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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.03.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-03-29
- Erscheinungsdatum
- 29.03.1898
- Sprache
- Deutsch
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72, 29. März 1898. Nichtamtlicher Teil. 2395 preisen: Tiddes, leonoxrapd^ ok von (jnixoto, und die auch in diesem Blatte gebührend gewürdigten Libliograpbio» M 1—3.*) Die Zahl der Mitglieder wuchs nun aber so zusehends, daß man sich genötigt sah einige Statutenänderungen vor- zunchmen, z B. in § 6 die Bestimmung zu treffen, daß die Gesellschaft aus nicht mehr als 300 englischen und amerika nischen Mitgliedern bestehen soll. Indes hat man dem Council das Recht verliehen, jede ausländische Bibliothek und jeden Bibliographen zuzulassen, dessen Mitgliedschaft der Gesellschaft nützlich sein könnte, und auf diese Weise ist es gekommen, daß die Mitgliederliste vom 7. Februar 1898 bereits 331 Mit glieder zeigt, davon 228 englische, 79 amerikanische und 24 anderweitige, unter diesen 11 deutsche, eins davon, Konrad Burger, als Ehrenmitglied. Die Gesellschaft kann mit Genug- thuung auf die bis jetzt verlebten Jahre und ihre Veröffent lichungen zurückblicken, welch letztere leider dem großen deutschen Publikum nur in den größten Bibliotheken Deutschlands zu gänglich sind, weil sie nur für eine beschränkte Mitglieder zahl gedruckt werden und in gewöhnlichen Bibliographieen nicht Vorkommen. Allerdings ist die Beschränkung zum Glück, wie die Statuten beweisen, keine engherzige, und dadurch unterscheidet sich die vibliogrspdieal 8ooiot/ vorteilhaft von einzelnen älteren, die ein für allemal die Zahl der Mit glieder auf 50 oder 100 festgelegt haben und durch die ge ringe Anzahl der gedruckten Exemplare ihrer Veröffentlichungen allen Nichtmitgliedcrn die Benutzung jener fast zur Un möglichkeit machten. Es ist hier an die kostbaren Veröffent lichungen des 1812 in London gegründeten Roxbrrr-Ado Olub, des 1823 in Edinburgh entstandenen ftanvat/ns Olrrd und anderer ähnlicher großbritannischer Gesellschaften zu erinnern, die zum Teil sogar nur 30, ja nur 25 Exemplare einzelner ihrer Ausgaben drucken ließen. *- Vgl. Nachrichten aus dem Buchhandel 1895 Nr. 86; 1896 Nr. 129; Börsenblatt 1897 Nr. 164. Kleine Mitteilungen. Anklage wegen Weiterverbreitung einer verbotenen Druckschrift in Oesterreich. — Am 16. März 1898 erschienen zwei Brünner Buchhändler, die Herren Richard Karafiat und August Bartel, vor einem Erkenntnissenate des dortigen Landes gerichtes unter Vorsitz des Herrn Landgerichtsrat Schiml, angeklagt des Vergehens im Sinne des Z 24 des österreichischen Preßgesetzes. Gelegentlich einer am 28. Oktober 1897 von der dortigen Staats polizei in den Brünner Buchhandlungen vorgenommenen Umschau wurden in der Karafiat'schen Buchhandlung 29 und in der Bartel- schen (Knauthe'schen) Buchhandlung 4 Exemplare der von Michel Deutsch verfaßten und von Paul Hüttig in Berlin verlegten Druckschrift -O, du mein Oesterreich- gesunden, deren Weiterverbrei tung vom Prager Landesgerichte am12. Oktober 1897 verboten worden war, weil ihr Inhalt die Verbrechen des Hochverrates, der Majestäts- beletdigung und der Beleidigung derMitglieder des kaiserlichenHauses begründete. Das Erkenntnis des Prager Landesgerichts wurde im Amtsblatte zur -Prager Zeitung- vom 17. Oktober 1897 kund gemacht. Die Angeklagten erklärten sich nicht schuldig, weil sie sich nicht für verpflichtet erachten, die Prager Landeszeitung zu lesen, in der -Oesterreichisch-urrgarischen Buchhändler-Correspondenz-, in der -Wiener Zeitung- und in der -Brünner Zeitung- aber das Verbot bis zum Tage der Konfiskation nicht veröffentlicht war. Nach Schluß des Beweisverfahrens beantragte der Herr Staats anwalts-Substitut Zatschck die Verurteilung beider Herren, indem er von der Voraussetzung ausging, daß, wenn einmal das gericht liche Verbotserkenntnis in einer amtlichen Zeitung veröffent licht sei, dann schon die Verbreitung einer solchen konfiszierten Druckschrift das Vergehen nach § 24 des Preßgesetzes begründe. Der Verteidiger der beiden Angeklagten, Herr vr. Fialla, führte hingegen unter Verwertung der einschlägigen Judikatur des Kassa tionshofes aus, daß auch zu dem, den Angeklagten zur Last ge legten Vergehen ein Verschulden erforderlich sei. Sie könnten nur dann schuldig erkannt werden, wenn sie irgend eine Aufmerksam keit vernachlässigt hätten, die entweder das Gesetz oorschreibe oder zu der sie nach ihrem Berufe verpflichtet seien. Es sei aber für einen Buchhändler absolut unmöglich, alle amtlichen Zeitungen der Monarchie zu lesen. Dies wäre mit zu großen Kosten, zu großem Zeitaufwande verbunden und würde auch eine mannigfaltige Sprachen kenntnis erfordern. Der Brünner Buchhändler genüge vollkommen seiner Verpflichtung, wenn er die Wiener und die Brünner Zeitung durchsehe. Insbesondere wies der Verteidiger darauf hin, daß nach einer Note der dortigen Polizeidirektion zur Zeit der Konfiskation der Broschüre auf dem dortigen Platze selbst die Polizeidirektion noch nicht gewußt habe, ob die in Prag durch die Polizei voll zogene Beschlagnahme auch schon durch das dortige Strafgericht bestätigt gewesen sei. Der Verteidiger glaubte, daß Buchhändlern, die mit Berufsgeschäften überbürdet seien, keine größere Aufmerk, samkeit aufgebürdet werden könne, als derjenigen Behörde, die sich amtlich sx protseso mit der Ueberwachung der Presse zu beschäftigen habe. Der Gerichtshof acceptierte die Darlegungen der Vertei digung und verkündete nach dreiviertelstündiger Beratung ein beide Angeklagte freisprechendes Erkenntnis. (Oesterr.-ungar. Buchh.-Correspdz.) Buchgewerbemuseum im Deutschen Buchhändler hause zu Leipzig. — Neu ausgestellt ist: Internationaler graphischer Musteraustausch des Deutschen Buchdruckeroereins. 1897. 8. Jahrgang. 2lO Blätter als Musterleistungen graphischer Anstalten, von welchen die verschiedenen Länder lieferten: Deutschland 129; Oesterreich Ungarn 33; Schweiz 11; Niederlande 10; Rußlands Italien 6; Norwegen 5; Spanien 3; Dänemark 2; Amerika 2; Schweden 1 Beitrag. Die Blätter zeigen technisch meist vortreffliche, im Druck saubere und in den farbigen Blättern mit Geschick be handelte Ausführung. — Weniger zu loben ist im allgemeinen die ästhetische Seite der Setzarbeiten. Hier zeigt sich zwar häufig eine große Handfertigkeit, aber ebenso oft unzweckmäßige Künstelei und eine Ratlosigkeit in der Stilbehandlung, die einen ruhigen Eindruck nicht aufkommen lassen. Manche Arbeiten scheinen nur gemacht, um dem jenigen zu imponieren, der die Schwierigkeit der Arbeit zu schätzen weiß. Daneben sind natürlich auch viele durchaus lobenswerte Blätter, die im Vergleich um so lehrreicher wirken können. — Ferner ist aus gestellt: eine neue Folge von Farbenholzschnitten von H. <L R. Knöfler aus dem Verlage von I Schmidt, Florenz, Reproduktionen von Werken des B. Angelico da Fiesole und des V. Carpaccio; aus dem gleichen Verlag eine zweite Reihe der Bambini des Andrea della Robbia vom Findelhause zu Florenz, letztere von Förster L Borries in Zwickau ausgeführt. Diese Arbeiten reihen sich den früheren vortrefflichen Sachen ebenbürtig an. Buchhändler-Abrechnungen in Wien und Prag. — Die Buchhändler-Abrechnungen in Wien und Prag finden wie alljährlich am 31. März statt. Internationaler Bibliographen-Kongreß in Paris. — Die bibliographische Gesellschaft in Paris veranstaltet alle 10 Jahre einen internationalen Kongreß für Bibliographie. Nachdem die beiden ersten Kongresse in den Jahren 1878 und 1888 in Paris getagt haben, findet der 3. Kongreß vom 13. bis 16. April d. I. am Gesellschaftssitz in der kos 8aiot-8iwou in Paris statt. Der Ursprung der bibliographischen Gesellschaft geht bis auf die Pariser Weltausstellung von 1867 zurück, für welche der da malige kaiserliche Unterrichtsminister Duruy eine Spezialkommis ion damit beauftragte, eine Uebersicht der Fortschritte menschlichen Wissens in Frankreich während eines Vierteljahrhunderts auszu arbeiten. Die Kommission verfaßte eine Sammlung von Berichten über die Fortschritte in Litteratur und Wissenschaft in Frankreich, die in 29 Bänden in Großoktav in den Jahren 1867 bis 1871 ver öffentlicht worden sind. Das war ein verdienstliches Werk und wohl wert, fortgesetzt zu werden. Daher entschloß sich die biblio graphische Gesellschaft, die im Jahre 1868 gegründet wurde, die Sache zu der ihrigen zu machen und die Veröffentlichungen nach dem gegebenen Vorbilde und nach Maßgabe ihrer Mittel sorc- dauern zu lassen. Um ihre Absicht wirksamer durchzuführen, be- chloß man, alle 10 Jahre internationale Kongresse abzu halten, die sowohl den gedachten Veröffentlichungen als der Sache der Bibliographie im allgemeinen förderlich sein sollten. Als die biliographische Gesellschaft den Gedanken der Kaiserlichen Regierung aufgriff, modifizierte sie diesen in einigen wesentlichen Punkten sehr zum Vorteil des ganzen Unternehmens. Namentlich glaubte man, da die Wissenschaft keine nationalen Schranken kennt, ich nicht auf die engen Grenzen der Fortschritte innerhalb des eigenen Landes beschränken zu dürfen, und ging daher zum internatio nalen Prinzip über. Der Gedanke, die Berichterstatter über die verschiedenen Wissenszweige und mit ihnen die Spezialisten und die bloßen Liebhaber in einem Kongreß zu vereinigen, anstatt re in der Isolierung zu lassen, und ihnen eine Gelegenheit zum Austausch ihrer Ansichten und Forschungsresultate zu geben, konnte nicht verfehlen gute Früchte zu zeitigen. Das massenhaft auf den Kongressen zusammenströmende Material zwang die Berichterstatter, sich kurz zu fassen. Die Bibliographie verlor sich weniger als früher in Einzelheiten und war bemüht, das Wesentliche hervor zuheben. 315»
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