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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-05-20
- Erscheinungsdatum
- 20.05.1891
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Vorsitzender: Gestatten Sie, daß ich den Herrn Redner unterbreche; ich glaube, er entfernt sich in der That etwas zu weit von dem speziellen Thema. Herr Zimmermann: Nur kurz zum Schluß will ich noch bemerken, daß der Antrag des Herrn Ackermann in seiner ursprünglichen Form überhaupt nicht annehmbar ist, weil es sich da gleich um Geldkosten handelt, die eventuell hier gleich zeitig hätten bewilligt werden müssen Ich beantrage also, den Antrag des Herrn Ackermann in Verbindung mit den beiden Anträgen, die uns vorgelegt sind, zur Abstimmung zu bringen, und empfehle Ihnen wirklich einstimmige Annahme. Vorsitzender: Wünscht noch jemand das Wort zu dem Antrag des Vorstandes? Es scheint nicht der Fall zu sein. Ich will ihn noch einmal vorlesen und dann zur Abstimmung bringen. Die Hauptversammlung beschließt den Antrag des Herrn Ackermann samt dem Amendement des Herrn Mühlbrechk dem Vorstands zu überweisen mit dem Aufträge, denselben in dem Fall zur Ausführung zu bringen, daß ihm eine solche nach näherer Prüfung der ganzen Angelegenheit im Interesse des deutschen Buchhandels zu liegen scheint. Wer dafür ist, den bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht) — Der Antrag ist einstimmig angenommen. Wir gehen zu Punkt 7 der Tagesordnung über: Antrag des Vereins Dresdner Buchhändler: Der Vorstand des Börsenvereins wolle die mit der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung und Herrn Hermann Vogel in Leipzig bestehenden Verträge, tas Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Kunsthandels betreffend, zu einem ihm geeignet erscheinenden Termine kündigen und Las Verzeichnis der Neuig keiten des deutschen Buch- und Kunsthandels im Börsenblatts, sowie die Herausgabe von monatlichen, viertel jährlichen, halbjährlichen und anderen Bücher- und Kunstkatalogen durch die Geschäftsstelle des Börsenvereins selbst besorgen lassen. Ich gebe dem Vertreter des Vereins Dresdner Buchhändler das Wort. Herr vr. E. Ehlermann-Dresden. Meine Herren! Bei der Begründung unseres Antrags möchte ich mich mit Rück sicht aus die vorgeschrittene Zeit möglichst kurz fassen. Dis Einbringung unseres Antrags wird auf manchen Seilen vielleicht einige Ueberraschung erregt haben. Aber, meine Herren, wenn man sich vergegenwärtigt, welche ungeheure Wichtigkeit gerade das bibliographische Verzeichnis für den gesamten Buchhandel, und nicht allein für ihn, sondern für die gesamte deutsche Lilteratur hat; wenn man sich einmal vergegenwärtigt, welcher Aufwand von Arbeitskraft und Fachwissen notwendig sein würde, im Fall diese bibliographischen Kataloge, die das einzige Hilfsmittel sind, aus dem man sich leicht über den Stand der Lilteratur gegenwärtig und in alle Zukunft wird orientieren können, wenn diese Kataloge einmal nicht genügend sorg fältig und vollständig bearbeitet würden: dann muß man sich eigentlich eher wundern, daß nicht schon längst eine Anregung dahin ergangen ist, daß der deutsche Buchhandel bei seiner ausgezeichneten Organisation dieses wichtige Hilfsmittel jeder Beeinflussung durch Private entzieht und in seine eigene Hand nimmt. Es ist unseres Erachtens fast selbstverständlich, daß die Mitglieder des Börsenvereins die Möglichkeit haben, durch ihre Beschlüsse Einfluß zu nehmen auf das Erscheinen dieses außerordentlich wichtigen, ja ich möchte sagen des wichtigsten Hilfsmittels für den Sortimenter und für den Verleger, daß es ihnen möglich ist, Wünsche kund zu geben, in welcher Weise dieses Hilfsmittel angcordnet werden, in welcher Weise es erscheinen soll u. s. w. Meine Herren, es sind nicht allein diese Vorteile, welche erwachsen würden, die uns zu unserm Antrag veranlaßt haben. Es ist, glaube ich, namentlich in Leipzig schwer empfunden worden, daß z. B. die Hinrichs'sche Buchhandlung die Möglichkeit besitzt, wesentlich früher als andere Sortimentshandlungen in Leipzig Neuigkeiten auszustellen und zur Versendung zu bringen. Es bedeutet das ein Privilegium für die Hinrichs'sche Buchhandlung, welches vom Standpunkt des gleichen Rechts für alle nicht berechtigt erscheint. Es sind auch noch andere Uebelstände mit diesem Erscheinen des Katalogs in Privathänden verbunden. Ich möchte nur ein Beispiel erwähnen. Es wurde einer sächsischen Sortimentshandlung von seilen einer Rechnungskammer eine Rechnung beanstandet, auf Grund eines Wolfschen Vademecums. Es waren da in der Preisaufstellung verschiedene Unter schiede bemerkt worden. Die Rechnung wurde beanstandet, und die Firma sendet daraufhin die Hinrichs'schen Kataloge ein. Darauf kommt aber der Bescheid zurück: der Hinrichs'sche Katalog ist genau so gut ein vollständig privater Katalog wie das Wolfsche Vademecum, und es kann nicht Privatkatalog gegen Privalkatalog der Behörde gegenüber geltend gemacht werden. Es war infolge dessen notwendig, durch umständliche Beibringung von Zeugnissen der Verleger die einzelnen Preise der Bücher nachzuweisen. Meine Herren! Was die Möglichkeit der Durchführung dieses unseres Antrages anlangt, so glaube ich. daß dem wohl kaum Schwierigkeiten entgegenstehen würden. Wie ich aus dem Rechnungsberichl für das Börsenblatt ersehen habe, Ivendet der Börsenvereinsvorstand gegenwärtig bereits für die Bearbeitung der Bibliographien den Betrag von 8600 Mark auf. Wenn man in Betracht zieht, daß der Verkauf der Exemplare selbst doch einen ganz erheblichen Betrag einbringt, so glaube ich, würde die finanzielle Seite keinerlei Schwierigkeiten begegnen. Es ist nun aber wohl selbstverständlich, daß der Börsenverein als solcher nicht Veranlassung haben kann, seinen eignen Mitgliedern Konkurrenz zu machen. Es ist also wohl auch selbstverständlich, daß unser Antrag nicht dahin zu verstehen ist, daß der Börsenvereinsvorstand eventuell die bestehenden Verträge einfach kündigt und nun in Zukunft einen eigenen Katalog herausgiebl; daß er diejenigen Verleger von bibliographischen Hilfsmitteln, welche sich durch langjährige und gute Bearbeitung derselben um den Buchhandel gewiß ver dient gemacht haben, einfach auf die Seite drängen soll durch seine Kataloge, sondern es ist unsere Meinung: daß der Börsen vereinsvorstand sich mit diesen Verlegern auseinandersetzen soll und, ähnlich wie es mit Schulz' Adreßbuch geschehen ist, die Verlagsrechte, wenn von solchen überhaupt die Rede sein kann, erwerben, respektive die Verleger in entsprechender Weise entschädigen soll. Ebenso wenig ist wohl auch anzunehmen, daß in diesen Katalogen eine Vermehrung der Machtmittel des Börsen vereins in dem Sinne zu erblicken sein soll, daß er etwa solchen Buchhändlern, welche nicht geneigt sind, sich den Satzungen des Börsenvereins zu unterwerfen, die Ausnahme der Titel in den Bibliographien u. s. w. verweigert. (Heiterkeit). Es ist 395»
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