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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-02-14
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1898
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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86, 14. Februar 1898. Fertige Bücher. 1203 f7839j Soeben erschien: Schiller und Keinrich von Kleist von Emil Mauerhof. Gr. 8°. 170 Seiten. Preis 4 ^ oder 5 Francs ord. In Rechnung 25»/g, bar 33^,o/g. Der bekannte streitbare Aesthetiker giebt in dieser Schrist eine von starker Leiden schaft diktierte Würdigung des großen deut schen Dramatikers Heinrich v. Kleist, ver bunden mit einer ebenso leidenschaftlichen Parallelcharakteristik Schillers als dramati schen Dichters. Mit heiligem, den Leser schließlich fortreißenden Eifer feiert er die machtvolle, mehr und mehr dem Bewußtsein des deutschen Volkes sich einprägende künst lerische Persönlichkeit des so lange ver kannten märkischen Genies. Die Schrift wird, wie alles von Mauerhof, für und wider zweifellos berechtigtes Aufsehen erregen. Gleichzeitig bitten wir, nicht am Lager —^xhlen zu lassen: Gmit Wauerhof: MM Wm»i> Neyer oder Die Kunstform des Komans. Gr 8". 59 Seiten. Preis 1 20 H ord. Wtmsche M Keine. K-raj. Gr. 8°. 96 Seiten. Preis 2 ^ ord. Jos Wese« iies Tragische« in alter und neuer Zeit. Gr. 8". 52 Seiten. Preis 1 20 H ord. Jer IlchriW iier Poesie. Gr. 8". 38 Seiten. I 20 H ord. In Rechnung 2b»/„, bar 33'/,°/». Zürich. Karl Henckell L Co. — Stets gangbar! — f5652j . Immer mit Kumor! Reichhaltige Auswahl komischer Vorträge für Herren u. Damen Von Rudolf Wellnau. Bd. I—IV ä 1 ord., 70 H netto, 60 H bar u. 7/6, auch gemischt Oranienburg. Kd. Krepyoff's Verlag. ,«4i Entscheidungen des Reichsgerichts. Herausgegeben von den Mitgliedern des Gerichtshofes und der Neichsanwaltlchaft. Von der in unserem Verlage erscheinenden Sammlung der Entschei dungen des Reichsgerichts in Civilsachen (bis jetzt 39 Bände im Gesamt preise von 156 kündigt H. Haessel's Verlag in Leipzig unter dem nach stehenden Titel einen Auszug in ca. 20 Lieferungen ä 3 ^ an: „Die Entscheidungen des Reichsgerichts in Civilsachen Band I bis XXXVIII der von den Mitgliedern des Gerichtshofes veranstalteten Sammlung in abgekürzter Fassung und in systematischer Ordnung herausgegeben von Gustav Schnitze, Rechtsanwalt bei dem Reichs gericht, und vr. iui-. Fritz Schultze, Assessor." Nach dieser Ankündigung soll also der Auszug die sämtlichen in den ersten 38 Bänden der Entscheidungen in Civilsachen abgedruckten Urteile, und zwar uur diese, in abgekürzter Fassung enthalten. Von vielen Seiten darüber befragt, welche Stellung wir zu diesem Vorgehen einnehmen, erklären wir hiermit, daß wir Bedenken gegen dessen Zulässigkeit haben. Die in den in unserem Verlage erscheinenden beiden Sammlungen der Entscheidungen des Reichsgerichts veröffentlichten Entscheidungen sind nicht immer ein wörtlicher Abdruck der ergangenen Urteile, sondern zu einem großen Teil Bearbeitungen und zwar zumeist Bearbeitungen in kürzerer Fassung. Diese und die Auswahl der für die Rechtsprechung im Deutschen Reiche maßgebenden Urteile sind unseres Ermessens geschützt, denn unsere Sammlungen enthalten keineswegs alle reichsgerichtlichen Entscheidungen, sondern nur diejenigen, welche wegen der entschiedenen Rechtsfragen oder wegen der eigentümlichen Gestaltung des Falles von be sonderem Interesse sind. Daß der Auszug aus unserer Sammlung keine Bürgschaft dafür ge- währen kann, daß richtig ausgezogen oder nichts Wesentliches ausgelassen ist, brauchen wir nicht besonders hervorzuhcben. Der scheinbare Vorteil der systematischen Ordnung des Auszuges wird durch die Generalregister zu unserer Sammlung, von denen demnächst das zum 31.—40. Bande er scheint, ausgewogen. Die Gerichte werden sich nach wie vor nur aus unsere Sammlung berufen, die auch in der Litteratur, bis zu den einfachen Text ausgaben der Gesetze herab, angezogen wird. Wenn z. B. ein Gerichtshof anführt oder in der Litteratur citiert wird: Vgl. E. d. R. G. i. Civils. Band 20, S. 19, wer vermag dann in dem angekündigten Auszug zu finden, worauf sich dieses Citat bezieht? Ein Käufer des Auszuges würde mit Bedauern wahrnehmen, daß in diesem wie wohl auch in anderen Fällen der Auszug versagt. Leipzig Erwiderung. Der Bearbeiter meines Buches, Herr Reichsgerichts-Anwalt Gustav Schultze, übcr- giebt mir seine hier folgende, durchaus sachlich gehaltene Antwort auf obige Anzeige, die wohl geeignet ist, die dort aufgetretenen irrigen Ansichten zu zerstreuen. -Die Bedenken gegen die Zulässigkeit des Unternehmens sind völlig ungerecht fertigt, da es sich um die Bearbeitung von amtlichen Erlassen rc. handelt, überdies hier von einer mechanischen Vervielfältigung nicht die Rede sein kann. Ob das Unter nehmen Erfolg haben wird, mag die Sorge der Unternehmer sein; ich brauche also an dieser Stelle hierauf nicht einzugehen. Daß sowohl bei der Abkürzung als auch bei der systematischen Anordnung das Richtige getroffen ist, wurde mir bereits ron kompetenten Sachkennern bezeugt. Auch die Befürchtung, daß der Käufer des Buches eine nach der Sammlung des Gerichtshofes angeführte Stelle in unserem Buche schwer werde ausfinden können, ist unzutreffend, weil dem Buche ein Verzeichnis der be arbeiteten Entscheidungen in chronologischer Ordnung mit der Angabe des Bandes und der Seitenzahl der zu Grunde gelegten Sammlung angehängt werden wird, wo durch ohne weiteres die Auffindbarkeit der citierten Reichsgerichtsentscheidungen er möglicht wird. Ob das vorhandene Generalregister der Reichsgerichtsentscheidungen Bd. 1—30 auch dann, wenn es weiter fortgeführt werden wird, geeignet ist, die praktische Brauchbarkeit unseres Buches zu beeinträchtigen, ist eine Frage, die von Sachkennern gewiß verneint werden wird, kommt hier aber nicht weiter in Betracht, da darüber das kaufende juristische Publikum fein Urteil abgeben wird.« Ich spreche nur noch mein Erstaunen aus, wie cs möglich sein konnte, daß ein bedeutender Verleger Zweifel an der Rechtmäßigkeit meines Unter nehmens äußern konnte, und zeige hiermit an, daß die Herstellung eifrig betrieben wird. Lieferung 2 erscheint in 8 Tagen, und bis Ende des Jahres wird das Buch fertig sein. Leipzig. K. Kaesset, Verlag. 161» Weit L Komp.
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