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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1898
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- Deutsch
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rium des Innern abzuliefern hat, und dies bezieht sich nicht nur auf Bayern, die im Gebiete des bayerischen Staates ein Preßcrzeugnis verlegen, sondern auch auf die Angehörigen anderer deutscher Bundesstaaten, die in Bayern in dieser Weise thätig sind. Auch in Württemberg und Hessen besteht noch diese Verpflichtung; in dem letzteren Staate obliegt den Verlegern nach einer Ministerialverfügung vom 5. Oktober 1836 sogar die Ablieferung von drei Pflichtexemplaren, während sich der erstere Staat in dem Edikt vom 30. Januar 1817 mit der Ablieferung eines Exemplars begnügte. Vollständig beseitigt ist die Verpflichtung in Baden, sowie in dem Staate, in dem der Verlagsbuchhandel am meisten entwickelt ist, im Königreich Sachsen. Es kann schwerlich bestritten werden, daß die ganze Einrichtung der Pflichtexemplare auf veralteten Anschauungen beruht, die die moderne Prcßgesetzgebung längst überwunden hat, und daß daher beachtenswerte Rechtfertigungsgründe zu gunsten ihrer ferneren Aufrechthaltung nicht geltend gemacht werden können Es mochte nicht zu beanstanden sein, daß der Staat, so lange die Präventivcensur bestand und so lange die durch die Pflichtexemplare erzielte Ersparnis in Betracht kam, auf die Wahrung dieser Verpflichtung einen Wert legte; heute, wo die Präventivcensur längst beseitigt ist und für die Komplettierung der Bibliotheken und son stigen öffentlichen Sammlungen in allen Staaten, auch den kleineren und kleinsten, beträchtliche, zum Teil sogar bedeutende Mittel zur Verfügung gestellt werden, heute erscheint die ganze Einrichtung als eine durchaus ver altete, die den im übrigen anerkannten, den wirtschaft lichen Verkehr beherrschenden Grundsätzen widerspricht. An sich ist es ja für viele Verleger vom finanziellen Standpunkte ziemlich gleichgiltig, ob sie zwei Exemplare an bestimmte Bibliotheken abliefern oder nicht; es mag manchen Verleger geben, der der Landesbibliothek ein Exemplar seiner Verlagsartikel auch dann einschicken würde, wenn eine ge setzliche Verpflichtung in dieser Hinsicht nicht bestände, wie ja thatsächlich die Gratislieferung von Exemplaren an Biblio theken rc. den Umfang und Inhalt der gesetzlichen Lieferungs pflicht bei weitem übersteigt. Es handelt sich also bei der Aufhebung der Pflichtexemplare nicht sowohl uin die Erzielung einer nennenswerten finanziellen Ersparnis, als vielmehr um die Beseitigung einer grundsätzlich nicht gerechtfertigten Be lastung. Niemand ist verpflichtet, sein Eigentum, das Produkt seiner gewerblichen Thätigkeit, ohne Vergütung des Wertes herzugeben; mit welchem Rechte verpflichtet man nun die Verleger zur Hergabe von Exemplaren ihrer Verlagsartikel ohne Vergütung? Die Gründe, die die Reichsgesetzgebung seiner Zeit veranlaßten, den Vorbehalt zu gunsten der Landes gesetzgebungen in § 30 des Preßgesetzes aufzunehmen, sollen nicht abfällig kritisiert werden; aber unbeschadet ihrer Wür digung darf man heute das Verlangen stellen, daß die Bundes staaten diese vollständig veraltete Einrichtung endlich beseitigen. Illlistl's.tkä UoüOZI'LlMs issueä b? tbs Lidliosrapkivrrl dioeivl^. Xo. V—VI. V. 1,8 6ß6VLlikr ä6Iib6lch. 6^ Olivisr äs I» Llarods. Nbs Illustration« ok tbs Räition ok 8odieäam rsproäneeä, vitb a llrslacs b^ Fl DrMMüM-r anä a Reprint cck tbs Vext. — VI. Ids ürsl külffs kr688, an Xeoount ok tbs Looks prin- teä kor 0. lAsbst anä 9. üs^olin in tbs Lorboons 1470—1472. 8 z? A O/auckrw. Lrintsä kor tbs 8iblioKrapbisal 8oeist^ at tbs Odisrviok 8rsss, Rebrnar^ 1898 kor 1897. XX, 66 8. 4«. Mt Illu strationen iin Text; VI, 100 8. 40. Nit ^bbiläunA eines NiniaturAsrnLläss. Den kürzlich in Nr. 72 d. Bl. erwähnten Nonograpüs reihen sich jetzt die obengenannten an, wobei zu berichtigen ist, daß in jener früheren Notiz als Nr. V irrtümlicherweise ein anderes Werk aufgeführt ist. Die jetzt vorliegende Nr. V enthält einen Neudruck des ObsvLlisr ästibsrs, eines zuerst um 1486 in Gouda von Gott fried van Os gedruckten französischen Gedichtes, mit Illustrationen, — diese aber nicht aus dem ältesten Original genommen, das kolo riert im Besitze des Baron Alphonse von Rothschild in Paris ist, sondern aus einem Druck von Schiedam 1500. Da von diesem sich nur je ein unvollständiges Exemplar in der Nationalbibliothek und in der des dortigen Arsenals befindet, so mutzte die Reihe der Tafeln aus beiden zusammengesetzt werden, sie wurden von F. Lippmann der Bibliographischen Gesellschaft überlassen. Die Abschrift des Textes wurde unter Aussicht des geradezu erstaunlich rührigen Fräuleins Pellechet, der Herausgeberin des französischen Jnkunabel-Hauptkataloges, ausgesührt, die auch Korrekturen und Revisionen las. Der Inhalt des vorliegenden Bandes zerfällt in eine Inhalts angabe des Gedichtes, die Anweisungen des Dichters für die Illustra tion desselben, genommen aus der Ausgabe Paris 1842 und ins Englische übersetzt, 307 achtzeilige Strophen und 16 ganzseitige Illustrationen, denen die Schluhseite der Ausgabe von Schiedam beigefügt ist. Das Jahr der Beendigung der Dichtung findet sich daselbst als 1483 angegeben. Für die schon von Verschiedenen bearbeitete Geschichte des Pariser Buchdrucks wichtig ist Nummer VI der Nonograpds. Sie sutzt aus den Arbeiten von Chevillier, dessen Angaben lange Zeit als maß gebend galten, ferner auf denen von Greswell, Panzer, Dibdin, Brunet, Bernard, Madden und Philippe, und auf handschriftlichen Urkunden. Der Verfasser glaubt nunmehr endgiltig über die erste Pariser Presse und ihre Erzeugnisse zu berichten, und zwar sind die folgenden Angaben die Ergebnisse seiner Forschungen. Johann Heynlin, alias de la Pierre oder de Lapide, ein großer Bücherfreund, wurde 1470 Prior, nachdem er das Jahr vorher Rektor der Universität Paris gewesen war. Da er die Nützlichkeit der neuerfundenen Buchdruckerkunst für die Studenten einsah, so besprach er sich mit seinem Freunde Guillaume Fichet, dem damaligen Bibliothekar der Sorbonne, einem unternehmenden, belesenen und beredten Manne, und dieser gewann einen vermögenden Be kannten dazu, die Anschaffungskosten der Presse u. dgl. zu bestreiten. Bald zogen die ersten Drucker in Paris ein: Michael Freyburger als Haupt derselben, Magister der freien Künste der Universität Basel und von Colmar gebürtig, ein alter Bekannter Heynlins, und zwei Ar beiter: Ulrich Gering aus Konstanz und Martin Crantz Sie schufen sich nach dem Vorbilde der Schrift dec Cäsar-Kommentare, gedruckt bei Sweynheim und Pannartz in Rom 1469, eine neue, große, runde und für Heynlins Kurzsichtigkeit berechnete Schrift, und das erste damit gedruckte Werk war die lateinische Briessammlung des Gasparino Barzizi aus Bergamo. Bis zum Jahre 1473, in dem die erste in Frankreich aufgestellte Presse zu arbeiten aufhörte, weil ihr mächtiger Bffchützer, Fichet, im Jahre 1472 päpstlicher Kämmerer geworden war, hat sie 22 Werke geliefert, deren biblio graphisch genaue Beschreibung sich auf S. 49—66 der Claudinschen Arbeit findet. S. 35 — 45 sind angefüllt mit Noten hochinteressanten Inhalts, S. 71—87 mit Abdrucken von Briesen von Fichet, L. Valla u. a., S. 91—100 mit Druckproben-Faksimiles aus verschiedenen Erzeugnissen der ältesten Pariser Presse. Kleine Mitteilungen. Vom königlichen Kupferstich-Kabinett zu Berlin. — Für das Kupferstich-Kabinett des königlichen Museums zu Berlin wurden im letzten Quartal des vergangenen Jahres aus dem Landeskunstfonds angekauft: Radierungen bezw. Lithographieen oder Schabkunst blätter von Max Dasio, Ernst Eitner, L. von Gleichen-Rußwurm, Otto Greiner, Peter Halm, Georg Jahn, Peter Kampf, Marie Laroche, Georg Lührig, Karl Mediz, E. Orlik, Bernhard Pankok, Hans Thoma, Manuel Wielandt, Wilhelm Leibl, ferner von Am Ende, Mackensen, Overbeck und Vogeler (Radierungen vom Weyer berg uud aus Worpswede), sowie endlich vom Verein für Original radierung in Karlsruhe herausgegebene Lithographieen. Der zum Gebrauch des Publikums bestimmte Handkatalog der illustrierten Bücher des Kupferstichkabinetts ist nunmehr, bis auf die Gegenwart sortgeführt, im Studiensaal aufgelegt. Der Handkatalog ist ein abgekürzter Auszug aus dem Zettelkatalog und in drei Ausfertigungen hergestellt: als alphabetisches Autoren verzeichnis, als alphabetisches Verzeichnis der Künstler, von denen die Illustrationen herrühren, und drittens geordnet nach Druckorten und Erscheinungsdaten der betreffenden Werke (letzteres um die Ueber- sicht über die kunstgeschichtliche Entwickelung der Buchillustration unter dem Einfluß der verschiedenen Kunstschulen zu erleichtern). Eine neue verbesserte Ausfertigung des Katalogs der Handbiblio. thek des Kupferslichkabinetts wurde ebenfalls im Studiensaal auf gelegt. Alle diese Kataloge bestehen aus Zetteln, die mit der Schreibmaschine hergestellt und in Buchform gebracht sind. Mit
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