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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-01-27
- Erscheinungsdatum
- 27.01.1898
- Sprache
- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. Drahtheftung von Schulbüchern. Dgl. Börsenblatt Nr. 4 und 12.) Die aus den Herren Carl Engelhorn-Stuttgart, Wilhelm Laber-Köln a. Rh., Hermann Heyfelder-Berlin und vr. Alfred Giesccke-Leipzig bestehende Deputation, die auf Einladung des ersten Vorstehers des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Herrn Carl Engelhorn, zusammen getreten war, um eine den Ministerialerlatz über die Draht heftung von Schulbüchern betreffende Eingabe zu über reichen, wurde heute von Seiner Excellenz dem preußischen Kultusminister Herrn v>. Bosse empfangen. In entgegen kommendster Weise sicherte der Herr Minister eine erneute Prüfung der ganzen Frage sowohl nach der technischen als nach der wirt schaftlichen Seite zu. Für den Fall, daß diese in technischer Beziehung ein der Drahtheftung ungünstiges Ergebnis haben sollte, stellte der Herr Minister den Erlaß geeigneter Ueber- gangsbestimmungen in Aussicht, um eine wirtschaftliche Schä digung der in Betracht kommenden Kreise jedenfalls nach Möglichkeit zu vermeiden, da es ihm durchaus fern läge, Maßregeln zu treffen, die eine solche im Gefolge haben wür den. Der Herr Minister versicherte wiederholt, der Ange legenheit durchaus wohlwollend gegenüberzustehen; er werde die Eingabe zum Anlaß nehmen, eine thunlichst schnelle Er ledigung herbeizuführen. Sr. Excellenz dem Königlich Preußischen Staatsminister und Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Herrn vr. Bosse Berlin. Hochgebietender Herr Ministerl Unter ehrerbietigem Hinweis auf die Verordnung eines hohen Kultusministeriums, wonach in Zukunft der Verkauf von mit Draht gehefteten Schreibheften und Büchern an Schüler beschränkt werden soll, gestatten wir uns folgendes vorzutragen. Ohne auf die in der Verordnung angegebenen Uebel- stände, die mit der Drahtheftung verbunden sein sollen, näher einzugehen, gestatten wir uns darauf hinzuweisen, welchen Einfluß eine sofortige Durchführung der Verord nung auf den Verlags- und Sortiments-Buchhandel haben würde. In der Verordnung ist zwar nur bei Einführung neuer Schulbücher den Verlegern zur Pflicht gemacht, die Draht heftung zu vermeiden. Nach einer uns gewordenen zuver lässigen Mitteilung hat aber z. B. ein Gymnasialdirektor die Einführung eines in der Provinz bereits gebrauchten, schon in dritter Auflage vorliegenden Buches von der Lieferung mit Faden gehefteter Exemplare abhängig ge macht. Ferner hat nach uns vorliegenden Zeitungsnach richten bereits die Königliche Regierung in Düsseldorf an geordnet, »daß drahtgeheftete Schreibhefte und Bücher zum Schul gebrauch nicht mehr angeschafft werden und für den Einband der zur Anlage und Vergrößerung von Bibliotheken bestimmten Bücher die Drahtheftung nicht ferner zur Anwendung kommen soll Inwie weit für die Uebergangszeit zur Vermeidung unver schuldeter Schädigungen der Geschäftsleute noch eine gewisse Rücksichtnahme angezeigt erscheint, wird dem Ermessen der Kreisschulinspektoren überlassen.« Die Folge hiervon wird sein, daß in einem Krnse, dessen Kreisschulinspektor eine Rücksichtnahme nicht für angezeigt hält, die Lehrer genötigt sind, alle Schulbücher mit Draht heftung zurückzuweisen. Zunächst wird durch diese Zurückweisung der Sorti menter geschädigt, da seine sämtlichen Schulbücher-Vorräte dadurch wertlos gemacht werden. Er ist aber auch nicht in der Lage, mit Faden geheftete Schulbücher als Ersatz liefern zu können, da die Verleger bereits bei Bekannt werden der Verordnung den größten Teil der für das künftige Schuljahr erforderlichen Bücher hatten binden lassen. Der Sortimentsbuchhandel liegt heute schon so sehr darnieder, daß sein Betrieb selbst unter Aufbietung aller Kräfte nur noch einen sehr kärglichen Ertrag liefert. Eine fast völlige Entwertung des Schulbücherlagers, wie sie auch hier eintreten müßte, könnte für kleinere Geschäfte in der Provinz geradezu verhängnisvoll werden. Aber auch der Verleger, der die für den Osterbedarf erforderlichen Schulbücher noch nicht hat binden lassen, ist jetzt durchaus nicht imstande, die Fadenheftung einzu fahren. Es wird sogar schwierig sein, für neu erscheinende Schulbücher die Fadenheftung etwa im Laufe eines Jahres, also bis Ostern 1899, durchzufahren. Denn da seit ungefähr zwanzig Jahren etwa neun Zehntel aller Bücher, die gebunden ausgegeben werden, mit Draht geheftet worden sind, so sind weder die nötigen Fadenheftmaschinen, noch genügend geübte Arbeiter für die Handfadenheftung vorhanden Eine Ergänzung des Maschinen bestandes ist selbst in Jahresfrist vollständig ausgeschlossen. Aber auch wenn die im vorstehenden geschilderten Schwierigkeiten zu überwinden wären, so würde dennoch eine außerordentliche Schädigung des gesamten Buch handels und der mit ihm verbundenen Gewerbe nicht zu vermeiden sein. Abgesehen von den bereits erwähnten Schädigungen der Sortimenter, deren Läger zum Teil wertlos werden, würden die Verleger noch weit größeren Schaden erleiden, da viele von ihnen ihre Schulbücher auf mehrere Jahre im voraus binden lassen. Die für die Lehrer- und Schülerbibliotheken bestimmten Bücher allgemeinen Inhalts werden sogar häufig in ganzen Auflagen, deren Absatz erst in acht bis zehn Jahren zu erwarten ist, sogleich bei Er scheinen gebunden. In beiden Fällen kam, wegen der damit verbundenen Vorteile, Drahtheftung zur Anwendung. Nicht unerwähnt können wir lassen, daß der Verlust am Nationalvermögen, der mit der Abschaffung Hunderter von Drahtheftmaschinen im Werte von zwei- bis drei tausend Mark verbunden ist, ein ganz bedeutender sein würde. Auch wird die Drahtindustrie durch die Verfügung empfindlich getroffen werden. Eine weitere Schädigung der bücherkaufenden Kreise und, da es sich um Schulbücher handelt, gerade auch der ärmeren Klassen des Volkes wird dadurch eintreten, daß durch die nicht unerhebliche Verteuerung des Bindens die Verleger genötigt sein werden, die Preise der Bücher und insbesondere der Schulbücher zu erhöhen. Da nach uns vorliegenden Mitteilungen zu befürchten ist, daß an einzelnen Stellen eine sofortige Durchführung der Verordnung verlangt werden wird, gestatten wir uns noch darauf hinzuweisen, daß die Unterbehörden, in deren Hand die Entscheidung gelegt worden ist, oft nicht in der Lage sein werden, alle im vorstehenden geschilderten Wir kungen der Verordnung abzuwägen. Wir sprechen daher das ehrerbietige Ersuchen aus, falls nicht die ganze Verordnung zurückgezogen werden könnte, dieselbe dahin zu ergänzen.
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