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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1890
- Strukturtyp
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- Band
- 1890-12-15
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1890
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- Deutsch
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7172 Nichtamtlicher Teil. 290, IS. Dezember 1890. In der so entstandenen Lücke könnte die Konkurrenz sich vielleicht mit Erfolg festnisten. Und wodurch ist dieser ungeheure Schade» verursacht? Weil die Gartenlaube die 50 oder 100 für das Holz schnittrecht nicht an den rechtmäßigen Inhaber desselben bezahlt hat, sondern an de» Künstler, der sich ans vielleicht sehr ver zeihlichem Irrtum noch für den Besitzer des Holzschnittsrechtes gehalten hat. Wie leicht kann ein geschäftsungewandter Künstler — und das sind sie fast alle — bei der jetzt allgemeinen üblichen Teilung der Verlagsrechte die Grenzen zwischen den einzelnen van ihm veräußerten Rechten verkennen, wie leicht kann dadurch ein Verleger seine Vcrlagswerke der auf Antrag der Konkurrenten ansgesührten Konfiskation aussetzen? Darum fort mit der Kon- sisk.tion bei seitens des Verlegers nachweislich unverschuldetem Nachdruck und dafür Festsetzung eines Schadenersatzes. Nur auf diese Weise läßt sich jener ungeheure Widerspruch des Gesetzes beseitigen, daß es da, wo vielleicht der Schadenersatz aus SO ^ zu bemessen wäre, durch Konfiskation einem unschuldigen Ver leger einen Schaden von 20 000 ^ zusügt. Der Regreß dieser- halb an den Künstler wird in vielen Fällen wenig Ersolg ver sprechen. Das wären meine Bemerkungen zu der verdienstvollen Quaas'schen Arbeit. Mögen sie auch andre veranlassen, zu diesem schwierigen Thema ihre Meinung kundzugcbenl An den Vorstand des Börscnvereins aber richte ich die Bitte, sämtliche Ent scheidungen des Reichs- und ev. noch anderer Gerichte in Stras- und Civilsachen, die die Gesetze vom II. Juni 1870 und 9, 10., il Januar 1876 betreffen, ebenso zu edieren, wie die Gut achten des Berliner Sachverständigen-Vereines schon herausgegcben sind Von letzteren ist seit langer Zeit ein neuer Band, der die Gutachten seit 1873 enthalten soll, angekündigt, leider aber noch nicht erschienen; ich habe ihn sehr bei den obigen Ausführungen vermißt?) München, im Dezember 1890. F. Schwartz Vermischtes. Schutz des Urheberrechts in den Vereinigten Staaten N. 21. — Die. wir hier bereits kurz mitgcteilt, vom Rcpräsentantenhause der werken gestattet Ausländern, unter denselben Bedingungen wie den eigenen Staatsangehörigen, das Schutzrccht zu erwerben, und zwar in drei Höllen: 1. wenn das Land des Ausländers Amerikanern denselben Schutz für ihre Schriftwerke gewährt, wie seinen eigenen Bürgern; 2. wenn cs Amerikanern ähnlichen Schutz gewährt, wie den in der Bill festgesetzten; 3. wenn das Land des Ausländers Unterzeichner eines auf Gegenseitigkeit beruhenden internationalen Vertrages ist, welchem die Entscheidungen des Reichsgerichts. — Der Verkauf einer Ware seitens des Fabrikanten (Großhändlers) an den Händler unter Ueberlragung des Alleinverkaufs in einem bestimmten Gebiete und Ucbcrnahmc der Verpflichtung seitens des Käufers für einen umfang reichen Absatz der Ware Sorge zu tragen, ist, nach einem Urteil des Reichsgerichts, I. Zivilsenats, vom 15. Oktober 1890, nicht als Handelskauf, sondern als ein Vertrag über Handlungen zu erachten; der Verkäufer kann, wenn er annimmt, daß der Käufer nicht seiner Vcr- pflichtung zum Weiterverkauf nachkommt bezw. nicht Nachkommen kann, im Gebiet des Prcuß. Allg. Landrechts von dem Vertrage abgehcn und demgemäß die Wciterlicferung jener Ware einstcllen. Der Käufer kann, falls die Annahme des Verkäufers als unbegründet sich hcrausstellt, nicht Erfüllung des Vertrages, sondern nur Schadenersatz verlangen. . — Die Drobung mit der Kündigung des Dienstvcrtrages seitens des.Dienstherrn gegen seinen auf jcderzcitigc Kündigung angcstellten Bediensteten, falls dieser nicht in eine anderweitige, ihm weniger günstige Regelung des Dienstverhältnisses einwllligc, ist, nach einem Urteil des Reichsgerichts, IV. Civilscnats, vom 16. Oktober 1890, im Gebiet des Preuß A. L.-R. nicht als ein die Willenserklärung des Bediensteten un- *) Wie wir erfahren, wird zu Anfang nächsten Jahres ausgegeben werden: Publikationen des Börscnvereins VII: Fünfzig Gutachten d K. Preuß. Littcrar. Sachverständigen-Vereins über Nachdruck und Nach bildung a. d. I. 1874—1890. Hrsg, von vr. Otto Dambach. 1891. Redaktion d. Börsenblatts. wirksam machender Zwang zu erachten; die geschehene Einwilligung des Bedienstete^ ist für diesen bindend. nach einem Urteil des Reichsgerichts. I. Civilsenats, vom 1. Oktober 1890, vom Gcmcinschultmer Schadenersatz nur bis zum Betrage des Er löses jener Sache, nicht aber Ersatz des über den Erlös hinaus- gebenden Wertes verlangen. Bei einer Aktien-Emission einer bestehenden Aktiengesell schaft behufs Vermehrung der Betriebsmittel hat nach einem Urteil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 3. Oktober 1890, der Vorstand der Aktiengesellschaft hiervon, erst nachdem die Generalversammlung den auf eine neue Akticn-Emission vom Vorstande gestellten Antrag ge nehmigt hat, aber vor der Zeichnung und jeder sonstigen, die Emission selbst betreffenden Veranstaltung der zuständigen Steuerbehörde die durch § 4 Absatz I des Reichsstcmpclgesctzcs vorgeschriebene Anzeige zu machen. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt sind fünfzig Tafeln eines soeben in Paris erschienenen Werkes von Laugier, die für Schriftlithographen, Schildermaler u. s. w. herausgegebenen Vor lagenwerke auch sind, sie kranken zum großen Teil mehr oder weniger daran, daß sie sich zu sehr an die in den fünfziger und sechziger Jahren erschienenen Werke anlehnen und nicht auf gute, alte Vorbilder zurück- ghen. leidem vorliegenden Werke, das allerdings auch nicht ganz von diesem Vorwurf freizusprechen ist, ist he>vorzuheben, daß der Zeichner auch asiatische Motive, so z. B. das Craquelemotiv für seine Zwecke nutzbar zu machen bestrebt gewesen ist. Das Werk ist für Deutschland von dem Verleger des Export-Journals, Herrn G. Hedeler in Leipzig, zu beziehen. Die internationale Ausstellung der Buch- u. Papieroe- werbc zu London. — Zu dieser für das Jahr 1891 geplanten großen Fachausstellung und d n Erörterungen, welche dieselbe kürzlich im .Papier- Verein Berlin und Provinz Brandenburg- hcroorgerusen (vcrgl. unsere Mitteilung in Nr. 284), berichtet neuerdings die »Zeitschrift für Deutsch lands Buchdrucker«: »Für und wider die Internationale Ausstellung der Buch- und Papicrgewerbe zu London 1891 sind neuerdings durch Vermengung dieser Fachausstellung mit der von anderer Seite geplanten »Deut schen Ausstellung- Mitteilungen veröffentlicht worden, welche, in weiteren Kreisen verbreitet, einer Klarlegung bedürfen. Die von Whitley, dem Organisator der Nationalen Ausstel lungen (Französische Ausstellung, Italienische Ausstellung u. s. w.) geplante »Deutsche Ausstellung- findet in Earls Court statt, richtet sich an ein großes Publikum und schließt die Abhaltung von Volksbelustigungen in sich. Die unter Verwaltung von John Reynolds L Arthur T. Dale in der König!. Agricultural Hall statlfindende Internatio nale Fachausstellung hat mit jener nichts gemein, wendet sich nur an die Fachkreise, schließt jegliche Vergnügungen ans und nimmt, laut den auch mit deutschem Text (durch Herrn G. Hedeler in Leipzig) erhältlichen Programmen nur Erzeugnisse, Maschinen und sonstige Bedarfsartikel der Buch- und Papiergcwerbe an. Darstellungen, welche die aus solider Grundlage ruhende und einem vernünftigen Zweck dienende Internationale Fachausstellung in Ver bindung mit anderen Ausstellungen bringen, entsprechen nicht der Wahrheit. Möge jeder, der überhaupt am Geschäft nach England und den englischen Koloniecn ein Interesse hat, unbeirrt das Für und Wider prüfen und sorgfältig erwägen, ob eine Beteiligung seinen Zwecken entspricht oder nicht.- Zu der gleichen Angelegenheit giebt Herr Otto Winckler in Leip zig in der neuesten Nummer der »Papierzcitung- folgende Berichtigung: .Der in Nr. 93 der Papier-Zeitung veröffentlichte Aufsatz, sowie die in Nr. 97 wicdergcgebcnen Aeußerungcn einzelner Mitglieder des Papier-Vereins für Berlin und Provinz Brandenburg über die nächste Londoner Papierausstellung sind sehr geignet, ein Vorurteil gegen dieses Unternehmen zu erwecken und zu befestigen, welches nach den bisher von mir eingezogenen Erkundigungen nicht gerecht fertigt ist. Die Mitteilung in Nr 93 bezieht sich zweifellos auf die in Lon don ebenfalls nächstes Jahr abzuhaltende »Deutsche Ausstellung- und deren Beiwerk, da bei der geplanten Fachausstellung jede Be lustigung laut Programm ausgeschlossen ist. Die Ueberschrisl zu der genannten Mitteilung ist also sicher nur irrtümlich eingestellt, zumal der betreffende Korrespondent —s— thatsächlich nur von der »Deutschen Ausstellung- redet. Wenn der betr. Korrespondent von früheren mißlungenen Aus stellungsunternehmungen berichtet, die der gleiche Unternehmer leitete, so ist ihm wohl auch hier ein Irrtum untergelaufcn, indem der
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