute zu stellen gezwungen ist. Diese Anforderungen sind schon erwähnt. Es handelt sich um die genauen, buchmäßigen Nachweise über Eingang und Ausgang der den Buchbindereien übergebenen Verlagsartikel, nebst der buchmäßigen Feststellung des Vorrats an bestimmten Tagen, in beweiskräftiger Form. Dazu gehört ein klares, streng durchgeführtcs System der Buchungen 1. aller Eingänge, 2. aller Ausgänge, 3. Kontenführuug über den Bestand jedes einzelnen Buches (Bandes, Heftes, eventuell sogar Bogens). Der Schwerpunkt ist darauf zu legen, daß alle Eingänge stets sofort genau gebucht werden unter genauer Bezeichnung des Eigentümers, des Lieferanten, des Werkes und des Quantums (Anzahl der Bogen, Tafeln, Platten zu Ein bänden u. s. w.). Diese Buchungen bilden die Grundlage aller weiteren Buchungen und müssen daher in gebundenen, mit Seiten zahlen versehenen Büchern in der Zeitfvlge der Eingänge, also chronologisch, ohne Zwischenräume zwischen den einzelnen Eintragungen, erfolgen; auf Eingangsbelägc (Lieferscheine, Frachtbriefe rc.) ist hinzuweisen. In der Regel wird es sich empfehlen, für diese Ein gänge ein besonderes Buch zu nehmen, von dem alle anderen Buchungen ausgeschlossen bleiben. Der Ausgang wird auch heute schon durchweg ord nungsmäßig verbucht mit der Berechnung der gelieferten Arbeit; diese Buchung wird als Grundlage der Konten führung in den meisten Fällen genügen; nur wäre stets darauf zu achten, daß die einzelnen Teile, die ausgegeben werden, auch genau aus der Eintragung zu erkennen sind. Auch diese Ausgangsbuchungen müssen chronologisch in ge bundenen, mit Seitenzahlen versehenen Büchern erfolgen. Ueber jedes eingegangene Werk, resp. jeden selbständigen Teil ist ein Konto zu führen, auf dem nach den Eingangs und Ausgangsbüchern, unter Hinweis auf diese, jeder Ein gang und Ausgang verbucht wird. Die Form der Konten kann verschieden sein, ein be sonderes Blatt (Bnchseile) ist aber unbedingt nötig für alle Werke, die in kleineren Partieen nach und nach abgeliefert werden, ivo also der Vorrat auf Lager genommen wird. Dagegen genügt es bei Werken, die in ganzer Anzahl sofort nach Verarbeitung abgeliefert werden, bei dem Eingangs- Posten den Ansgangsposten anzugeben, und umgekehrt. Das Uebertragen auf die Konten muß stets in kurzen Fristen erfolgen und darf nicht rückständig bleibeit. Besondere Aufmerksamkeit ist der richtigen Anlage der Konten zu widmen; für Werke, die auf einmal vollständig cingehen und nur in vollständigen Exemplaren broschiert oder gebunden wieder ansgehen, ist nur ein Konto er forderlich. Für Lieferungswerke ist aber unbedingt für jede einzelne Lieferung ein besonderes Konto erforderlich, ebenso für Werke, die sowohl einzeln als auch in Kollektionen unter Sammeltitel ausgehen. Es kann sogar nötig sein, für jeden einzelnen Bogen ein besonderes Konto zu führen, wenn dieser in verschiedenen Formen wieder ansgeht. Aehnlich kann es bei Tafeln Vorkommen. Ist die Führung mehrerer Konten für die Teile eines Werkes nötig, so ist beim Ausgang vollständiger Exemplare auf jedem einzelnen Konto der Ausgang zu verbuchen. Von Zeit zu Zeit ist der Lageroorrat nachzuzählen und dadurch die Kontenführung zu kontrollieren. Eilte solche beweiskräftige Buchführung über die fremden Vorräte ist weder schwierig noch besonders zeitraubend; ihre Vorteile für alle Beteiligten sind augenfällig, und wohl jede Buchbinderei wird sie einrichteu und strikte durchführen, wenn ihre Kundschaft den Wunsch ausspricht und nicht, wie bisher so häufig, sie als bereits überall vorhanden voraussetzt. Selbstverständlich ist auch über andere Sachen als Ver lagsvorräte, die fremdes Eigentum sind, ebenfalls genau Buch zu führen; wir erwähnen davon nur die Stempel und Platten zu Einbanddecken. Gerade hierbei sind die Eigen tumsverhältnisse besonders deutlich zu verzeichnen. Soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich vereinbart ist, sind solche Platten Eigentum desjenigen, in dessen Auftrag und auf dessen Kosten sie angefertigt sind, ganz einerlei, ob die Kosten auf einmal berechnet sind oder durch den höheren Preis einer bestimmten Anzahl von Einbänden vom Ver leger getragen werden. Die zu solchen Platten gebrauchten Zeichnungen sind dann ebenfalls Eigentum des Verlegers. Eine Fehlerquelle möchten wir hier noch erwähnen und dadurch auf Verminderung der daraus folgenden Ungenauig- keiten hinwirken: es ist dies die oft allzu sorglose Ueber- nahme der Eingänge. Der gewöhnliche Hergang ist folgender: Die Buchdrnckerei sendet die ganze gedruckte Auflage an die Buchbinderei und läßt sich den Empfang derselben bestätigen. Die Druckauflage ist nur in seltenen Ausnahmefällen nach gezählt; die Regel ist, daß nach den Bestimmungen des Ver legers für die Auflage eine bestimmte Anzahl Bogen Papier vor dem Druck abgezählt wird. Davon werden beim Druck, beim Transport und beim Falzen stets einige verdorben, und dieser natürliche Abgang ist auch berücksichtigt; aber über etwaige Versehen beim ersten Abzählen des Papiers fehlt jede Kontrolle, und ausgeschlossen sind solche Versehen doch er fahrungsgemäß nicht. Wird die ganze Auflage sofort ver arbeitet, so wird ein Manko ja auch schnell entdeckt, und es kommt höchstens zum Streit darüber, ob es von der Buch binderei oder schon von der Buchdruckerei verschuldet sei; letztere beruft sich, oft mit Erfolg, auf ihren Empfangsschein, der in Wirklichkeit doch nur im Vertrauen auf ihre Zuver lässigkeit unbesehen gegeben ist. Werden dagegen die Vor räte ungezählt auf Lager genommen, so würde ein Manko oft erst nach Jahr und Tag sich Herausstellen; daher müssen die auf Lager kommenden Vorräte unbedingt vorher nach gezählt werden. Berlin. D. Schön wandt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder