Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-12-11
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18961211
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189612111
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18961211
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-12
- Tag1896-12-11
- Monat1896-12
- Jahr1896
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
genden Jahre war diese in einem Zeitungs-Katalog mit einer Auf lage von 10000 Stück aufgeführt. Anzeigen-Agenten wiesen den Kunden gegenüber auf die hohe Auslage hin und erzielten dadurch ansehnliche Erfolge. In diesem Frühjahr erstatteten dieselben Agenten bei der Staatsanwaltschaft die Anzeige, daß Krahl sie zu unbewußten Beihelfern fortgesetzten Betruges gemacht hätte, indem sie, seiner Anweisung gemäß, die unwahre Thalsache, dah er eine Auflage von 10000 Stück drucken lasse, auch den Kunden vor- gcspiegelt hätten. Sie seien erst später dahinter gekommen, daß die »Deutsche Armee-Zeitung» nur gegen 100 feste Abonnenten habe, und daß die Auflage nach dem jeweiligen Ermessen des Angeklagten be stimmt wurde. Zumeist seien 2000 gedruckt worden, und nur in ver- einzellenFällen habe eine Steigerung bis zu lOOOOStück stattgesunden. Diese Exemplare seien an die Offizier-Kasinos und Kantinen, sowie an andere Personen, von denen man annehmen konnte, daß sie dem Militärstande angehört hatten, verschickt worden. Die Angaben der Belastungszeugen wurden durch die Beweis aufnahme bestätigt. Am 4. November fand die Verhandlung vor der 134. Abteilung des Schöffengerichts in Berlin statt. Der Angeklagte behauptete zwar, daß die Aufnahme in den Zeitungs-Katalog von dem Zeugen Hahn veranlaßt worden sei; dieser bestritt cs aber unter seinem Eide und blieb dabei, daß er seine Thätigkeit für die -Deutsche Armee-Zeitung- sofort ein gestellt habe, als er deren wahre Auflage erfuhr. Eine ganze Reihe Geschäftsleute, die angezeigt hatten, wurden vernommen; sie bekundeten übereinstimmend, daß sie es nicht gethan hätten, wenn ihnen nicht eine Auflage von zehntausend Exemplaren verbürgt worden wäre. Staatsanwalt Keßler bezeichnete das Verhallen des Angeklagten als einen Zeitungs-Auflage-Schwindel gröblichster Art und beantragte eine Gefängnisstrafe von neun Monaten. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Bernstein, suchte die Handlungsweise des Angeklagten in ein milderes Licht zu stellen. Heutzutage nehme das Publikum die von einer Zeitung angegebene Auflage zumeist als übertrieben (?) an und lege der Angabe nicht viel Wert bei. Es komme doch hauptsächlich darauf an, daß die einzelnen Exemplare einen möglichst großen Leserkreis fänden, und dies sei durch die Art, wie die Verbreitung im vorliegenden Falle bewerkstelligt sei, geschehen. Der Gerichtshof erachtete eine einzige fortgesetzte Handlung des Betruges für vorliegend und erkannte auf eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten. Verurteilung wegen Nachdrucks. — Sonderbare Begleit umstände offenbarte eine Gerichtsverhandlung, die vor kurzem in Köln wegen Nachdrucks stattsand und die das Journal für Buch druckerkunst wie folgt erzählt: Der frühere Buchdruckereibesitzer, spätere Dütenmacher Eduard Padberg aus Dortmund, in Köln wohnhaft, befaßt sich auch mit der Heilung von Kranken, und zwar hat er cs auf die an Flechten Leidenden abgesehen. Die Kunden sucht er nach Vollbedings Muster im ganzen Lande; auch macht er wie dieser Reklame, die aber nichts kosten darf. Zu diesem Zwecke ließ er eine -Romanzeitung- drucken und versandte sie an 300 Zei tungen, denen er den Nachdruck der Romane gestattete gegen die Aufnahme einer Anzeige über sein Heilverfahren. Die Romane hatte er sich von der Deutschen Schriftstellergenossenschast in Berlin kommen lassen. Die Gesellschaft setzte bei der Preis berechnung voraus, daß es sich nur um den einmaligen Abdruck handle; daß aber Padberg die Romane an fast 300 Zeitungen schicken werde, daran dachte sie nicht. Sie stellte Strafantrag wegen Nachdrucks; auch beantragte sic die Zuerkennung einer Geldbuße von 6000 Diesen Antrag ließ der Vertreter der Gesellschaft in der Verhandlung fallen; die Ansprüche sollen auf dem Wege des f Civilprozesses geltend gemacht werden. Der Gerichtshof verurteilte den Padberg wegen unbefugten Nachdrucks zu 500 Geldstrafe. Gedenktafel für Ernst Keil. — Aus Langensalza wird dem Leipziger Tageblatt unter dem 8. d. M. gemeldet: Am Hause des Bäckermeisters A. Hildebrandt, Marktstraße, ließ der Magistrat eine Erinnerungstafel folgenden Inhalts anbringen: -Geburts haus des Redactcurs der -Gartenlaube- Ernst Keil, geb. 6. Dec. 1816, gest. 26. März 1878.- Personalnachrichten. Ein Buchhändler als Bühnendichter. — Des Berliner Verlegers vr. Paul Langenscheidt neuestes Schauspiel -Gegen den Strom- ging, nachdem das Lustspiel desselben Autors -Die fünfte Schwadron- kürzlich am Thaliatheater zu Hamburg einen durch schlagenden Erfolg erzielt hatte, am 4. d. Mts. in einer Probe aufführung am Stadttheater zu Lübeck in Scene. Die -Lübeckischen Anzeigen- schreiben darüber: -Wie schon kurz im Vorbericht betont, es war ein ereignis- und wechselreicher Theaterabend, den uns gestern vr. Langenscheidt mit seinem dreiaktigen Schauspiel: -Gegen den Strom» bescherte, ein Abend, der das Publikum einen ganzen Teil jener Skala von Empfindungen durchleben ließ, die man bei Premisren selten antrifft. Sonst ist meist das Geschick des Abends schon im ersten Akt ent schieden, man ist dagegen oder dafür eingenommen. Herr Langen scheidt aber führt dem Publikum gegenüber mit seinen Intentionen eine Art Versteckspiel auf, dem er so viel Variationen zu geben weiß, daß man von einer Ueberraschung in die andere gerät. Man wird interessiert, gefesselt, verblüfft, intriguiert, gelangweilt, brüs kiert und schließlich mit überzeugender Liebenswürdigkeit zum warmen Freund des Autors Und seiner Schöpfung gemacht. . . . Der dritte Akt ist, und das muß dem Autor und seiner Kunst hoch angerechnet werden, der beste. Man staune billig! Ein Theaterstück, dessen Schlußakt der beste ist, ist wahrlich ein weißer Rabe unter den Produkten moderner Bühnendichtung, und jeder Theaterdirektor, der seinem Publikum gern eine freudige Ueberraschung bereitet, sollte eine Deputation an Herrn vr. Langenscheidt entsenden, um von ihm das Aufführungsrecht dieses Unikums erflehen zu lassen. Ganz im Ernst, der letzte Akt steht auf einer seltenen Höhe des dichterischen wie des technischen Wertes .... Das gute, gesunde, an poetischen Schönheiten und dramatischen Ausdrucksmitteln reiche Stück wird überall das finden: was es verdient, einen schönen, vollen Erfolg.- Die dortige -Eisenbahn-Zeitung- schreibt: -Ein ernstes Problem ist es, das Langenscheidt in seinem Schau spiel -Gegen den Strom- behandelt: das vergebliche Anringen einer selbständigen Natur, eines starken Herzens gegen die gesell schaftliche Schablone. Langenscheidt hat diesen, in Wahrheit tragischen Vorwurf groß aufgefaßt und mit einer ganz außer gewöhnlichen technischen Geschicklichkeit behandelt. Die Charakteri sierung ist geistvoll pointiert, die Führung der Handlung glatt und sicher. Der Dialog ist, abgesehen von einigen Längen, geradezu glänzend. Kurz, wir haben es hier mit einem bedeutenden Bühnen talent zu thun, das noch viel von sich reden machen wird Herr vr. Langenscheidt und die Darsteller wurden von dem Publikum, das der Aufführung mit wachsender Spannung und Ergriffenheit folgte, durch lebhaften Beifall und Hervorrufe ausgezeichnet. Wir beglückwünschen den begabten Autor zu dem wohlverdienten durch schlagenden Erfolge seines Werkes, das gewiß seinen Weg über alle ernsthaften Bühnen finden wird.- Anzeigeblatt. Gerichtliche Leklmntinachungeii? Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Buch- und Cigarrenhändlers Carl Ernst Gcilert in Döbeln ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögens stücke der Schlußtermin auf den 21. De zember 1896, vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbft bestimmt. Dübeln, den 7. Dezember 1896. Sekr. Claus, Gerichtsschrciber des Königl. Amtsgerichts, l Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. s55629j Aus dem Verlage von W. Kitzinger in Stuttgart haben wir übernommen*): Asses mit Hott. Evangelisches Gebetbuch. Reutlingen. Enßliu L Laiblin's Verlag. *) Wird bestätigt: W. Kitzinger. sb5672j ?. ?. lob vsrtrsts von bsuts ab äio kirwa, o. I^I. popoff, V srlagsbuedd aucliun g iv 8t. UstsrsdnrZ, Ilsvstz/ ?rc>8pslct 54. Usiprig, 9. Usssuibsr 1896. > I'. Volokvaar. s55676j Hierdurch mache ich die ergebene Mitteilung, daß ich meine Hierselbst Gl owna Nr. 8 befindliche Buchhandlung mit dem verehelichen Buchhandel in direkten Verkehr gebracht und Herrn Otto Maier in Leipzi g meine Kommission übertragen habe. Ich bitte die Herren Verleger um Zusendung einschlägiger Cirkulare und Wahlzettel. Lodz. Reinhold Horn.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder