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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-01-27
- Erscheinungsdatum
- 27.01.1898
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- Deutsch
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Roeren. Or. Schaedler Schacttgen. Schmid (Jmmenstadt). Schmidt (Marburg). Or. Schmitt (Mainz). Schöps Schüler. Schwarze. Steininger. Stöcker, v. Strombeck. Strzoda. Szmula Timmerman. Lrimborn. Wallenborn. Freiherr v. Wangenheim. Wattendorff. Weber (Bayern) Weide,-felo. Weitstem. Wenders. Wenzel. Wildegger. de Will. Wiglsperger. Wolny. Zott. Meine Mitteilungen. Vom R eichsgerich t. W ah rn eh mung berechtigter Inter essen. (Nachdruck verboten.) — Das Landgericht Kiel hat am 16. November o. I. den Redakteur des -Holsteinischen Kuriers-, Hieronymus in Neumünster, wegen Beleidigung der Staats anwaltschaft zu 100 VS Geldstrafe verurteilt. Im Juni o. I. stellte sich gelegentlich einer Revision heraus, daß der bei der Orls- krankenkasse angestellte Magistratssekrelär in Neumünster sich be deutender Unterfustagungen schuldig gemacht hatte. Diesem Manne blieb Zeit, nach den Vereinigien Staaten zu entweichen, und er est erst spater nach dlplomatiscyen Verhandlungen ausgeliescrt worden Der Angeklagte veröffentlichte am 30. Juni in seinem Blatte euren Artikel, in dem gesagt wurde, der Bürgermeister habe der Siaarsanwallschast schon drei Wochen vor der Flucht des Schuldigen diejenigen Miueilungen gemacht, die erforderlich waren, um seine Verhaftung zu veranlassen; die städtische Ver waltung treffe alfo an seinem Entweichen keine Schuld. Das Gericht erblickte in dem Artikel den Vorwurf schuldhafter Nach lässigkeit gegen die Staatsanwaltschaft, der sich als unbegründet erwiesen habe, weil seitens der Staatsanwaltschaft die betreffende Angelegenheit ui korrekter Weise behandelt worden sei. Berechtigte Interessen habe der Angeklagte mit der Veröffentlichung nicht ivayrgenommen. Die Revision des Angeklagten kam am 2ö. d. M. vor dem Reichsgerichte zur Verhandlung und wurde vom Reichsanwalt für begründet erklärt. Der Schutz des 8 >03 scheine dem Angeklagten zu Unrecht versagt worden zu sein. Der Angeklagte habe zu seiner Entschuldigung angegeben, er habe ein berechtigtes Interesse gehabt, die Magistialsniilglieder von dem Vorwürfe der Nachlässigkeit zu reuugen. Darauf habe ihm nun das Urteil entgegengehalte», das (ei nicht seine Sache gewesen. Hieraus ergebe sich der dringende Verdacht, daß die Vorinstanz den Begriff der berechtigten Inter essen verkannt habe. Der 8 193 beziehe sich Nicht nur aus persönliche Interessen, und wenn jemand Interessen wahrnehme, die er gemeinsam mit anderen habe, so hörten sie nicht aus, für ihn berechtigte zu sein. Er beantrage die Aushebung des Urteils und stelle anheim, die Sache an ein anderes Gericht zu verweisen, da doch als Beleidigte die Staatsanwaltschaft bei demselben Ge richte >n Betracht komme, das das erste Urteil gestillt habe. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht Altona. Die Gründe für die Aushebung wichen etwas ab von denen, die der Reichsanwalt oorgetragen hatte Das Reichsgericht führte aus: Die Anklage ging dahin, daß der Staaltzanwattfchasl parteiisches Verhalten vorgcrvorsen worden sei. Dies ist nicht als fcstgesielll angesehen worden, wohl aber hat die Vorinslanz in dem >nkr>mlnierlen Artikel den Vor wurf schuldhafter Vernachlässigung erblickt. Objektiv ist un angreifbar seslgestellt, daß darin eme Beleidigung liegt. Sub jektiv ist aber nichts Weiler sestgesUllt, als folgendes: -Dem Angeklagten konnte der chrenkränkende Charakter der Acuße- lung nickst entgehen, somit ist der l-olu-- erwiesen-. Das ist ein offenbarer Rechis»rrtum, denn damit ist nur die Fahrlässigkeit fest- gestellt, nicht die Eikennung des beleidigenden Charakters. Was den 8 l93 StGB, betrifft, so kann cs sehr wohl in Frage komme», ob nicht im vorliegenden Falle dem Angeklagten nahegehende Ver hältnisse Vorlagen, ob es fich nicht um pekuniäre Interessen han delte, die alle Bürger und Steuerzahler von Neumünsler angingen. Die Vorinstanz hat nicht geprüst, ob nicht der Angeklagte in seiner Eigenschaft als früheres Ralsmitglled eigene berechtigte Inter essen haben konnte, sich des (von der öffentlichen Meinung) ange griffenen Magistrats anzunehmen und sein Verhalten öffentlich zu rechtfertigen. Vom Reichsgericht. Konkurrenzmanöoer. (Nachdruck verboten.) — Das Landgericht Breslau hat am 26. November v. I den Geschäftsführer M. wegen Betruges zu 200 VS Geldstrafe verurteilt, weil ec sich von Konkurrenten unter Vorspiegelung fal scher Thatsachen Preisverzeichnisse verschafft hatte. — Bei der Ver handlung über seine Revision am 2ö. d. M. bemerkte der Reichs- anwall, das Detiki sei so minimal, daß eS fraglich sei, ob es sich dazu eigne, den Strafrichter zu beschäftigen. — Das Reichsgericht verwarf die Revision, da das Urteil einen Rechlsirrtum nicht er kennen ließe. Post. — Vom 1. Februar ab sind im Verkehr mit dem Togo- Schutzgebiet auf Pakete bis zum Gewicht von 10 lcA Nach nahmen bis zu 400 VS zulässig. Die Nachnahmegebühr beträgt 1 H für jede Mark oder den Bruchteil einer Mark des Nachnahme- belragS, mindestens jedoch 20 H. Psennigbeträge werden auf den nächsthohen, durch 5 teilbaren Betrag abgerundet. Jugendschriften-Verzeichnisse (vgl. Börsenblatt No. 19). Berichtigung. — In dem Artikel -Jugendschriften-Verzeichnisse« des Hamburg-Altonaer Buchhändlervereins in No. 19 d. Bl. vom 25. d. M ist auf Sette 664, Spalte 2, Zeile 5 von unten zu be richtigen: Stifter, die zwei Schwestern (statt des Druckfehlers: Richter). »ieue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. Literaturblatt für Armee und Marine. Monatliche Berichte über die Militär-Literatur aller Cullurstaalen. Mit kriegsgeschicht lichen und literarischen Aufsätzen. 1897. Nr. 11 und 12. (31. De zember.) 4°. Sp. 113—158 nevst Titelblatt u. Inhaltsverzeichnis 1897. Verlag der Militär - Verlags anstalt G. m. b. H. in Berlin. LuscvsllI AsäisAgusr Lüebsr. Lntig.-Ls.tg.IoA 14r. 19 von Lrnut Liobtsr (Oackrv. Olros« blsebkolgor) in LüruborA. 8". 56 8. 1231 Lru. Olssgisobs OirlloloAis: Lltgrtutnswigssngobslt; OsäsAvAik. Vor- nsbinltoit sus cksr Lrbliotbsir äse st Lirebsnrsts krotsssor Or. Uolstsn in UsiäslbsrA. Lnlig.-Lstg.loA Lr. 6 von lil. L ll. 8obspsr in Usnnorsr. 8°. 34 8. 1061 I4rn. Ungelöste wissenschaftliche Preisaufgabe. — Für das beste Werk über gisch gist und seine Gegenmittel hat die rus sische Akademie der Wissenschasten in St. Petersburg einen Preis von 3000 Rubel und zwei Preise von je 1500 Rubel ausgesetzt. Wie die -Now. Wr.- erfährt, ist bisher keine Abhandlung einge liefert worden, und in diesem Monate läuft die für die Einreichung der Preisarbeiten festgesetzte Frist ab. Da besonders häufig am Kaspischen Meere Personen durch den Genuß von Fischen vergiftet werden, so har das Fischerei-Komitee des Kaspischen Meeres 1886 einen Preis von 5000 Rubel ausgesetzl für die Untersuchung der Fischgifte und die Ausfindigmachung wirksamer Gegenmittel. Im Laufe von elf Jahren bewarb sich aber auch um diesen Preis niemand. Reformgymnasien. — Um die Lehrpläne für das Reform gymnasium, oie sogenannten -Frankfurter Lehcpläne-, einer er neuten und fortgesetzten Prüfung zu unterziehen, ist im Etat des preußischen Kultusministeriums eine bestimmte Summe in Anschlag gebracht worden. Zur Begründung des Postens ist, wie die Allg. Zeitg. milteilt, folgendes gesagt: -Der mit der Durchführung der Frankfurter Lehrpläne am Goethe- gymnasium in Frankfurt a. M. gemachte Versuch hat, soweit der bis herige Aufbau der Schule fortgeschritten ist, befriedigende Ergebnisse erzielt. Da indes verschiedene besonders günstige Umstände einen großen Anteil an den erreichten Erfolgen haben, so wird dieser Ver such, auch wenn ec zu dem erwarteten günstigen Abschluß gelangt, als ein ausreichender Beweis jür die ausgedehntere Durch führbarkeit der fraglichen Lehrpläne nicht erachtet werden können. Inzwischen ist die zur Erlangung eines sicheren Er gebnisses erforderliche Durchsührung der Frankfurter Lehrpläne auch an mehreren anderen höheren Lehranstalten entweder schon begonnen oder in Aussicht genommen. Soll indes diese Umgestaltung des Lehrplans der Schulen an einzelnen dazu geeigneten Orten nicht dem Zufall überlassen, auch nicht von ungünstigen Verhältnissen von vornherein beeinträchtigt werden, so ist eine umfangreiche, mit Kosten verbundene Vorbereitung erforderlich. Es vedars zunächst einer sorgfältigen Auswahl und dazu einer vermehrten und öfter wiederholten Inspektion der für den Versuch geeigneten Schulen und der für sie be stimmten Lehrer. Besonderes Gewicht ist vor allem aus die Ausbildung dieser Lehrer zu legen. Dazu wird es nötig sein, sie in Frankfurt am Main oder an anderen der artigen Schulen längere Zeit hospitieren zu lassen, sie zu diesem Zweck mit den nötigen Mitteln zu versehen und für ihre Vertretung zu sorgen. Auch wird man ihnen behuss gründlicher Vorbereitung für die einzelnen Unterrichtsstunden eine Erleichterung in der Zahl ihrer Pflichtstunden gewähren und zu ihrer Entlastung Hilfskräfte heranziehen müssen. Ebenso werden Hilfslräste für Klassenabteilungen nötig werden, da in stark be suchten Klassen die erfolgreiche Durchführung der veränderten Unterrichtserteilung zu sehr erschwert sein würde. Namentlich können Klassenteilungen dann erforderlich werden, wenn ein Teil der Schüler nicht nach dem neuen, sondern nach dem allgemeinen Lehrplan unterrichtet werden soll, was schon
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