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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-05-20
- Erscheinungsdatum
- 20.05.1891
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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wohl schon vergessen; wenigstens sind mir häufig Fälle vorgekommen, wo sich die Herren die Separalausgabe nicht haben kommen lassen: sie wußten gar nicht, daß sie zu haben ist. Genug, es ist heute noch dieselbe Rechtsunsicherheit wie vor neun Zähren; und es ist auch nicht zu verlangen, daß sich der einzelne Verleger in diese außerordentlich schwierige Materie hineinarbeitet. Nicht einmal bei allen Juristen finden Sie eine Beherrschung dieses Stoffes, Wer einem lilterarischen Sach verständigenverein angehört, hat die Wahrnehmung machen können, daß die Fragestellung der Richter und Staatsanwälte zuweilen eine ganz sonderbare ist. Ich möchte nun heule Vorschlägen, daß der Ackermannschs Antrag dahin abgeändert wird, daß wir hier eins Zen tralstelle zum Schutz des Urheberrechts errichten, welche die von mir eben genannten lausenden Geschäfte besorgt; die Eintragungen in den Leipziger Rollen und die Auskunftserteilung an die Verleger, Es würde für den Verleger eine sehr einfache Sache sein. Er könnte die Hinrichs'sche Buchhandlung gleich anweisen, das Exemplar, welches für die Bibliographie nach Leipzig geht, von dort aus an das Zentralbureau zu überweisen, damit die Eintragung geschieht; dann ist man sicher, daß nichts verabsäumt wird, daß alles geschieht, was geschehen muß. Aber, meine Herren, nicht nur die Besorgung dieser laufenden Geschäfte ist von Wert, sondern mehr noch etwas anderes. Ich möchte, daß diese Zentralstelle es sich auch angelegen sein ließe, mit denjenigen Staaten, mit denen wir bis lang einen Litterarvertrag noch nicht abgeschlossen haben, einen solchen anzubahnen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß man durch unausgesetzte Aufmerksamkeit manches erreichen kann. Es sind jetzt bald 25 Jahre, daß ich mich abgemllht habe (jetzt habe ich damit abgeschlossen), einen Vertrag mit Holland zustande zu bringen; hätte das an meiner Stelle eine Auto rität gelhan, wie sie der Börsenverein darstellt, wir wären heute viel weiter gekommen; davon bin ich fest überzeugt, (Sehr richtig!) Es bedarf einer unausgesetzten Fühlung mit dem Auswärtigen Amt; es muß eine sachkundige Behörde, die mit Auto rität ausgerüstet ist, da sein, die ihr Augenmerk darauf richtet. Wir haben im internationalen Verkehr sehr häufig Gelegen heiten, wo man Kompromisse schließen kann. Von den jetzt noch renitenten Staaten, also Holland, Skandinavien, Ruß land u, s. w,, werden wir freiwillig niemals eine Rücksichtnahme auf unsere Wünsche zu erwarten haben, Wohl aber können wir Gelegenheiten benutzen, wenn es sich zum Beispie- um Anschluß einer Bahnstrecke, wenn es sich um Freigabe der Küsten schiffahrt, der Lachsfischerei und dergleichen handelt, dann als Aequivalent zu verlangen, daß ein Litterarvertrag mit uns abgeschlossen wird. Ich erinnere daran, daß Frankreich in früheren Jahren niemals einen Handelsvertrag abgeschlossen hat, wenn nicht gleichzeitig ein Litterarvertrag abgeschlossen wurde. In ähnlicher Weise würden auch wir gegen Konzessionen auf anderen Gebieten erreichen können, daß wir mit den renitenten Staaten in ein erträgliches Litterarverhälinis kommen. Darin erkenne ich mit eine Hauptaufgabe dieses von mir vorgeschlagenen Zentralbureaus zum Schutz des Urheberrechts, Ich kann mir ferner den Fall wohl vorstellen, daß einem solchen Bureau auch die Rolle eines Schiedsgerichts zu fallen könnte, zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Autoren und Verlegern, Wir werden demnächst eine Verlagsord nung zu erwarten haben, die aus den sorgfältigsten Beratungen hervorgegangen ist; diese könnte als Grundlage dienen. Wenn eine solche Stelle geschaffen ist, an die die Kontrahenten appellieren können, und sie wollen sich bei deren Safieds- spruch beruhigen, dann sparen sie die ihnen jetzt unvermeidlich erwachsenden bedeutenden Gerichlskosten, Das erachte ich auch mit als eine der Aufgaben des Zentralbureaus, wie ich es Ihnen Vorschlägen möchte. Und was nun die Unterhaltungskosten anbelangt, so denke ich mir, daß die Gebühren, die für die Eintragung zu entrichten wären, die Kosten decken müßten. Es ist das auch bei dem Cercle in Paris der Fall, Für jedes Buch was dort eingetragen wird, ist eine geringe Gebühr zu entrichten, und diese geringe Gebühr zahlen alle Verleger gern, weil sie damit die Sicherheit gewinnen, daß ihre Publikationen überall hin geschützt sind. In welcher Weise das einzurichten wäre, das müßte nachher Sache der Beratung des Börsenvereins sein. Ich komme zum Schluß und stelle den Antrag: Die Generalversamlung erachtet die Einrichtung einer Zentralstelle in Leipzig zum Schutze des Urheberrechts für wünschenswert; der Vorstand wird ersucht, die Angelegenheit in Erwägung zu nehmen, (Bravo!) Ich möchte den Herrn Vorsitzenden bitten, zunächst die Unterstützungsfrage zu stellen, und wenn mein Antrag die nötige Unterstützung findet, ihn zur Abstimmung zu bringen, Vorsitzender: Ich möchte Herrn Mühlbrecht darauf aufmerksam machen, daß dieser Antrag nur dann zur Ab stimmung kommen könnte, wenn er als Amendement zu dem Antrag des Herrn Ackermann eingebracht wird, im anderen Fall dürste er zwar, wenn er von zehn Stimmen unterstützt wird, zur Verhandlung gebracht werden, aber nicht zur Ab stimmung, Ich bitte also Herrn Mühlbrecht, seinem Anträge, wenn ich ihn zur Abstimmung bringen soll, eine Form zu geben, die ihn als Amendement zu dem Ackermannschen Antrag erscheinen läßt. Es wird dazu nur einer geringen formellen Aenderung bedürfen, Herr Mühlbrecht: Ich bin dazu bereit, glaubte jedoch, daß mein Antrag zulässig wäre auf Grund des 8 16 Absatz 2 der Satzungen; Anträge für die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung müssen dem Vorstand mindestens vier Wochen vor derselben zugehen, Heber später eingehende Anträge, darf nur mit der Unterstützung von fünfzig Mitgliedern und unter Zustimmung des Vorstandes verhandelt und beschlossen werden, Vorsitzender; Hier ist aber immer noch vorausgesetzt, daß der Antrag aus die Tagesordnung kommt. Wenn er nicht auf der Tagesordnung steht, so muß schon mit Rücksicht auf das Prinzip der Stimmenverlrelung von einer Beschluß fassung abgesehen werden. In einem solchen Fall trifft die Bestimmung der Satzungen zu, daß über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, eine Verhandlung gestattet werden muß, wenn zehn Mitglieder es beantragen. Also diese Sache ist ganz zweifellos. Ich glaube übrigens, es wäre auch unzweckm ''ig, darüber noch Weiler zu debattieren. Der Weg ist ja gegeben, auf dem Ihr Antrag auch noch zur Abstimmung kommen kann: der Weg, den ich Ihnen eben gezeigt habe, Geben Sie die Sache in Form eines Amendements zu dem Ackermannschen Antrag, so ist kein Zweifel, daß wir ihn zur Abstimmung bringen können, Herr vr, Ed, Brockhaus; Die Angelegenheit, die Herr Mühlbrecht jetzt angeregt hat, ist eine überaus wichtige, und in vieler Beziehung noch wichtiger als dieser Punkt 6 der Tagesordnung, bei welchem er diese Anregung gegeben hat. Nach vLmndsünfzigster Jahrgang, zgz
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