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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-05-29
- Erscheinungsdatum
- 29.05.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960529
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189605291
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- Jahr1896
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Erscheint (in Verbindung mit oen »Nach richten aus dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeige»! slir Mitglieder IS Psg., für Nichtmitglicdcr 20 Psg-, für Nichtbuch- hiindlcr 30 Psg. die drcigespoltcne Petit- zcilc oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. .z° 122. Leipzig, Freitag den 29. Mai. 1896. Nichtamtlicher Teil. Das Auszeichnen der Bücher in den Sortimenten mit Laden- und Nettopreisen ist schon oft von den Verlegern lästig empfunden worden, und es ist sehr wohl zu begreifen, daß ein Verleger seine zierlichen frischen Bücher, die er überhaupt nicht gern zurückkommen sieht, mit Schmerz betrachtet, wenn ihnen groß und breit mit harten Bleistiften oder gar mit Buntstiften der Laden- und Nettopreis, Datum der Faktur und Anderes aufgemalt, aus geschrieben oder aufgeschmiert worden ist. Für den Sorti menter ist es eine große Arbeitslast, die meist sehr rasch zu geschehen hat, daher nicht mit aller Schonung geschieht und die doch garnicht zu vermeiden ist. Das Aufdrucken der Preise kann nur in wenigen Fällen geschehen; es verbietet sich von vornherein bei allen Büchern, die irgendwie zu Ge schenken verwendet werden können, es kann ferner dem Ver trieb in Ländern mit anderer Währung hinderlich sein. Diesem Widerstreit abzuhelfen, erlaube ich mir, folgen den Vorschlag den Verlegern oder den Verlegervereinen vor zulegen. Die Herren beschließen, zur Vermeidung des Aus zeichnens künftig ihren Büchern den Preis nach irgend einem Buchstabensystem an bestimmter Stelle aufzudrucken. Das könnte an einer Ecke des inneren oder äußeren Umschlags oder am Ende der letzten bedruckten Seite geschehen. Das zu Grunde liegende System würde, einmal bekannt gemacht, bald allen Sortimentern sich ebenso einprägen wie das von ihnen selbst vielleicht zur Auszeichnung des Nettopreises be nutzte, und da es sich um den Ladenpreis handelt, so wäre es ja kein großer Nachteil, wenn es auch dem Publikum, oder den eifrigeren Bücherfreunden bald geläufig würde. Der Nettopreis könnte durch vereinbarte Zeichen bestimmt werden, etwa n mit 250/g, 0 mit 33^°/,, oder b 1, d 2, b 3 bar mit 33*/z, 40, 500/j,. Nähme man den einfachsten Schlüssel s, — 1, b — 2, 0 — 3 u. s. w. bis Ir — 0, so würde also ein Buch, das 7 ^ 50 H ord. kostet und mit 250/^ in 6 sic Rechnung, gegen bar mit ft» geliefert wird, die Zeichen: zu tragen haben, und jeder Sortimenter wäre dadurch der Mühe überhoben, diese Auszeichnung zum Nachteil des Buches aufzuschreiben. Eine deutliche Notiz auf den Fakturen: »Meine Verlags artikel sind nach dem von den Verlegervereinen angenommenen System — 1 bezeichnet, brauchen also nicht aus gezeichnet zu werden« würde nötig sein. Die Sortimenter, die ein bestimmtes ihre Firma kennzeichnendes Zeichen und das Datum der Faktur jedem Buch glauben aufzeichnen zu müssen, würden dies allerdings nach wie vor thun, immerhin würden auch sie viel Arbeit ersparen, und der Wegfall der Preise auch die aus ihren Händen zurückgehenden Bücher sauberer erscheinen lassen. Ob mein Vorschlag ausführbar ist, mögen die verehrten Leser entscheiden. v. Lus Sprechsaal. Ansprüche der Lehrer. Eine Verlagsbuchhandlung, die den in nachstehender Bitte auftretenden gelinden moralischen Druck, auf Kosten der Verleger billige Lehrmittel und Schulbibliotheken zu erwerben, mit Recht unangenehm empfindet, sandte der Redaktion d. Bl. die nachfolgende Postkarte, um sie durch Veröffentlichung der Beurteilung weiterer Verlegerkreise anheimzustellen. Sie lautet: - , den 21. V. 1896. -Wenn Ihnen um erfolgreiche Reklame für Ihre Lehrmittel zu thun ist, senden Sie schleunigst neuere Volksschulsachen an mich ein, welche ich auf der am 27. u. 28. d. M. hier statt findenden Provinzial-Lehrerversammlung ausstellen würde, falls Sie etwas davon meiner Schule als Eigentum überlassen. Zurück zusendendes bitte als solches zu bezeichnen. , Rektor.- Zeitungs-Beilage. Berichtigung. In der Notiz im Börsenblatt Nr. 115 vom 20. d. M. muß es richtig, statt «Fürs Haus-: -Häuslicher Rathgeber für Obst- und Gartenbau- heißen. -Fürs Haus- nimmt seit 1. Januar 1896 keine Extra-Beilagen mehr an- Ich war leider falsch berichtet worden. Höxter. Ernst Um men. Warnung. Ein Hochstapler, der unter dem Namen Freiherr von Fincken- stein in Hamburg Gaunereien getrieben hat, versuchte vergeblich von mir unter dem Namen Fritz Freiherr von Rodencck Waren zu erschwindeln. Die Spuren desselben leiten nach Schleswig-Holstein. Figur gedrungen, Gesicht breit, gebräunt, kleiner Schnurrbart, Alter 28—30 Jahre. Will in Afrika gewesen sein. Falls er ander weitig, wie zu vermuten, Anbohrungsversuche gemacht hat, so wäre Nachricht behufs Feststellung des Sachverhaltes erwünscht. Bremen. M. Liebscher. Frage. Verleger 8. hat sich bereit erklärt, versehentlich bar Bezogenes vom Sortimenter K. in Rechnung zurückzunchmen. Ist 1l. ver pflichtet, so lange in Rechnung zu liefern, bis der Betrag aus geglichen ist? L. Drtütadlechzigper Jahrgang. 436
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