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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.10.1896
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- 1896-10-12
- Erscheinungsdatum
- 12.10.1896
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- Deutsch
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6458 Nichtamtlicher Teil. 238, 12. Oktober 1896. Im Interesse unserer Standesgenossen liegt cs ferner, daß eine Vorschrift erlassen wird, welche es den Prinzipalen untersagt, bei solchen Handlungsgehilfen, welche freie Station bei ihrem Prinzipale haben, eine Beschränkung der persön lichen Freiheit nach dem Geschäftsschlusse durch Hausordnungen oder andere Vorschriften, wie sie für das Gesinde erlassen sind, eintreten zu lassen. Es ist noch nicht lauge erst vorgekommen, daß ein Kauf mann seinem Handlungsgehilfen, der in seinem Hause freie Station hatte, das Ausgehen nach einer bestimmten Abend stunde untersagte und damit vor Gericht durchdrang. Der artige Vorkommnisse sind unseres Standes einfach unwürdig; in dem Lebensalter, in welchem sich Gehilfen zu befinden pflegen, hat die väterliche Zucht des Prinzipals, die Lehr lingen und Dienstboten gegenüber angebracht sein mag, zweck mäßig ein Ende Gegenüber den Bestrebungen von solchen Prinzipalen, welche bei dem großen Angebot von Arbeitskräften entwür digende Vertragsbedingungen zu vereinbaren pflegen, empfiehlt es sich, dem Absatz 1 des § 58 eine Bestimmung anzufügen, wonach die Vorschrift dieses Absatzes durch Vertrag weder aufgehoben, noch beschränkt werden darf. Zur Hebung der vielfachen Mißstände, die sich nament lich in der Heranbildung der Lehrlinge hcrausgestellt haben, erlauben wir uns folgende Vorschriften vorzuschlagen: Zu Z 68 Absatz 4: Der Lehrherr ist verpflichtet, auf seine Kosten dem Lehrlinge, welcher nur Volksschulbildung genossen hat, die Zeit zum Besuche einer Handelslehranstalt zu ge währen. Zu K 69, Absatz l: Die Mindcstdauer der Lehrzeit beträgt zwei Jahre. Es wird nicht nötig sein, darzulegcn, daß eine längere Dauer der Lehrzeit und die den Lehrlingen gebotene Mög lichkeit, sich fachivissenschaftlich auszubilden, in hervorragender Weise dem gesamten Handelsstande dienlich sind. Schon mit der Pflicht des Lehrherrn, dem Lehrlinge Unterweisungen zu geben, hängt es zusammen, daß er sich nicht durch eine übergroße Zahl von Lehrlingen die Ueber- wachung jedes einzelnen und feiner Leistungen unmöglich macht. Hiergegen wird aber vielfach arg gesündigt und im pekuniären Interesse des Prinzipals häufig eine Zahl von Lehrlingen gehalten, die mit der Zahl der Gehilfen in gar keinem Verhältnis steht. Dieser Uebelstand führt zu dem übermäßigen Angebot von Arbeitskräften, das so nachteilig auf die soziale Lage unseres Standes wirkt, und ist ent schieden gesetzgeberisch zu bekämpfen. Wenn es nicht ange messen erscheinen sollte, die zulässige Zahl der Lehrlinge in einem Betriebe, in welchem ein Gehilfe überhaupt nicht an gestellt wird, überhaupt (etwa auf 2) festzusctzen und in den anderen Betrieben mit Gehilfen das Zahlenverhältnis dieser zu den Lehrlingen (etwa wie ein Lehrling auf drei Gehilfen) zu normieren, so sollte doch eine ausdrückliche Vorschrift des Gesetzes besagen, daß die Anstellung von Lehrlingen nur in einem dem Umfange des Betriebes und der Zahl der gegen Gehalt beschäftigten Mitarbeiter entsprechenden Maße zulässig ist. Leipzig, den 1. Oktober 1896. In größter Hochachtung ergebenst: Der Vorstand des Allgem. Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen- Verbandes. Kleine Mitteilungen. Deutscher Handelstag. — Der Ausschuß des deutschen Handelstages trat am 8. d. M. in Berlin unter dem Vorsitz des Geheimen Kommerzienrats Frc ntzcl zusammen. Die Tagesordnung mar wie folgt festgestellt: 1. Vorbereitung der für den 15. Oktober und folgende Tage in Aussicht genommenen außerordentlichen Plenarversammlung (Verteilung der Referate und Feststellung der dem Plenum zu unterbreitenden Bcschlußanträge.) Für diese Versammlung war als einziger Punkt der Tagesordnung in Vorschlag gebracht: »Verhand lungen über den Entwurf eines neuen Handelsgesetzbuchs-, Außerdem war auf die Tagesordnung der Ausschuß-Sitzung zwecks eventueller Beschlußfassung gesetzt: 2. Besprechung über die Behandlung des »Gesetzentwurfs über die preußischen Handelskammern- und des zur Veröffentlichung gelangten »Gesetzentwurfs be treffend die Abänderung von Arbeiter-Versicherungs- Gesetzen-. 3. Abänderung der Konkursordnung betreffs der Vor schriften über Behandlung gezogener und nicht acceptierter Wechsel. 4. Antrag Düsseldorf: Der Handelstag möge bei der Reichs regierung dahin vorstellig werden, daß auf Grund internationaler Uebcreinkommen fracht- und zollfrei expedierte Bahnsen dungen, welche aus irgend einem Grunde nicht zur Ablieferung gelangen, unter Zurückerstattung der Zollgebühren dem Absender wieder zugestellt werden können. 5. Geschäftliches. 6. Einführung eines amtlichen Wörterbuches für Tele gramme in verabredeter Sprache (Antrag Hamburg). Bei Erörterung des ersten Punktes der Tagesordnung wurden zunächst die folgenden Referenten für die Behandlung des Entwurfs eines Handelsgesetzbuchs in der Plenarversammlung ernannt: Für die 88 1—93 Herr Seligmann, Mitglied der Handelskammer Köln, als Stellvertreter Herr Geh. Kommerzienrat Michels-Köln. Für die 88 94—164 und 306—314 Herr Geh. Kommerzienrat Michel- Mainz, als Stellvertreter Herr Dcußen, Präsident der Handels kammer Krefeld. Für die 88 165—305 Herr Justizrat vr. Nießer- Berlin, als Stellvertreter Herr Geh. Kommerzienrat Frentzel- Berlin. Für die 88 315—446 Herr Kommerzienrat Wcidert- München, als Stellvertreter Herr Soetbeer, Syndikus der Handels kammer Hamburg. Verbotene Bücher. — Die Polizeidircktion in Bremen ver sandte an die dortigen Buchhändler die nachfolgende hektographierte Mitteilung, die im Interesse des Sortimentsbuchhandels überall zur Nachahmung empfohlen werden darf, da die Beschlagnahmen und Verurteilungen von Büchern zur Zeit nur unvollständig be kannt werden. Die meisten der unten angeführten Bücher sind übrigens in diesem Blatte schon als beschlagnahmt gemeldet. Die Mitteilung lautet: Polizei-Direktion Bremen. Durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts I. Berlin, vom 29. Juni d. I., ist auf Einziehung folgender Druckschriften erkannt worden: 1) DasGeheimnißdes Cercmonienmeistecs. Von Karl Fürst von... Hofroman aus der jüngsten Vergangenheit. Verlag von Cäsar Schmidt in Zürich. 2) Kavaliersehrc und Frauenmacht. Von vr. Karl Römer. Hofroman aus der Gegenwart. Verlag von Cäsar Schmidt in Zürich. 3) Norbert Norson, Leben und Lieben in Rom 1810/11. 4) Wilhelm ll. und die Revolution von oben; der Fall Kotze, des Räthsels Lösung. Verlag von Cäsar Schmidt in Zürich. 5) V'Lmpsrsur Ouillauws II st !a rsvolatiov par so bauts; i'aü'airs Lotes par 1541?. peisciiwliw.*) Paris 1896, Paul 0»sn- ciortk väitsar. 6) Verschlungene Wege. Zwei Erzählungen von Meta Alten- stein. Verlag von Scherer L Co. in Buchs. 7) Uigbliks. Eine Hofgeschichte aus neuerer Zeit, von Justus Burghardt. Verlag von Scherer L Co. in Buchs. 8) Der deutsche Kaiser und die Hofkamarilla, von Vr. Fritz Friedman». dlU. Sämtliche Druckschriften, außer aä 5, die von Paris versandt wurde, werden versucht von Cäsar Schmidt in Zürich in Deutschland cinzusühren. Bremen, den 12. September 1896. Wagenschiesfer, Kr.-Komm. Die Censur in Rußland. — Uebcr die russische Censur in Polen plaudert der dänische Aesthct.ker Georg Brandes in der Wiener »Zeit- sehr interessant. Die Zeitungen müssen vor dem Druck sämtliche Korrekturabzüge der Behörde vorlegen. Fast alle Artikel, in denen wirklich etwas gesagt wird, sind daher darauf berechnet, beim ersten Durchlesen nicht verstanden zu werden. Die Sprache ist abstrakt, unbestimmt, zweideutig. Das Lcsepublikum *) Wie wir aus einer Anzeige des Herrn Verlegers Paul Ollendorff in Paris in heutiger Nummer d. Bl. erfahren, ist dieses Buch wieder sreigegeben worden. Red.
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