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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1898
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- 1898-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1898
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- Deutsch
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37, 15. Februar 1898. Nichtamtlicher Teil. 1229 tifizierung dem Fragsteller zurückgegeben und eine, ebenfalls amt. lich identifizierte dritte Probe derjenigen Zollstelle überwiesen werden kann, bei der die Schlußabsertigung erfolgen soll. Ist die Vorlegung von Proben durch die Beschaffenheit der Ware ausgeschlossen, so sind der Anfrage entweder Abbildungen oder eine so genaue Beschreibung beizufügen, daß die verlangte Auskunft erteilt werden kann und auch ohne die Ware verständlich bleibt. Ist weder die Vorlegung von Proben, noch eine ausreichend deutliche und anschauliche Beschreibung der Ware möglich, so ist die Auskunft abzulehnen. Die Direktivbehörde kann von der Vorlegung von Proben ab. sehen, soweit sie diese für entbehrlich erachtet. IV. Dem Fragsteller steht eine Beschwerde gegen die erteilte Auskunft nicht zu. Die Befugnis des Zollpflichtigen, gegen eine auf Grund der erteilten Auskunft erfolgte Warenabfertigung nach Maßgabe des 8 12 des Vereinszollgesetzes Beschwerde zu erheben, wird hierdurch nicht berührt. V. Die Kosten der etwa erforderlichen sachverständigen Unter suchung der Ware, sowie die durch den Transport der Waren proben entstehenden Aufwendungen hat der Fragsteller zu tragen. Weitere Kosten sind demselben nicht aufzuerlegen. Die Direktiv- behörden sind befugt, die Bestellung eines angemessenen Kosten vorschusses zu verlangen. Insbesondere hat dies dann zu ge schehen, wenn der Fragstellcr im Jnlande weder seinen Wohnsitz noch eine gewerbliche Niederlassung hat. VI. Von der erteilten Auskunft ist derjenigen Zollstelle des Direktivbezirks, bei der die Schlutzabfertigung der Ware erfolgen soll, soweit thunlich unter Beifügung einer identifizierten Waren probe, Kenntnis zu geben. Inwieweit eine Mitteilung an die übrigen Zollstellen des Direktivbezirks einzutreten hat, bleibt dem Ermessen der Direktivbehörde überlassen. VII. Die der erteilten Auskunft zu Grunde liegende Ent scheidung ist für die der Direktivbehörde unterstellten Zollbehörden maßgebend. Wird nach Erteilung der Auskunft die derselben zu Grunde liegende Entscheidung von der Direktivbehörde selbst oder von der obersten Landes-Finanzbehörde oder von» Bundesrat dahin abge ändert, daß die Ware einem höheren Zollsatz unterliegt oder daß ein geringerer Taraabzug einzutreten hat, so ist von der Nach erhebung der Zolldifferenz für diejenigen Warensendungen des Frag stellers abzusehen, die vor der Bekanntgabe der Aenderung an die Absertigungsstelle in Gemäßheit der erteilten Auskunft zur Schluß abfertigung gelangt sind. Hat jedoch der Fragsteller die unter Ziffer II und III bezeichneten Angaben wider besseres Wissen unterlassen oder unrichtig gemacht, so ist die Zolldifferenz von ihm einzuziehen, soweit nicht Verjährung eingetreten ist. VIII. Die obersten Landes-Finanzbehörden sind ermächtigt, die der Auskunft zu Grunde liegende Entscheidung nach ihrer Ab änderung auf die vom Fragsteller auf Grund der Auskunft ein geführten Waren noch drei Monate lang weiter anwenden zu lassen, wenn der Fragsteller nachweist, daß die Einfuhr infolge von Ver trägen stattfindet, die er vor der Bekanntgabe der Abänderung an die Abfertigungsstelle in gutem Glauben abgeschlossen hat. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die ursprüngliche Ent scheidung durch Aenderungen der Gesetzgebung oder des amtlichen Warenverzeichnisses oder anderer öffentlich bekannt gemachter Aus führungsvorschriften ihre Giltigkeit verloren hat. Die von den obersten Landes-Finanzbehörden hiernach erteilten Bewilligungen sind in die dem Bundesrat alljährlich vorzulegenden Verzeichnisse der aus Billigkeitsgründen gewährten Zollnachlässe aufzunehmen. IX. Von jeder Aenderung in der der Auskunft zu Grunde liegenden Entscheidung, sofern sie nicht auf Aenderungen der Gesetz gebung oder des amtlichen Warenverzeichnisses oder anderer öffent lich bekannt gemachter Ausführungsooischriften beruht, ist dem Fragsteller innerhalb eines Jahres von der Erteilung der Auskunft ab von Amts wegen, später nur auf Anfrage Mitteilung zu machen. X. Die Reichsbeoollmächtigten für Zölle und Steuern haben von den erteilten Auskünften fortlaufend Kenntnis zu nehmen und von denselben mit thunlichster Beschleunigung dem Reichs-Schatzamt in möglichst abgekürzter (tabellarischer) Form Mitteilung zu machen. Fälle, die so einfach liegen, daß eine Verschiedenheit der Ansichten ausgeschlossen erscheint, oder in denen es sich um ganz untergeordnete Fragen handelt, können von der Mitteilung ausgenommen werden. Das Reichs-Schatzamt hat dafür Sorge zu tragen, daß Verschieden heiten in den von mehreren Direktivbehörden über dieselbe Ware erteilten Auskünften mit größter Beschleunigung durch Vermittelung der beteiligten obersten Landes-Finanzbehörde oder des Bundesrats beseitigt werden. Gustav Freytags Wohnhaus. — Gustav Freytags Villa in Wiesbaden, worin der Dichter während der letzten Lebensjahre den Winter über zu wohnen pflegte und worin er auch am 30. April Füufundjechjigsier Jahrgang. 1895 gestorben ist, stand seitdem zum Verkaufe aus, ohne daß sich ein Käufer fand. Nunmehr aber ist, wie man dcrSchlesischenZtg. schreibt, die Villa zum Verkauf gekommen, und zwar hat sie der bisherige Polizeipräsident in Aachen, Graf Matuschka, sür den Preis von 85000 ^ erworben. Die Villa besteht aus zwei bewohnbaren Stock werken, in denen zu Lebzeiten des Dichters sich die Wohn- und Schlaf räume befanden, während in einem kleinen Nebenbau, über einem Stall und einer Remise, noch ein Raum vorhanden ist, worin Gustav Freytag zu arbeiten, d. h. seinem Sekretär zu diktieren pflegte. Hier, in diesem unscheinbaren Zimmer, ist ein großer Teil des Werkes -Die Ahnen- entstanden. Das Haus war in letzter Zeit nicht gerade sorgfältig erhalten worden und bot nichts weniger als einen anziehenden Anblick. Einer Erinnerungstafel für den großen Dichter entbehrt das Haus bis zur Stunde. Aeue Bücher, Kataloge rc. sür Buchhändler. duristisods HovitLtsu. lotsroutionsls Usvus übsr ulls ürsodsi- ouogsQ äsr ksodts- und 8tg,g.t8vvisssnsllkuktsu usdst kslsrutso übsr iotsrsssuots Rssdtstülls und tzlutsodsidullgso. IV. dudr- guog. Hr. 2. (15. Lsbruur l 898.1 8". 8. 17—32. VsrlLg voo dodunn Ambrosius Lurtd io Lsixmg. Ido Ludlisdsrs' Wssirlz-. Mrs ^rusriouu book truds jourusl. ^unuul summurz- uumdsr. Voi. IdII. Ho. 5. (29. ds-uusr 1898.) gr. 8". 71/2 Logen u. 8. 216—296. Hsvv Vord, k. k. Lovvdsr, 59 Ouuns 8trset. Nonntliods Nittsilungsn des Luoddnnd>ungs - (dsdllksn- Vsrsios ru Leipzig. 65. Vsrsinsjndr. Ur. 2. (Lsdruur 1898.) 4°. 1 Statt. douroul general de l'imprimsris st de In libruiris. Radis aipda- dstigus ds la bibliograpdis ds la Francs, dnnes 1897. gr. 8". 8. 893—1107. Saris, 117 Louisvard 8aint-6srinain, Osrols ds la 1/idrairis. Lidliograxdisodsr Nonatsbsriodt übsr nsu srsodisnsns 8odul- und Lnivsrsitätsssdrit'tsn (Oisssrtationsn — Srogrannnaddandlungsv — Ladilitationssodrittsn ste.), drsg. von dsr Tisntralstslis tür Lisssrtationsn und Srograrnrns von dustav Sood in Lsiprig. 9. dadrgang. dir. 5. (I. Ssdruar 1898.) gr. 8". 8. 65—76. dir. 1583 -1841. Latdolisods Rdsologis. (L,s1igionspdilosopdis,8slrtsngsöedisdts ste.) Lntig.-Latalog dir. 126 von dosspd doiovior in kossn. 8". 75 8. 2115 dirn. Litsrarisods 8sltsndsitso, alts Holesodnitt- und Lupksrvvsrlrs sto. sto. dnösigsr tür Lidliopdilsn dir. 102 von d. 8odsibIs in Stuttgart. 8". 28 8. 260 dirn. Das Lsdsn ain Hots. (dlsinoirsn, Liograpdissn, 6daralcts- ristnksn sto.) dntig.-ilatalog dir. 72 von SranL Rsudnsr's Antiquariat in Lüsssldork. 8". 108 8. 1863 dirn. IVilliams and dlorgats's (London, Ldindurgd, Oxkord) Loolr Oiroular. dir. 120. (Ssbruar 1898.) 4". 14 8. 496 iVrn. Wissenschaftlicher Kongreß. — Der IX. internationale Kongreß für Hygiene und Demographie wird vom 10. bis 17. April in Madrid abgehalten werden. Verein deutscher Ingenieure. — Die 39. Hauptversamm lung des Vereins deutscher Ingenieure wird in den Tagen vom 6. bis 8. Juni d. I. in Chemnitz stattfinden. Buchhandlungsgehilfenoerein zu Leipzig. — Vordem Buchhandlungsgehilfenverein zu Leipzig und seinen Gästen wird, wie der Vorstand mitteilt, am Freitag den 25. Februar Herr Otto Mühl brecht, Fa. Puttkammer L Mühlbrecht, Berlin, einen Vor trag halten, dessen Thema lauten wird -Erinnerungen aus meinem Leben». Bei der großen Wertschätzung, die Herrn Mühlbrecht von alt und jung im Buchhandel mit Recht entgegengebracht wird, ist ein reger Besuch des Vortragsabends, zu dem auch die Damen der Mitglieder und Gäste Zutritt haben, zu erwarten. Man versam melt sich im kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses, wo der Vortrag pünktlich um '/«9 Uhr beginnen wird. -Krebs-, Verein jüngerer Buchhändler zu Berlin. — Am 6. Februar hat der -Krebs- seine Freunde wieder einmal mit einem ganz besonderen Feste überrascht. -Fastnachtsjahrmarkt in Krebshausen- nannte man es. Die Parterre-Räumlichkeiten des Vereinshauses waren in eine altertümliche Stadt verwandelt, die mit ihren Thoren, Mauern und Häusern einen großartigen Ein druck aus die Besucher machte. Als gegen ^6 Uhr der Bürger meister mit seinen Räten vor den Thoren Krebshausens die Eröff nung des Jahrmarkts feierlich proklamierte, da strömte die in den Vorräumen Kops an Kopf harrende Menge in die Stadt, in der sich bald ein buntbewegtes Leben abspielte. Wie an einem herrlichen 164
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