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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-02-18
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1898
- Sprache
- Deutsch
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Verletzungen dadurch wesentlich gemindert, daß die Enden der (angeblich rostfreien) Drahtklammern nicht im Innern des Heftes, sondern auf dessen Rücken liegen und dort durch genügend starke Leinen- oder Tauenpapierstreifen gut verklebt sind. In die Bibliotheken sind durch Ankauf zu erwerbende Werke von bleibendem Werte fortan, soweit thunlich, nur in Einbänden mit Fadenheftung einzustellen; für andere Bücher kann von dieser Forderung in Berücksichtigung der Interessen des Buchhandels zur Zeit noch abgesehen werden. Die Schulaufsichtsbehörden wollen dementsprechend das Erforderliche alsbald veranlassen. (gez.) Bosse. An die sämtlichen Königlichen Provinzial- Schulkollcgien und die sämtlichen König, lichen Regierungen. Sonntagsruhe im Wiener Buchhandel. In der Oesterreich-ungarischen Buchhändler-Correspondenz hatte der Vorsteher der Wiener Korporation die folgende Mitteilung und Aufforderung bekannt gegeben: -In der außerordentlichen Korporations-Versammlung vom 27. November 1897 wurde der Beschluß gefaßt, die an die Be hörde auf Grund des Beschlusses der Korporations-Versammlung vom 26. Mai 1897 gerichtete Eingabe vom 29. Mai d. I, Z. 76, welche auf die Einführung der Sonntagsruhe während der Monate Mai bis August Bezug hat, dahin zu erweitern, daß die Sonntagsruhe für alle Monate des Jahres — mit Ausnahme des Dezembers und der zu Inventuren und Abschlüssen nötigen Zeit — gesetzlich eingesührt werden möge. «Die Mitglieder der Korporation werden hiervon mit dem Ersuchen in Kenntnis gesetzt, diesem Beschlüsse schon jetzt thun- lichst Folge zu geben. Der Vorsteher.« Auf diese Veröffentlichung hatte der Gehilfen-Ausschuß das folgende Schreiben an den Korporationsvorstand gerichtet: -Wien, 24. Januar 1898. -Löbl. Vorstand der Korporation der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler in Wien. -Wir erlauben uns ganz ergebenst darauf aufmerksam zu machen, daß die Aufforderung an die Korporationsmitglieder, wie sie in der -Oesterreich-ungarischen Buchhändler-Correspondenz« vom 15. Januar 1898 an der Spitze des Blattes steht, eine Ein schränkung enthält, die (lt. B.-C. v. 18. Dec. 1897) in dem be treffenden Beschlüsse nicht vorkommt, nämlich die Worte: -und der zu Inventuren und Abschlüssen nötigen Zeit«. -Wir fühlen uns verpflichtet, aus diese scheinbar geringfügige Angelegenheit hinzuweisen, weil die bezeichnte Einschränkung sich so weit ausdehnen läßt (manche wollen zwei bis vier Monate Ostermeß-Arbeilen als Inventur und Abschluß erklären), daß sie einen ganz unvereinbaren Gegensatz zu der beschlossenen elf monatlichen Sonntagsruhe bilden kann. Die Einschränkung ist daher sehr geeignet, den Wert des gefaßten Beschlusses wesentlich zu verringern. -Nur ganz flüchtig wollen wir noch erwähnen, daß es künftig der Korporation schwerer sein wird, Beschlüsse durch zuführen in Fällen, wo kein gesetzlicher Zwang mitwirkt, sondern die freiwillige Unterwerfung gefordert wird, wenn jene Kor porationsmitglieder, die sich jetzt vertrauensvoll dem Beschlüsse gefügt haben, sehen, daß es anderen, den weniger Bereitwilligen, gar so leicht gemacht wird, sich dem Drucke, den der Beschluß ausüben soll, zu entziehen. -Wir stellen daher die höfliche Bitte: -Der geehrte Korpo. rationsvorstand möge diese Angelegenheit noch einmal über prüfen, die bekannte Aufforderung, aber ohne die besprochene Einschränkung, wenn möglich in der nächsten Nummer der »Buchhändler-Correspondenz- wiederholen und vielleicht noch einige Worte in auffallender Weise beifügen, in welchen darauf hingewiesen wird, daß die betreffende Stelle nur irrtümlich aus genommen wurde, aber überhaupt keine so ausgedehnte Bedeu tung haben könne, daß die elsmonatliche Sonntagsruhe dadurch erheblich verkürzt wird.« -Wollen Sie gütigst dieses Schreiben mit dem bisherigen Wohlwollen aufnehmen, denn es ist wahrlich nicht sein Zweck, dem geehrten Korporationsvorstande Schwierigkeiten zu machen oder einen Gegensatz zwischen Gehilfenschaft und Korporation hervorzurufen; im Gegenteile, wir selbst traten jenen Kollegen, die auch in der strengsten Jahreszeit keine Rücksicht üben wollen. entgegen, und wir erkennen dankbar an, daß der Beschluß über die elfmonatliche Sonntagsruhe in Ihrer Rücksicht und Ihrem Wohlwollen für die Gehilsenschaft wurzelt. -Schließlich sprechen wir noch unseren besten Dank aus für die freundliche Erklärung des Herrn Vorstehers, daß er Korpo rationsmitglieder, die ihre Geschäfte an Sonntagen jetzt noch öffnen, durch persönliche Einwirkung zu bewegen sucht, den Kor porationsbeschluß zu befolgen. -Mit vorzüglicher Hochachtung und Ergebenheit -Für den Gehilfenausschuß der Buch-, Kunst- und Musikalien händler: -Rudolf Leder, Hans Kufahl, derzeit Schriftführer. dz. Obmannstellvertreter.« Dieses Schreiben gelangte in der Ausschußsitzung der Kor poration vom 1. d. M. zur Behandlung und wurde unter Billigung des Ausschusses vom Vorsteher wie folgt beantwortet: -An den löblichen Gehilfenausschuß der Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler. -Auf Ihre Zuschrift vom 24. Januar 1898 erlaube ich mir, nach erfolgter Besprechung im Korporationsausschusse, zu er widern: -Der von Ihnen beanstandete Passus -mit Ausnahme der zu Inventuren und Abschlüssen nötigen Zeit- befindet sich wört lich in der von Herrn O. Friese eingebrachten Resolution, welche in der außerordentlichen Korporationsversammlung vom 27. No vember 1897 zur Annahme gelangte und welche die Grundlage der bei dieser Angelegenheit geführten Debatte und Beschlüsse abgab. Außerdem ist die Inventur ausdrücklich im Gesetze vom 16. Januar 1895, § 1, Art. 3, alin. 3, vorgesehen. -So sehr ich für die weitestgehende Sonntagsruhe stimme, so kann ich mich doch anderseits der Erwägung nicht verschließen, daß in gewissen Ausnahmsfällen — bei Ausschreibung der Neu jahrsrechnungen, bei dringenden Ostermeßarbeiten rc. — in ver schiedenen Geschäften die Zuhilfenahme einiger Sonntags-Vor- mittage eine kaum zu vermeidende Notwendigkeit ist, mit der selbst ein Gesetz der absoluten Sonntagsruhe zu rechnen haben wird. -Ich hatte gehofft und hege auch heute noch die Erwartung, daß die Gehilfenschaft, wenigstens zum großen Teile, so viel guten Willen, Einsicht in die thatsächlichen Verhältnisse und Interesse am Geschäfte hat, um über diesen Widerstreit unseres weit gehenden Beschlusses mit solchen Ausnahmsfällen freundschaftlich hinwegzukommen; aus dem — nicht etwa nach längerer Zeit, sondern schon nach drei der arbeitsreichsten Wochen — ein gelaufenen Briefe muß ich jedoch schließen, 1>aß diese Voraus setzung, wenigstens bei einem Teile der Gehilfenschaft, nicht zu treffend zu sein scheint. -Es kann nun in der Mittelstellung, die ich zwischen den thatsächlich dringenden Bedürfnissen der Kollegen und den Wünschen der Gehilfenschaft einnehme und die in diesem Falle eine Vermitt lung und einen Ausgleich der verschiedenen Interessen erheischt, nicht rötlich erscheinen, aus dem weitgehenden Entgegenkommen jenes Beschlusses die geringfügige Beschränkung gänzlich zu eli minieren, vielmehr fühle ich mich zu der Bitte veranlaßt, Ihre freundlichen Versicherungen in Wirklichkeit umzusetzen und darauf hinzuwirken, daß in Fällen, welche dem allgemeinen Gesetze unterzuordnen nicht angeht, den — nach der Natur der einzelnen Geschäfte verschiedenen — Ausnahmen Rechnung getragen werde. Dagegen wiederhole ich mein schon mehrfach gegebenes Ver sprechen, dafür nach besten Kräften Sorge zu tragen, daß die Geschäfte Sonntags geschlossen bleiben und daß jene erwähnten Ausnahmen nicht die Form der Regelmäßigkeit annehmen. -Ich bin schließlich gerne bereit, in konkreten Fällen, wo eine eklatante Mißachtung jenes Beschlusses vorliegt — Sie führen nur allgemein gehaltene Befürchtungen an — auch ferner meinen Einfluß aufzubieten, welcher bisher schon in einem speziellen Falle von Erfolg begleitet war, um dem Ziele absoluter Sonn tagsruhe möglichst nahe zu kommen. -Ich glaube auch, auf diese Weise bessere Resultate erzielen zu können als durch drakonische Aufforderungen, die durchzu führen — wie Sie wissen — nach dem heutigen Stande der Ge setzgebung jede Handhabe fehlt. -Wien, am 7. Februar 1898. Kleine Mitteilungen. Zolltarif für Cuba. — Als Spanien gezwungen war, seiner großen Kolonie Cuba Selbstverwaltung zu gewähren, wurde auch ein neuer Zolltarif für Cuba ausgearbeitet, worin spanischen Waren niedrigere Zölle zugestanden wurden. Aus diesem Tarif, der am 20. September v. I. in Kraft getreten ist, veröffentlicht die Papierzeitung u. a. folgende Zollsätze. (Spanische Waren haben nur
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