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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.10.1899
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- 1899-10-27
- Erscheinungsdatum
- 27.10.1899
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- Deutsch
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7992 Nichtamtlicher Teil. 251, 27. Oktober 18SS. Englands, von S. Rappaport. Zur Frage von den Opfern der gewerblichen Unternehmungen, von A. Preß. (Wjestnik Jcwropy.) Das Leben des grusinischen Volkes nach den Schriften von Katharina Gabaschwil, von Chachonow. Die Wirthschastsgcschichte der Juden, von I. Ruland. Die Erblichkeit nach den neuesten Anschauungen, v. I. Pausbaum. Individuum, Gruppe u. Ge sellschaftskreis, v. L. Gumplowitsch. (Shisnj.) Die Treibjagd auf Menschen. (Aus jüngster Vergangenheit.) Von G. Erastow. Der Kontrabandist. Scenen a. d. Leben an d. westl. Grenze, v. M. Mcshezkij. Ein Versuch, die Juden im 1.1783 leibeigen zu machen, v. I. Beljejew. Nach dem Pugatschewschen Aufruhr am Kaspisee, v. P. Jüdin. Gesellschaftliche Fürsorge zur Volksbildung in Sibirien, v. S. Umanez. Die Beerdigungsarten bei den alten Völkern, die Südrußland bewohnten, v. D. Ewernitzkij. Skizzen a. d. amerikanischen Wirklichkeit, v. E. Prawdin. (Jsto- ritschcfkij Wjestnik.) Die Statistik u. ihre Bedeutung f. d. heutige Gesellschaft, v. I. Goldstein. Die Gesellschaftslehren u. Geschichtstheorien d. 18. u. 19. Jahrhdts., v. R. Wipper. Die landwirthschaftliche Krisis, v. L. Krshiwizkij. (Mir Boshij.) Die Eisenbahnsyndikate in den Ver. Staaten, v. P. Mishujew. Die gegenwärtigen russischen Oekonomisten, v. N. Sieber. Physiolog. Untcrhaltgn., v. A. Herzen. Das Wesen der Kunst u. ihre Ent wickelung, v. F. Werjowkin. (Wissenschaft!. Rundschau.) Der Verfall der orthodoxen Gemeinde im 18. u. 19. Jahrhdt., v. A. Papkow. Spcranskij u. die Studenten der Jurisprudenz. Nach Dokumenten des Reichsraths-Archivs, v. P. Maikow. (Rußkij Wjestnik.) Zur Revision der Gesetzgebung, die Bauern betreffend, v. S. Borodajewskij. Orientalische Motive im mittelalterlichen euro päischen Epos, v. E. Ljazkij. (Rußkoje Bogatstwo.) Aus den Erinnerungen des preußischen Flügeladjutantcn Malachowskij, v. N. Schilder. Aufzeichnungen eines Bayern über Rußland unter Kaiser Paul, v. E. Schumigorskij. Aus d. Er- innergn. eines Generalstabs-Offiziers über den Krieg v. 1877—78, v. P. Parenzow. Briefe v. P. Walujew an A. Troinizkij. (Rußkaja Starina). Mickiewiczs Werke u. ihre Würdigung durch W. Spasowicz, v. Merzalow. Neue Richtungen in der Buchbinderei. (M. Jllustr.), v. Tschcrnow. Was muß ein Bibliophile wissen? (Wolffs Nachrichten.) Die Logik der Liebe u. die Logik des Hasses, v. N. Nepljujcw. In der Mandschurei, v. S. Die heutige Wohlthätigkeit. Die Armuth im Dorfe. Die Transvaal-Frage, von I. Abramow. Ein altes Übel. Mittelalterliche Prozesse. Eisenbahnwirthschaft. (Ncdelja.) Flammarion in seinem Observatorium. (M. Jllustr.) Die Krö nung S. M. Kaiser Nikolaus ll. (M. Jllustr.) D. Velazqucz' 300jähr. Geburtstag. (M. Jllustr.) I. Ristitsch. (M. Porträt.) Woraus besteht d. Mensch, von Keller. (M. Jllustr.) Das Denk mal von H. Schultze-Delitzsch in Berlin. R. Bunsen. (M. Porträt.) Am Vorabend des Transvaal-Krieges. (M. Jllustr.) I. S. Nikitin. (M. Jllustr.) Das Kloster Walaüm. (M. 16 Jllustr.) A. Petöfi. (M. Portr.) Die Ausstellung von Milchprodukten in Petersburg. Fr. Chopin. (M. Portr.) Die Fortsetzung von L. Tolstojs Roman »Auferstehung- wurde Mitte September auf ca. 6 Wochen unter brochen. (Niwa.) Unter der Presse: Annenskij, In Centralasien. Encyklopädie d. russ. Landwirtschaft. Gorkij, Gesamm. Werke. Bd. III. Jwanowsskij, Sibirien. Ein Sammelwerk. Karejew, Historische Rundschau. Bd. XI. Owssjaninko-Kulikowskij, Tolstoj als Künstler. Lsg. 2—3. Ossipow, Die Arbeiter im Norden. Pypin, Bjelinskij. Neue vermehrte Auflage. Ssaitow, Das Ostafjewschc Archiv der Fürsten Wjasemskij. Bd. II. Tolstoj, Auferstehung. Drei verschiedene Ausgaben. Wetrinskij, Nekrassow u. seine Werke. Kleine Mitteilungen. Zum Entwurf eines neuen deutschen Urheberrechts gesetzes.*) — Die -Kölnische Zeitung- bespricht in ihrer Nr. 825 vom 20. Oktober die Dauer des Urheberrechtsschutzes, insbesondere diejenige für Musikalien, die nach H 32 des Gesetzentwurfs be kanntlich auf 50 Jahre (statt der bisherigen 30) verlängert werden soll. Sie sagt: -Nach dem Entwurf des neuen Urheberrechts soll der Schutz *) Vgl. auch Börsenblatt Nr. 162, 163, 165, 168, 171, 172, 175, 176, 177, 179, 180, 181, 182, 185, 187, 189, 190, 192, 193, 195, 198, 199, 201, 205, 213, 214, 215, 216, 220, 222, 231, 234, 243, 246, 247, 249, 250. musikalischer Werke gegen unbefugte Vervielfältigung und Auf führung von 30 auf 50 Jahre nach dem Tode des Komponisten verlängert werden. Ist die Verlängerung gerechtscrtigt? Diese Frage wird jetzt in den Kreisen der Autoren und Verleger lebhaft erörtert. Schriftstellerwelt und Buchverlag haben bisher eine be sondere Teilnahme an der Verlängerung der gesetzlichen Schutz fristen nicht gezeigt. Hier und da ist man geneigt, eine unbillige Bevorzugung der Musik darin zu erblicken, daß dieser und nicht auch der Litteratur eine Fristverlängerung gewährt werden soll. Wird der Musik etwas gegeben, so will man das Gleiche für die Litteratur nicht missen, man fordert also die Verlängerung auch für die Litteratur. -Dieser Grund ist nun eben nicht weit her. Wir glauben aber überhaupt nicht, daß eine Verlängerung der Schutzdauer in der öffentlichen Meinung auf Sympathieen zu hoffen hat, so sehr manche eifrige Apostel des -geistigen Eigentums- für dessen Er weiterung Propaganda machen. Thatsächlich ist die Bedeutung dieser Frage für die Litteratur minimal. In unserer Zeit schreiten Wissenschaft, Kunst und Technik so rasch vorwärts, wechseln Ge schmack und Bedürfnis größerer Volkskreise so häufig, daß nur selten noch Werke 30 Jahre nach dem Tode des Verfassers ihren alten Wert behaupten, somit auf Anklang und Absatz rechnen dürfen. Wie bedingt ist die Schätzung, deren sich jetzt noch Hum boldts Kosmos erfreut? Wo sind die Romane und Novellen, die unsere Großeltern entzückten, die Lustspiele, die in ihrer Zeit die Theater füllten? Was ist aus den Schul- und Lehrbüchern ge worden, die unserer Eltern Jugend beherrschten? Ist die volle Dauer einer Generation nach dem Tode des Verfassers verflogen, dann ist das, was er geschrieben, entweder klassisch oder Spreu. Und so glauben wir, daß das geltende Gesetz mit seinen 30 Jahren Schutz dem praktischen Bedürfnisse gerecht wird, soweit es sich um littcrarische Werke handelt. -Reicht aber das, was für diese genügt, nicht auch für die Werke der Tonkunst aus? Die Regierungsvorlage verneint die Frage und schlägt deshalb eine Verlängerung der Schutzfrist um 20 Jahre für musikalische Werke vor. Da ist es nun merkwürdig, daß in musikalischen Kreisen ein solches Geschenk keineswegs all gemeine Befriedigung zu erwecken scheint. Unter den Komponisten schüttelt mancher den Kopf in schwermütigem Zweifel, ob er zu den Auscrwählten gehören wird, deren Werke noch 50 Jahre nach dem Tode gern gehört und gekauft werden. Auch Skeptiker sind da, die sich erinnern, daß vielfach die Komponisten ihr Werk dem Verleger von vornherein für alle Zeit verkaufen, und die sich fragen, ob der Verleger sein Honorar wohl merklich steigern wird, weil das von ihm erworbene Werk noch 20 Jahre länger als bisher vielleicht, vielleicht auch nicht, einen durch Urheberschutz gesicherten Ertrag abwcrfen wird. Der Musikalien verlag ist anscheinend der vorgeschlagenen Neuerung im großen und ganzen gewogen. Immerhin tritt auch dort eine Gegnerschaft in denjenigen Verlagskreisen hervor, die mit großem Erfolge der Veranstaltung billiger Volksausgaben schutzlos gewordener Werke sich zugewandt haben. Was wird, so fragt man hier, aus unserm guten Geschäfte, und was aus den musikalischen Volksinteressen, wenn das Publitum noch 20 Jahre länger als bisher auf die meist schwerfälligen und teuren Ausgaben "der bevorrechteten Verleger angewiesen bleiben soll? -Bei diesem Widerstreit der Meinungen wird es denjenigen, die außerhalb des Kreises der Nächstbeteiligten stehen, schwer, sich ein Urteil zu bilden. Unserer Meinung nach ist für das geistige Leben des Volkes eine Ausdehnung der musikalischen Schutzfrist nicht von der Bedeutung wie eine Ausdehnung des litterarischen Schutzes. Wir stellen uns ihr deshalb nicht grund sätzlich entgegen; aber wir müssen doch sagen, daß ihre Not wendigkeit in der Begründung der Regierungsvorlage nicht dar- gethan ist. Es läßt sich hören, wenn man sagt, daß Bücher sich schneller im Volke einbürgern als Noten, daß der Geschmack und das Verständnis des Volkes leichter gewonnen werden für neue Wege, die die Litteratur einschlägt, als für neue Wege des musikalischen Schaffens. Auch mag man zugeben, daß der Absatzkreis für Bücher größer ist als für Noten, daß die Betriebskosten im Buchverlag durchschnittlich geringer sind, als im Musikverlag, überhaupt, daß hier das Risiko des Unter nehmers regelmäßig schwerer wiegt. Es sind das Umstände, die eine äußerlich gleiche Schutzfrist für Bücher und für Noten mit Recht nicht als innerlich gleich erscheinen lassen. Indessen muß es befremden, daß nicht einmal die Musikvcrleger, geschweige denn die Komponisten darüber einig sind, ob sie dem Regierungsvor schlag zustimmcn sollen. So lange das nicht der Fall ist, braucht die übrige Welt nicht ja dazu zu sagen. Gegen ihren Wunsch wird hoffentlich auch die Regierung den Komponisten, die es doch zunächst angeht, eine Erweiterung ihrer Rechte nicht aufdrängen wollen. Wir würden daher eine Verlängerung der Schutzfrist für musikalische Werke erst dann als diskutierbar betrachten, wenn die Komponistenkreise für das Bedürfnis sich aussprechen. In der
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