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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.06.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-06-05
- Erscheinungsdatum
- 05.06.1891
- Sprache
- Deutsch
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3290 Künftig erscheinende Bücher. 127, 5. Juni 1891. I. Guttentag, Verlagsbuchhandlung in Berlin. (20849) Im Druck befindet sich: Giilttntiig'sche Zaulnilimg deutschst Rrichsgksktze Do. 6. kreis 60 H orä., 45 H netto, 40 ^ bar. I.k.vacdeiiiMIXölll s. Kd. mit den für das Reich erlassenen Ausführungs bestimmungen Tert-Ausgaben mit ausführlichem Zachregißer Für Preustcn: Einkommensteuer-Gesetz. 30 ord, 20 H netto. (22055) Binnen kurzem wird in meinem Kommissions- Verlage erscheinen: Aas DmlWlkl m» Trier in seinem Verhältniß zu dem dortigen Boiitus-Scminor. Von LeLt-Ansgakc mit Anmerkungen und Sachregister von T. Pst. Berger, --- Lifte Auflage. — Taschenformat. Kartoniert 1 ^ 25 H ord., 95 H netto, 85 ^ netto bar. Freiexemplare: in Rechnung 13/12; gegen bar 9/8, 23/20, 58/50, 120/100. Sogleich nach der im Reichsgesetzblatt er folgten Publikation der am l. Avril 1892 in kraft tretenden Novelle zur Gewerbeordnung — des sog. Arbciterschutzgesetzes — erscheint die elfte Auflage unserer Text-Ausgabe von Berger. Diese Ausgabe ist in den beteiligten Kreisen so geschätzt, daß wir zu ihrer Empfehlung nichts hinzuzufügen haben. Venln^ von ki eii88 L.siin^oi' in 6rs8lan. s2I804s vr. 'UoM6i'§8 rur chagiEliselien jVenivei-itiung den quÄNiitativen t2llbkn8>nnpi-üfung. 3. verbesserte kür cken praletisoben ^.rrt bearbeitete ^.uüaxe nebst ^.bbavälunK n. üebrauebs- an^eisnnA. kreis 4 ^ orä., 3 ^ 40 H netto bar. xexen dar liekern. sinck )eckoeb bereit, niebt abxpsetrte Exemplare innerbaU» 3 Alvnaten vom l'aAe clerkalcturL an bnrrurüelcLUllebmeu. Gewerbesteuer-Gesetz. 30 H ord., 20 ^ netto. Landgemeinde-Ordnung. 50 H ord., 35 H netto. Für das deutsche Reich: Gewerbe-Ordnung. mit den durch das Arbeiter-Schuh-Gesetz und die früheren Novellen bedingten Acnderungen. 50 H ord., 35 H netto. Bezugsbedingungen: fest 13/12; bar 7/6, 15 Exemplare bar mit 5l)o/y. -ME Ich bitte um Ihre freundliche Verwendung für diese wohlfeilen und korrekten Ausgaben, die sich durch vorteilhafte Bezugsbedingungen aus- zeichncn. Breslau. I. U. Kern'S Verlag (Max Müller). (20774) Demnächst erscheint in meinem Verlage und bitte ich um Aufgabe der Bestellungen: Die Jcsuitcnsrage vom politische,, Stand punkte. 80 H. Diese Broschüre enthält zum ersten Male die genauen Pcrsonalnotizcn aller hervorragenden Jesuiten und ihre Aufenthaltsorte; sic erörtert ferner die Rechtsfrage bezüglich der Aufhebung des Jefuitengefctzes und beleuchtet die für die Aufhebung geltend gemachten Gründe. Mippokd, >i. Ir., Der Jesuileuslrcit (I) in Wiesbaden. 3. Ausl, i Aippold, v Ir., Der Jesuitenstreit (II) im Rimbeck, Spiesen, Malstatt, Hamm, Speyer, Oldenburg. Torgau, Stettin. Nach den örtlichen Quellen gezeichnet. 1^. — Der Jesnitenftreit (III) in Sachsen, Württemberg, Elsaß, in Wetzlar, Her- born, Saarbrücken und Alain;. Nach den örtlichen Quellen gezeichnet. 1 Halle a/S., 25. Mai 1891. Eugen Strien Verlag. Du Scheufgen, und vr. ^Lager, Dompropst. Domcapitular. Etwa 110 Seiten groß 8". Geh. Preis 1 50 H ord., 1 ^ 15 H no. Eine von Domkapitular Direktor Endres in Trier im vorigen Jahre veröffentlichte „Histo rische Studie über das Bantus-Seminar in Trier", in welcher dem ehemaligen Bantus- Seminar der Charakter eines Tridentinischen Seminars vindizicrt wurde, hatte Veranlassung zu einer Gegenschrift von Dompropst 1)r. Scheuf- dem Titel „Prüfung und Würdigung der Endres- schen Schrift: Das Bantus-Seminar zu Trier", in welcher die entgegengesetzte These ^ausgestellt diest Erwiderung wird in der oben angekün- digtcn Schrift die Antwort gegeben, indem die selbe den Standpunkt der „Prüfung rc." fest hält und mit neuen Gründen die Behauptung verteidigt, daß das Trier'schc Bantus-Seminar kein tridcntinisches gewesen. Insofern Hätte die Grundlage zu obiger Behauptung zwei wichtige kirchcnrcchtlichc Fragen zu eingehender Erörte rung kommen: 1. Was ist auf Grund des tridentinischen Dekretes Scss. XXIII, Kap. XVIII unter einem des Tridcntinums vollständig entspreche, und somit den Namen: Lswioarium Priäeutiouw verdiene? 2. Wem liegt die Verpflichtung ob. das tridentinische Dekret behufs Errichtung der Se- minarien auszuführen, resp. was ist unter dem Ausdruck „Linxulae Oatbeärales Leele- siae" zu verstehen. Außerdem kommt in der angekündigten Schrift noch eine streng juristische Schrift von allgemeinerer Bedeutung zur Erörterung, näm lich die, welche Rechtskraft dem napolconischcn Dekret vom 15. Bentose XIII beizumessen ist, und ob das Dekret vom 19. Oktober 1808 die jetzige Verwendung der Stiftungs-Fonds des ehemaligen Bantus-Seminars rechtlich begründet. Der kleinen Auflage wegen kann ich nur ganz beschränkt a cond. liefern. Köln, den 5. Juni 1890. I. P. Bachem.
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