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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.12.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-12-28
- Erscheinungsdatum
- 28.12.1896
- Sprache
- Deutsch
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^ 300, 28. Dezember 1896. Sprechsaal.— Geschäftliche Einrichtungen uns Veränderungen. 8743 Gewerbefreiheit, die nach seiner Versicherung in einem Semester acht Buchbindersöhne als Studenten in Leipzig zusammengeführt hat. Welcher Zusammenhang zwischen der Gewerbefreiheit oder dem Verkaufe von Schulbüchern durch die Buchbinder und dem Studium der Buchbindersöhne besteht, ist mir allerdings nicht recht einleuchtend, da die Herren Väter den wesentlichen Teil ihres Ver mögens schwerlich auf diesem Wege erworben haben werden; aber selbst wenn ein solcher Zusammenhang bestehen sollte, so folgt daraus für Sortimenter und Verleger nicht etwa, daß dieser Zustand dem Prinzip der Gewerbefreiheit zuliebe notwendiger weise in seinem ganzen Umfang zu konservieren sei, sondern viel mehr im Gegenteil für die Sortimenter im eigenen, für die Ver leger im Standes-Jnteresse die Verpflichtung, von dem bisherigen Verfahren abzugehen und jene Summen, die den Buchbindern ermöglichen, ihre Söhne studieren zu lassen, dem Buchhändlerstande zukommen zu lassen, dessen Arbeits gebiet sie doch entschieden entzogen sind und der daher nach Herrn Strellers eigener Ansicht noch nicht imstande gewesen ist, gleich zeitig acht Söhne auf die Universität zu schicken; denn daß -die engere Fühlung mit dem Buchhandel« einen Vater bestimmt, seinem Sohne -eine wissenschaftliche Bildung zu gewähren-, wie Herr Streller sagt — das kommt doch nur in verschwindend wenigen Ausnahmcfällen vor, Für solchen Entschluß sind in der Regel ganz andere Umstände maßgebend, wie jeder einigermaßen Welt- erfahrene weiß. Herr Streller führt aber noch ein Argument aä domivsm zu Gunsten der Gewerbefreiheit ins Gefecht. Er betont mit einer ge wissen Schadenfreude, daß ich als Hofmusikalienhändler zugleich mit Musikinstrumenten oder doch mit einer bestimmten Art von Musik instrumenten handele. Die Thatsache an sich ist richtig — nur be weist sie für die Auffassung des Herrn Streller nicht das geringste! Denn abgesehen davon, daß ich mit dem Jnstrumentenhandel nur einen Geschäftszweig wieder aufnahm, der schon früher mit meiner Musikalienhandlung verbunden war, so übersieht Herr Streller ganz und gar, daß zum Handel nicht Fertigkeit in der Herstellung der Ware, sondern Sicherheit in der Beurteilung der Qualität, sog. -Warenkcnntnis-, erforderlich ist: andernfalls müßte ja Herr Streller alle die Bücher selber schreiben, die er jetzt vom Verleger bezieht, um sie an seine Kunden weiterzugeben. Es ist also durch aus nicht nötig, daß der Jnstrumentenhändler zugleich Instrumenten bauer sei, so wenig wie der Getrcidehändler zugleich Getreidebauer zu sein braucht. Durchaus nötig aber ist, daß der Händler seinen Handelsartikel zu beurteilen versteht, der Jnstrumentenhändler also ein Urteil über Instrumente und der Buchhändler ein Urteil über Bücher hat. Eine solche -Warenkenntnis- aber besitzt der Buch binder, der mit Büchern handelt, in der Regel durchaus nicht, und eben deshalb will ich ihm meine Artikel nicht oder doch nur im Not fälle zum Vertriebe anvcrtraut wissen. Nur dieser -Warenkenntnis wegen hockt der künftige Buchhändler über das vierzehnte Lebensjahr und über die Tertia hinaus auf der Schulbank, nur ihretwegen macht er dann eine mehrjährige Lehrzeit durch und versucht sich in der Folge noch als Gehilfe — alles vergebene Liebesmühen, wenn in der That die Fachkenntnisse eines Buchbinders für den Buchhandel ausreichen und die Dienste der Herren Streller und Genossen ge nügen, um ihn als fertigen Sortimenter hinzustellen. Ein sonderbares Urteil daher, jene von Herrn Streller ange führten Worte des verstorbenen Wilhelm Schultze in Berlin: -Die guten Buchbinder kaufen schon heute direkt; zu Ihnen kommen nur die, die borgen wollen.- Mit Verlaub, Herr Streller: selbst die besten Buchbinder kaufen nur Brotartikel, nur Bücher, die durch den wirklichen Sortimenter bereits eingeführt und gang bar sind; Novitäten oder gar wissenschaftliche Werke zu vertreiben, fällt keinem Buchbinder ein und würde ihm auch nicht gelingen. Deshalb eben schädigt der Verleger, der dem Buchbinder liefert, nicht nur den Sortimenter, sondern zugleich sich selber; denn für den Vertrieb seiner Novitäten bleibt er doch auf den Sortimenter angewiesen, und dieser wird stets die Artikel desjenigen Verlegers, der ihm die Konkurrenz vom Leibe hält, vor den Artikeln eines andern Verlegers bevorzugen, der die Konkurrenz begünstigt. Doch diesen Kern der Frage umgeht Herr Streller einfach. Es handelt sich absolut nicht um das Prinzip der Gewerbefrei heit, sondern um die moralische Verpflichtung der Buch händler, insbesondere der Verleger, den eigenen Stand leistungs fähig zu erhalten, und das geschieht am einfachsten dadurch, daß man den Wettbewerb fremder Elemente nach Möglichkeit aus schließt. Die Gewerbefreiheit wird dabei so wenig beeinträchtigt, daß es im Gegenteil als selbstverständliche Regel gilt, in Ort schaften, die keine Sortimentshandlung aufzuweisen haben, den Vertrieb dem Buchbinder zu übertragen. Hier ist die Anwendung des Prinzips der Gewerbefreiheit am Platze — aber auch nur hier! Wo ein geschulter Buchhändler sich niedergelassen hat, da ist dieser gegen die Konkurrenz des Buchbinders zu schützen und zu unter stützen, nicht bloß im Interesse des Standes, sondern auch im Interesse des Verlegers selber, für dessen Artikel der Sortimenter um so eifriger eintreten und sich bemühen wird, je mehr er sich von jenen vor dem Wettbewerb fremder Elemente bewahrt sieht. Aus diesem Grunde kann mich auch die Eröffnung, daß der Buchbinder Herr Müller in Belgard einen Sohn besitzt, der -vor fünfzehn Jahren den Buchhandel ordnungsmäßig erlernt und dann als Gehilfe regelrecht gearbeitet hat-, durchaus nicht zum Abgehen von meinem Prinzip bestimmen, denn — Herr Müller steht nicht in den Sortimenterlisten und würde große Augen machen, wenn ich ihn als Buchhändler ansähe und ihn mit dem Vertriebe einer Novität oder eines wissenschaft lichen Werkes meines Verlags betrauen wollte. Daß aber die Artikel des Schulbuchhandels gar zu oft wechseln, verchrter Herr Streller, das ist ein Unglück mehr für das Publikum als für den Verleger, der da von vornherein wissen muß und weiß, daß Lehr bücher mit dem Tage ungangbar werden, wo die Methode, nach der sie geschrieben sind, überholt wird, und dessen Pflicht und Interesse es ist, sich in dieser Hinsicht beständig auf der Höhe zu halten. Höchst sonderbar berührt mich die Verwunderung des Herrn Streller über das Dasein »eines Buchbinders, der schleudert und dies lustig inseriert-, Vertreter dieser Gattung sind denn doch gar nicht so selten, daß man sie mit der Laterne suchen müßte, und ich selber könnte Beispiele nicht nur aus Dessau, sondern auch aus andern Städten anführen. Diese Herren sind aber keine Buchhändler, Herr Streller, und es würde Ihnen daher unter den jetzigen Ver hältnissen sicher nicht so leicht werden, hier -sehr rasch für Ordnung zu sorgen-. Endlich findet Herr Streller es -nicht recht kmr, so zu sagen nicht im Hofton», Briefe zu veröffentlichen. Nun, es handelt sich zwischen uns nicht um Liebesbriefe, und wenn jemand mich aus offener Post karte, d. h. öffentlich, anläßt, so scheint cs mir sehr gerechtfertigt, den Grundsatz des alten Fritz zu befolgen: -Niedriger hängenl- Unser Publikum weiß dann wenigstens, woran es mit dem einen und dem anderen von uns beiden ist. Im übrigen verübele ich Ihnen Ihre Auffassung keineswegs: Sie wehren sich Jhr;s Erwerbes wegen, der, wenn mein Prinzip durchgehen sollte, allerdings stark beschnitten werden würde. Nur um Eines möchte ich bei der Fort setzung der Debatte bitten — etwas mehr Sachlichkeit und Gründ lichkeit, Herr Streller! Dessau, 22. Dezember 1896. Rich. Kahle's Verlag. Inhaber: Hermann Oesterwitz, Kgl. Hofbuchhändler. Anzeigeblatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Emtraguugell iu das Handelsregister. Mitgeteilt von der Geschäftsstelle des Börsenvereins. Aurich, den 10. Dezember 1896. Joh. Gerh. Simmering. Inhaber der Firma ist Johann Gerhard Simmering. Berlin, den 12. Dezember 1896. ,Berliner Offertenblatt", Fachorgan für Ga lanterie-, Leder-, Kurz-,^ Spiel-, Schreib-, Papier-,. Holz-, Eisen» waaren-Fabriken und -Handlungen John Goldstaub. Inhaber ist John Goldstaub. Bern, den 14. Dezember 1896. Die Firma Schmid, Francke L Cie. in Bern mit Zweigniederlassung in Lugano ist erloschen. Schmid L Francke in Bern. In haber der Firma sind Carl Schmid, Vater, und Alexander Francke. Bonn, den 16. Dezember 1896. Bonner Verlagsanstalt von B. Stuhrmann. Inhaber der Firma ist Bernhard Stuhrmann. Dresden, den 14. DezemberA896. Nieder lage des^Vereins 1 zur Verbreitung christlicher Schriften im Königreiche Sachsen. Die dem Adolf Nusser erteilt gewesene Prokura ist erloschen. Erfurt, den 17. Dezember 1896. Hermann Mensing. Das Geschäft ist auf Her mann Wilhelm Mensing über gegangen, welcher es unter der bis herigen Firma fortsetzt. Leipzig, den 14. Dezember 1896. Max Engel L Co. Die Handelsgesellschaft ist aufgelöst. Liquidatoren sind die Herren August Eduard Max Engel, Alois Robert Schüler und Johannes Müller. /Leipziger Gcrichlszeitung Werner L Co. Die Firma ist auf Ludwig Karl Ernst Schumann übergegangen, welcher künftig firmiert: Leipziger 1176
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