Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.10.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-10-12
- Erscheinungsdatum
- 12.10.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18961012
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189610126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18961012
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-10
- Tag1896-10-12
- Monat1896-10
- Jahr1896
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 238, 12. Oktober I8S6 Nichtamtlicher Teil. 6457 Ernst Wiest Nachf. in Leipzig. Beck, W., die Elektrizität u. ihre Technik. Nebst e. Anh.: Das Wesen der Elektrizität u. des Magnetismus. Von I. G. Vogt. sSep.-Ausg. des 3. Bds. v. I. G. Vogt, Welt der Erfindgn.s 10. u. 11. Hst. gr. 8". jS. 145—176 m. Abbildgn.) bar L —. 10; auch in Hftn. ä —. 50 Mensch, der gesunde u. kraule. Ein Lehrbuch des menschl. Körper baues u. e. ärztl. Ratgeber s. alle Krankheitsfälle, unter Berück sicht. der erfolgreichsten Naturheilversahren. Hrsg. v. F. König. 61. u. 62. Hst. gr. 8». (S. 961-992 m. Abbildgn.) bar ä -. 15 Vogt, I. G., die illustr. Welt der Erfindungen. 117. u. 118. Hst. gr. 8". (3. Bd. S. 417—448.) bar L —. 10; auch in Hftn. s, —. 50 Verzeichnis künftig erscheinender Giicher, welche in dieser Vuminer zum erstenmale angekündigt sind. I. I. «rnd in Leipzig. 6472 bö^vsobsrA, Liulsituu» in clis döüsrs Nutbswo-tilr. 3 Adolf Bon, ä: Eomp. in Stuttgart. 6472 Nicht rasten und nicht rosten I Jahrbuch d. Scheffelbundes f. 1896. Geh. 2 ^ 40 H; geb. 3 ^ 60 H. W. Atschbacher, Berlags-Eonto in Paris. 6472 Louoskou. Iss sorivuius eslsbrss äs Is. tlr^oos. 7. ^ull. 4 — Iss ssrivs-ins moäsrass äs tu I'rs.sos. 6. ^ull. 4 S. Hirz«» in Leipzig. 6468 ilisäisrs Lobriltsii übsr lluost. Ilrs^. vou Nsrbs.oli. 6sb. 6 Vl. Ernst Hofmann L Co. in Berlin. 6468 Liograpbisebs Llültsr. Lä. II. 1896. 6sd. 12 gsd. 13 ^ 50 s). Bibliographisches Institut in Leipzig. 6470 Meyers historisch-geographischer Kalender auf d. I. 1897. 1 ^ 50 -!». Oskar Letner in Leipzig. 6473 druslr, üssebiobts äsr 1 uäsn. Lilligg 1/isisruu^sg.usguds. 1. Lig. 1 ^ 20 Georg Heinrich Meyer in Leipzig. 6470 Grasberger, Adam und Eoa. 1 ^ 50 -Z; geb. 2 ^ 50 -Z. E. S. Mittler » Sohn in Berlin. 6467 u. 6469 Vasebsudusb kür äis Ilsläsrlillsris !Irs<-. v IVsruiuü 13 1-i.drg 1897. 6sb. 2 gsb. 2 .F 50 -Z. Pauline Craven — La Ferronnays. Ein Lebensbild v. Teresa Herzogin Fieschi Ravaschieri. Deutsch v. M. v. Kraut. Geh. 3 ^ 50 geb. 5 Ramm L Seemann in Leipzig. 6472 Deutscher Tierfreund. Hrsg, oon R. Klee. Vierteljährlich 75 H. Schmitz L Olbertz in Düsseldorf. 6473 Schnauß, Gut Lichtl 2. Jahrg. Geb. 1 ^ 50 H. Hugo Steinitz Verlag in Berlin. 6465 Naturalistische Bibliothek. Bd. VII: Falk, Sohnesrecht. 1 Strecker L Moser in Stuttgart. 6470 Schlickum's Apothekcrkalender für das Deutsche Reich. XV.Jahrg. 1897. Geb. 2 ^ 50 ->). Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 6472 ^Vsr'ä, 8ir 6sorgs Vrsssaäz'. (1. II. vols. 3166/67.) ä I 60 -Z. Beit L Comp, in Leipzig. 6472 ^.ristotslss' kostiü übsrs. u. siugsl. vou dompsrr. 6g.. 4 .>1. Akademischer Berlag München. 6471 Horn, Lollsg u. Honorar. 2 ^ 50 Nichtamtlicher Teil. Zum Entwurf eines neuen deutschen Handelsgesetzbuches. Allgemeiner Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen- Verband. Der Entwurf des neuen deutschen Handelsgesetzbuches ist, wie man wohl mit Recht erwarten durste, auch von seiten des Vorstandes des Allgemeinen Deutschen Buch- handlungs-Gehilfen-Verbandes, in Vertretung der Interessen des Gehilfenstandes und insbesondere seiner Mitglieder, einer eingehenden Kritik unterzogen worden. Das Resultat der selben ist die nachstehende Eingabe, die vorläufig nicht nur an die Handelskammer in Leipzig, sondern auch an die Han delskammern in Berlin und Stuttgart, als den nächstgrößten Centralen des Buchhandels, abgegangen ist. An die Handelskammer zu Leipzig. Die eigenartigen Verhältnisse des Buchhandels haben es dem ergebenst Unterzeichneten Verbandsoorstande nahe gelegt, die Vorschriften des Entwurfes eines neuen Handelsgesetz buchs auf die Frage hin zu prüfen, ob sie den Bedürfnissen des Buchhandlungsgehilfenstandes völlig entsprechen. Diese Prüfung hat zu nachstehenden Abänderungsvorschlägen geführt, die der ergebenst Unterzeichnete der geehrten Handelskammer zu wohlwollender Berücksichtigung bei ihren bevorstehenden Beratungen hiermit zu unterbreiten sich erlaubt: In H 54 Absatz 2 möchte ausdrücklich hervorgchoben werden, daß im Zweifel stationär angestellte Gehilfen gegen Dreiundsechzigster Jahrgang. ihren Willen nicht zu anderen als kaufmännischen Diensten herangezogen werden dürfen. Es ist nicht abzusehen, warum der Schutz des Absatzes 2 auf Handlungsreisende beschränkt werden soll. Auch Gehilfen können nach der Fassung oon Absatz 1 in die Lage kommen, daß ihnen — unter Umständen erniedrigende — Dienste zugemutet werden, an die sie bei Eingehung des Dienstvertrages nicht denken konnten, weil ihnen der Ortsgebrauch unbekannt war. Will ein Prinzipal sich darauf berufen, daß der Ortsgebrauch auch das Verlangen der Leistung nichtkaufmännischer Dienste rechtfertigt — wie es ja in kleineren Orten und in gering fügigen Betrieben Vorkommen mag —, so dürfte dem Gehilfen die Bezugnahme auf den allgemeiner zu fassenden Absatz 2 zur Seite stehen, wenn nicht im Dienstvertrage die Verpflichtung zur Leistung der ortsgebräuchlichen Dienste ausdrücklich festgesetzt ist. An Z 57 Absatz 1 dürfte anzufügen sein, daß eine Ueberschreitung der gesetzlichen oder ortsgebräuchlichen Arbeits zeit nur dann zulässig ist, wenn sie durch außerordentliche Verhältnisse geboten oder der Handlungsgehilfe vor der An stellung ausdrücklich auf das öftere Vorkommen solcher Ueber- schreitungen aufmerksam gemacht worden ist. Bisher hat sich die Gesetzgebung nur der Arbeiter und Handwerksgehilfen angenommen und ihnen eine Mindestdauer ihrer Ruhezeit gewährleistet. Nur bezüglich der Sonntags arbeit bestehen bereits bestimmte Vorschriften. Es wäre dringend wünschenswert, daß dem Handlungsgehilfen eine gesetzliche Handhabe gewährt würde, welche ihm ermöglicht, ungerechtfertigte Zumutungen in dieser Richtung zurückzuwcisen. 872
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder