Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1898
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- 1898-03-30
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- 30.03.1898
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2424 Nichtamtlicher Teil. 73. 30. März 1898. Prämien, sondern nur noch durch den Buchhandel zu ver treiben. und daß Herr Hofrat Kürschner seine Beleidigungs klage gegen den früheren Verbandsvorstand zurückgezogen hat. Infolgedessen ist der Boycott gegen Hillgers Verlag aufge hoben worden. lieber die Lage des Buchhandels im verflossenen Jahre legt der Vorsitzende folgenden Bericht vor zur Aufnahme in den Jahresbericht der Handelskammer: »Die Verhältnisse im Buchhandel haben sich seit dem vorjährigen Bericht nicht wesentlich geändert. Der Verlags- buchhandel entwickelte sich auf gesunden Grundlagen weiter und entfaltete im verflossenen Jahre eine vielseitige Thätigkeit. Die Hauptvorbedingungen für eine umfassende Bücherproduktion sind in Straßburg gegeben: große, gut eingerichtete Buch druckereien und eine Papierfabrik ersten Ranges. Sehr hemmend wird noch der Umstand empfunden, daß die Straß burger Buchbindereien mit der Entwickelung der Druckereien und des Verlagsgeschäfts nicht gleichen Schritt gehalten haben. Die Folge davon ist. daß noch manches Buch der Straß burger Verlagsgeschäfte auswärts gedruckt werden muß. weil es nur auswärts sachgemäß und schnell gebunden werden kann. Eine Buchbinderei größeren Stils nach dem Vorbilde der in Leipzig und Stuttgart bestehenden würde in Straßburg sehr lohnende Beschäftigung finden und wohlthätig auf die Lokalisierung der Bücherproduktion in Straßburg zurückwirken Auch die auf den Druckereien des Reichslandes lastende Ver pflichtung zur Abgabe von zwei Pflichtexemplaren (Ordonnanz vom 9. Januar 1828). die im Nachbarland Baden seit 1878 ab geschafft ist. veranlaßt manchen Verleger, teurere, nur in kleiner Auflage herzustellende Werke lieber außerhalb Elsaß-Lothringens drucken zu lassen, um einer so unbilligen Doppelbesteuerung zu entgehen. Die Aufhebung des veralteten Gesetzes wäre des halb. wie schon im Handelskammerbericht für 1894 betont wurde, dringend wünschenswert.« »Die Sortimentsgeschäfte leiden nach wie vor durch große Konkurrenz von auswärts, besonders von Leipzig; vor allem aber durch die von Jahr zu Jahr wachsende Schwierig keit, die Mittel des Geschäfts liquid zu erhalten Nicht nur das Kapital, sondern oft noch beträchtliche Summen darüber hinaus werden in den meisten Sortimentsbuchhandlungen durch die im Verhältnis zum Umsatz viel zu großen Außen stände festgelegt, die nur zum kleinsten Teil innerhalb be stimmter Zeit einziehbar sind Es muß auch diesmal wieder holt werden, daß gewisse Kreise der besser situierten Stände überaus schlechte Zahler sind und einem wirtschaftlichen Ge baren huldigen, das als unsolid bezeichnet werden muß und den Rückgang vieler mittleren und kleineren Geschäfte direkt verschuldet.« »Unsere Anregung betreffend die Einrichtung des Expreß gutverkehrs mit Leipzig zu Frachtsätzen, die den Postpaket portotarif nicht übersteigen, hat leider bis jetzt, trotz des Ent gegenkommens der hiesigen Generaldirektion, noch zu keinem praktischen Ergebnis geführt.« Der Bericht wird von der Versammlung gutgeheißen. II. Kassenbericht. Herr P. Vomhoff erstattet folgenden Bericht: Rechnung 1897/98. Bestand der Kasse ^ 274,61 An Beiträgen gingen ein ... . „160 — Reisebeitrag an 2 Mitglieder nach Leipzig L ^ 64,20 128,40 An Wollermann als Jubiläumsspende für den Allgemeinen deutschen Gehilsen-Verband . . „ 100 — Drucksachen „ 22,85 Porti „ —,90 Jahres-Beitrag an die Verbandskasse . . . . „ 70 — Rest in der Kasse 112,46 III. Vorschläge für die Wahlen im Börsenverein. Die Vorschläge des Wahlausschusses werden einstimmig an genommen. IV. Stellungnahme zu dem Entwürfe der Buchhänd lerischen Verkehrsordnung. Es liegt der Entwurf der vom Börsenverein eingesetzten besonderen Kommission vor, und die vereinigten Aenderungsvorschläge der Korporation der Berliner Buchhändler, der Vereinigung der Berliner Mit glieder des Börsenvereins, des Berliner Sortimcntervereins und des Berliner Verlegervereins. Der Vorsitzende be richtet über die wesentlichen Verbesserungen des jetzigen Entwurfs gegenüber der bisherigen Verkehrsordnung, die fast alle eine nachdrücklichere Wahrung der Sortimenter-Interessen bedeuten, so die Verpflichtung des Verlegers, innerhalb zweier Jahre (früher ein Jahr) Defekte nachzuliefern (Z 14), Re- mittenden auch ohne Originalverpackung zurückzunehmen (8 17«), zurückgewiesene Remittenden innerhalb acht Wochen dem Sortimenter wieder zuzustellen (8 31b) u. a. m. Die Kodifikation der langjährigen Streitfrage über die Haftbarkeit der Sendungen (Z 20) sei dankbar zu begrüßen, wonach unter der Verwaltung der Leipziger Kommissionäre eine Versiche rungskasse (jährliche Versicherungsgebühr für jede buchhänd lerische Firma 50 H) errichtet wird, aus welcher verloren gegangene Sendungen bezahlt werden, ebenso die Klarlegung über die Identität der Exemplare bei Remittenden von Konditionsgut, wonach wie bisher »der Verleger nicht be rechtigt ist, die Zurücknahme in Rechnung oder bar gelieferter Exemplare eines Werkes an Stelle von L condition gelieferten Exemplaren derselben Auflage zu verweigern, wenn hierfür kein anderer Grund vorliegt als mangelnde Identität der Exemplare und wenn der Bezug in ein und demselben Kalenderjahre stattgefunden hat«. Dagegen wird neu hinzu gefügt: »Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben im buchhändlerischen Verkehr ist es aber unstatthaft, an Stelle von Werken, die im alten Kalenderjahr geliefert waren. Werke zu remittieren, die im neuen Kalenderjahre L condition, fest oder bar bezogen worden sind«. Durch diesen letzteren Passus wird einem berechtigten Anspruch der Verleger Genüge geleistet. — Ueber die Aenderungsvorschläge der vereinigten Berliner ist die Versammlung einstimmig der Ansicht, daß sie durch weg weitere Verbesserungen der Börsenvereinsvorlage dar- stellen, indem sie an Stelle unbestimmter Ausdrücke eine präzisere Fassung bewirken, so namentlich durch die Ein setzung einer bestimmten Zeitgrenze (»binnen acht Tagen«, »binnen vier Wochen«) an Stelle des Ausdrucks »binnen angemessener Frist«; nicht dagegen kann sich die Versamm lung damit einverstanden erklären, daß die Bestimmungen über Errichtung einer Versicherungskasse (§ 20, 3 «—L) wieder ausgeschieden und der privaten Vereinbarung zwischen Kommissionär und Kommittenten überlassen bleiben sollen. Wenn einmal die Kommittenten herangezogen werden müssen zur Deckung von Verlusten, die innerhalb des Ge schäftsbereichs der Leipziger Kommissionäre entstehen, was ja zum Zweck einer endlichen Regelung zugestanden worden ist, obgleich es nach den Bestimmungen des Handelsgesetz buchs nicht nötig wäre, so legen die Mitglieder des Elsaß- Lothringischen Buchhändler-Vereins um so größeres Gewicht darauf, daß diese Regelung unter der Autorität des Börsenvereins erfolge, weil hieraus für die Kommittenten eine größere Gewähr auch hinsichtlich der Begrenzung der Gebühr gegeben wird als durch eine private Vereinbarung mit den Leipziger Kommissionären. Der geringe Betrag von 50 H als Versicherungsgebühr kann kein Hindernis dafür sein, daß sich der Börsenverein mit der Kodifikation dieser wichtigen Angelegenheit befasse. — Der Elsaß-Lothringische Buchhändlerverein spricht schließlich den Wunsch aus, daß an Stelle der nach dem Berliner Vorschlag wegzulassenden Be-
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