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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.10.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-10-27
- Erscheinungsdatum
- 27.10.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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251, 27. Oktober 1899. Nichtamtlicher Teil. 7993 Musik tritt allerdings der Prozeß des Alterns nicht so schnell an die Werke heran wie in der Litteratur. Diese Erwägung ebenso ivie die geringere Bedeutung der Musik für die gesamte Volks bildung rechtfertigt es, daß wir den Gedanken des Regierungs entwurfs nicht ohne weiteres ablehncn, wie wir es thnn würden, wenn er auch zu gunsten der Litteratur Geltung haben sollte.- Zu demselben Gesetzentwurf hat die Handels- und Ge werbe kämm er zu Dresden ein Gutachten abgegeben, Uber dessen Inhalt der Leipziger Zeitung folgendes mitgeteilt wird: So dankbar die in dem Entwürfe enthaltenen Fortschritte anzuerkennen seien, erschien es doch besser, die gesetzliche Neu regelung des Urheberrechts noch so lange zu vertagen, bis der Entwurf eines Verlagsrechtes ausgearbeitet sei und die Beteiligten Gelegenheit gehabt hätten, sich über letzteren auszusprechen. An dem vorliegenden Entwürfe sei u. a. zu ändern oder zu wünschen, daß in H 2 die Möglichkeit geboten werde, auch den Veranlasser eines Werkes unter Umständen als Urheber zu betrachten; daß in 8 5 entweder die in 8 10 des jetzigen Urheberrechtes enthaltene Bestimmung über das beschränkte Berfügnngsrecht des Urhebers über Zeitschriften- und Zeitungsbeiträge in den Entwurf aus genommen, oder wenigstens auf die im Verlagsrecht erfolgende Regelung dieser Frage hingewicsen werde, daß dabei aber die Schutzfrist auf zwei Jahre seit Erscheinen der Zeitung herabgesetzt werden könne. Daß ferner im 8 9 eine Bestimmung ausgenommen werde, wonach die Verbreitung von Werken durch Leihbibliotheken nicht verboten werden kann, daß aber gegen die in dem gleichen Para graphen dem Urheber gegebene Befugnis, den Vertrieb seiner Werke durch Warenhäuser zu verbieten, nichts einzuwenden sei. Wünschens wert sei auch, daß in 8 10 den Urhebern wissenschaftlicher Werke einer seits das Recht der Aenderung Vorbehalten, ihnen anderseits aber auch die Verpflichtung auferlegt werde, bei Neuauflagen ihre Werke, dem zeitweiligen Stande der Wissenschaft entsprechend, zu verbessern, daß ferner dem Verleger die Befugnis gegeben werde, für den Fall der Weigerung oder des Unvermögens des Autors oder seiner Erben die notwendigen Aenderungen von anderer Seite vornehmen zu lassen. Die in A 16 enthaltene Beschränkung der Wiedergabe öffentlicher Verhandlungen auf Zeitungen und Zeitschriften solle gestrichen werden, und bei 8 18 soll in Erwägung gezogen werden, ob nicht die Aufnahme einzelner Gedichte u. s. w. in Gedichtsammlungen, Anthologieen u. s. w. ohne Erlaubnis des Urhebers doch zu ge statten sei. Die Bestimmung des H 21, wonach die Wiedergabe von Musikstücken auf Platten, Walzen, Bändern für mcchnische Musikwerke nicht als Nachdruck anzusehcn ist, sei vom Standpunkte der diese Musikwerke herstellendcn Industrie freudig zu begrüßen. Zu beantragen sei, daß in 8 32 die Schutzfrist für Werke der Ton kunst gleichfalls auf 30 (statt 50) Jahre festgesetzt werde, und daß in den tzß 66 bis 68 die Bestimmungen Wegfällen, nach denen dem musikalischen Urheber das Aufführungsrecht für bereits der Auf führung freigegebene Werke wieder zugewendct werden soll. Postanweisungsvcrkehr mit Montenegro. — Das österreichische Post- und Telegraphcn-Vcrordnungsblatt teilt die Auflassung des Postanweisungsverkehrs Oesterreich-Ungarns mit Montenegro mit. Alle in Montenegro nach Oesterreich-Ungarn aufgegebenen Postanweisungen werden seit dem 3. Oktober nicht mehr ausgezahlt; die in Oesterreich-Ungarn zur Aufgabe ge langenden für Montenegro bestimmten Postanweisungen werden nicht angenommen. Die Ursache dieser Maßregel ist Säumigkeit der montenegrinischen Postverwaltung bei der Abrechnung. Gegen die Sonntagsruhe. — Die »Aeltestcn der Berliner Kaufmannschaft, haben beschlossen, im Interesse der Ladengeschäfte den Polizeipräsidenten von Berlin um Freigabe einer zehnstün digen Arbeitszeit für das Handelsgewerbc an den fünf Sonntagen im Dezember d. I., und zwar in der Tageszeit von 8—10 und von 12—8 Uhr, zu ersuchen, weil der 21. und der 31. Dezember — bekanntlich Hauptgeschäftstage — Sonntage sind. — Gegen den in der Stadtverordnetenversammlung gestellten Antrag Singer auf allgemeine ortsstatutarische Einschränkung der Arbeitszeit im Handelsgewerbe an Sonn- und Feiertagen beschlossen die Nettesten beim Magistrat vorstellig zu werden, da ihres Erachtens viele Handelsgewerbebetricbe Berlins der vom Gesetze zugelassenen fünfstündigen Sonntagsarbeit durchaus bedürfen. Zur russischen Kalender-Reform. - Der Leipziger Zeitung wird aus St. Petersburg geschrieben: Die zu Ostern d. I. begonnenen Beratungen der Kommission, die sich mit den Ver suchen, eine Uebereinstimmung des Julianischen mit dem Grego rianischen Kalender herbeizuführen, zu befassen hatte, haben zu keinem Erfolge geführt. Die Notwendigkeit, diese Ueberein stimmung zu bewerkstelligen, war von der Akademie der Wissen schaften schon zur Zeit Kaisers Nikolaus I. in einer Eingabe an den Zaren dargclegt und von einem Vorschläge über das für die Reform anzuwendende System begleitet worden. Eine solche Reform müsse jetzt um so dringlicher erscheinen, als die Differenz zwischen den beiden Kalendern vom 29. Februar des Jahres 1900 ab schon 13 Tage, statt bisher 12, betragen wird. Trotz alledem konnte die von der astronomischen Gesellschaft ein gesetzte besondere Kommission, die unter den: Vorsitze des Professors Glasenapp ihren Arbeiten oblag, nicht zu dem allgemein ge wünschten Resultate gelangen. Die Kommission erklärte cs als unmöglich, eine Uebereinstimmung zwischen den Daten der Feier tage nach den beiden Kalendern zu erzielen, und hat demnach die ihr übertragene Mission zurückgelcgt. Sie hat sich darauf be schränkt, auf die Notwendigkeit Hinzumeisen, daß wenigstens die Daten der beiden Zeitrechnungen (des alten und neuen Stils) auf allen öffentlichen und privaten Aktenstücken miteinander an geführt werden. Verlag für Börsen- und Finanz-Litteratur A.-G. in Leipzig. — Die erste ordentliche Generalversammlung ist auf Sonnabend, den 18. November, in das Geschästslokal, Leipzig, Lindenstraße 1, einberufen (vgl. Börsenblatt Nr. 250). Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Berichte über neuere medizinische Werke aus dem Verlage von Gustav Fischer in Jena. AuSgegeben im Oktober 1899. 8". 64 S. mit Abbildungen. Verzeichnis der Partie-Artikel (1899) der Serig'scheu Buch handlung in Leipzig. Manuskript für Buchhändler. 8". 12 S. Vnchhandlungsgehilfen-Verein zu Leipzig. — Der Vuchhandlungsgehilfen-Verein zu Leipzig wird am Sonntag, den 12. November, sein sechsundsechzigstcs Stiftungsfest feiern. Das Fest wird wie in früheren Jahren im Deutschen Buchhändlerhause gefeiert und um 2 Uhr durch ein Festessen eröffnet werden, dem sich gegen 6 Uhr ein Ball anschließen wird. Anmeldungen und Bestellungen auf Festkarten nimmt Herr M. Frie bemann i/H. L. Staackmann bis Mittwoch, den 8. November, entgegen. Neformationsfest. — Wir machen darauf aufmerksam, daß das Rcformationsfest, Dienstag, den 31. Oktober, in Sachsen als bohcr kirchlicher Festtag bei strengem Schluß der Geschäfte ge feiert wird, was für den Verkehr mit Leipzig rechtzeitig beachtet werden wolle. Sprechsaal. Neue Exemplare bei fester Auslieferung! Zur bevorstehenden Weihnachtszeit wird den Herren Verlegern, die in Leipzig Auslieferungslager halten, dringend empfohlen, die Herren Kommissionäre anzuweisen, bei Barbestellungen neue Exemplare ausliefern zu lassen. Einsender dieses hat seit Jahren bemerkt, daß gerade zur Weihnachtszeit, wo das Publikum cs mit dein Einkauf genauer nimmt als sonst, meist beschädigte, unschein bare Exemplare geliefert werden. Man kann dem Käufer doch nicht zumuten, derartige Bücher zu nehmen, und hat in solchen Fällen oft Unannehmlichkeiten mit dem Kunden, der meist in dem Glauben ist, Ladenhüter oder antiguarische Exemplare zu erhalten. 8. Warnung. In der vorigen Woche hat mich ein Kolporteur, der sich Boldt nannte, unter der Vorgabe, er komme von Bong L Co., durch gefälschte Bestellzettel geschädigt. Ich habe die Sache bei der Staatsanwaltschaft angezcigt und bitte die Herren Kollegen, mich davon in Kenntnis setzen zu wollen, falls der p. Boldt irgendwo auftaucht. Es ist anzunehmen, daß der Name ein falscher ist, da ein Kolporteur unter den Namen Lorenz und Lange in Hamburg, Ottensen und Neumünster, wie die Firma Bong L Co. mir mitteitt, die gleichen Schwindeleien gemacht hat. B. ist von untersetzter, ziemlich starker Figur und blond. Er hatte ein sicheres, selbstbewußtes Auftreten. Er trug einen Kaisermantel. Flensburg. G. Soitau. 1063 S«cheundlkchjt,ft«r Jahr-an,
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