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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1898
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- Deutsch
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43. 22. Februar 1898. Nichtamtlicher Teil. 1437 bund allein umfaßt ungefähr 100 000 Sänger. Die meisten der Vereine gehören ferner einem Provinzial- oder Gau-Ver- bande an, und diese haben sich wieder zu einem Ganzen zusammengeschlossen, welches einen gewaltigen Organismus bildet. Wer von dem Gesangsfeste eines Provinzial- oder Gau-Sängerbundes heimkehrt, bringt vielfache Anregung nach Hause, die noch lange segensreich fortwirkt. Und noch auf ein anderes Moment von größter Be deutung möchten wir Hinweisen. — Wo unser Volk sich mit fremden Elementen mischt, hat das deutsche Lied noch eine andere Kulturaufgabc; sichtbar wie wenig anderes zeigt es dem Fremden ein Stück der deutschen Kultur Das deutsche Lied bildet dort den Mittelpunkt des deutschen Lebens und ist der kräftigste Damm gegen die Fortschritte fremden Elementes; langsain und unwillkürlich beginnt es die Herzen derer zu erobern, deren Lippe nur ungern das deutsche Wort spricht. Und ein solches Gut, das unsere Vorfahren gehegt und ge pflegt haben, sollen wir uns leichtfertig verkümmern lassen?! Wir leben in einer Zeit, in der das deutsche Volk die Früchte seiner großen Siege, seiner gewaltigen Machtstellung in Europa reifen sieht; auf manchen Gebieten kämpfen wir mit anderen Nationen um die Palme; ein Gebiet, auf dem wir unbestritten die Führung haben, ist das der Pflege der Musik. Wer nicht will, daß die Entwickelung unseres musi kalischen Lebens verkümmere, der helfe uns in dem Kampfe gegen Bestrebungen, die französischer Geschäftsgeist erfunden hat und die einige Agitatoren auch bei uns einführen wollen. Er wird sich Dank erwerben um das deutsche Lied. Zu der Frage des Aufführungsrechtes. Entnommen dem »Musikalischen Wochenblatt« von E. W. Fritzsch in Leipzig. Seit einigen Jahren zeigt sich eine lebhafte Bewegung der Musik- und Gesangvereine der Reichslande und der Schweiz gegen die Besteuerung der musikalischen Aufführungen, wie sie die Losistö äss sntsurs, sorvpositsars st öäiteurs äs musigus, die ihren Sitz in Paris hat, auf Grund des in den Reichslanden und der Schweiz geltenden Urheberrechtes von allen Auf führungen mit immer größerer Strenge und zunehmender Be lästigung der beteiligten Kreise erhebt. Die finanziell stark interessierten General- und Unteragenten der Socistö haben durch die willkürliche und rücksichtslose Art, mit der sie Vor gehen, eine von Jahr zu Jahr steigende Erregung in den be teiligten Kreisen hervorgerufen. Diese Erregung gipfelte in der einmütigen Kundgebung der reichsländischen Vereine, die voriges Jahr in Oberehnheim stattfand, und in einer Petition an den schweizerischen Bundesrat seitens 697 schwei zerischer Musik-, Gesang- 2c. Vereine, hinter der nahezu 100 000 Mitglieder stehen, um energische Maßregeln gegen das Unwesen und die Ausbeuterei durch die fran zösische Locästs äss sutsurs und ihre Agenten zu er bitten. Der Kernpunkt der schweizerischen Petition ist neben der Einschränkung der viel zu weit gehenden Schutzbe strebungen auf internationalem Gebiete (Berner Uebereinkunft) folgender: »Der Schutz des Aufführungsrechtes musikalischer Werke bedarf keines Vorbehaltes, doch darf das Recht der Aufführung musikalischer Werke und einzelner Teile oder rechtmäßiger Bearbeitungen musikalisch-dramatischer Werke für Concertzwecke Dritten nicht versagt werden, wenn der Veranstalter einer Aufführung das zu benutzende Noten material vom Verleger käuflich erworben hat.« In der Sitzung des Ständerates zu Bern begründete der Referent diese Forderung in eingehender Darstellung und im Anschlüsse an die Beschlüsse des Nationalrates; er wies darauf hin, wie die Gesellschaft dank einem geschickten System von Ein- güusuuoi-chMier Jahrgang. chüchterungen und Bedrohungen unter Vermischung wahrer und falscher Thatsachen in wahrhaft unerhörter Weise die Gesang- und Musikvereine ausgebeutet habe. Kein Volksfest, kein Schützen-, Turn- oder Sängerfest sei mehr sicher vor ihrer Habgier; das ganze musikalische Leben des Volkes drohe hierdurch mehr und mehr lahm gelegt zu werden. Ein förm liches Spioniersystem erstrecke sich über das Land, das die unbedeutendsten Aufführungen der entlegensten Dörfer auf stöbere. — Konnte man den Aufführungen direkt nicht bei kommen, so hielt sich die Sociöts in den verschiedenen Kantonen mit mehr oder weniger Glück an die Wirte und machte sie verantwortlich, obwohl diese in der Regel bei der Zusammen stellung der Programme gar nichts zu sagen haben und in ihrer großen Mehrzahl überhaupt von den einschlägigen musi kalischen und rechtlichen Fragen gar nichts verstehen. Bei der Neuheit der Sache wurden auch von den Gerichten durch falsch ausgelegte Gesetzesparagraphen rc. oft die schiefsten Urteile gefällt, auch die Verteidiger waren gar zu häufig nicht auf der Höhe ihrer Aufgaben. Der schweizerische Bundesrat hat die gerügten Uebel- stände zugegeben und versprochen, diese Petition in Berück sichtigung zu ziehen. Verhältnisse ähnlicher Art herrschen, wie schon im Ein gänge angedeutet, in den Reichslanden. Die Bedrückungen des musikalischen Lebens veranlaßten den bekannten Diri genten und Komponisten Hilpert, kaiserlichen Musikdirektor in Straßburg i. E., eine Generalversammlung der elsässisch- lothringischen Musikvereine nach Oberehnheim einzuberufen, auf der er in ausführlicher, klarer, zu der erwähnten Kundgebung führender Darstellung die Mißstände beleuchtete, die die Besteuerung musikalischer Aufführungen seitens der Loeists äss sutsurs auch in den Reichslanden hervor gerufen hat. Im Oktober des Jahres 1895 richteten die Musikalien händler der Reichslande und der Schweiz ein Schreiben an den Verein der deutschen Musikalienhändler, das die dringende Bitte enthielt, »dahin wirken zu wollen. Laß bei öffentlichen Aufführungen — soweit esffich nicht um Bahnenaufführungen handelt — keinerlei Aufführungsgebühren erhoben werden, daß vielmehr das Recht der Aufführung lediglich an die käuf liche Erwerbung des zur Aufführung notwendigen Noten materials vom Verleger gebunden sein solle«. Die General versammlung des Vereins der deutschen Musikalienhändler machte diesen vernünftigen und gerechten Vorschlag zu dem ihrigen. Der schädliche Einfluß der Besteuerung von Auf führungen hat in der Schweiz und in den Reichslanden bereits sehr nachteilige Wirkungen ausgeübt. Werke, die einen Auffahrungsvorbehalt tragen, werden häufig nur aus diesem Grunde von Direktoren und Gesellschaften bei der Vorlage zum Ankauf zärückgewiesen; Vereine, Institute, Kapelle», Konzertdirektionen fangen an, ihre Ankäufe von Musikalien, Instrumenten rc. einzuschränken. In unheilvoller Weise hat diese Steuer auf den Verlags- und Sortiments-Musikalienhandel und die verwandten Berufszweige eingewirkt. Das Vorgehen der Zooiötö äss -mtsurs hat sich zu einem unerträglichen Miß stande herausgebildet, der lähmend auf das Musikleben und die Entwickelung des Handels einwirkt. Und solche Zustände wollen einige Agitationen auch bei uns verbreiten I — Man stelle sich vor, zu welcher uner träglichen Einschränkung des ganzen musikalischen Lebens, zu welcher Belästigung der weitesten Kreise es in Deutschland kommen würde, wollte man bei uns eine der französischen Soeistö äss autsurs ähnliche Einrichtung einführen Mit schönen Worten würde man anfangen, nach und nach aber die Saiten ebenso straff anziehen wie in anderen Ländern! Keine Dreh orgel, die in einem armseligen Dorfwirtshause zum Tanze 191
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