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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1898
- Strukturtyp
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- 1898-03-19
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1898
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- Deutsch
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64, 19. März 1898. Nichtamtlicher Teil. 2135 Woerner, Roman, Henrik Ibsens Jugenddramen. Mit 2 Bei lagen. gr. 8°. (IV, Hg S.) München 1895, C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung. ^ 2.50. Original-Photographien Henrik Ibsens. München, Jos. Albert, Kunstverlag. Brustbild und Kniestück in Kabinett-Format L ^ 1.50. — Brustbild auch in Visit-Format ^ —.85. Kleine Mitteilungen. Die Pflichtexemplare im preußischen Abgeordneten hause. — Bei der Fortsetzung der Beratung über den Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- heiten kamen am 16. d. M. die Ausgaben der Königlichen Bibliothek zu Berlin im preußischen Abgcordnetenhause zur Verhandlung. Abg. vr. Arendt (fr. kons.), regt, wie schon vor einigen Jahren, die Aufhebung der Verpflichtung der Verleger an, der Königlichen Bibliothek sogenannte Pflichtexemplare zu liefern. Diese Pflicht beruhe nur auf einer Kabinettsordre und stehe im Widerspruch mit der Reichs-Gewerbeordnung und dem Reichs-Preßgesetz, wonach das Buchhändlergewerbe ein freies Gewerbe sei. Solle es diese Ab gabe leisten, so müsse dies gesetzlich ausgesprochen werden. That- sächlich entgingen ihm durch diese Verpflichtung zwei gute Kunden: die Königliche Bibliothek und die Universität. Wenn ein öffent liches Interesse vorliege, daß die Königliche Bibliothek alle neuen litterarischen Erscheinungen erwerbe, so müßten diese bezahlt werden; eine große Belastung für die Staatskasse würde dadurch nicht er wachsen. Die Bibliothek brauche auch nicht jedes Buch zu erwerben und einbinden zu lassen, das kaum mehr als den Wert von Makulatur hat. Die Buchhändler sollten diese Sache gerichtlich zum Austrag bringen. Geheimer Regierungsrat vr. Schmidt: Die Regierung ist von der Rechtmäßigkeit der bestehenden Einrichtung überzeugt, und legt auf die Erhaltung des jetzigen Zustandes den größten Wert. Das Reicks-Preßgesetz hat an der früheren, durch die Kabinettsordre statuierten Verpflichtung der Verlagsbuchhändler nichts geändert. Auch andere Kulturstaaten haben sich dieses Recht vorhehalten; ich erinnere an England, Amerika, Ungarn. Abg. vr. Friedberg (nl.) tritt den Ausführungen des Re- gierungskommissars hinsichtlich der Pflichtexemplare entgegen. Daß man sich auch ohne Pflichtexemplare eine Uebersicht über die Li teratur verschaffen könne, beweise das Britische Museum in London, wo sich deutsche Bücher befänden, die unsere Königliche Bibliothek gar nicht besitze. Abg. Pleß (Centr.): Nach der Verfassung kann Eigentum nur im öffentlichen Interesse und gegen Entschädigung weggenommen werden. Warum sollen die Buchhändler hiervon eine Ausnahme machen? Haftbarkeit des Sortimenters für die Zusicherung eines Verlagsprospektes. — Vor dem Bezirksgerichte in Handelssachen in Wien fand kürzlich eine Verhandlung statt, über welche die Neue freie Presse wie folgt berichtet: Der Bankbeamte Alexander Lang bestellte im Jahre 1895 bei der Buchhandlungsfirma R. Löwit gemäß des ihm von dieser zugesendeten, von dem Leip ziger Verleger Friesenhahn unterfertigten Prospektes die vierte Auf lage der Hellwaldschen Kulturgeschichte. In dem Prospekte heißt es ausdrücklich, daß die Kulturgeschichte in dreißig dreiwöchentlichen Lieferungen L 1 ^ oder in drei Bänden L 10 ^ erscheine. Die 30 Lieferungen wurden ordnungsgemäß geliefert, allein das Werk war mit der 30. Lieferung kaum bis zur Neuzeit gediehen. Die von Lang geforderte kostenlose Weiterlieferung wurde von Löwit mit demHinweise daraus verweigert,daß derVerleger ihm die weiteren Lieferungen nicht kostenlos liefern werde, er also durch die gewünschte Nachlieferung selbst zu Schaden käme. Mit Rücksicht hierauf über reichte Lang durch seinen Vertreter, Herrn vr. Neuda, die Klage, über die nunmehr die Verhandlung vor dem Bezirksgerichte in Handels sachen stattfand. Für die beklagte Firma war in Vertretung vr. Gustav Kohns vr. Reich, für vr. Neuda vr. Rumpler erschienen, vr. Reich wendete den Mangel der passiven Klagelegitimation ein, indem er als den verpflichteten Kontrahenten den Verleger, Löwit dagegen bloß als unbeteiligte Mittelsperson, quasi als Handlungs. gehilfen bezeichnet«, vr. Rumpler führte aus, daß der Kaufvertrag ausschließlich zwischen seinem Klienten und der Firma Löwit, letzterer allenfalls als Kommissionär des Verlegers, zu stände ge kommen sei, und das Verhältnis zwischen Löwir und dem Verleger Friesenhahn die Rechte seines Klienten in keiner Weise tangieren könne. Der Richter, Gerichtssekretär Röttinger, schloß sich den Aus führungen des klägerischen Vertreters in vollem Umfange an und verurteilte die verklagte Firma gemäß Artikels 360 H. G. B. zur Nachlieferung der noch fehlenden Lieferungen und zum Ersätze der Gerichtskosten. Hierzu gab der Verteidiger des Beklagten in der Neuen freien Presse die nachfolgende Ergänzung: -Die Buchhandlungsficma R. Löwit hat die im Berichte erwähnte Verhandlung nur zum Zwecke der Wahrung des Regresses gegen die Verlagsfirma durch geführt, nachdem Herr Löwit lange vor Klageanstellung den Kläger mit seinem Ansprüche an die Verlagsfirma gewiesen und nach Be. händigung der Klage diese von derselben außergerichtlich benach richtigt hat. Mit vorzüglicher Hochachtung, für vr. Gustav Kohn: vr. F. Reich.» Wie uns Herr Löwit mitteilte, hat die Verlagshandlung P. Friesenhahn inzwischen die Lieferungen 31 bis Schluß unberechnet nachgeliefert. Druck-Museum in Berlin. — In Nr. 22 der Papier- zeitung vom 17. März macht ein ungenannter Verfasser den Vor schlag, zur Fünfhundertjahr-Feier Gutenbergs im Jahre 1900 ein Druck-Museum in Berlin zu begründen. Preßgesetz für Elsaß-Lothringen. — Ein neuer Preß- gesetzentwurf für Elsaß-Lothringen liegt, wie die -Kölnische Ztg.» von Zuverlässiger Seite hört, zur Zeit dem Bundesrat zur Ge nehmigung vor; die letztere sei formell noch nicht erfolgt, stehe aber in sicherer Aussicht. Deutsche Schillerstistung. — Die Deutsche Schillerstiftung verausgabte im Jahre 1897 für lebenslängliche Pensionen 13600 für vorübergehende Pensionen 23825 für einmalige Bewilligungen 7025 Hierzu kommen die Leistungen der Zweigstiftungen im Gesamtbeträge von 9415 ^ 10 und 2815 fl. ö. W. Die Gesamt leistung der Deutschen Schillerstiftung bezifferte sich im Jahre 1897 auf 59433 71 -Z. Technische Hochschule in Danzig. — In der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses vom 16. d. M. erwiderte der Minister vr. Bosse auf eine Anfrage des Abgeordneten Gothein, daß die Regierung beabsichtige, in Danzig eine technische Hochschule zu errichten. Die Frage der Begründung einer technischen Hoch schule in Breslau müsse zunächst noch offen bleiben. Legate. — Der kürzlich verstorbene Buchdruckereibesitzer und Derlagsbuchhändler Herr vr. Theodor Hofmann in Gera hat den sämtlichen bei ihm beschäftigten Beamten und Arbeitern je ein Legat ausgesetzt; und zwar sind die Bureau-Beamten (Buch halter rc.) mit je 600 bis 200 ^ (je. nach der Länge ihrer Dienst zeit), die Schriftsetzer mit je 100 die Arbeiterinnen mit je 60 ^ bedacht worden. Aus dem Antiquariat. — Das naturwissenschaftliche An tiquariat von Richard Jordan in München hat die umfang reiche Bibliothek des Professors vr. Leonhard Sohncke in München käuflich erworben. Ein Verzeichnis der Büchersammlung, die wertvolle Werke aus allen Gebieten der exakten Wissenschaften enthält, wird in kurzem zur Ausgabe gelangen. Neue Bücher. Kataloge rc. für Buchhändler. klsus Xiobäocis äsr Vsiprigsr vuobbinäorsi-^otisugossll- sobatt vormals Kustav vritrsobs Ir. s. volbuobbinäsr in Vsiprig. Nustsrblatt dir. 53 unä 54. Ouristisobss Vitlsraturblatt. dir. 93. öci. X, dir. 3. (15. Narr 1898.) XI. vol. 8. 59—82. ösrlin, 6arl Uo^manus Vsrlag. ^.otiq.-Xatalogo Xr. 1003, 1004, 1005 von Xirobbokt L IViganä in Voiprig. 8ämtliob 8": 1003: vosobroibsuäs Xaturvvisssvsobaktso. I. Xllgsmsiuss unä Vsrmisobtss; Lotaoilc. 53 8. 1630 dlrn. 1004: Vssvbrsiboväs dlaturvisssosebaltsu. II. 6oologis; Ninsra- logis; valasoutologis; vorgbau und Uüttsolcauäs. 54 8. 1619 Xrn. 1005: Lssobroibsväs Hatarwisssnsobattou. III. 2oologis; Xntbro- pologis; Mbnologis; vrasbistorik. 86 8. 2664 Hrn. Roiobs-Ngdicioal-Xorsigsr. XXIII. Oabrgavg. Xr. 6. (18. Narr 1898.) Nit Vittoratur-IIsborsiobt. 4". 8. 101—120. Vorlag von 8. Xonsgsn in Vsiprig. Verzeichnis aller bis zum 15. März 1898 erschienenen und neu aufgelegten Bücher, Zeitschriften rc. der vereinfachten deutschen Stenographie (Einigungssystem Stolze-Schrey), aufgestellt vom Einigungs-Ausschuß der Stenographie-Schulen Stolze-Schrey- Velten. Mit Uebersicht, Voranzeigen von Neuigkeiten, sowie Druck- und Preisangaben. Von Ewald Velten, Buchhändler und Lehrer der Stenographie, kl. 8". 32 S. Berlin W.-Wil mersdorf 1898, Verlag von Ewald Velten. Nb. IVobllobso's (Voväou IV.6.) moutbl^ garstts ok soglisb litoraturs, eontaining a dassiiisd list ok publieatioos issasä ciuring tbs moutb ok vsbruar/, 1898. 8". 16 8. 281»
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