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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960608
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Erscheint (in Verbindung mit den »Nach richten auS dem Buchhandel«) täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: s»r Mitglieder IS Psg., für Nichlmitglieder 20 Psg., sür Nichtbuch, Händler 30 Psg, die drcigcspnltenc Petil- zcile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutsche» Buchhändler zu Leipzig. 1Z0. Leipzig, Montag den 8. Juni. 1896. Bibliothek des Börsemiereins der Brutschen Buchhändler w Leipzig. Laut Z 3 der Ordnung für die Benutzung der Bibliothek und der Sammlungen des Börsenvereins der Deutschen Buch händler ist die Bibliothek vom 15. Juni bis 15. Juli ge schlossen. Ausleihungen von Büchern finden während dieser Zeit nicht statt. Ich bitte deshalb etwaige auf Entleihung von Büchern bezügliche Wünsche so zeitig an die Bibliothek einzusenden, daß deren Erledigung noch vorher erfolgen kann. Leipzig, 5. Juni 1896. Der Bibliothekar. K. Burger. Allgemeiner Deutscher Buchhandlnngs-Gehilfen-Verband Bekanntmachung. Unserer am 26. Mai veröffentlichten Tagesordnung für die am 11./12. Juli d I. statt findende Hauptversammlung haben wir nachzutragen: Gesuch von Mitglied Nr. 755: Einsetzung in die Rechte der Witwen- und Waisen-Kasse be treffend. Durch eigenartige Verhältnisse ist diesem Mitgliede zu seiner bereits im Jahre 1883 standesamtlich angc- meldeten Wiederverheiratung erst vor kurzer Zeit der Dispens erteilt worden. Beiträge wurden voll bezahlt. Ferner bemerken wir noch ergänzend zur Tagesordnung, daß die satzungsgemäß ausscheidenden drei Vorstandsmitglieder die Herren Richard Hoffmann, Richard Hohlfeld, Louis Seiring sind, deren Wiederwahl zulässig ist. Leipzig, den 8 Juni 1896. Der Vorstand. Amtlicher Teil. Punkt 15. Nichtamtlicher Teil. Verein Leipziger Kommissionäre. Aus dem Vorstande des Vereins Leipziger Kommissionäre empfing die Redaktion des Börsenblattes das nachfolgende Antwortschreiben an die Verlegervereine zur Veröffentlichung: An den Vorstand ! »Auf die im allgemeinen gleichlautende Zuschrift des Deutschen, des Berliner, des Stuttgarter und des Leipziger Verlegervereins beehren wir uns folgendes mitzuteilen. »Von dem Vorstand des Verbands der Kreis- und Orts vereine ist uns bis jetzt keine Mitteilung zugegangen, daß von den Kreis- und Ortsvereinen die Ordnung der Strazzen und Listen, Impressen, Zahlungslisten, Avise rc. nach dem Städte alphabet beschlossen und ihren Mitgliedern zur Pflicht gemacht worden sei, und ebensowenig ist irgend ein Antrag von dieser Seite an uns gelangt. »Wir vermuten, daß das Angeführte weder bisher von den Mitgliedern der Vereine verlangt worden ist, noch von ihren Vereinsvorständen verlangt und durchgesetzt werden kann. Dennoch, und obgleich die vier verehrten Vereins vorstände nicht für die Gesamtheit der Verleger das Wort führen, uns vielmehr bekannt ist, daß eine Anzahl Verleger ihre Konten nicht nach dem Städte alphabet ordnet, hat unser Vorstand die uns angetragene Sache zu der seinen gemacht, wenigstens soweit sie die Ein- nehmelisten betrifft, und sie aus die Tagesordnung unserer für den 2. Juni einberufenen Hauptversammlung gesetzt. »In der sehr lebhaften Debatte, die sich über die An gelegenheit entspann, kam vor allem die Meinung zum Aus druck, daß eine zwiespältige Einrichtung — sodaß also ein Drkiundlechzigster Jahrgang. Teil der Verkehrenden und Abrechnenden nach dem Städte-, der andere nach dem Namenalphabet zu behandeln sei — un möglich durchgeführt werden könne; entweder müsse es bei dem Alten bleiben, oder das Städtealphabet müsse allgemein eingeführt werden. »Wie dies aber zu erreichen wäre ohne Zwangsmittel, ist eine unklare Sache. Die Sortimenter werden durchgängig nicht nur das Namenalphabet, sondern zum großen Teil auch festgebundene Strazzen haben, wie sie das Handelsgesetz verlangt. Sie werden also voraussichtlich wenig geneigt sein, jedenfalls nur zum Teil, dem Ansinnen Folge zu leisten. Ebensowenig werden die Verleger, die das Namenalphabet haben, geneigt sein, ohne weiteres ihre Ordnung aufzugeben. Wenn also die gewünschte allgemeine Einführung des Orts alphabets durchgeführt werden soll, so werden die sehr ge ehrten vier Verlegervereine dessen Einführung bei dem Bürsen- verein beantragen und durchsetzen müssen, der allein sie durch eine neue Börsenordnung, durch Droh- und Zwangsmittel, durchsetzen könnte. »Jedenfalls wäre also die Einheitlichkeit in irgend einer Weise zustande zu bringen; da aber die Provinzial- und Lokalvereine überhaupt noch keinen Antrag gestellt haben, so ist noch nicht ersichtlich, ob die Wahrscheinlichkeit einer allgemeinen freiwilligen Annahme der Neuordnung vorhanden ist. »Daß diese Neuordnung sich auf weitere Dinge würde ausdehnen lassen als auf die Einnehmelisten, wurde von der überwiegenden Mehrzahl unserer anwesenden Mitglieder in Abrede gestellt. Für die Einnehmelisten wurde sie von einer Anzahl der Mitglieder für möglich gehalten und im Interesse der geehrten Antragsteller als erwünscht lebhaft befürwortet, 463
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