Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.03.1898
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- 1898-03-28
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- 28.03.1898
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HS 71. 28. März 1898 Nichtamtlicher Teil. 2369 Kleine Mitteilungen. Zu den Böcklin-Postkarten (vgl. Börsenblatt 1898 Nr. 47.) — Von unserm Mitarbeiter Herrn Advokaten Friedrich S chlatter in Zürich erhalten wir Mitteilungen über einen in Zürich vor dem Gerichte kürzlich durch Urteil entschiedenen Urheberrechtsprozeß, der von ihm für eine Münchener Firma gegen einen Zürcher Nach drucker geführt und in welchem das in Anspruch genommene Ur heberrecht geschützt wurde. Wir teilen seinen Bericht unseren Lesern hier mit: Man erinnert sich, daß vorigen Herbst anläßlich der Böcklin- Ausstellung in Basel sogenannte Böcklin-Postkarten im Handel er schienen und stark gekauft wurden, bis gerichtliches Verbot in Basel und Zürich den Verkauf sistierte und die Karten beschlagnahmt wurden. Es waren zwei Sorten. Die einen waren nach den be kannten Gemälden «Najaden-, «Centaurenkampf- und -Die Lebens alter- durch einen Zeichner ausgenommen, und eS war das Sujet in drei Farben, rot, blau, schwarz, wiedergegeben; immerhin nicht je das ganze Bild, sondern nur Teile desselben, z. B. der Greis, dem der Tod mit einem Holzbengel den Kopf abschlägt, rc. Diese Karten waren in Basel hergestellt und von Samuel Fischer in Verkehr ge bracht. Die andere Sorte zeigte die sogenannten Böcklinmasken, jene sechs grotesken Köpfe, die sich in Sandstein gemeißelt auf der Rückseite der Basler Kunsthalle befinden, photographisch aus genommen und im Wege des Buchdrucks vom Polygraphischen Institut in Zürich reproduziert. Nachweislich wurden von der ersten ca. 17000, von der Zürcher Karte ca. 30000 in Verkehr gesetzt und ziemlich Geld daran verdient. Eigentümer der Re produktionsrechte säst aller Böcklinwerke ist die Münchner Firma «Photographische Union«, die die Rechtsnachfolgertn der bekannten großen Firma .Verlagsanstalt für Kunst und Wissen schaft vormals Friedrich Bruckmann- ist, an welche Meister Böcklin das Reproduktionsrecht seinerzeit veräußert hat. Sie klagte in Zürich und Basel wegen Verletzung des Urheberrechts, gestützt auf das Schweizerische Bundesgesctz betreffend Urheberrecht an Werken der Litteratur und Kunst vom 23. April 1883 und der Ueber- einkunft betreffend die Bildung eines internationalen Verbands zum Schutze von Werken der Litteratur und Kunst vom 9. Sep tember 1886. In Basel wurde die Klage abgewiesen, in Zürich gutgeheißen. Es begreift sich das sehr gut. Denn mit Recht ist die Wieder gabe der Köpfe durch Photographie und Phototypie die Reproduktion eines Kunstwerks; mag man auch Köpfe, die als Sandsteinreliess an einer kahlen Wand auf einen Hof hinausgehend in der Nähe eines Brunnens sehr gut aussehen, übertragen auf Postkarten, nicht sehr geschmackvoll finden, zumal in einer Größe, die von den Post karten kaum einen Rand zum Schreiben übrig läßt. Anders in Basel. Was der Maler da auf den Postkarten des Herrn Fischer wiedergegeben hat, ist nichts als eine Reminiscenz an die Böcklin-Ausstellung, keine Nachbildung eines Kunstwerks, von dem es auch nur Teile und in ganz anderen Farben bringt. Meister Böcklin hat denn auch in einem Briefe an Herrn Fischer, der bei den Basler Akten liegt, gesagt: «Es ist meine Meinung, daß die von Ihnen herausgegebenen illustrierten Postkarten durchaus nicht als Reproduktion meiner Bilder können angesehen werden und daß sogar mir ein Unrecht geschieht, jene unschuldigen Kleckse als Nach ahmung zu betiteln. - Die Zürcher Vertreter des Polygraphischen Instituts wurden vom Bezirksgericht Zürich zu Geldbuße verurteilt, die eventuell in Gefängnis zu verwandeln ist; sie haben überdies die Kosten zu tragen. Platten und beschlagnahmte Karten werden vernichtet. Gegen das Urteil wurde vom Institut appelliert. Die Appellationsinstanz dürfte jedoch das Urteil der ersten Instanz, das richtig ist, voraus sichtlich bestätigen. Ans Bundesgericht kann der Fall nicht kommen, weil das Streitobjekt 2000 Fr. Wert nicht übersteigt. — Wie man sieht, ist die in einer früheren Nummer dieses Blattes (1897 Nr. 202) vertretene Ansicht, als sei in der Schweiz kein gerichtlicher Schutz für das Urheberrecht zu erlangen, ganz abgesehen von dem an der citierten Stelle fehlenden Nachweise, total unrichtig. Goethe-Schiller-Archiv in Weimar. — Wie dem Leip ziger Tageblatt berichtet wird, ist am 23. d. M. im Goethe-Schiller- Archiv zu Weimar eine Ausstellung eröffnet worden, die der pietät vollen Erinnerung an die vor einem Jahre verstorbene Grobherzogin Sophie gewidmet ist. Die Ausstellung ist in der Absicht veran staltet worden, den persönlichen und geistigen Zusammenhang der verstorbenen Großherzogin und des Fürstenhauses überhaupt mit dem Archiv, dieser Schatzkammer für deutsche National- litteratur, zu veranschaulichen. Im Handschriftensaale, in dem sich die ganze litterarische Hinterlassenschaft der beiden Dichter. Heroen befindet, ist jetzt auch die Ausstellung hergerichtet. Daß die neuesten der darin befindlichen Schriftstücke bisher unbekannt und ungedruckt sind, sei ganz besonders hervorgehoben. Ein eigen händig geschriebenes Gedicht Goethes, das aus Eckermanns Händen Fünsundsechzigster Jahrgang in die Franz Liszts übergegangen ist und von dem Groß herzog Carl Alexander durch eine Niederschrift gewürdigt ist, sei zunächst erwähnt; ferner der Originalbrief Goethes an die spätere Kaiserin Augusta (9. November 1831), worin der Dichter für deren Glückwunsch zum Geburtstage dankt. Auch das betreffende Schreiben der Kaiserin liegt im Original aus. Die Aufzeichnungen der Frau Großherzogin Sophie über ihre Ge danken bezüglich der neuen und umfassenden Ausgabe von Goethes Werken und einer Goethe-Biographie befinden sich gleichSsalls in der Sammlung. Dann sind die Dokumente betreffs der Schenkung der Briese Goethes an Frau von Stein und die Schenkurwsakte von Schillers Nachlaß durch die Freiherren von Gleichen-Rußwurm zu erwähnen. Briefe von Kaiser Wilhelm II, der Großherzogin von Baden und dem Fürsten Bismarck vervoll ständigen die Sammlung. Die Beziehungen der Herzoginnen Anna Amalia, Luise und Maria Paulowna zur klassischen Litteratur- epoche Weimars werden durch eigene Handschriften der Fürstinnen klargelegt. Briefe von Hermann Grimm, Aussprüche Wildenbruchs und Kuno Fischers bereichern die Ausstellung. Aenderung geographischer Namen. — Erst jetzt erfährt man davon, daß die unter dem Bequator gelegene Gruppe der Galapägos-Jnseln diesen ihren alten Namen amtlich schon seit fast sechs Jahren nicht mehr trägt. Die wissenschaftliche Welt hat von dieser Thatsache bisher keine Kenntnis genommen. Am 22. Juni 1892 erließ nämlich die Regierung der Republik Ecuador eine gesetzliche Verfügung, wonach aus Anlaß der Vierhundert- jahr-Feier der Entdeckung von Amerika diese Inseln sämt lich Namen erhalten sollten, die mit diesem Ereignis in Ver bindung stehen. Die Inselgruppe als Ganzes heißt nun nach dieser Verfügung Archipel de Colon (Columbus-Gruppe), und die einzelnen Inseln haben ihre Namen in folgender Weise ge ändert: die größte Insel Albemarle heißt jetzt nach der spanischen Königin Isabel, die Insel Chatham San Christobal, die Insel Charles Santa Maria, Abingdon Binta (die letzteren beiden nach zwei Schiffen des Columbus), die Insel Narborough nach dem damaligen spanischen König Fernandina, die Insel James San Salvador, die Insel Zndefatigable Santa Cruz, die Insel Barrington Santa Fs, die Insel Bindloe Marchena (nach der gleichnamigen spanischen Stadt), die Insel Duncan Pinzon, die Insel Hood Espanola, die Insel Tova Genovesa, die Insel Jervis Rabida. Ob diese Namen sich kraft dieser gesetzlichen Umtaufe in die Geographie einführen lassen, darf wohl bezweifelt werden. Kleinrussisches. — Im Jahre 1899 wird das hundertjährige Jubiläum des Erscheinens der -Aeneide- des kleinrussischrn Dichters I. P. Kotljarewskij gefeiert werden. Bet dieser Gelegenheit ge denkt man in Galizien, nach einem Bericht der »Nachrichten des Kuban-Gebiets- (in Jekaterinodar erscheinend) die Gelehrte Gesell schaft Schewtschenko in Lemberg in eine «Ukrainische <d. i. klein russische) Akademie der Wissenschaften- umzuwandeln. Im Hinblick darauf hat die Gesellschaft ein Komitee gewählt, dem die Samm lung von Beiträgen für den wissenschaftlichen Fonds der künftigen Akademie übertragen ist. Der Bericht fährt fort: Soweit uns die Thätigkeit der Gesell schaft bekannt ist, hat sie das volle Recht, sich eine Akademie zu nennen. Nachdem sie 1893 in eine Gelehrten-Gesellschaft um gewandelt worden ist, hat sie Sektionen eingerichtet: eine philo logische, eine historisch-philosophische und eine mathematisch-natur wissenschaftlich-medizinische. Bisher hat sie folgendes veröffent licht: 1) Die »Druckschriften (Zapiski) der Gelehrten-Gesellschaft Schewtschenko-, seit 1896 erscheinend, jährlich 6 Hefte zu 12 Bogen; bisher zusammen 19 Bände; 2) «Quellen zur Geschichte des Ukrainischen Rußlands»; 3) »Denkmäler (Lawjatki) der ukrainisch- russischen Sprache und Litteratur-; 4) «Ethnographisches Archiv»; b) «Ethnologische Materialien-; 6) «Juristische Zeitschrift-; 7) «Archiv der mathematisch - naturwissenschaftlich - medicinischen Sektion»; 8) -Archiv der philologischen Sektion». Außerdem giebt die Gesellschaft heraus: eine «Historische Bibliothek- (Uebersetzungen hervorragender Monographieen; bisher 16 Bände) und das uterarisch-wissenschaftliche Journal -2c»-ja- (Morgenröte; 18. Jahrgang). Von Einzelpublikaltonen der Gesell schaft sind zu erwähnen: die -Geschichte der ukrainisch-russischen Litteratur- von Professor Omcljan Ogonowskij, das -System des österreichischen Civilrechts- von Ol. Ogonowskij, die »Somatologie» oon Professor Iwan Werchratskij u. a. Im Jahre 1896 betrug die Gesamtzahl der Publikationen der Gesellschaft 41 Stück. L. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Jahresbericht der Handelskammer zu Leipzig. 1897. gr. 8«. XII, 201 S. Leipzig 1898, in Kommission bei der I. C. HinrichS'schen Buchhandlung. 313
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