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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.03.1898
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- 1898-03-08
- Erscheinungsdatum
- 08.03.1898
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- Deutsch
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85. 8. März 1898. Nichtamtlicher Teil. 1818 Dresden 1895 und in Bern 1896, ebenso bei dem Inter nationalen Verleger-Kongretz in Brüssel 1897 durfte er den deutschen Buchhandel mit vertreten. Redner glaubt, dah wir, wenn nicht alle Zeichen trügen, in dem buchhändlerischen Jnteressenkampse den Höhepunkt hinter uns haben. Seit der Hauptversammlung des Börsen vereins in Frankfurt a. M. am 25. September 1887 sei ein gewisser Stillstand in der Bewegung eingetreten, nachdem es möglich geworden ist, mit Hilfe der Provinzialverbände wenigstens die schlimmsten Auswüchse zu beseitigen. Für den Buchhandel in Frankreich, Belgien, Holland und England fangen die Kämpfe, die wir hinter uns haben, jetzt erst an. Auf dem internationalen Verlegerkongresse in Brüssel 1897 fand die in Deutschland versuchte Lösung mancher wichtigen Frage die Zustimmung und Anerkennung des Auslandes. So wurde beschlossen, unsere Verkehrsordnung, die Verlags ordnung und die Ordnung des Restbuchhandels ins Franzö sische zu übersetzen und damit den Nachbarländern zugänglich zu machen. »Dies beweist, dah wir die richtigen Wege ge gangen sind, und berechtigt uns, der Zukunft vertrauensvoll entgegenzusehen.« — — Durch lauten und anhaltenden Beifall brachten die Zu hörer dem geschätzten Redner den Dank für seinen hoch interessanten und anregenden Vortrag, den wir hier nur in den Umrissen andeuten konnten, zum Ausdruck. -s.- Kleine Mitteilungen. Post. — Die Handelskammer zu Leipzig veröffentlicht folgende Mahnung an die Leipziger Geschäftswelt in Bezug aus den Paket- Annahme-Verkehr der Post in den Abendstunden: »Im Anschluß an den bekannten Erlaß vom 3. Februar, in welchem der Staatssekretär des ReichS-PostamtS unter Hinweis auf den übermäßigen Andrang an den Paket-Annahmeschaltern in den Abendstunden die Notwendigkeit einer Abhilfe darlegt, hat der hiesige Kaiserliche Ober-Postdirektor uns darauf auf merksam gemacht, daß auch in Leipzig die Einlieferung größerer Massen von Paketen in der Zeit zwischen 7 und 8 Uhr abends Mißstände hervorgerufen hat, denen abzuhelfen dringend rwt- wendia erscheint. ^ -Wir nehmen keinen Anstand, die späte Auflieferung solcher Massen von Paketen als einen Mißbrauch zu bezeichnen, dem die Beteiligten selbst bei gutem Willen leicht abhelfen könnten. Wir dürfen uns dafür auf die Erfahrung berufen. Im Jahre 1876 wurde derselbe Uebelstand wahrgenommen, und die Kaiserliche Ober-Postdirektion traf deshalb die Einrichtung, daß die Schalter 8 Uhr geschloffen wurden. Nach einem Schriftwechsel mit der genannten Behörde richtete damals die Handelskammer an die Beteiligten die Mahnung. im Interesse der Gesamtheit wie jedes Einzelnen die Auf lieferung der Pakete, soweit es irgend zu ermöglichen ist, nicht auf die letzte Stunde vor dem Schalterschluß zu verschieben. -Der Erfolg war so befriedigend, daß der Kaiserliche Ober- Postdirektor sich veranlaßt sah, unter dem 23. Dezember 1884 versuchsweise Aenderung dahin zu treffen, daß bei allen hiesigen Postanstalten die Schalter auch nach Eintritt der Schlußzeit noch so lange offen bleiben sollten, bis alle Personen, welche bis 8 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 7 Uhr, den Schalterraum betreten, zur Abfertigung gelangt sein würden. Was damals versuchs weise eingeführt wurde, müßte jetzt voraussichtlich zurückgenom- men werden, wenn es nicht gelänge, den inzwischen allmählich eingerissenen Mißbrauch auf dem Wege der Freiwilligkeit zu be seitigen, der dem Handelsstande besser ziemt. -Wir wiederholen daher hiermit die frühere Mahnung. -Leipzig den 2. März 1898. -Die Handelskammer. Zweiniger. De. Gensel, S.- Angabe des Druckers auf illustrierten Postkarten. — Die Allgemeine Zeitung vom 5. März berichtet über folgende Ent scheidung des Amtsgerichts München l: -Der Verleger von so genannten humoristischen Postkarten, Georg Faltermaier, wurde zu einer Geldstrafe von 1b ^ verurteilt, weil er eS unterlassen hatte, aus den Karten, wie das Gesetz es verlangt, den Drucker anzugeben. Die Verteidigung stützte sich aus § 6 Abs. 2 des Preß- gesetzeS, wonach die Postkarten unter diejenigen Drucksachen zu rechnen seien, die der oben erwähnten gesetzlichen Bestimmung nicht unterliegen. Das Gericht teilte jedoch diese Anschauung nicht, denn diese -humoristischen- Postkarten seien wegen ihres nicht selten obscönen Inhalts oder ihrer gewagten Abbildungen vom preß- gesetzlichen Standpunkt aus einer Kontrolle zu unterziehen, die nur ermöglicht werde, wenn der Drucker und Verleger auf der Karte angegeben seien. Neue Bücher. Kataloge rc. für Buchhändler. 2ussimvsvstslluv^ dsr visbtigstsu Nissiooslittsrstur, brsg. von dsr ^ksdsmisobsv Luebiisodluvg von 6. Oslvör in Oöttivgsv. 8». 17 8. Vsrsobisdsns LVisssosebsktsu. ^vtig.-XstsIog ODI vov 8i1vio Do cos in Rom, Vis. dsi Oisrdivo 110. 8". 79 8. 590 Uro. Ourioss wsdios st osturslis. ^Its Llsdioiu und klsturvisssv- sobsktsv; Asbsiivs LVisssusebsktsn; Nsgis; ^lebxiois; Ll^stik. ^.otig.-Xstslog Hr. 192 voo 8. Oslvsr^ L 6o. in Lsrlio. 8". 58 8. 671 Uro. Osvtrslblstt kör Dibliotbsirswsssv. Hrsg, uutsr stsodigsr Llit- lvirkuv-: rsdlrsiobsr Dsobgsuosssv äss Io- und lluslsudss voo Dr. 0. Dsrtvig, DibliotbslrsdirsDtor io DsIIs. XV. Isbrgsog. 1898. 3. Dstt. (Nsrr 1898.) 8«. 8. 97—144. Dsipeig, Vsrlsg voo Otto Dsrrssso vitr. lobslt: Dis Dsrisboogso dss Vlorsotiosrs ^.otooio Llsglisksobi ru Obristisv Dsuro, ksirtor ro 2vioksu, voo Riobsrd Leck. — Xoioiosotsr Lo dss Vritbsioios Ostslogus soriptoruio seols- sisstiooruw, voo Dr. Dsik. — Ois Usobtsils dsr Orsbtbsktuog ood dis Hotwsodigirsit ikr vorrobsugso, voo Dr. 8isbsrt. — ksososiooso ood ^.oesigso — Nittsiloo^so sog ood übsr Dibliotdskso. — Vsrmisobts Hotirsu. — Usus Lrsodsioullgso suk dsm Osbists dss Dibiiotbsirsvvsssos. — L.otigusrisebs Xstslogs. — ksrsoosiosobriobtso. Llontdix gsestts ot soglisb litsrstors, sootsioiog s elsssiüsd iist ok publiostioos issusd duriog tbs montir ok isdrusrv 1898. gr. 8". 16 8. Doodoo, 8swxsoo Dov, Nsrstoo L 6o., Dtd. Vbs Dsbrusr^ Nootblv Dsrt ot tbs Kogiist Ostslogus ok DooDs tor 1898. Hr. 14. gr. 8". 18 8. Doodoo, 8sropsoo Dow, Llsrstou L Oowpso^, Dioütsd. 8tssts- ood VolDsvirtllsobstt; Lolitiic. Dibliotbslr dss t 6sb. Rsgisruogsrsts Dr. Ooost. Dösslsr. III. 'I'sil. ^otig.-Xstslox- Hr. 20 voo Dr. D. Düosburg io Növobso. 8". 38 8. 1285 Nro. Dsutsobs Ditsrstur ioolusivs Dsbsrsstruo^so. 2. ^.btsiluog. D—2. Lutig.-Xsts1o§ Xr. 195 voo ^Ibsrt Rsustsio, 8Lbrvsiss- risodss ^.otigusrist io 2äricb. 8". 82 8. Xr. 3143—6002. Vsrsobisdsos IVisssosobsktso, dsruotsr bssoodsrs .-KreditsIrtur (sucb Dortiüirstiou) ood Xuost. Drsobtvsrlrs. lisrs uod Ou rioss. dudso uod 8tudsotso. ^otig. Xstslos Xr. 98 voo 0. Dsbslsos H sollt. Dr. Xlüllsr io Nüvobso. 8". 51 8. 950 klro. Nachrichten der Industrie- und Handelsgesellschaft M. O. Wolfs in St. Petersburg und Moskau. (Hss^oris ssusMiL's «srs- zssos's ros. LI. 0 0-IIeispÜlspi"b Lloosss. Dmoorpopo- ssookiü 6s6lliorxs»il>lsol!iö ^n>os^s.) Nr. 5. 1. (13.) Febr. 1898. Spalte 105—124 und S. 77—93. Inhalt: L. Mawrow, Die Decadence in der französischen Litteratur der Gegenwart (mit 4 Abbildgn.). — N. P. Tschernow, Anleitung zur Einrichtung von Haus- und Privatbibliotheken (mit Abbildg.). — W. Tschujko, die Kunst und die kunstgeschichtlichen Publikationen (namentlich mit Bezug aus Knackfuß's -Künstler-Monographien-). — Monats revue. — Literarische u. a. Notizen (diese Gruppe ist schon von Nr. 4 an durch eine sehr zweckmäßige Abteilung: -Sla wische Nachrichten- vermehrt). — Bibliographie. k. Warnung. — Der Reichsanzeiger veröffentlicht folgende War nung: -Vor der Firma C. H. Ern, auch Herm. Ern oder Chas. Hearne u. Co., früher in Altrincham bei Manchester, zuletzt in London, 40 Lambs Conduit Street Holborn L. 0., und der mit ihr anscheinend identischen, jedenfalls aber in enger Verbindung stehenden Firma Herbert Saville u. Co , 17 Silk Street, Milton Street, London L. 6., wird gewarnt. Diese Firmen, die Ankün digungen in deutschen und schweizerischen Zeitungen zu erlassen und sich zur Gewährung von Kredit zu erbieten pflegen, haben verschiedene Geschäftstreibende dadurch um erhebliche Beträge ge schädigt, daß sie sich Accepte zur Diskontierung übersenden ließen, die sie demnächst in den Verkehr setzten, ohne ihren Verpflichtungen gegen den Acceptanten nachzukommen.» Buchgewerbemuseum im Deutschen Buchhändler hause zu Leipzig. — Neu ausgestellt sind: Die Schweizer Trachten vom 17.-19. Jahrhundert, nach Originalen dargestellt unter Leitung von Fr. Jul. Heierli und auf photomschunischem 238*
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