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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.12.1896
- Strukturtyp
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- 1896-12-28
- Erscheinungsdatum
- 28.12.1896
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- Deutsch
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^ 300, 28. Dezember 1896. Nichtamtlicher Lest. 8741 geschriebenen Bedingungen nicht entspreche, so erleide der Fabrikant einen großen Schaden, weil er die bedruckten Papiere nicht mehr anderweitig verwenden könne, während, wenn die Papiere unbe druckt untersucht und dann zurückgewiesen würden, sich immer noch ein anderer Verwendungszweck finden ließe. Der Vorstand des Vereins wurde beauftragt, bei der Regierung in dem von Herrn Brückner gewünschten Sinne vorstellig zu werden. Es wurde eine Eingabe an das Staatsministerium ausgearbeitet, auf den Schaden hingcwiesen, der durch das Prüfen der bedruckten Papiere der Industrie erwachse, und auf den Widerspruch aufmerksam ge macht, der in der Prüfung bedruckter Papiere gegenüber den Be stimmungen der «Vorschriften für die Lieferung und Prüfung von Papier zu amtlichen Zwecken- liege. In letzterem heißt es: -Für die Prüfung von Papieren, welche bedruckt werden sollen, müssen die Stichproben aus dem unbedruckten Papier (vor der Drucklegung) entnommen werden.- Das Staatsministerium hat nun die Eingabe eingehend geprüft und die Antragsteller kürzlich ablehnend beschicken. In dem Be scheid ist ausgeführt, die angestellten Ermittelungen hätten er geben, daß von einem großen Teile der Behörden das Papier erst in bedrucktem Zustande zur Prüfung eingereicht werde. Erhebliche Unzuträglichkeiten hätten sich bei dieser von den Behörden aus geübten Praxis bis jetzt nicht ergeben. Sollten sich Unzuträglich keiten für die Folge Herausstellen, so würde nichts übrig bleiben, als auf die Aufhebung dieser Bestimmung Bedacht zu nehmen, da nicht zu verkennen sei, daß eine wirksame Kontrolle über die vor geschriebene Beschaffenheit von Papier nur dann ausgeübt werden könne, wenn die zu prüfenden Normalpapiere aus den in Händen der Behörden befindlichen Beständen entnommen werden. Der Verein deutscher Papierfabrikanten fordert nun seine Mit glieder auf, ihm über etwaige Unzuträglichkeiten, die sich bei der von den Behörden geübten Praxis ergeben, Mitteilung zu machen, damit die Frage zur gegebenen Zeit eventuell von neuem ausge nommen werden könne. — Ueber die Papierprüsung in Oesterreich hat kürzlich Professor Lauboeck berichtet, und es ist interessant zu sehen, wie in Oester reich die Entwickelung der Papiernormalien einen ganz ähnlichen Gang nimmt, wie in Preußen. Das österreichische Handels ministerium hatte sich bereits im Anfang dieses Jahres dem Technologischen Gewerbemuseum in Wien gegenüber bereit erklärt, die Einführung von Normalpapieren in Erwägung zu ziehen. Es wurden vom Gewerbemuseum über den Erlaß solcher Vor schriften Vorschläge erbeten. Das genannte Institut machte darauf hin den Vorschlag, im großen und ganzen die in Preußen geltenden Vorschriften, die seit dem 1. Januar 1893 in Kraft sind, anzunehmen; es wurde nur geraten, die Prüfungsart hinsichtlich des Wider standes gegen Zerknittern und Reiben fallen zu lassen, da man hierfür noch nicht im Besitz mechanisch wirkender Apparate sei. Auf die Wichtigkeit und die Bedeutung der Prüfung aus Wider stand gegen Zerknittern machte das Gewerbemuseum indessen auf merksam und wies darauf hin, daß es ein höchst wertvolles Kriterium zur Beurteilung von Papier sei. Die Normalien für Druckpapiere sollen gegenüber den preußischen eine wesentliche Erweiterung erfahren, indem vier ver schiedene Sorten der Stoffklasse 1--3 und Festigkeitsklasse 2—4 eingesührt werden sollen. Das österreichische Handelsministerium hat diese Vorschläge zunächst dem Verein der österreichisch-unga rischen (Papierfabrikanten zur Acußerung überwiesen, und dieser hat ein Spezialkomitee mit der Prüfung der Vorschriften beauftragt Von dem Urteil, das dieses Komitee abgeben wird, wird voraus sichtlich der spätere Entschluß des Handelsministeriums abhängen. Der Papierhändler F. W. Abel in Magdeburg, bekannt durch seine vielfachen Versuche, das große Publikum zur Verwendung besserer Papiersorten, insbesondere zur Verwendung von Normal papieren, anzuregen, hat ein -Handbuch der praktischen Papier verwendung für Behörden- herausgegeben, in dem er von neuem auf die Wichtigkeit und die Bedeutung der Verwendung von gutem zweckentsprechenden Papier hinweist. In der Einleitung berichtet er über Klagen, die vielfach über das Papier laut geworden seien und die Maßnahmen, die seitens der Behörden hiergegen ergriffen wurden. Um den Uebelständen entgegenzutreten, beschloß man die Errichtung der Charlottenburger Papierprüfungsanstalt, die auf Betreiben des Redakteurs der Papierzeitung Carl Hosmann im Jahre 1884 errichtet wurde Nach der Ausstellung von Papiernormalien und der Her stellung von Normalpapieren ist zwar somit Gelegenheit gegeben, gute und dauerhafte Papiere zu erhalten und zu verwenden, aber das Verständnis hiersür in weiteren Kreisen noch sehr mangelhaft, und Herr Abel strebt mit seinem neuen Schriftchen dahin, dieses Verständnis weiter zu verbreiten. Er plädiert dafür, daß das Privatpublikum bei seinen Eingaben an Behörden besseres Papier verwende als bisher und will ihm sür die Auswahl desselben in seinem Handbuch einen Anhalt geben. Als Muster von Normalpapieren fügt er seinem Buche eine Dreülndscchzlgliu Jahrgang. Reihe Proben der Patent-Papierfabrik Hohenofen bei, die alle Klaffen von 1—4d umfassen. Im Anschluß an die Muster bringt er die Vorschriften des Staalsministeriums sür die amtlichen Papiere, die zur Zeit bestehen, und geht dann aus die Prüfungs bedingungen und die Gebührenordnung an der Versuchsanstalt ein. Auch einige kurze Bemerkungen über Tinten fügt er bei. Ueber die Erfahrungen, die eine Reihe von Behörden mit den aus dem Publikum eingehenden Schriftstücken gemacht hat, berichtet er nach dem über diesen Gegenstand von Herrn Herzberg in den -Mitteilungen aus den technischen Versuchsanstalten, veröffentlichten Bericht. Aus diesem Bericht geht hervor, daß die Mehrzahl der Behörden mit den Zuständen auf diesem Gebiete durchaus unzu frieden ist und daß eine Besserung der Zustände mit Freuden be grüßt werden würde. Zum Schluß des Heftes bringt Herr Abel noch einige Urteile aus der Fachwelt über seine Bestrebungen (insbesondere über die -Reform des Papier-Kleinhandels»), die sich durchweg an erkennend über das Abelsche Vorgehen ausgesprochen haben. Der erneute Versuch Abels, die Papierhändler sür bessere Papiere zu interessieren, ist um so mehr anzuerkennen, als er in seinen bis herigen Versuchen verhältnismäßig wenig Erfolg zu verzeichnen hat. ö. S. vor dem Abgänge der Dampfer aus Bremen (Bremer haven) bezw. Genua und Neapel. Kleine Mitteilungen. Paketsendungen mittels der Reichs-Postdampfer. — Der Reichsanzeiger bringt die nachfolgende Bekanntmachung: Bei Einlieferung der Paketsendungen nach Ost-Afrika, Ost- Asien und Australien, die mit den Reichs-Postdampsern be fördert werden sollen, wird auf den Abgang der Schiffe oft keine Rücksicht genommen, so daß die Sendungen unter Umständen mehrere Wochen bis zum Abgang des nächsten Dampfers zum Nachteil des Absenders und des Empfängers im Einschiffungshafen lagern müssen. Zur Vermeidung eines solchen unnötigen Stilllagers empfiehlt es sich, die mit den Postdampfschiffen zu befördernden Paket, sendungen bei den Postanstalten in Berlin zu folgenden Zeiten einzuliefern: 1) Pakete nach Ost-Asien und Australien: bei der Leitung über Bremen (Bremer haven) mindestens zwei Tage bei der Leitung über Hamburg minde stens vier und einen halben Tag bei der Leitung über München und Neapel mindestens acht Tage bei der Leitung über die Schweiz und Genua mindestens zehn Tage bei der Leitung über die Schweiz und Neapel mindestens elf Tage bei der Leitung über Oesterreich minde stens zwölf Tage 2) Pakete nach Deutsch-Ostafrika: bei der Leitung über Hamburg minde- l stens zwei Tage vor dem Abgänge bei der Leitung über die Schweiz und der Dampfer aus Neapel mindestens elf Tage i Hamburg bezw. bei der Leitung über Oesterreich und I Neapel. Neapel mindestens zwölf Tage 1 Die Abfahrt der Dampfer erfolgt im ersten Halbjahr 1897 a. nach Ost-Asien: von Bremerhaven am 27. Januar, 24. Februar, 24. März, 21. April, 19. Mai und 16. Juni; von Genua am 12. Januar, 9. Februar, 9. März, 6. April, 4. Mai, 1. Juni und 29. Juni; von Neapel am 13. Januar, 10. Februar, 10. März, 7. April, 5. Mai, 2. Juni und 30. Juni; d. nach Australien: von Bremerhaven am 13. Januar, 10. Februar, 10. März, 7. April, 5. Mai, 2. Juni und 30. Juni; von Genua am 26. Januar, 23. Februar, 23. März, 20. April, 18. Mai und 15. Juni; von Neapel am 27. Januar, 24. Februar, 24. März, 21. April, 19. Mai und 16. Juni; e. nach Ost-Afrika: von Hamburg am 6. Januar, 27. Januar, 17. Februar, 10. März. 31. März, 21. April, 12. Mai, 2. Juni und 23. Juni; von Neapel am 20. Januar, 10. Februar, 3. März, 24. März, 14. April, 5. Mai, 26. Mai und 16. Juni. Berlin 6.. den 18. Dezember 1896. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, Geheime Ober-Postrath Griesbach. Post. Postanweisungen im Verkehr mit den Samoa- Inseln. — Bekanntmachung. Vom 1. Januar 1897 ab sind Post anweisungen aus Deutschland nach den Samoa-Inseln, durch Ver- 1176
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