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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-05-20
- Erscheinungsdatum
- 20.05.1891
- Sprache
- Deutsch
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meiner Ansicht steht allerdings die von ihm angeregte Sache in einem so losen Zusammenhang zu Punkt 6 der Tagesordnung, daß ich den Ausweg, sie in Form eines Amendements anzubringen, eigentlich meinerseits nicht für den richtigsten halten kann. Unter dieser Form ließen sich ja die verschiedenartigsten Sachen als Amendements einbringen. Meine Herren, der Antrag, der auf der Tagesordnung steht, handelt von Amerika; der Antrag des Herrn Mühlbrecht handelt aber von der ganzen Welt. Der Vorstand war ja gar nicht in der Lage, dazu irgend eine Stellung zu nehmen. Ich möchte mir den Vorschlag erlauben, den Mühlbrechlschen Antrag, sei es als Antrag oder als Amendement, einfach auch dem Vorstande zur näheren Prüfung zu überweisen . . (Zuruf: Das geschieht ja!) Ich schlage Ihnen das also vor, und das wäre eine wesent liche Abweichung von dem Antrag, denn im Antrag Mühlbrecht ist ausdrücklich schon gesagt: die Hauptversammlung erklärt ferner die Einrichtung einer Zentralstelle in Leipzig zum Schutz des Urheberrechts für wünschenswert. Meine Herren, ich bin nicht im stände, für diesen Satz zu stimmen, ohne die Sache näher geprüft zu haben. Ich halte die Sache ja im allgemeinsten Sinne des Wortes für wünschenswert; aber ob sie praktisch möglich ist, und aus praktischen Gründen von uns empfohlen werden kann, ist mir wenigstens noch zweifelhaft. Ich würde Ihnen Vorschlägen, den Mühlbrechlschen Antrag oder das Amendement ebenso wie den Ackermannschen Antrag dem Vorstande zur weiteren Behandlung zu überweisen. Herr vr. Oskar von Hase-Leipzig: Sehr geehrte Herren! Die Anregung, die von Herrn Mühlbrecht gegeben worden ist, ist eine sehr dankenswerte, und es ist sehr freundlich von ihm, daß er, nachdem sie früher im Sande verlaufen ist, jetzt wieder bei dieser angemessenen Gelegenheit daran gedacht hat. Ob die Angelegenheit allerdings so einfach auf dem Wege des Amendements anzuhängen wäre, ist ja vielleicht etwas zweifelhaft; aber ich glaube, es wird ziemlich auf Eins herauskommen, ob ein Antrag oder nur eine Anregung hier beschlossen wird. Ich bin der Meinung, daß es wünschenswert ist, daß die Versammlung sich dafür erklärt, mindestens diese Anregung in der Weise, wie Herr I)r. Brockhaus das ausgesprochen hat, dem Vorstand zur freundlichen Erwägung zu übergeben, damit er jedenfalls nach Prüfung etwas Gründliches für diese Sache lhun kann. Ich glaube, es ist gut, wie Herr vr. Ed. Brockhaus zuerst gesagt hat, den Ackermannschen Antrag nicht in dieser ganz bestimmten zwingenden Form, wie er ihn eingebracht hat, zu beschließen, sondern in der Form, wie der Vor stand den Antrag amendiert hat. Also ich würde mich dem vollständig anschließen, daß in dieser Weise dem Vorstand der Ackermannsche Antrag und die Mühlbrechlsche Anregung überwiesen werde. Wir sind hier ein deutscher Buchhandel; aber dieser deutsche Buchhandel hat es an sich, daß wir zum Teil auch einen Weltbuchhandel betreiben, und für den müssen wir, wo wir können, etwas thun, und gerade die Anregung, die von Herrn Ackermann gegeben worden ist, ist eins weittragende. Es handelt sich darum, zum ersten Mal einem Lande gegenüber, welches sich bisher vollständig ablehnend verhalten hat in Bezug aus die Anerkennung des völkerrechtlichen litterarijchen Eigentums, festen Fuß zu fassen; und ist dieser feste Fuß auch zunächst nur ein bescheidenes Fleckchen, auf dem wir stehen: es ist wünschenswert, Amerika festzunageln auf dieser ersten bescheidenen Anerkennung litterarijchen Eigentums. Amerika hat ja die Angelegenheit nicht auf dem Wege eines völkerrecht lichen Vertrags erledigt; es hat zu eigener landesgesetzlicher Regelung völkerrechtliche Bestimmungen getroffen. Nun, meine Herren, wir sind in der Sache zuvorgekommen. Im Deutschen Reich haben wir durch unsere reichs- gesetzliche Regelung schon längst den Amerikanern ein Recht gegeben wie jedem anderen Nichtreichsangehörigen, daß er unter gewissen Bedingungen, dadurch, daß er sich mit deutschen Verlegern in Verbindung setzt, oder wenn er im Lande selbst weilt, Rechte übertragen kann, die geschützt werden. Also wir haben von selbst so etwas gebracht; eins gewisse Gegen seitigkeit existiert. Es wird Sache des Vorstandes sein, das näher zu studieren, und wir hören, es liegt die Absicht vor, bei der Reichsregierung sich eine bestimmte Erklärung zu verschaffen, in welcher Weise eine Gegenseitigkeit als etwa schon bestehend angenommen wird, oder noch ausdrücklich zuwege kommen soll. Aber man soll sich nicht dadurch, daß ein Volk, ein Staat Ansichten hat, wie sie in der amerikanischen Zollgesetzgebung vertreten sind, und die nun naturgemäß auch im Urhebergesetz zu Tage kommen, man soll sich dadurch nicht abhalten lassen, vorwärts zu gehen, und zum ersten Mal, wo eine solche Möglichkeit gegeben wird, die Hand zu ergreifen. Es ist etwas bescheidenes, aber ergreifen Sie diesen kleinen Finger, Sie werden nicht gerade Teufels genug, aber doch Deutsche genug sein, um diese Hand sestzuhailen. Das Weitere wird die Zukunft lehren; aber etwas Gründliches thun, das scheint mir, wenn sich nicht unvorhergesehene Schwierigkeiten beim Vorstand ergeben, recht wünschenswert. Ich empfehle also den Ackermannschen Antrag in der Form, wie ihn der Vorstand vorschlägt, und empfehle auch die Mühlbrechlsche Anregung zur Erwägung des Vorstandes. Vorsitzender: Es liegt also zu dem Ackermannschen Antrag ein Antrag, respektive ein Amendement des Herrn Mühlbrecht vor, welches lautet: Die Generalversammlung erklärt ferner die Einrichtung einer Zentralstelle in Leipzig zum Schutz des Ur heberrechts für wünschenswert; der Vorstand wird ersucht, die Angelegenheit in Erwägung zu nehmen. Nun, meine Herren, sowohl zu dem Ackermannschen Antrag als zu dem Amendenient des Herrn Mühlbrecht stellt Ihnen der Vorstand folgenden Antrag: Die Hauptversammlung beschließt, den Antrag des Herrn Ackermann samt dem Amendement des Herrn MUHlbrecht dem Vorstande zu überweisen, mit dem Aufträge, dieselben in dem Falle zur Ausführung zu bringen, daß ihm eine solche nach näherer Prüfung der ganzen Angelegenheit im Interesse des deutschen Buchhandels zu liegen scheint. Herr Jul. Heinr. Zimmermann-Leipzig: Ich Halts den Antrag des Herrn Fr. Ad Ackermann für eine großartige Initiative, denn der Börsenverein ist wirklich viel mehr berufen, äußere Politik zu treiben als innere. Die innere Politik können wir mehr den Lokalvereinen überlassen; und wenn dieser Antrag des Herrn Ackermann Annahme findet, den ich gern mit den Anträgen des Vorstandes und des Herrn Mühlbrecht vereinigt sehe, so werden wir unbedingt einen großartigen Fund machen. In Amerika liegt jedenfalls die größte Zukunft, und jetzt noch viel mehr, als die Nord-Amerikanischen Staaten den ganzen Süden in ihre Netze ziehen wollen. Meine Herren, die Franzosen sind uns in mancher Hinsicht längst vorausgegangen: sie haben nicht die großen Kosten gescheut, einen Deputierten schon vor längerer Zeit nach Washington zu schicken, den Grafen Köralrh; ebenso weilt gegenwärtig noch in Rußland in ganz derselben Weise ein Vertreter der französischen Regierung. Ich kann es also nur freudig begrüßen, wenn gerade die äußere Politik einmal in Angriff ge nommen wird. Meine Herren, wir können ebensogut etwas koloniale Politik treiben wie das Deutsche Reich (Rufe: Zur Sache! Schluß!)
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