Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1898
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- 1898-03-30
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- 30.03.1898
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stimmungen ä—b des § 24, womit er einverstanden ist, die entsprechenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches in klei nerer Schrift beigefügt werden, und daß man gegebenen Falls auch an anderen Stellen ebenso verfahre, um in der buch händlerischen Verkehrsordnung das ganze gesetzliche Material beisammen zu haben. V. Die Lehrlingsprüfung. In der vorjährigen Generalversammlung wurde eine besondere Kommission, be stehend aus den Herren Bachmann, Boltze, Engelhardt, van Hauten und d'Oleire, gewählt, um diese Frage zu studie ren und der nächsten Generalversammlung ihre Anträge zu unterbreiten Diese Kommission hielt am Vorabend der Generalversammlung eine Sitzung ab, zu der auch der Vor sitzende des Vereins zugezogen war Auf Wunsch der Mit glieder der Kommission erstattete dieser Bericht Hiernach wurde einstimmig von der Kommission anerkannt, daß die Hebung des Gehilfenstandes eine Lebensfrage für den Buch handel sei, dagegen konnte nicht zugegeben werden, daß dies durch eine obligatorische Lehrlingsprüfung erreicht werde. Die Annahme von nur tüchtigen, gut vorgebildeten und gut emp fohlenen jungen Leuten als Lehrlinge sei Sache der Prinzi pale; leider werde gerade hiergegen oft gefehlt; die richtige Ausbildung der Lehrlinge sei ebenfalls eine Pflicht der Prinzi pale und auch jetzt durch das neue Handelsgesetz (Ztz 76, 82) direkt vorgeschrieben. Einzelne Firmen, wie die Herdcrsche Verlagshandlung in Freiburg, haben für diese Aus bildung der Lehrlinge geradezu mustergiltige Einrichtungen getroffen Die Nachahmung derartiger individueller Ein richtungen sei wärmstens zu empfehlen, statt auf die Abhaltung schematischer Prüfungen zu dringen, die doch nur das theore tische Wissen, nie aber die geschäftliche Begabung ermitteln könnten. Auch sei zu befürchten, daß durch solche obligatorische Vorschriften die begabteren Elemente, denen solcher Zwang nicht zusagt, sich dem Buchhandel ab und dem Kaufmanns stand zuwenden. Den Kreisvereinen solche Prüfungsbefugnisse zu übertragen, sei nicht geraten, da bei der Enge der Ver hältnisse (wenigstens bei uns) infolge persönlicher Beziehungen eine unparteiische Prüfung erschwert werde. Auch sei es taktisch unrichtig, im gegenwärtigen Moment die Kreisvereine oder den Börsenvereinsvorstand mit solchen neuen Aufgaben zu belasten, während der Kampf gegen andere weit größere Miß stände, wie die von Leipzig und Berlin aus gegen Recht und Gesetz des Börsenvereins betriebene Schleuderei, noch keines wegs siegreich durchgeführt sei. Es könne den Buchhändlern der Provinz nicht angesonnen werden, sich derartige ideale Probleme aufzubürden, ehe sie nicht ein für allemal sicher gestellt seien gegen die systematische Untergrabung ihrer Existenz durch die Berliner und Leipziger Schleuderei. Hier durch allein sinke das Ansehen des Buchhandels; erst wenn dieses Uebel endgiltig beseitigt und dem Provinzialbuch händler eine volle sichere Erwerbsthätigkeit gewährleistet sei — was die Statuten des Börsenvereins erstreben —, nur dann werden sich dem zu allen Zeiten geachteten Stand des Buchhandels tüchtige Elemente der besseren Stände auch in Zukunft zuwenden. Der eigenen Initia tive dieser Elemente in Verbindung mit dem Verantwort- lichkeitsgefühl der Prinzipale darf man es im wesentlichen überlassen, die gewünschten geschäftlichen und theoretischen Kenntnisse sich anzueignen. Um aber dem von vielen Seiten mit so großem Eifer verfochtenen Gedanken einer Lehrlings prüfung wenigstens Gelegenheit zu geben, die Probe aufs Exempel zu machen, schlägt die Kommission eine Resolution vor, die einen vermittelnden Weg beschreitet durch Einrichtung einer fakultativen Prüfung in Leipzig. Die Resolution lautet: Der Elsaß-Lothringische Buchhändler-Verein steht allen auf die Hebung des Gehilfenstandes gerichteten Bestrebungen sympathisch gegenüber, kann jedoch einer obligatorischen Jünsundsechzigster Jahrgang. Lehrlingsprüfung, wie sie von einigen Kreisvereinen vor geschlagen worden ist, als zu einschneidend in die persönlichen Verhältnisse vorläufig nicht zustimmen. Dagegen hält er es für wünschenswert, daß vom Börsenverein in Ver bindung mit der Buchhändler-Lehranstalt in Leipzig Ein richtungen getroffen werden, die eine fakultative Lehrlings prüfung in Leipzig ermöglichen — und wurde einstimmig angenommen. VI. Antrag des Börsenvereins-Vorstandes, fol gende Bestimmung in die Satzungen des Elsaß-Lothringischen Buchhändler-Vereins aufzunehmen: »Konsumvereine und andere nicht buchhändlerische Genossenschaften sind nicht als Wiederverkäufer anzusehen, sondern unterliegen den Bestim mungen über den ortsüblichen Rabatt für Privatkunden-. Der Vorstand beantragt die Annahme, dabei aber noch folgenden Zusatz zu machen: sowie Bazare und Warenhäuser. Die Versammlung nimmt einstimmig die Bestimmung mit dem Zusatz an, so daß § 1, 4 unserer Statuten nunmehr vollständig lautet: »Nur an Mitglieder des Elsaß-Lothringischen Buch händler-Vereins wird von Seiten der Verleger-Mitglieder mit vollem Rabatt geliefert — allen übrigen mit Kürzung des Rabattes um mindestens 50/g. Ausgenommen hier von sind vorläufig Schulbücher. An sämtliche patentierten Wiederverkäufer werden unsere Verkaufsnormen mitgeteilt mit der Weisung, dieselben einzuhalten bei Strafe der Auf hebung jeglichen geschäftlichen Verkehrs. Lehrer sind nicht als Wiederverkäufer anzusehen, ebensowenig Konsumvereine und andere nicht buchhändlerische Genossenschaften, sowie Bazare und Warenhäuser; alle diese unterliegen den obigen Bestimmungen über den Rabatt für Privatkunden.« VII. Anträge und Mitteilungen aus der Ver sammlung. Es werden verschiedene persönliche Anfragen und Anliegen einzelner Mitglieder erledigt. — Hierauf bringt der Vorstand das an die Vorstände der Kreisvereine gerichtete Rundschreiben der »^.ssooiatiov ok koroigo Uooll- sellsrs« in London vom 10. Februar 1898 zur Besprechung, das die Unterstützung der Kreisvereine erbittet für folgenden in der Hauptversammlung der diesjährigen Ostermesse zu stellenden Antrag: »Die Hauptversammlung wolle beschließen, das die r ^.ssoeiatloll ok korsign boolcxelisrs« in London als »Kreisverein Großbritannien- offiziell vom Börsenverein an erkannt werde. - Die Versammlung ist einstimmig der Ansicht, daß dieses Gesuch zu unterstützen sei, da die englischen Jmporthäuser von größter Bedeutung für den deutschen Verlagsbuchhandel seien und einen Schutz gegen die skrupellose Praxis einiger Leipziger Firmen (Anbieten von 20 und 150/j, Rabatt) in demselben Maße verdienen wie der deutsche Provinzialbuchhandel. Es wurde geltend gemacht, daß die Leipziger Sortimenter kein einziges Buch nach England schicken, das nicht fest bestellt sei, während die englischen Importeure sich mit größtem Erfolg bemühen, jedes neue Buch dort bekannt zu machen und einzuführen, ein Bemühen, das nicht nur den gesamten deutschen Verlagsbuchhandel zu Dank verpflichte, sondern überhaupt alle, die gegenüber der von Leipzig und Berlin ausgehenden Zerstörungsarbeit an der Erhaltung unserer bis herigen Zustände ein Interesse haben. VIII. Neuwahl des Vorstandes. Der bisherige Vor stand wird wiedergewählt. Nach Beendigung der Generalversammlung vereinigten sich die Anwesenden zu einem Mittagsmahl im Gasthof zum Rebstock. Der Vorstand: K. Trübner, Vorsitzender. W. Heinrich, Schriftführer. P. Vomhoff, Schatzmeister. Julius Boltze in Gebweiler. Paul Even in Metz. 320
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